Vergabe- und Vertragsunterlagen.pdf

Lieferung von 100 robusten Tablets inklusive Zubehör

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 11:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabe- und Vertragsunterlagen

mit

Leistungsbeschreibung Textteil

(Voll) Robust Tablet

LGL12-0231.9-16/10

[Seite 2]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung ............................................................................. 5

1.1 Auftraggeber ......................................................................................... 5

1.2 Vergabestelle ........................................................................................ 5

1.3 Ansprechpersonen ............................................................................... 5

1.4 Bieter ..................................................................................................... 5

1.5 Gegenstand der Ausschreibung ......................................................... 6

1.6 Vergabeart ............................................................................................. 6

1.7 Gesamtvergabe..................................................................................... 6

1.8 Lieferfristen ........................................................................................... 6

1.9 Nebenangebote..................................................................................... 6

1.10 Fristen des Ausschreibungsverfahrens ............................................. 6

2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen .......................... 7

2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ........................................................... 7

2.2 Ergänzende Angaben ........................................................................... 7

2.3 Verwendung der Unterlagen ................................................................ 7

2.4 Bestandteile des Angebots ................................................................. 7

2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots ........................................ 8

2.6 Angebotsabgabe .................................................................................. 8

2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen .......................................... 8

2.8 Angebotsergänzungen ......................................................................... 8

2.9 Rückgabe von Unterlagen ................................................................... 8

2.10 Fristen ................................................................................................... 9

2.11 Bietergemeinschaften .......................................................................... 9

Seite 2 von 20

[Seite 3]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

2.12 Bieterfragen .......................................................................................... 9

2.13 Ansprechperson der Bieter ............................................................... 10

2.14 Unterrichtung der Bieter .................................................................... 10

2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ....................................... 11

2.16 Nachunternehmer ............................................................................... 11

2.17 Vergütung für Angebot ...................................................................... 11

2.18 Aufhebung der Ausschreibung ......................................................... 11

3 Vertragliche Bestimmungen ............................................... 12

3.1 Deutsche Sprache und Währung ...................................................... 12

3.2 Preise ................................................................................................... 12

3.3 Vertragsbestandteile .......................................................................... 13

3.4 Gerichtsstand ..................................................................................... 13

3.5 Vertragskoordination ......................................................................... 13

3.6 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit ......................... 14

4 Angebotsprüfung und -wertung ........................................ 14

4.1 Bewertungsvorgehen ......................................................................... 14

4.2 Prüfung auf Eignung .......................................................................... 14

4.3 Angemessenheit der Preise .............................................................. 15

4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag) ................ 15

5 Leistungserbringung .......................................................... 15

5.1 Zielsetzung .......................................................................................... 15

5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen ...................................... 16

5.3 Verzug ................................................................................................. 17

5.4 Gewährleistung................................................................................... 17

Seite 3 von 20

[Seite 4]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

5.5 Kündigung / Schadensersatz ............................................................ 18

6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe) .... 18

6.1 Darstellung des Unternehmens (Anlage 5) ...................................... 18

6.2 Referenzen (Anlage 5) ........................................................................ 18

6.3 Ausschlussgründe (Anlage 4) ........................................................... 19

7 Unterzeichnung des Angebots .......................................... 20

Seite 4 von 20

[Seite 5]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

1 Einführung

1.1 Auftraggeber

Der Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

Baden-Württemberg (LGL)

Büchsenstraße 54

D-70174 Stuttgart.

Der Auftraggeber ist für den Vertrag Vertragspartner des Auftragnehmers.

1.2 Vergabestelle

Vergabestelle ist das

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Abteilung 1, Referat 12 / Haushalt – Beschaffungsstelle

Büchsenstraße 54

D-70174 Stuttgart

1.3 Ansprechpersonen

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 StuttgartFax 0711 95980-700
E-Mail poststelle@lgl.bwl.de
Frau Andrea Lörcher (Ausschreibung)beschaffungsstelle@lgl.bwl.de
Herr Matthias Wengert (Fachfragen)matthias.wengert@lgl.bwl.de

Für Bieterfragen siehe Ziffer 2.12.

1.4 Bieter

Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des

Verfahrens durch Zuschlagerteilung als Bieter bezeichnet.

Seite 5 von 20

[Seite 6]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

1.5 Gegenstand der Ausschreibung

Lieferung von 100 fabrikneuen (Voll) Robust Tablet inklusive Zubehör im Rahmen eines

Kaufvertrages.

