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Vergabe- und Vertragsunterlagen
mit
Leistungsbeschreibung Textteil
(Voll) Robust Tablet
LGL12-0231.9-16/10
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Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ............................................................................. 5
1.1 Auftraggeber ......................................................................................... 5
1.2 Vergabestelle ........................................................................................ 5
1.3 Ansprechpersonen ............................................................................... 5
1.4 Bieter ..................................................................................................... 5
1.5 Gegenstand der Ausschreibung ......................................................... 6
1.6 Vergabeart ............................................................................................. 6
1.7 Gesamtvergabe..................................................................................... 6
1.8 Lieferfristen ........................................................................................... 6
1.9 Nebenangebote..................................................................................... 6
1.10 Fristen des Ausschreibungsverfahrens ............................................. 6
2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen .......................... 7
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ........................................................... 7
2.2 Ergänzende Angaben ........................................................................... 7
2.3 Verwendung der Unterlagen ................................................................ 7
2.4 Bestandteile des Angebots ................................................................. 7
2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots ........................................ 8
2.6 Angebotsabgabe .................................................................................. 8
2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen .......................................... 8
2.8 Angebotsergänzungen ......................................................................... 8
2.9 Rückgabe von Unterlagen ................................................................... 8
2.10 Fristen ................................................................................................... 9
2.11 Bietergemeinschaften .......................................................................... 9
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2.12 Bieterfragen .......................................................................................... 9
2.13 Ansprechperson der Bieter ............................................................... 10
2.14 Unterrichtung der Bieter .................................................................... 10
2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ....................................... 11
2.16 Nachunternehmer ............................................................................... 11
2.17 Vergütung für Angebot ...................................................................... 11
2.18 Aufhebung der Ausschreibung ......................................................... 11
3 Vertragliche Bestimmungen ............................................... 12
3.1 Deutsche Sprache und Währung ...................................................... 12
3.2 Preise ................................................................................................... 12
3.3 Vertragsbestandteile .......................................................................... 13
3.4 Gerichtsstand ..................................................................................... 13
3.5 Vertragskoordination ......................................................................... 13
3.6 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit ......................... 14
4 Angebotsprüfung und -wertung ........................................ 14
4.1 Bewertungsvorgehen ......................................................................... 14
4.2 Prüfung auf Eignung .......................................................................... 14
4.3 Angemessenheit der Preise .............................................................. 15
4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag) ................ 15
5 Leistungserbringung .......................................................... 15
5.1 Zielsetzung .......................................................................................... 15
5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen ...................................... 16
5.3 Verzug ................................................................................................. 17
5.4 Gewährleistung................................................................................... 17
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5.5 Kündigung / Schadensersatz ............................................................ 18
6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe) .... 18
6.1 Darstellung des Unternehmens (Anlage 5) ...................................... 18
6.2 Referenzen (Anlage 5) ........................................................................ 18
6.3 Ausschlussgründe (Anlage 4) ........................................................... 19
7 Unterzeichnung des Angebots .......................................... 20
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1 Einführung
1.1 Auftraggeber
Der Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Baden-Württemberg (LGL)
Büchsenstraße 54
D-70174 Stuttgart.
Der Auftraggeber ist für den Vertrag Vertragspartner des Auftragnehmers.
1.2 Vergabestelle
Vergabestelle ist das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Abteilung 1, Referat 12 / Haushalt – Beschaffungsstelle
Büchsenstraße 54
D-70174 Stuttgart
1.3 Ansprechpersonen
| Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart | Fax 0711 95980-700 |
|---|---|
| E-Mail poststelle@lgl.bwl.de | |
| Frau Andrea Lörcher (Ausschreibung) | beschaffungsstelle@lgl.bwl.de |
| Herr Matthias Wengert (Fachfragen) | matthias.wengert@lgl.bwl.de |
Für Bieterfragen siehe Ziffer 2.12.
1.4 Bieter
Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des
Verfahrens durch Zuschlagerteilung als Bieter bezeichnet.
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1.5 Gegenstand der Ausschreibung
Lieferung von 100 fabrikneuen (Voll) Robust Tablet inklusive Zubehör im Rahmen eines
Kaufvertrages.
1.6 Vergabeart
Die Vergabe erfolgt durch europaweite Ausschreibung im Wege eines offenen Verfahrens
(§ 15 VgV).
