Anlage 1b zu C2 EU Leasing Verfahren zur Qualitätssicherung.pdf

Lieferung und Reinigung von Arbeitskleidung im Leasingverfahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:34 (Europe/Berlin)

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Stand 01.02.2023

Verfahren zur Qualitätssicherung Leasing PSA

Inhalt:

  1. Allgemeine Beschreibung

  2. Darstellung der einzelnen Aufgaben

2.1 Wareneingangsprüfung

2.2 Prüfungen

2.2.1 Ökotex100-Standard

2.2.2 Reinigungstest

2.2.3 Waschtest

2.2.4 Materialanalyse und technische Prüfung von Stoff und Leder

2.2.5 Einzelprüfungen

2.3 Warenbeschaffung

2.3.1 Wareneinkauf

2.3.2 Lieferantenüberwachung

2.3.3 Lieferanten- oder Produktwechsel

3 Sicherstellen von schadstofffreier PSA

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Stand 01.02.2023

  1. Allgemeine Beschreibung

Jeder im Artikel des Leistungsverzeichnisses des Rahmenvertrages ist auf Anfrage des Auftraggebers (AG) mit einer technischen Leistungsbeschreibung (TL) zu hin- terlegen. .

Oberstoffe und Futterstoffe werden in einer separaten TL beschrieben. Diese TL entspricht in der Detailierung mindestens dem angehangenen Beispiel.

TL_Material_XX.doc

Futterstoffe und Besatzstoffe werden in einer seperaten TL beschrieben. Diese TL entspricht in der Detailierung mindestens dem angehangenen Beispiel:

TL_Material_XX.doc

Die Herstellung und Verarbeitungsdetails sowie die Maßtabellen werden in einer separaten TL beschrieben. Diese TL entspricht in der Detailierung mindestens dem angehangenen Beispiel:

TL_Artikell_XX.doc.xl sx

Mit Vertragsbeginn sind auf Anfrage des AG, für jeden Artikel der Leistungsbe- schreibung im Rahmenvertrag ein Siegelmuster im Neuzustand an den AG zu über- geben.

Mit dem AG sind auf Anfrage, Grenzmuster für alle Artikel des Leistungsverzeich- nisses des Rahmenvertrags abzustimmen und beim AG und AN zu hinterlegen. Diese stellen den maximalen Abnutzungszustand eines Artikels optisch fest. Um- laufbestände, die diesem Zustand entsprechen müssen durch den AN kostenfrei er- setzt werden.

Der AN kontrolliert die Qualität der angelieferten Waren auch auf Übereinstimmung mit den TL der Konfektionsteile und den Siegelmustern. Der AN ist für die Einhal- tung der TL und – soweit diese nicht vorhanden sind – einer gleichbleibenden Pro- duktqualität auf hohem Niveau verantwortlich.

  1. Darstellung der einzelnen Aufgaben

2.1 Wareneingangsprüfung

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Stand 01.02.2023

Von jedem Wareneingang von Schutzkleidung bei dem AN werden mindestens 1 % der angelieferten Konfektionsteile aussortiert und wie folgt geprüft:

• Maßhaltigkeit nach vorliegenden Maßtabellen

• Verarbeitung der Teile:

  • blasenfrei ausgenähter Abnäher
  • Anzahl der Stiche (4 Stiche pro cm)
  • gerader Verlauf der Naht
  • exakter Nahtanfang und Nahtende
  • paarige Abnäher/Taschen/Patten
  • Ecken und Rundungen gleichmäßig ausgenäht
  • Nähte richtig ausgebügelt
  • verbrannt
  • angesengt
  • deformiert
  • gleichmäßige Paspelierung
  • Fäden verschnitten
  • Schulterpolter verzugsfrei eingenäht
  • faltenfrei
  • stimmt Hang-tag mit Einnäheetikett überein

• Abgleich mit den Technischen Lieferbedingungen

  • Taschenmengen/-Größe
  • Position der Tasche und Art der Tasche
  • Innentaschen und Verschluss der Innentaschen
  • Position der Knöpfe und Knopflöcher
  • Position des Logos
  • Abnäher/Länge
  • Art des Stoßbandes
  • Futterstoff
  • Einlagen
  • Zutaten (Knöpfe, Reißverschluß etc.)
  • Fixierung

Protokolle über die Erledigung aller v. g. Prüfpunkte je Artikel werden in Ordnern abgelegt und der DB auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Vorab wird jedes erstellte bzw. einge- hende Prüfprotokoll der Konzernstelle Arbeitsschutz der DB AG übermittelt.

2.2 Prüfungen

Neben den v. g. Wareneingangsprüfungen sind die Konfektionsteile zu jeder Stoff- bzw. Ledercharge den nachfolgend aufgelisteten Prüfungen zu unterziehen.

Der AN stellt sicher, dass die Konfektionshersteller die nachstehenden Tests durch- führen und nachweisen. Die Nachweise sind durch den AN zu archivieren und der DB auf Verlangen vorzuweisen.