1.6 Vergabeart

Die Vergabe erfolgt durch europaweite Ausschreibung im Wege eines offenen Verfahrens

(§ 15 VgV).

1.7 Gesamtvergabe

Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe. Es erfolgt keine Losbildung.

1.8 Lieferfristen

Lieferung von 2 fabrikneuen Geräten inklusive Zubehör spätestens 2 Wochen nach

Zuschlag. Lieferung weiterer 48 fabrikneuer Geräte inklusive Zubehör spätestens bis

31.01.2027. Lieferung der restlichen 50 fabrikneuen Geräten inklusive Zubehör spätestens

bis 28.02.2027.

Optionale Artikel (Bestelloptionen) werden spätestens 6 Monate nach Zuschlag vom

Auftraggeber bestellt. Die Lieferung hat 2 Monate nach Eingang der Auftragserteilung durch

den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu erfolgen.

1.9 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.10 Fristen des Ausschreibungsverfahrens

Spätester Eingang von Bieterfragen zur Beantwortung14.09.2026 23.59 Uhr
Spätester Termin zur Abgabe des Angebots (Angebotsfrist)25.09.2026 12.00 Uhr
Nachreichefrist für Nachweise und Eigenerklärungen nach Ende der Angebotsfrist08.10.2026 12.00 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist27.10.2026

Seite 6 von 20

[Seite 7]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

2.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Für die Vergabe der Leistung findet die Vergabeverordnung (VgV) Anwendung, ohne dass

diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem, im vorstehenden

und in den folgenden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen.

Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – VOL/B“ werden

angewendet.

2.2 Ergänzende Angaben

Sofern wesentliche Ergänzungen oder berichtigende Angaben zum Verfahren gemacht

werden, werden diese allen Bietern schriftlich über die Vergabeplattform des Landes Baden-

Württemberg mitgeteilt.

2.3 Verwendung der Unterlagen

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebots zu verwenden.

Jede Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber

genehmigten Nachunternehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche

Genehmigung der Beschaffungsstelle nicht erlaubt.

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden in elektronischer Form über die

Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg erreichbar unter der url:

https://ausschreibungen.landbw.de zur Verfügung gestellt.

2.4 Bestandteile des Angebots

Das eingereichte Angebot besteht aus

• den unterzeichneten Vergabe - und Vertragsunterlagen mit

Leistungsbeschreibung Textteil,

• der Erklärung zu Bietergemeinschaften (Anlage 1),

• der Erklärung zu Nachunternehmern (Anlage 2),

• der Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

(Anlage 3),

• der Erklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4),

• der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 5),

• der Eigenerklärung Sanktionen (Anlage 6),

Seite 7 von 20

[Seite 8]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

• der Leistungsbeschreibung (Anlage 7),

• dem Preisblatt (Anlage 10).

2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots

Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den

Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Zusätzlich beigelegte Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines

Nachunternehmers sind nicht Bestandteil des Angebots.

Das Angebot (Bestandteile siehe Ziffer 2.4) ist in Ziffer 7 elektronisch in Textform zu

unterzeichnen. Die Unterschrift gilt für sämtliche eingereichte Unterlagen. Die Anlagen 1 bis

6 und Anlage 10 sind ebenfalls elektronisch in Textform zu unterzeichnen.

2.6 Angebotsabgabe

Das Angebot ist unter Nennung des Namens (Firma) und der Anschrift des Bieters

elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg

abzugeben:

https://ausschreibungen.landbw.de

Sofern Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, müssen Sie vorab eine Registrierung auf der

Vergabeplattform vornehmen.

2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen

Mit Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung

ausdrücklich anerkannt.

2.8 Angebotsergänzungen

Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie das

Zurückziehen eines Angebots sind bis zum Abgabetermin zulässig.

2.9 Rückgabe von Unterlagen

Erfolglose Bieter erhalten Unterlagen, die das Angebot ergänzen bzw. im Zusammenhang

damit ausgearbeitet und eingereicht wurden, zurück, wenn dies im Angebot oder innerhalb

von 24 Werktagen nach Ablehnung des Angebots verlangt wird. Die Kosten der Rückgabe

trägt der Bieter.

Seite 8 von 20

[Seite 9]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

2.10 Fristen

2.10.1 Angebotsfrist

Das Angebot muss spätestens bis zum

25.09.2026 12:00 Uhr

über die Vergabeplattform abgegeben werden und somit beim Landesamt für Geoinformation

und Landentwicklung in Stuttgart (digital) vorliegen.

Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.

2.10.2 Vergabeentscheidung

Die Entscheidung über den Zuschlag wird bis spätestens am

27.10.2026

erfolgen. Der Zuschlag wird elektronisch über die Vergabeplattform erteilt und dem Bieter

innerhalb der Zuschlagsfrist mitgeteilt.

2.10.3 Zuschlags- und Bindefrist

Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) erstreckt sich bis zum

27.10.2026

2.11 Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren

sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind (siehe Anlage 1), finden nur

Berücksichtigung, wenn

• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für

die Durchführung des Vertrages benannt ist,

• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem

Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung

verpflichten.

2.12 Bieterfragen

Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg,

erreichbar über die url: https://ausschreibungen.landbw.de, einzureichen. Sie werden nur

beantwortet, wenn diese spätestens bis 14.09.2026 23.59 Uhr eingegangen sind.

Seite 9 von 20

[Seite 10]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

Die Antworten werden allen Bietern über die Vergabeplattform des Landes Baden-

Württemberg mitgeteilt und werden Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen.

2.13 Ansprechperson der Bieter

Für den Zeitraum ab Abgabetermin des Angebots bis zum geplanten Zuschlagstermin ist

von jedem Bieter eine Ansprechperson zu benennen, die Auskünfte über technische,

vertragliche und kaufmännische Fragen geben kann. Diese Ansprechperson und deren

Vertretung gemäß Ziffer 3.7 dieser Vergabe- und Vertragsunterlagen ist in der

Eigenerklärung zur Eignung Anlage 5 aufzuführen.

Für die Dauer des Vertrages ist eine verantwortliche Hauptansprechperson zu benennen,

die den reibungslosen Informationsfluss und Wissenstransfer sowohl zwischen Auftraggeber

und - Auftragnehmer als auch innerhalb des Personalkörpers des Auftragnehmers

gewährleistet. Bei Personalwechsel ist für einen unmittelbaren Nachfolger der

Hauptansprechperson zu sorgen.

Für die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind gute

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift notwendig. Sofern deutsch nicht die Muttersprache

ist, sind bei den Angaben zur Ausbildung auch Angaben zu den Deutschkenntnissen zu

machen, es wird erwartet, dass diese mindestens dem Niveau C1 des europäischen

Referenzrahmens entsprechen.

2.14 Unterrichtung der Bieter

Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,

unverzüglich über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden

soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den

frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe von § 134 GWB.

Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung.

Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens

einschließlich der Gründe dafür. Der Auftraggeber unterrichtet die nicht berücksichtigten

Bieter auf Verlangen des Bieters unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens

innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, über die wesentlichen

Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen

Angebotes − prägenden Bestandteile des entsprechenden Angebots in preislicher und

fachtechnischer Sicht − sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, dessen Angebot

angenommen wurde (§ 62 VgV).

Seite 10 von 20

[Seite 11]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung an einer

wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

2.16 Nachunternehmer

Die Übertragung der Leistung oder wesentlicher Teile davon an Nachunternehmer bedarf

der Zustimmung des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem

Auftraggeber aus dem Werkvertrag und dessen Ausführung auch dann bestehen bleibt,

wenn er einen Nachunternehmer zur Leistungserfüllung und -ausführung einsetzt (§ 36

Absatz 2 VgV). Dies betrifft auch die Haftung für die Nichteinhaltung von sich aus der

Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen und Pflichten. Diese Anforderungen und

Pflichten sind bei der Leistungserfüllung unabhängig von einer Beauftragung eines

Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber einzuhalten. Der Auftragnehmer hat

sicherzustellen, dass der Nachunternehmer sämtliche sich aus der Leistungsbeschreibung

ergebenden Anforderungen und Pflichten einhält.

Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Nachunternehmer

übertragen will, und diese – falls zumutbar - bei Angebotsabgabe zu benennen (siehe

Anlage 2). Er hat rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Nachunternehmer

sowie deren gesetzliche Vertreter mitzuteilen. Jede im Rahmen der Auftragsausführung

eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist dem Auftraggeber mitzuteilen.

Der Bieter ist gehalten, zu Unteraufträgen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft

und start-ups in dem Umfang heranzuziehen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung

der Leistungen zu vereinbaren ist. Er hat bei der Einholung von Angeboten sicherzustellen,

dass der Wettbewerb Vorrang hat und dass Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft

nicht benachteiligt werden. Für Nachunternehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB. Auf §

36 VgV wird hingewiesen.

2.17 Vergütung für Angebot

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

2.18 Aufhebung der Ausschreibung

Die ausschreibende Stelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die

teilweise oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. In diesem Fall erfolgt eine

Unterrichtung der Bieter nach Ziffer 2.14.

