Anlage 6 zu C2 Vertrag DSGVO.pdf

Lieferung und Reinigung von Arbeitskleidung im Leasingverfahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:34 (Europe/Berlin)

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VERTRAG ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM AUFTRAG

nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO

ERLÄUTERUNGEN

Dieses Vertragsmuster entspricht bis einschließlich Anhang IV den Standardvertragsklauseln (Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO) der EU-Kommission vom 4. Juni 2021. Die verwendeten Klauseln sehen Optionen vor, bei denen folgende Vorauswahl erfolgte:

• Zu Klausel 1 lit. a), Klausel 8 lit. c) Nr. 4, Klausel 9.1 lit. b) und lit. c) und Klausel 9.2 gilt jeweils OPTION 1 als gesetzt, also bezugnehmend auf Verordnung (EU) 2016/679. • Zu Klausel 7.7, Einsatz von Unterauftragnehmern, lit. a) gilt OPTION 2, allgemeine schriftliche Genehmigung, und eine Unterrichtungszeit von mindestens 30 Tagen als gesetzt.

Diese ausgewählten Optionen sind in diesem Vertragsmuster zur besseren Lesbarkeit bereits umgesetzt. Den Originaltext finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/915. Hierbei handelt es sich um einen Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht um die Standarddatenschutzklauseln nach Art. 44 ff. DSGVO.

ABSCHNITT I ........................................................................................................................................................... 2

Klausel 1 Zweck und Anwendungsbereich .................................................................................................... 2

Klausel 2 Unabänderbarkeit der Klauseln ..................................................................................................... 2

Klausel 3 Auslegung ....................................................................................................................................... 2

Klausel 4 Vorrang ........................................................................................................................................... 2

Klausel 5 Kopplungsklausel - fakultativ ......................................................................................................... 2

ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN .......................................................................................................... 3

Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung ..................................................................................................... 3

Klausel 7 Pflichten der Parteien .................................................................................................................... 3

Klausel 8 Unterstützung des Verantwortlichen ............................................................................................ 5

Klausel 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten .......................................... 5

ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN .......................................................................................................... 6

Klausel 10 Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags .................................................... 6

ANHÄNGE

Die Vertragsvariablen sind in den Anhängen geregelt, DB-individuell in Anhang V und VI.

ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN ZUM VERTRAG ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM

AUFTRAG KENNZEICHNUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES

ANHANG II – BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

ANHANG III – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH ZUR

GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN

ANHANG IV – LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

ANHANG V – WEITERE REGELUNGEN

ANHANG VI – MUSTERANNAHMEERKLÄRUNG NACH ANHANG V KLAUSEL 2.1

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Die Vertragsabschnitte lassen sich durch das Dreick-Symbol vor den Überschriften ein- und ausblenden.

ABSCHNITT I

Klausel 1 Zweck und Anwendungsbereich

a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EGsichergestellt werden.

b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.

c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

d) Die Anhänge I bis VI sind Bestandteil der Klauseln.

e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.

Klausel 2 Unabänderbarkeit der Klauseln

a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.

b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3 Auslegung

a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.

c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4 Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5 Kopplungsklausel - fakultativ

Bleibt frei.

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ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN

Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 Pflichten der Parteien

7.1 Weisungen

a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2 Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4 Sicherheit der Verarbeitung

a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5 Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

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b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.

d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde/n die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8 Internationale Datenübermittlungen

a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.

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b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8 Unterstützung des Verantwortlichen

a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

  1. Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;

  2. Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;

  3. Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;

  4. Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

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b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679] in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

  1. die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

  2. die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

  3. die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679] zu unterstützen.

ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Klausel 10 Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

  1. der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß

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Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;

  1. der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;

  2. der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

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ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN ZUM VERTRAG ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM AUFTRAG KENNZEICHNUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES

Verantwortlicher:

Name: Name des Verantwortlichen, z. B. Deutsche Bahn AG

Anschrift: Anschrift des Verantwortlichen, z. B. Potsdamer Platz 2 10785 Berlin

Kontaktdaten für die Kommunikation zwischen den Parteien: Kontaktdaten

Unterschrift und Datum:

Name der Person, die unterschreibt. Name der Person, die unterschreibt.