1.7 Gesamtvergabe
Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe. Es erfolgt keine Losbildung.
1.8 Lieferfristen
Lieferung von 2 fabrikneuen Geräten inklusive Zubehör spätestens 2 Wochen nach
Zuschlag. Lieferung weiterer 48 fabrikneuer Geräte inklusive Zubehör spätestens bis
31.01.2027. Lieferung der restlichen 50 fabrikneuen Geräten inklusive Zubehör spätestens
bis 28.02.2027.
Optionale Artikel (Bestelloptionen) werden spätestens 6 Monate nach Zuschlag vom
Auftraggeber bestellt. Die Lieferung hat 2 Monate nach Eingang der Auftragserteilung durch
den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu erfolgen.
1.9 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.10 Fristen des Ausschreibungsverfahrens
| Spätester Eingang von Bieterfragen zur Beantwortung | 14.09.2026 23.59 Uhr |
|---|---|
| Spätester Termin zur Abgabe des Angebots (Angebotsfrist) | 25.09.2026 12.00 Uhr |
| Nachreichefrist für Nachweise und Eigenerklärungen nach Ende der Angebotsfrist | 08.10.2026 12.00 Uhr |
| Ende der Zuschlags- und Bindefrist | 27.10.2026 |
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2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Für die Vergabe der Leistung findet die Vergabeverordnung (VgV) Anwendung, ohne dass
diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem, im vorstehenden
und in den folgenden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen.
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – VOL/B“ werden
angewendet.
2.2 Ergänzende Angaben
Sofern wesentliche Ergänzungen oder berichtigende Angaben zum Verfahren gemacht
werden, werden diese allen Bietern schriftlich über die Vergabeplattform des Landes Baden-
Württemberg mitgeteilt.
2.3 Verwendung der Unterlagen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebots zu verwenden.
Jede Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber
genehmigten Nachunternehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche
Genehmigung der Beschaffungsstelle nicht erlaubt.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden in elektronischer Form über die
Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg erreichbar unter der url:
https://ausschreibungen.landbw.de zur Verfügung gestellt.
2.4 Bestandteile des Angebots
Das eingereichte Angebot besteht aus
• den unterzeichneten Vergabe - und Vertragsunterlagen mit
Leistungsbeschreibung Textteil,
• der Erklärung zu Bietergemeinschaften (Anlage 1),
• der Erklärung zu Nachunternehmern (Anlage 2),
• der Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
(Anlage 3),
• der Erklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4),
• der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 5),
• der Eigenerklärung Sanktionen (Anlage 6),
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• der Leistungsbeschreibung (Anlage 7),
• dem Preisblatt (Anlage 10).
2.5 Form, Inhalt und Zeichnung des Angebots
Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den
Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Zusätzlich beigelegte Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines
Nachunternehmers sind nicht Bestandteil des Angebots.
Das Angebot (Bestandteile siehe Ziffer 2.4) ist in Ziffer 7 elektronisch in Textform zu
unterzeichnen. Die Unterschrift gilt für sämtliche eingereichte Unterlagen. Die Anlagen 1 bis
6 und Anlage 10 sind ebenfalls elektronisch in Textform zu unterzeichnen.
2.6 Angebotsabgabe
Das Angebot ist unter Nennung des Namens (Firma) und der Anschrift des Bieters
elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg
abzugeben:
https://ausschreibungen.landbw.de
Sofern Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, müssen Sie vorab eine Registrierung auf der
Vergabeplattform vornehmen.
2.7 Anerkennung der Angebotsbedingungen
Mit Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung
ausdrücklich anerkannt.
2.8 Angebotsergänzungen
Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie das
Zurückziehen eines Angebots sind bis zum Abgabetermin zulässig.
2.9 Rückgabe von Unterlagen
Erfolglose Bieter erhalten Unterlagen, die das Angebot ergänzen bzw. im Zusammenhang
damit ausgearbeitet und eingereicht wurden, zurück, wenn dies im Angebot oder innerhalb
von 24 Werktagen nach Ablehnung des Angebots verlangt wird. Die Kosten der Rückgabe
trägt der Bieter.
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2.10 Fristen
2.10.1 Angebotsfrist
Das Angebot muss spätestens bis zum
25.09.2026 12:00 Uhr
über die Vergabeplattform abgegeben werden und somit beim Landesamt für Geoinformation
und Landentwicklung in Stuttgart (digital) vorliegen.
Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.
2.10.2 Vergabeentscheidung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird bis spätestens am
27.10.2026
erfolgen. Der Zuschlag wird elektronisch über die Vergabeplattform erteilt und dem Bieter
innerhalb der Zuschlagsfrist mitgeteilt.
2.10.3 Zuschlags- und Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) erstreckt sich bis zum
27.10.2026
2.11 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren
sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind (siehe Anlage 1), finden nur
Berücksichtigung, wenn
• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für
die Durchführung des Vertrages benannt ist,
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten.
2.12 Bieterfragen
Bieterfragen sind elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Baden-Württemberg,
erreichbar über die url: https://ausschreibungen.landbw.de, einzureichen. Sie werden nur
beantwortet, wenn diese spätestens bis 14.09.2026 23.59 Uhr eingegangen sind.
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Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet
Die Antworten werden allen Bietern über die Vergabeplattform des Landes Baden-
Württemberg mitgeteilt und werden Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
2.13 Ansprechperson der Bieter
Für den Zeitraum ab Abgabetermin des Angebots bis zum geplanten Zuschlagstermin ist
von jedem Bieter eine Ansprechperson zu benennen, die Auskünfte über technische,
vertragliche und kaufmännische Fragen geben kann. Diese Ansprechperson und deren
Vertretung gemäß Ziffer 3.7 dieser Vergabe- und Vertragsunterlagen ist in der
Eigenerklärung zur Eignung Anlage 5 aufzuführen.
Für die Dauer des Vertrages ist eine verantwortliche Hauptansprechperson zu benennen,
die den reibungslosen Informationsfluss und Wissenstransfer sowohl zwischen Auftraggeber
und - Auftragnehmer als auch innerhalb des Personalkörpers des Auftragnehmers
gewährleistet. Bei Personalwechsel ist für einen unmittelbaren Nachfolger der
Hauptansprechperson zu sorgen.
Für die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind gute
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift notwendig. Sofern deutsch nicht die Muttersprache
ist, sind bei den Angaben zur Ausbildung auch Angaben zu den Deutschkenntnissen zu
machen, es wird erwartet, dass diese mindestens dem Niveau C1 des europäischen
Referenzrahmens entsprechen.
2.14 Unterrichtung der Bieter
Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
unverzüglich über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Maßgabe von § 134 GWB.
Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung.
Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens
einschließlich der Gründe dafür. Der Auftraggeber unterrichtet die nicht berücksichtigten
Bieter auf Verlangen des Bieters unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, über die wesentlichen
Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebotes − prägenden Bestandteile des entsprechenden Angebots in preislicher und
fachtechnischer Sicht − sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, dessen Angebot
angenommen wurde (§ 62 VgV).
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2.15 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
2.16 Nachunternehmer
Die Übertragung der Leistung oder wesentlicher Teile davon an Nachunternehmer bedarf
der Zustimmung des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem
Auftraggeber aus dem Werkvertrag und dessen Ausführung auch dann bestehen bleibt,
wenn er einen Nachunternehmer zur Leistungserfüllung und -ausführung einsetzt (§ 36
Absatz 2 VgV). Dies betrifft auch die Haftung für die Nichteinhaltung von sich aus der
Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen und Pflichten. Diese Anforderungen und
Pflichten sind bei der Leistungserfüllung unabhängig von einer Beauftragung eines
Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber einzuhalten. Der Auftragnehmer hat
sicherzustellen, dass der Nachunternehmer sämtliche sich aus der Leistungsbeschreibung
ergebenden Anforderungen und Pflichten einhält.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Nachunternehmer
übertragen will, und diese – falls zumutbar - bei Angebotsabgabe zu benennen (siehe
Anlage 2). Er hat rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Nachunternehmer
sowie deren gesetzliche Vertreter mitzuteilen. Jede im Rahmen der Auftragsausführung
eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist dem Auftraggeber mitzuteilen.
Der Bieter ist gehalten, zu Unteraufträgen Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft
und start-ups in dem Umfang heranzuziehen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistungen zu vereinbaren ist. Er hat bei der Einholung von Angeboten sicherzustellen,
dass der Wettbewerb Vorrang hat und dass Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft
nicht benachteiligt werden. Für Nachunternehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB. Auf §
36 VgV wird hingewiesen.
2.17 Vergütung für Angebot
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
2.18 Aufhebung der Ausschreibung
Die ausschreibende Stelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die
teilweise oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. In diesem Fall erfolgt eine
Unterrichtung der Bieter nach Ziffer 2.14.
