Lieferung von 10 Laptops

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Personalcomputer (30213000)
  • Tragbare Computer (30213100)
  • Computerbedarf (30237300)
Bekanntmachung
vergabe-westfalen.de
Bekanntmachungsnummer
25968700

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 8 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Handwerkskammer Münster beschafft zehn Laptops. Der Auftrag betrifft die Region Münster; Angebote müssen bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von 10 Stk. Laptops

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von 10 Stk. Laptops

    Lieferung von 10 Stk. Laptops

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 24.10.2026
124_LD (1)_bear.docxSonstiges47 KB
216 Verzeichnis einzureichender Unterlagen.pdfSonstiges105 KB
631_0 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben134 KB
632_0 Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben102 KB
633_ohne Lose (1)bear.docxSonstiges75 KB
Hinweise DSGVO_verw. elektr. Mittel.pdfSonstiges321 KB
Leistungsbeschreibung Laptops.docxLVLeistungsverzeichnis36 KB
Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen187 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25968700

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.