Position der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt

Ort, den TT. Monat JJJJ Ort, den TT. Monat JJJJ

Unterschrift Unterschrift


Auftragsverarbeiter:

Name: Name des Auftragsverarbeiters

Anschrift: Anschrift des Auftragsverarbeiters

Kontaktdaten für die Kommunikation zwischen den Parteien: Kontaktdaten

Unterschrift und Datum:

Name der Person, die unterschreibt. Name der Person, die unterschreibt.

Position der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt

Ort, den TT. Monat JJJJ Ort, den TT. Monat JJJJ

Unterschrift Unterschrift


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ANHANG II – BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

Gegenstand der Verarbeitung

Beschreiben Sie bitte den Auftrag.

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

☐ Beschäftigte ☐ Kunden ☐ Lieferanten ☐ Sonstige: Text eingeben

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

z. B. Stammdaten, Adressdaten, Vertragsdaten

Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

Text bitte eingeben

Art der Verarbeitung

Art der Verarbeitung, die der Dienstleister erbringt: z. B. Rechenzentrumsdienstleistung / technische Systembetriebsführung / Datenpflege / Kundenkontakt / Sachbearbeitung / Versand / Kundenbetreuung / Vertragsbetreuung / Durchführung von Personalprozessen / Maschinelle Verarbeitung / personalgestützte Verarbeitung / Datenerfassende Verarbeitung / Datenverwaltende Verarbeitung.

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

Text bitte eingeben

Dauer der Verarbeitung

Text bitte eingeben

Staaten der Verarbeitung

Text bitte eingeben

Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben

Text bitte eingeben

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ANHANG III – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN

Zu beschreiben sind die ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich aller relevanten Zertifizierungen) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Auf folgendes ist dabei einzugehen:

a. Maßnahmen zur fortdauernden Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung

b. Bei Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch die spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu beschreiben, die der (Unter-)Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss.

Im Einzelnen ist auf die unten aufgelisteten Aspekte einzugehen. Es können dabei mehrere Aspekte zusammengefasst werden oder auch ein Dokument, welches auf diese Aspekte gesamthaft eingeht, angehängt werden. Dies bitte nicht als eingebettete Datei, sondern in Textform.

Allgemeines

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich der Standardkonfiguration

Text bitte eingeben

Maßnahmen für die interne Governance und Verwaltung der IT und der IT-Sicherheit

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Vermeidung einer Vorratsdatenspeicherung

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Ermöglichung der Datenübertragbarkeit und zur Gewährleistung der Löschung

Text bitte eingeben

Vertraulichkeit

Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Identifizierung und Autorisierung der Nutzer

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Text bitte eingeben

Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung

Text bitte eingeben

Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit von Orten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden

Text bitte eingeben

Integrität

Maßnahmen zur Gewährleistung der Protokollierung von Ereignissen

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datentrennung

Text bitte eingeben

Verfügbarkeit

Maßnahmen zur Gewährleistung der jederzeitigen Verfügbarkeit

Text bitte eingeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

Text bitte eingeben

Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter

Bei Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch die spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu beschreiben, die der (Unter-)Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss.

Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss:

Text bitte eingeben

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ANHANG IV – LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

  1. Name:

Anschrift:

Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Kontaktdaten

Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt werden): …

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ANHANG V – WEITERE REGELUNGEN

  1. Diese Klauseln gelten im Zusammenhang mit dem Vertrag [Nr. …] [über …] vom [TT. Monat JJJJ] („Referenzvertrag“) und für dessen Dauer.

  2. Klausel 5 - Kopplungsklausel – fakultativ – findet keine Anwendung. Stattdessen gilt:

2.1 Der Auftragsverarbeiter bietet den mit der Deutsche Bahn AG im Sinne des § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen hiermit einen eigenständigen Vertrag zum Abschluss an. Der Inhalt dieses eigenständigen Vertrags darf vom Inhalt der hier vereinbarten Klauseln (im Folgenden: Bezugsvertrag) nicht abweichen. Dieses Angebot kann bis zur Beendigung des Bezugsvertrags angenommen werden. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zugang der Annahmeerklärung (Muster Anhang VI) beim Auftragsverarbeiter.

