AWB EU-Erklärung - Angaben zum Bieter.docx

Lieferung von 16 Presscontainern mit 20 Kubikmetern Fassungsvermögen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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Weitere Angaben zum Bieter

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE 123 456 789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer

Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Art: Wählen Sie ein Element aus.

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

  • Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
  • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
  • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
  • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers

[ ] Kleinstunternehmen

[ ] Kleines Unternehmen

[ ] Mittleres Unternehmen

[ ] Großunternehmen

Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.

Angabe zur Nationalität des Eigentümers

Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus.

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeite(ein):

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

Rechtsform des Unternehmens:

Registerart und Registernummer:

Registergericht:

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