Lieferung und Wartung einer Drohne (UAV) für Aero-Gammaspektrometrie

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
CPV-Codes
Unbemannte Luftfahrzeuge (34711200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
432711-2026
Verfahrensnummer
a9a8cfe2-2207-4d1c-b52b-3c72ab2c8efe

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz beschafft ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAV) für großräumige Messungen im Bereich der Aero-Gammaspektrometrie. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung des Geräts auch eine regelmäßige halbjährliche Wartung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von technischem Spezialgerät.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung für 5 Jahre

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) -Drohne und Wartung über 5 Jahre

    Lieferung eines UAV (unmanned aerial vehicle) für großräumige Messungen zur Nutzung im Rahmen der Aero-Gammaspektrometrie und einer halbjährlichen Wartung für 5 Jahre

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

100

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.