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3 Vertragliche Bestimmungen
Sämtliche Ausschreibungsinhalte in den Vergabe- und Vertragsunterlagen mit
Leistungsbeschreibung Textteil einschließlich der Anlagen werden mit Zuschlagserteilung
zum verbindlichen Vertragsinhalt.
3.1 Deutsche Sprache und Währung
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen; der Schriftverkehr mit der Vergabestelle
ist in deutscher Sprache zu führen. Preise sind in Euro anzugeben.
3.2 Preise
3.2.1 Allgemein
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise. Das heißt es sind alle für die
Erbringung der Leistung anfallenden Kosten im Angebotspreis enthalten. Die anzugebenden
Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Verpackung, Aufladen,
Beförderung zu den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten,
Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten,
Bürokosten, gesetzliche Abgaben etc.). Auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Eine Geltendmachung weiterer Kosten ist nicht möglich.
Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde
gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistungen“
entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom
- November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4968)).
Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden
Steuersatz in Rechnung gestellt.
3.2.2 Preisblatt (Anlage 10)
Preise sind in Anlage 10 einzutragen.
Das Preisblatt muss alle geforderten Angaben enthalten und darf nicht geändert werden
(keine Ergänzungen, Erweiterungen, Kommentierungen, Streichungen etc.). Bei Änderungen
im Preisblatt erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Wichtig: Die preisliche Bewertung des Angebotes erfolgt anhand des Preisblatts.
Das Preisblatt (Anlage 10) ist zwingend auszufüllen und elektronisch in Textform zu
unterzeichnen.
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Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet
3.3 Vertragsbestandteile
Im Falle eines Zuschlags werden verbindliche Bestandteile des Vertrages:
a) Sämtliche Ausschreibungsinhalte in diesen Vergabe- und Vertragsunterlagen mit
Leistungsbeschreibung Textteil einschließlich der Anlagen, etwaiger Ergänzungen
oder Berichtigungen gemäß Ziffer 2.2 sowie Antworten auf Bieterfragen gemäß Ziffer
2.12,
b) das Angebot des Auftragnehmers (siehe Ziffer 2.4),
c) der EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung) inklusive EVB-IT Kauf-AGB
(Anlagen 8a und 8b),
d) der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege) inklusive EVB-IT
Überlassung-AGB (Typ A) (Anlagen 9a und 9b),
e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
f) im Falle einer Regelungslücke die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB).
Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des
Vertrags. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten diese Vertragsbestandteile in der vorstehenden
Reihenfolge.
Die VOL/B kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.
3.4 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart, wenn die
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche
Sondervermögen sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.
3.5 Vertragskoordination
- Vertragsverantwortlich für die Überwachung der Leistung sind:
auf Seiten des Auftraggebers: LGL, Referat 51
auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Ziffer 2.13.
- Ausführungsverantwortlich sind:
auf Seiten des Auftraggebers: LGL, Referat 51
auf Seiten des Auftragnehmers: Ansprechperson gemäß Ziffer 2.13.
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Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet
Für Verhinderungsfälle ist jeweils eine Vertretung zu nennen. Sind beide Vertrags- und
Ausführungsverantwortliche einer Partei verhindert, so ist die Geschäftsleitung vertrags-
bzw. ausführungsverantwortlich.
3.6 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Die „Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit“ (Anlage 3) ist mit dem
Angebot einzureichen. Das der Vereinbarung angeschlossene Formular
(Verpflichtungserklärung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit) ist erst mit
Tätigkeitsaufnahme abzugeben. Es gelten die Regelungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der bei
Veröffentlichung der Vergabe- und Vertragsunterlagen gültigen Fassung.
Über diese Verpflichtungen hinaus können Vereinbarungen zum Datenschutz und der
Datensicherheit in einem gesonderten Vertrag getroffen werden.
Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und
Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen und Daten gegen die
Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem
Auftraggeber bzw. dem Bezugsberechtigten diese Daten und Unterlagen einschließlich evtl.
Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung herauszugeben.
