Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
| zwischen | „Auftraggeber“ | |
| und | „Auftragnehmer“. |
Leistungsumfang
| Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen: | ||||||
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. (inklusive Lizenzart und Version) | Menge | EXP1 | Liefertermin | ||
| Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| 1 | Windows 11 Pro | 2 | 2 Wochen nach Zuschlag | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| 2 | Mitlieferung aller notwendiger Treiber auf separaten Datenspeicher (z.B. USB – Stick) | 2 | 2 Wochen nach Zuschlag | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| 3 | Windows 11 Pro | 48 | bis 31.01.2027 | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| 4 | Mitlieferung aller notwendiger Treiber auf separaten Datenspeicher (z.B. USB – Stick) | 48 | bis 31.01.2027 | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| 5 | Windows 11 Pro | 50 | bis 28.02.2027 | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| 6 | Mitlieferung aller notwendiger Treiber auf separaten Datenspeicher (z.B. USB – Stick) | 50 | bis 28.02.2027 | Siehe Zuschlagschreiben | ||
| Überlassungsvergütung |
1 US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. ,
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate Monate.
[x] Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: Vorinstalliert.
Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Sonstige Vereinbarungen
| , | , | |||||||
| Ort Datum Ort Datum | ||||||||
| Auftragnehmer | Auftraggeber | |||||||
| Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) | Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift) |