Rahmenvereinbarung über Schulmöbel für Klassenräume
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689965-2026
- Verfahrensnummer
- 2e3b1959-5bdf-4e33-9af8-b0355183294d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Harz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Montage von Schüler- und Lehrertischen, Schüler- und Lehrerstühlen sowie Schränken aus. Die Ausstattung ist für Schulen im Landkreis Harz vorgesehen; Angebote können bis zum 5. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung und Montage von Schülerstühlen und Schülertischen, Lehrerstühlen und Lehrertischen sowie Schränken
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Ausstattung von Klassenräumen an Schulen des Landkreises Harz
Lieferung und Montage von Schülerstühlen und Schülertischen, Lehrerstühlen und Lehrertischen sowie Schränken
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 51 KB | |
| Sonstiges | 240 KB | |
| Sonstiges | 138 KB | |
| Formular | 58 KB | |
| Sonstiges | 350 KB | |
| Formular | 646 KB | |
| Formular | 227 KB | |
| Formular | 46 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 446 KB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB |
Anforderungen
Ausschluss mittels Interessenskonflikterklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder inihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
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