Vertrag über den Kauf von Hardware
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 3
5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 4
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 4
5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 5
5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen 5
7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware 6
7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 7
10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 7
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 8
15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 8
16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 9
17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
18 Erfüllungsort und Lieferort 9
19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 9
| Vertrag über den Kauf von Hardware |
| zwischen | |
| Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: LGL12-0231.9-16/10 | |
| — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — | |
| und | |
| Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: | |
| — im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — |
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen:
| Anlagen | |||
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Leistungsbeschreibung | ||
| 2 | Angebot Nr. vom | ||
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB)
sowie, soweit
- Instandhaltung vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB),
- die Hardware mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware gekauft wird, gelten für diese Software die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)),
jeweils einschließlich der dort einbezogenen Muster und in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB und EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf-AGB, in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB oder in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist.
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen für vorinstallierte* Betriebssystemsoftware erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
[x] Kauf von Hardware
[x] inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware
[ ] und Aufstellung*
[ ] Instandhaltungsleistungen
[ ] sonstige Leistungen
Kauf von Hardware
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vorinstallierter* Betriebssystemsoftware | Menge | EXP1 | Liefertermin | GewF3 | Kaufpreis | Aufstellung* der Hardware | |||
| Einzelpreis | Gesamtpreis | ja / nein2 | Einzelpreis | Gesamtpreis | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| 1 | Noch offen | 2 Stück | 2 Wochen nach Zuschlag | 36 Monate | n | |||||
| 2 | Noch offen | 48 Stück | 31.01.2027 | 36 Monate | n | |||||
| 3 | Noch offen | 50 Stück | 28.02.2027 | 36 Monate | n | |||||
| Zwischensummen Vergütung | ||||||||||
| Gesamtvergütung für den Kauf | Siehe Zuschlagschreiben |
1 US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften
DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften
S = unterliegt Exportkontrollvorschriften
2 „j“ in Spalte 9 = Aufstellung vereinbart, „n“ = keine Aufstellung vereinbart
3 Gewährleistungsfrist in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. in der folgenden Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. ,
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Die jeweiligen Nut-zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Lieferung
Die Lieferung umfasst gemäß Ziffer 1.2 der EVB-IT Kauf-AGB soweit vereinbart auch die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3, Spalte 2 und/oder die Aufstellung* der Hardware.
[x] Die Lieferung aus Nummer 3, lfd. Nr. 1 und 2 erfolgt an folgende Lieferadresse(n): Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Stuttgarter Str. 161, 70806 Kornwestheim zu den nachstehenden Zeiten: 08:00 - 15:30 Uhr.
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Anlieferung und Aufstellung* gemäß Anlage Nr. .
[ ] Weitere Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware gemäß Anlage Nr. .
Instandhaltung
Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware aus Nummer 3 gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu beseitigen.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. .
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Störungsmeldung
[ ] Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gemäß Anlage Nr. .
[ ] Die Störungsmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.):
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
[x] Es werden für die Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1 folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
| 1 | 2 | 3 |
| Betriebsverhindernde Störung* | 72 | |
| Betriebsbehindernde Störung* | 72 | |
| Leichte Störung* | 72 |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 5.1.1.2 erlangen können.
[ ] Abweichend von Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei Überschreitung von Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten keine Vertragsstrafe geschuldet.
Sonstige Instandhaltungsleistungen
[ ] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen.
Beginn / Dauer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[ ] folgendem Datum:
[ ] dem Tag nach der Lieferung
[ ] zu dem/n in Anlage Nr. vereinbarten Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
Kündigung von Instandhaltungsleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr. .
[ ] Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
Vergütung
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig Euro.
[ ] Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert zu den in Anlage Nr. genannten Vergütungssätzen vergütet werden.
[ ] Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.
[ ] Die Instandhaltung (bei fester Laufzeit) ist mit der Gesamtvergütung für den Kauf abgegolten.
[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung vereinbart für die Instandhaltungspauschale
[ ] gemäß Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.
[ ] gemäß Anlage Nr. .
Dokumentation
[ ] Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache.
Servicezeiten
| für Störungsbeseitigung im Rahmen der Instandhaltung gemäß Nummer 5.1.1 | für sonstige Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 5.1.2 | für Hotline, wenn gemäß Nummer 13 vereinbart | ||||
| von | bis | von | bis | von | bis | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| an Arbeitstagen Mo-Do | 09:00 13:30 | 12:00 15:30 | ||||
| an Arbeitstagen Freitag | 09:00 - | 12:00 - | ||||
| an Samstagen | ||||||
| an Sonntagen | ||||||
| an Feiertagen am Erfüllungsort |
Fälligkeit und Zahlung
Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware
[ ] Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf-AGB fällig Tage nach .
[ ] und ist abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale
Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum .
[ ] gemäß Anlage Nr. .
[ ] Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Referat 51
Kriegsstraße 103
76135 Karlsruhe
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt befristet bis zum 31. Dezember 2025 nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A6515-05 aufweisen.
Zusätzlich zu den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten (Hochladen und E-Mail, ist dies nun auch mittels Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) möglich. Dazu lautet unsere PEPPOL-ID 0204:08-A6515-05.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Umsatzsteuer-ID lautet: DE147794090.
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Herr Schwinghammer, 0721-95980-554, Lars.Schwinghammer@lgl.bwl.de (Herr Wengert in Vertretung, 0721-95980-520, Matthias.Wengert@lgl.bwl.de)
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[x] Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. 1 und 2.
[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.3 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. .
[ ] Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.):
[ ] Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. vereinbart.
[ ] Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die in Nummer 5 für die Instandhaltungsleistungen vereinbart sind.
Garantien
Auftragnehmergarantien
[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] die in Anlage Nr. aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie).
[ ] die in Anlage Nr. aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie).
[ ] Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.
Herstellergarantien
[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. eine Garantie gemäß Anlage Nr. übernimmt.
Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline)
[x] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
[ ] zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6,
[ ] zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. ,
während
[ ] der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5
[ ] gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.
[ ] gemäß Anlage Nr. .
[ ] der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. .
[ ] folgenden Zeitraums: von bis gemäß Anlage Nr. .
Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[ ] Abweichend von Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB und/oder ggf. Ziffer 16 Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftungsbeschränkung die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
[ ] Abweichend von Ziffer 9.4 EVB-IT Kauf-AGB, ggf. Ziffer 16.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Abweichende Vertragsstrafenregelungen
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. .
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
[ ] Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Erfüllungsort und Lieferort
[x] Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Stuttgarter Straße 161
70806 Kornwestheim
[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist .
Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer
[ ] Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. durch (Mehrfachauswahl möglich)
[ ] Beseitigung,
[ ] Verwertung einschl. Recycling,
[ ] Wiederverwendung.
[ ] für Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. .
[ ] Die Entsorgung der Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.
Sonstige Vereinbarungen
[x] Sonstige Vereinbarungen: abweichend von Ziffer 7 der EVB-IT Kauf AGB beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche 36 Monate.
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
| , | , | |||||||
| Ort Datum Ort Datum | ||||||||
| Auftragnehmer | Auftraggeber | |||||||
| Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) | Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift) |