Seite 11 von 20

[Seite 12]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

3 Vertragliche Bestimmungen

Sämtliche Ausschreibungsinhalte in den Vergabe- und Vertragsunterlagen mit

Leistungsbeschreibung Textteil einschließlich der Anlagen werden mit Zuschlagserteilung

zum verbindlichen Vertragsinhalt.

3.1 Deutsche Sprache und Währung

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen; der Schriftverkehr mit der Vergabestelle

ist in deutscher Sprache zu führen. Preise sind in Euro anzugeben.

3.2 Preise

3.2.1 Allgemein

Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise. Das heißt es sind alle für die

Erbringung der Leistung anfallenden Kosten im Angebotspreis enthalten. Die anzugebenden

Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Verpackung, Aufladen,

Beförderung zu den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten,

Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten,

Bürokosten, gesetzliche Abgaben etc.). Auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

Eine Geltendmachung weiterer Kosten ist nicht möglich.

Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde

gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistungen“

entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom

  1. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung

vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4968)).

Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden

Steuersatz in Rechnung gestellt.

3.2.2 Preisblatt (Anlage 10)

Preise sind in Anlage 10 einzutragen.

Das Preisblatt muss alle geforderten Angaben enthalten und darf nicht geändert werden

(keine Ergänzungen, Erweiterungen, Kommentierungen, Streichungen etc.). Bei Änderungen

im Preisblatt erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.

Wichtig: Die preisliche Bewertung des Angebotes erfolgt anhand des Preisblatts.

Das Preisblatt (Anlage 10) ist zwingend auszufüllen und elektronisch in Textform zu

unterzeichnen.

Seite 12 von 20

[Seite 13]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

3.3 Vertragsbestandteile

Im Falle eines Zuschlags werden verbindliche Bestandteile des Vertrages:

a) Sämtliche Ausschreibungsinhalte in diesen Vergabe- und Vertragsunterlagen mit

Leistungsbeschreibung Textteil einschließlich der Anlagen, etwaiger Ergänzungen

oder Berichtigungen gemäß Ziffer 2.2 sowie Antworten auf Bieterfragen gemäß Ziffer

2.12,

b) das Angebot des Auftragnehmers (siehe Ziffer 2.4),

c) der EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) inklusive EVB-IT Kauf-AGB

(Anlagen 8a und 8b),

d) der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege) inklusive EVB-IT

Überlassung-AGB (Typ A) (Anlagen 9a und 9b),

e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),

f) im Falle einer Regelungslücke die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB).

Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des

Vertrags. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten diese Vertragsbestandteile in der vorstehenden

Reihenfolge.

Die VOL/B kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.

3.4 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart, wenn die

Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche

Sondervermögen sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.

3.5 Vertragskoordination

  1. Vertragsverantwortlich für die Überwachung der Leistung sind:

auf Seiten des Auftraggebers: LGL, Referat 51

auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Ziffer 2.13.

  1. Ausführungsverantwortlich sind:

auf Seiten des Auftraggebers: LGL, Referat 51

auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Ziffer 2.13.

Seite 13 von 20

[Seite 14]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

Für Verhinderungsfälle ist jeweils eine Vertretung zu nennen. Sind beide Vertrags- und

Ausführungsverantwortliche einer Partei verhindert, so ist die Geschäftsleitung vertrags-

bzw. ausführungsverantwortlich.

3.6 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Die „Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit“ (Anlage 3) ist mit dem

Angebot einzureichen. Das der Vereinbarung angeschlossene Formular

(Verpflichtungserklärung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit) ist erst mit

Tätigkeitsaufnahme abzugeben. Es gelten die Regelungen der Datenschutz-

Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der bei

Veröffentlichung der Vergabe- und Vertragsunterlagen gültigen Fassung.

Über diese Verpflichtungen hinaus können Vereinbarungen zum Datenschutz und der

Datensicherheit in einem gesonderten Vertrag getroffen werden.

Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und

Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen und Daten gegen die

Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem

Auftraggeber bzw. dem Bezugsberechtigten diese Daten und Unterlagen einschließlich evtl.

Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung herauszugeben.

