Lieferung und Wartung eines Abfallzerkleinerers (Schnellläufer) für das Kompostwerk Breinermoor

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
05.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Industrielle Maschinen (42000000)
  • Zerkleinerungsmaschinen (42996100)
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
Bekanntmachungsnummer
83520-2026
Verfahrensnummer
08c34844-87c7-41f7-97a8-69998800e907

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Leer schreibt die Lieferung eines Abfallzerkleinerers für das Kompostwerk Breinermoor aus. Der Auftrag umfasst einen vierjährigen Leasingvertrag inklusive eines Wartungs- und Servicevertrags sowie einer anschließenden Kaufoption. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung eines Abfallzerkleinerers (Schnellläufer) für das Kompostwerk Breinermoor über einen vierjährigen Leasingvertrag mit anschließender Kaufoption inkl. Wartungsvertrag. Weitere Angaben: s. Vergabeunterlagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung eines Abfallzerkleinerers

    Pos.1 Lieferung eines Abfallzerkleinerers gemäß der technischen Ausstattung im Leistungsverzeichnis (Kapitel 5 der Vergabeunterlagen) über einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten mit anschließender Kaufoption. Pos. 2 Wartungs- und Servicevertrag für den Abfallzerkleinerer mit einer Laufzeit von 48 Monaten.

    Frist: 06.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG behält sich vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Fristsetzung nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Absatz 2 VgV). Für den Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Unterlagen bzw. deren Nachforderungen gilt § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass Unterlagen nachgefordert werden. Der AG entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und kann auch dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung des Verfahrens Vorrang einräumen. Die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beschaffung eines Abfallzerkleinerers

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Anforderungen

Der AG behält sich vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Fristsetzung nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Absatz 2 VgV). Für den Ausschluss von Angeboten bei fehlenden Unterlagen bzw. deren Nachforderungen gilt § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass Unterlagen nachgefordert werden. Der AG entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und kann auch dem Gesichtspunkt einer zügigen Abwicklung des Verfahrens Vorrang einräumen. Die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 489135-2026

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