4 Angebotsprüfung und -wertung
4.1 Bewertungsvorgehen
Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:
a) Formale Angebotsprüfung
b) Eignungsprüfung incl. Präsentation
c) Prüfung der Angemessenheit der Preise
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
4.2 Prüfung auf Eignung
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen
vergeben, das nicht ausgeschlossen worden ist. Angebote von Bietern müssen bzw. können
ausgeschlossen werden, wenn
• die in § 57 VgV genannten Gründe vorliegen;
• zwingende Ausschlussgründe entsprechend § 123 GWB vorliegen;
• fakultative Ausschlussgründe entsprechend § 124 GWB vorliegen;
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• besondere Ausschlussgründe vorliegen, zum Beispiel wegen
o des Vorliegens von Verfehlungen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG),
o § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
o § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder
o § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
o fehlender Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung nach §§ 5 Abs. 4, 8 Abs.
3 LTMG.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen werden § 125 GWB zur Selbstreinigung und § 126
GWB zur zulässigen Höchstdauer des Ausschlusses entsprechend angewendet.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle in Ziffer 6 geforderten Erklärungen und
Nachweise eingereicht wurden.
4.3 Angemessenheit der Preise
Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf
Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag
abgelehnt werden. Es wird auf die Regelungen des § 60 Abs. 3 und 4 VgV verwiesen.
4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Zuschlagskriterium wird der
Preis (100 %) festgelegt.
Bei Auftragswerten größer oder gleich 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftrag-
geber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Es werden grundsätzlich keine Auskünfte über den Stand des Bewertungsverfahrens erteilt
5 Leistungserbringung
5.1 Zielsetzung
Die Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung haben die Umgestaltung des ländlichen
Raumes im Fokus. Daher gehört es unter anderem zu den Aufgaben, diesen Raum – von
der Ortslage über die landwirtschaftlichen Nutzflächen bis hin zu den Landschaftsschutz-
gebieten – geometrisch zu erfassen und zu bewerten. Hierzu werden Messsysteme
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Vergabe- und Vertragsunterlagen Robust Tablet
eingesetzt. Diese setzen sich aus einem Messkopf (GNSS, Tachymeter usw.),
Messequipment und einem Feldrechner (Tablet) zusammen.
Dieser Feldrechner muss den Umgebungs- und Umweltbedingungen gerecht werden. Aus
diesen Gründen sind eine hohe IP-Schutzklasse, lange Akkulaufzeiten, ein entsprechendes
Display sowie eine hohe Robustheit zwingend notwendig. Weiterhin spielen Bluetooth
(Ansteuerung der Messköpfe), das Modem (Datentransfer) und das interne GNSS
(Genauigkeit > 3 m für die Bodenbewertung und den Feldvergleich) eine wichtige Rolle.
Zuletzt muss auch für ein gutes Handling des Feldrechners gesorgt werden; daher müssen
auch ein passender Kreuzgurt sowie eine Transporttasche mitgedacht werden.
Die Feldrechner werden an über 20 verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg
eingesetzt. Die Softwarebereitstellung sowie Softwarepflege erfolgt zentral über das Referat
31 von Kornwestheim aus. Zum Einsatz kommt hierbei das Administrationsprogramm
Puppet – ein automatisiertes Software-Configuration-Management für mehrere Computer
über das Netzwerk. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, dass die Rechner über
eine fest verbaute RJ45-Schnittstelle verfügen. Weiter wird die Hardware über den Standort
Karlsruhe betreut. Daher ist es wichtig, dass alle Rechner gleich aufgebaut sind.
5.1.1 Leistungsbeschreibung
Das Leistungsblatt (Anlage 7) beschreibt die Leistung. Alle Merkmale vom Typ A sind
Ausschlusskriterien, die mindestens eingehalten werden müssen, ansonsten erfolgt der
Ausschluss des Angebots.
Kriterien vom Typ I dienen der Information und fließen nicht in die Bewertung ein.
5.1.2 Umfang der Leistung
Die Lieferleistung umfasst 100 fabrikneue (Voll) Robust Tablet inklusive Zubehör.
5.1.3 Lieferort
Lieferort ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg,
Stuttgarter Straße 161 in 70806 Kornwestheim.
5.2 Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen
Die Leistung wird vom Auftragnehmer entsprechend der in Anlage 10 (Preisblatt) genannten
Preisen abgerechnet. Dadurch sind alle Unkosten abgegolten.