2.2.1 Ökotex100-Standard

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Alle Artikel, die nach den Regelungen des Ökotex-Zertifikats geprüft werden kön- nen, sind nach den Bestimmungen des Ökotex100-Standards für Produkte mit Hautkontakt Klasse 2 zu prüfen. Artikel die mit der Haut des Trägers in Berührung kommen dürfen ohne bestandenes Ökotex100-Zertifikat nicht ausgeliefert werden. Analog ist mit Lederartikeln zu verfahren. Die Prüfkosten sind mit den Leasingprei- sen abgegolten

2.2.2 Reinigungstest

Alle hierfür gemäß Pflegeanleitung geeigneten Artikel der Schutzkleidung sind ei- nem Reinigungstest zu unterziehen. Artikel mit Abfärbungen, Ausbluten, Rostent- wicklung o. ä. Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes dürfen nicht ausgeliefert werden. Dieser Reinigungstest wird von einem unabhängigen Institut durchgeführt und dokumentiert. Die Prüfkosten sind mit den Leasingpreisen abgegolten.

2.2.3 Waschtest

Alle gemäß Pflegeanleitung geeigneten Artikel der Schutzkleidung sind einem Waschtest zu unterziehen. Artikel mit Abfärbungen, Ausbluten, Rostentwicklung o.ä. Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes dürfen nicht ausgeliefert werden. Die- ser Waschtest wird von einem unabhängigen Institut durchgeführt und dokumen- tiert. Die Prüfkosten sind mit den Leasingpreisen abgegolten.

2.2.4 Materialanalyse und technische Prüfung von für verwendeten Materialien für PSA

Alle eingesetzten Materialien

  • Oberstoffe
  • Hemden- und Blusenstoff;
  • Outdoorlaminat,
  • Stoff der Poloshirts und T-Shirts
  • Leder

sind einer Materialanalyse zum Abgleich mit den Anforderungen der TL zu unterzie- hen. Diese Materialanalyse wird von einem unabhängigen Institut durchgeführt und dokumentiert. Die Prüfkosten sind mit den Artikelpreisen abgegolten.

Laminate / Oberstoffkonfektion – geprüft wird:

  • Flächengewicht,
  • Gewebehöchstzugkraft,
  • Scheuerbeständigkeit,
  • Pilling,
  • bleibende Dehnung und
  • Farbechtheit

Wetterschutzartikel – geprüft wird zusätzlich zum Oberstoff:

  • Regendichtheit,
  • Atmungsaktivität

Poloshirt - geprüft wird:

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  • Scheuerbeständigkeit,
  • Farbechtheit,
  • Pilling,
  • Flächengewicht

Hemd/Bluse - geprüft wird:

  • Flächengewicht,
  • Scheuerbeständigkeit
  • Farbechtheit

Outdoorartikel – geprüft wird zusätzlich zum Oberstoff:

  • Regendichtheit,
  • Atmungsaktivität

Die daraus resultierenden Ergebnisse müssen in Bezug zu den technischen Liefer- bedingungen gesetzt werden. Bei Abweichungen darf die Ware nicht an die DB ge- liefert werden. Die Kosten der Prüfung werden dem AN belastet wenn durch die Un- tersuchung Mangel festgestellt werden die der AN zu vertreten hat.

2.2.5 Einzelprüfungen

Die Durchführung weiterer technischer Prüfungen im Einzelfall, wird auf Anforde- rung und zu Lasten der DB produktbezogen vereinbart, von dem AN initiiert und von einem unabhängigen Institut durchgeführt.

2.3 Warenbeschaffung

2.3.1 Wareneinkauf

Der AN orientiert sich bei der Auswahl der Lieferanten, Materialien, Accessoires und Zutaten am hohen Qualitätsanspruch der DB.

2.3.2 Lieferantenüberwachung

Die Lieferanten und die Herstellungskette ist auf Ihre nachhaltige Produktion zu überprüfen. Der Nachweis einer unabhängigen Zertifizierung nach ISO 9001, BCSI oder einer vergleichbaren unabhängigen Zertifizierung ist durch den AN zu erbrin- gen. Die Zertifizierungen sind aktuell zu halten und auf Anfrage kostenfrei dem AG zu übergeben.

2.3.3 Lieferanten- oder Produktwechsel

Soweit bekannte und bewährte Produkte bzw. Lieferanten nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die DB vor einem Wechsel des Zulieferers, des Produktes oder des Stof- fes unter Beigabe der technischen Leistungen der neuen Stoffe und Zutaten sowie einem Muster, über die Änderungen der Herstellungskette zu unterrichten.

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Ein selbstständiger Wechsel von Produkten oder Stoffen ohne Zustimmung der DB ist ausgeschlossen.

3 Sicherstellung von schadstofffreier PSA

Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet nur Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu lie- fern, die frei von Schadstoffen ist. Hierzu sind folgende Kriterien zu erfüllen:

• Es wird nur PSA mit entsprechenden Zertifikaten eingekauft. Den Nachweis über die Untersuchung hat der Hersteller mit dem Ergebnis der Schadstofffreiheit zu erbringen

• Über die Untersuchungen ist ein Nachweis zu führen

• Schadstoffbelastete Lieferungen bzw. Chargen sind nicht auszuliefern, sondern an den Hersteller zurückzuschicken

• Schwerpunkte bei der Kontrolle und Untersuchung der PSA auf Schadstoffe sind Le- derhandschuhe

• Es werden Eingangskontrollen und Stichprobenuntersuchungen durch den Rahmen- vertragspartner auf eigenen Kosten durchgeführt

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