2.2 Sofern eigenständige Verträge nach Ziffer 2.1 abgeschlossen wurden, gilt für Änderungen dieser Klauseln folgendes Vorgehen:

Änderungen an diesen Klauseln teilt der Auftragsverarbeiter den Unternehmen mit. Die Änderungen werden für die eigenständigen Verträge nach Ziffer 2.1 wirksam, wenn die Unternehmen nicht innerhalb einer Frist von 42 Tagen dem Auftragsverarbeiter gegenüber widersprechen. Bei einem Widerspruch verbleibt es für das widersprechende Unternehmen bei den bis dahin vereinbarten Regelungen.

2.3 Eigenständig abgeschlossene Verträge bleiben von der Kündigung des Bezugsvertrags oder eines anderen Vertrages, der auf Basis des Bezugsvertrags geschlossen wurde, unberührt.

  1. In Ergänzung zum Prüfungsrecht gemäß Klausel 7.6 lit. c) darf der Verantwortliche die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten auch anlassbezogen durchführen. Regelungen zur Kostenverteilung sind Gegenstand des Referenzvertrags.

  2. In Ergänzung zu Klausel 7.8 lit. b) stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die mit dem Unterauftragsverarbeiter geschlossenen Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c) Verordnung (EU) 2016/679 und die Dokumentation der Datentransfer-Folgenabschätzung zur Verfügung.

  3. In Ergänzung zu Klausel 10 lit. d) hat die Bescheinigung der Löschung der im Auftrag verarbeiteten Daten oder deren Kopien mittels eines Löschprotokolls zu erfolgen, das insbesondere Art, Umfang, Zeitpunkt und angewandte Löschverfahren ausweist. Entgegenstehende Aufbewahrungspflichten sind von dem Auftragsverarbeiter schriftlich darzulegen.

  4. Sofern die Parteien nach diesen Klauseln verpflichtet sind, sich Informationen, Benachrichtigungen oder Meldungen schriftlich zukommen zu lassen, hat dies mindestens in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen. Hierbei sind die in Anhang I genannten Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters oder andere zwischen den Parteien vereinbarten Kommunikationswege zu nutzen.

  5. Die Parteien haften im Außenverhältnis nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Im Innenverhältnis haften die Parteien nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen, es sei denn, diese Haftung ist im Referenzvertrag abweichend geregelt.

  6. Es gilt deutsches Recht.

  7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Verantwortlichen. Der Verantwortliche hat das Recht, den Auftragsverarbeiter auch an dessen Sitz zu verklagen. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren.

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ANHANG VI – MUSTERANNAHMEERKLÄRUNG NACH ANHANG V KLAUSEL 2.1

Sehr geehrte Damen und Herren,

[Konzernunternehmen] ist ein mit der Deutschen Bahn AG im Sinne des § 15 AktG verbundenes Unternehmen.

Mit Bezug auf die Standardvertragsklauseln, die Sie mit […] am [TT.MM.JJJJ] im Zusammenhang mit dem [Nr. …] [über …] vom [TT.MM.JJJJ] abgeschlossen haben (im Folgenden: Bezugsvertrag), nehmen wir hiermit das in Klausel 2.1 des Anhang V des Bezugsvertrags von Ihnen gemachte Angebot zum Abschluss eines inhaltsgleichen, eigenständigen Vertrages an.

Unser Vertragsverhältnis entsteht mit dem Zugang dieser Annahmeerklärung bei Ihnen.

Abweichend vom Bezugsvertrag wird als Verantwortlicher als Anhang 1:

ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN

Verantwortliche(r):

Name: Name des Verantwortlichen, z. B. Deutsche Bahn AG.

Anschrift: Anschrift des Verantwortlichen, z. B. Potsdamer Platz 2 10785 Berlin.

Kontaktdaten für die Kommunikation zwischen den Parteien: Kontaktdaten

Unterschrift und Datum:

Name der Person, die unterschreibt. Name der Person, die unterschreibt.

Position der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt.

Ort, den TT. Monat JJJJ Ort, den TT. Monat JJJJ

Unterschrift Unterschrift


Mit freundlichen Grüßen

Anlage:

Anhang I abweichend vom Bezugsvertrag

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