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Hinweise zur Rechnungsstellung:
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-
Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-
Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine
Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000
Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte
ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen
mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr
Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm
EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10)
unsere Leitweg-ID 08-A6515-05 aufweisen. Zusätzlich zu den bisherigen
Einbringungsmöglichkeiten (Hochladen und E-Mail), ist dies nun auch mittels Webservice
über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) beim
Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) möglich. Dazu lautet unsere
PEPPOL-ID 0204:08-A6515-05.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst
Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg
in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Die Rechnungsadresse lautet:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Kriegsstraße 103
76135 Karlsruhe
5.3 Verzug
Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungstermine nicht ein, kommt er ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht
zu vertreten.
5.4 Gewährleistung
Regelungen zur Gewährleistung sind in Anlage 7 Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1, Anlage
8a EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung): Ziffern 3, 11 und 20, Anlage 8b
EVB-IT Kauf-AGB: Ziffer 7, Anlage 9a EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung
ohne Pflege): Ziffer 1 und Anlage 9b EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A): Ziffer 7 dargestellt.
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5.5 Kündigung / Schadensersatz
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistungen entsprechend der Leistungsbe-
schreibung nur mangelhaft ausführt bzw. die Leistung dauerhaft nicht in der vorgesehenen
Zeit erbringt, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag zu kündigen und einen anderen
Vertragspartner zu beauftragen.
Wenn dem Auftraggeber bzw. dem Land Baden-Württemberg durch Verstöße des
Auftragnehmers gegen die in dieser Ausschreibung genannten Auflagen, Pflichten und
Aufgaben ein Schaden entsteht oder entstehen könnte, behält sich der Auftraggeber eine
vorzeitige Kündigung des Vertrages und / oder eine Regressforderung in Höhe des
entstandenen Schadens bzw. der zusätzlichen Kosten vor. Auch verpflichtet sich der
Auftragnehmer zum Schadensersatz für alle durch sein Verschulden beschädigten,
unbrauchbar gewordenen oder abhanden gekommenen analogen oder digitalen Daten und
Dokumente des Auftraggebers und der unteren Vermessungsbehörden.
Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Auftragnehmer lediglich die bis zu dem Zeitpunkt
der Kündigung erbrachte Leistung in Rechnung stellen.
6 Nachweise des Bieters (Eignung, Ausschlussgründe)
Folgende Erklärungen und Nachweise sind zum Nachweis der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen (§ 48 VgV):
6.1 Darstellung des Unternehmens (Anlage 5)
• Angabe des Namens und des Sitzes des Unternehmens sowie der verantwortlichen
Ansprechperson mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer
• Angabe über Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens (in Deutschland) in den
letzten drei Geschäftsjahren1
• Angabe über den Umsatz des Unternehmens (in Deutschland) in Bezug auf das
betroffene Geschäftsfeld in den letzten drei Geschäftsjahren1
6.2 Referenzen (Anlage 5)
Die Leistungsfähigkeit ist mindestens durch zwei Referenz (mit Namen, Adresse, E-Mail und
Telefonnummer einer Ansprechperson) im Zeitraum der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Hierzu kann Anlage 5 verwendet werden oder dort auf beigefügte Dokumente verwiesen
werden. Dabei sind die Mindestangaben, wie in Anlage 5 dargestellt, zu beachten.
1 Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen
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6.3 Ausschlussgründe (Anlage 4)
Der Bieter hat die Erklärung zu Ausschlussgründen (Anlage 4) unterschrieben dem Angebot
beizulegen.
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7 Unterzeichnung des Angebots
Mit der nachfolgenden Unterschrift anerkennt der Bieter die Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen und bestätigt Angaben und Erklärungen in
Anlage 1 Erklärung zu Bietergemeinschaften
Anlage 2 Erklärung zu Nachunternehmern
Anlage 3 Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Anlage 4 Erklärung zu Ausschlussgründen
Anlage 5 Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 6 Eigenerklärung Sanktionen
Anlage 7 Leistungsbeschreibung
Anlage 8a EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)
Anlage 8b EVB-IT Kauf-AGB
Anlage 9a EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
Anlage 9b EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)
Anlage 10 Preisblatt
Ort, Datum
Bieter (Firmenname, Rechtsform, Name der erklärenden natürlichen Person *)
*Statt Nennung der erklärenden Person kann der Abschluss und die Ernstlichkeit der Erklärung in anderer Weise kenntlich gemacht werden
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