4 Angebotsprüfung und -wertung

4.1 Bewertungsvorgehen

Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:

a) Formale Angebotsprüfung

b) Eignungsprüfung incl. Präsentation

c) Prüfung der Angemessenheit der Preise

d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

4.2 Prüfung auf Eignung

Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen

vergeben, das nicht ausgeschlossen worden ist. Angebote von Bietern müssen bzw. können

ausgeschlossen werden, wenn

• die in § 57 VgV genannten Gründe vorliegen;

• zwingende Ausschlussgründe entsprechend § 123 GWB vorliegen;

• fakultative Ausschlussgründe entsprechend § 124 GWB vorliegen;

Seite 14 von 20

[Seite 15]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

• besondere Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel wegen

o des Vorliegens von Verfehlungen nach § 21 des Arbeitnehmer-

Entsendegesetz (AEntG),

o § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),

o § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

o § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)

o fehlender Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung nach §§ 5 Abs. 4, 8 Abs.

3 LTMG.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen werden § 125 GWB zur Selbstreinigung und § 126

GWB zur zulässigen Höchstdauer des Ausschlusses entsprechend angewendet.

Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle in Ziffer 6 geforderten Erklärungen und

Nachweise eingereicht wurden.

4.3 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf

Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag

abgelehnt werden. Es wird auf die Regelungen des § 60 Abs. 3 und 4 VgV verwiesen.

4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag)

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterium wird der

Preis (100 %) festgelegt.

Bei Auftragswerten größer oder gleich 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftrag-

geber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu

demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Es werden grundsätzlich keine Auskünfte über den Stand des Bewertungsverfahrens erteilt

5 Leistungserbringung

5.1 Zielsetzung

Die Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung haben die Umgestaltung des ländlichen

Raumes im Fokus. Daher gehört es unter anderem zu den Aufgaben, diesen Raum – von

der Ortslage über die landwirtschaftlichen Nutzflächen bis hin zu den Landschaftsschutz-

gebieten – geometrisch zu erfassen und zu bewerten. Hierzu werden Messsysteme

Seite 15 von 20

[Seite 16]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

eingesetzt. Diese setzen sich aus einem Messkopf (GNSS, Tachymeter usw.),

Messequipment und einem Feldrechner (Tablet) zusammen.

Dieser Feldrechner muss den Umgebungs- und Umweltbedingungen gerecht werden. Aus

diesen Gründen sind eine hohe IP-Schutzklasse, lange Akkulaufzeiten, ein entsprechendes

Display sowie eine hohe Robustheit zwingend notwendig. Weiterhin spielen Bluetooth

(Ansteuerung der Messköpfe), das Modem (Datentransfer) und das interne GNSS

(Genauigkeit > 3 m für die Bodenbewertung und den Feldvergleich) eine wichtige Rolle.

Zuletzt muss auch für ein gutes Handling des Feldrechners gesorgt werden; daher müssen

auch ein passender Kreuzgurt sowie eine Transporttasche mitgedacht werden.

Die Feldrechner werden an über 20 verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg

eingesetzt. Die Softwarebereitstellung sowie Softwarepflege erfolgt zentral über das Referat

31 von Kornwestheim aus. Zum Einsatz kommt hierbei das Administrationsprogramm

Puppet – ein automatisiertes Software-Configuration-Management für mehrere Computer

über das Netzwerk. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass die Rechner über

eine fest verbaute RJ45-Schnittstelle verfügen. Weiter wird die Hardware über den Standort

Karlsruhe betreut. Daher ist es wichtig, dass alle Rechner gleich aufgebaut sind.

5.1.1 Leistungsbeschreibung

Das Leistungsblatt (Anlage 7) beschreibt die Leistung. Alle Merkmale vom Typ A sind

Ausschlusskriterien, die mindestens eingehalten werden müssen, ansonsten erfolgt der

Ausschluss des Angebots.

Kriterien vom Typ I dienen der Information und fließen nicht in die Bewertung ein.

5.1.2 Umfang der Leistung

Die Lieferleistung umfasst 100 fabrikneue (Voll) Robust Tablet inklusive Zubehör.

5.1.3 Lieferort

Lieferort ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg,

Stuttgarter Straße 161 in 70806 Kornwestheim.

5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen

Die Leistung wird vom Auftragnehmer entsprechend der in Anlage 10 (Preisblatt) genannten

Preisen abgerechnet. Dadurch sind alle Unkosten abgegolten.

Seite 16 von 20

[Seite 17]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

Hinweise zur Rechnungsstellung:

Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-

Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-

Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine

Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000

Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte

ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen

mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr

Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm

EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10)

unsere Leitweg-ID 08-A6515-05 aufweisen. Zusätzlich zu den bisherigen

Einbringungsmöglichkeiten (Hochladen und E-Mail), ist dies nun auch mittels Webservice

über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) beim

Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) möglich. Dazu lautet unsere

PEPPOL-ID 0204:08-A6515-05.

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst

Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg

in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Die Rechnungsadresse lautet:

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Kriegsstraße 103

76135 Karlsruhe

5.3 Verzug

Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungstermine nicht ein, kommt er ohne

Mahnung in Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht

zu vertreten.

5.4 Gewährleistung

Regelungen zur Gewährleistung sind in Anlage 7 Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1, Anlage

8a EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung): Ziffern 3, 11 und 20, Anlage 8b

EVB-IT Kauf-AGB: Ziffer 7, Anlage 9a EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung

ohne Pflege): Ziffer 1 und Anlage 9b EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A): Ziffer 7 dargestellt.

Seite 17 von 20

[Seite 18]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

5.5 Kündigung / Schadensersatz

Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistungen entsprechend der Leistungsbe-

schreibung nur mangelhaft ausführt bzw. die Leistung dauerhaft nicht in der vorgesehenen

Zeit erbringt, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag zu kündigen und einen anderen

Vertragspartner zu beauftragen.

Wenn dem Auftraggeber bzw. dem Land Baden-Württemberg durch Verstöße des

Auftragnehmers gegen die in dieser Ausschreibung genannten Auflagen, Pflichten und

Aufgaben ein Schaden entsteht oder entstehen könnte, behält sich der Auftraggeber eine

vorzeitige Kündigung des Vertrages und / oder eine Regressforderung in Höhe des

entstandenen Schadens bzw. der zusätzlichen Kosten vor. Auch verpflichtet sich der

Auftragnehmer zum Schadensersatz für alle durch sein Verschulden beschädigten,

unbrauchbar gewordenen oder abhanden gekommenen analogen oder digitalen Daten und

Dokumente des Auftraggebers und der unteren Vermessungsbehörden.

Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Auftragnehmer lediglich die bis zu dem Zeitpunkt

der Kündigung erbrachte Leistung in Rechnung stellen.

6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe)

Folgende Erklärungen und Nachweise sind zum Nachweis der Eignung und des

Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen (§ 48 VgV):

6.1 Darstellung des Unternehmens (Anlage 5)

• Angabe des Namens und des Sitzes des Unternehmens sowie der verantwortlichen

Ansprechperson mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer

• Angabe über Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens (in Deutschland) in den

letzten drei Geschäftsjahren1

• Angabe über den Umsatz des Unternehmens (in Deutschland) in Bezug auf das

betroffene Geschäftsfeld in den letzten drei Geschäftsjahren1

6.2 Referenzen (Anlage 5)

Die Leistungsfähigkeit ist mindestens durch zwei Referenz (mit Namen, Adresse, E-Mail und

Telefonnummer einer Ansprechperson) im Zeitraum der letzten drei Jahre nachzuweisen.

Hierzu kann Anlage 5 verwendet werden oder dort auf beigefügte Dokumente verwiesen

werden. Dabei sind die Mindestangaben, wie in Anlage 5 dargestellt, zu beachten.

1 Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen

Seite 18 von 20

[Seite 19]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

6.3 Ausschlussgründe (Anlage 4)

Der Bieter hat die Erklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4) unterschrieben dem Angebot

beizulegen.

Seite 19 von 20

[Seite 20]

Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet

7 Unterzeichnung des Angebots

Mit der nachfolgenden Unterschrift anerkennt der Bieter die Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen und bestätigt Angaben und Erklärungen in

Anlage 1 Erklärung zu Bietergemeinschaften

Anlage 2 Erklärung zu Nachunternehmern

Anlage 3 Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

Anlage 4 Erklärung zu Ausschlussgründen

Anlage 5 Eigenerklärung zur Eignung

Anlage 6 Eigenerklärung Sanktionen

Anlage 7 Leistungsbeschreibung

Anlage 8a EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Anlage 8b EVB-IT Kauf-AGB

Anlage 9a EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)

Anlage 9b EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)

Anlage 10 Preisblatt

Ort, Datum

Bieter (Firmenname, Rechtsform, Name der erklärenden natürlichen Person *)

*Statt Nennung der erklärenden Person kann der Abschluss und die Ernstlichkeit der Erklärung in anderer Weise kenntlich gemacht werden

Seite 20 von 20

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung