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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett
Leistungsverzeichnis
Los: 18
Blendschutz Innen
Objekt: Technisches Rathaus Erfurt Erweiterung Technisches Rathaus (Gebäudeteil C) und Änderung Freiflächen-Gesamtplanung Warsbergstraße 1 99084 Erfurt
Auftraggeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung Amt für Gebäudemanagement
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Inhaltsverzeichnis
1 BLENDSCHUTZ 15 1.1 BLENDSCHUTZ INNEN 15 1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN 15 1.1.2 ROLLO MIT KETTENZUGSYSTEM 17 1.1.3 SONSTIGES 19
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O bjektbeschreibung
Lage
Anschrift: Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt Gemarkung: Erfurt-Mitte Flur : 147 Flurstück: 138/81
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt baut den Standort Warsbergstraße 1 - 3 etappenweise zum Technischen Rathaus aus. Dieses soll aus drei Gebäudeteilen bestehen, wobei Gebäudeteil 1 und 3 mit etwas Abstand zueinander aber gleich gerichtete Bestandsgebäude darstellen und Gebäudeteil 2 als neu errichtetes Verbindungsglied fungiert. Der Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde bereits umgebaut, saniert und Anfang 2019 bezogen. Der neu errichtete Verbindungsbau zwischen den beiden Bestandsgebäuden ging 2021 in Betrieb. In einem 4. und 5. Bauabschnitt soll nun der Gebäudeteil Haus Nr. 1 analog den bereits durchgeführten Maßnahmen saniert werden. Bis zuletzt wurde das Gebäude als Büro- und Verwaltungsgebäude genutzt.
Das bestehende Gebäude wurde als Forschungs- und Laborgebäude des Funkwerks Erfurt in den 1980er-Jahren errichtet. Es handelt sich um einen in der ehemaligen DDR entwickelten Mehrzweck-Geschoßbau in Stahlbetonskelett-Montagebauweise mit Scheibenstabilisierung nach der "Rationalisierten mehrgeschossigen Stahlbetonskelett-Montagebauweise 2Mp im VEB BMK Ost" (Sk Ost). Auch der bereits sanierte Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde nach diesem System errichtet.
Das Gebäude ist vollständig unterkellert und besitzt 8 oberirdische Vollgeschosse. Die Geschosse erreichen im Kellergeschoss bis in das 2. Obergeschoss eine Höhe von 3,60 m und wechseln daraufhin vom 3. Obergeschoss bis in das 7. Obergeschoss auf einen Geschosshöhe von 3,30 m. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach mit zwei zugeneigten Dachflächen (v-förmig) mit umlaufender Attika und innenliegender Entwässerung. Auf dem Flachdach befinden sich außerdem zwei ehemalige Aufzugsmaschinenräume, welche nach Fertigstellung der Baumaßnahme lediglich als Unterkonstruktionsbereich für diverse Antennenanlagen auf dem Dach dienen, sonst aber keinerlei Nutzung mehr beinhalten. Diese Räume befinden sich zudem außerhalb der zukünftigen thermischen Hülle des Gebäudes.
Das Gelände weist ein leichtes in Längsrichtung des Grundstücks verlaufendes Gefälle ansteigend von Nordost (+199,25 m ü.NHN (DHHN2016)) nach Südwest (+200,06 m ü.NHN (DHHN2016)).
Die Baustellenzufahrt erfolgt von Osten über die Bonemilchstraße und von Westen über die Henning-Goede-Straße / Warsbergstraße. Es gilt zu beachten, dass die Warsbergstraße an der westlichen Gebäudelängsseite auch als Feuerwehrzufahrt für die bereits sanierten Gebäudeteile des Technischen Rathauses fungiert und die vorgeschriebenen Mindestbreiten der Zufahrt sowie der Kurvenbreiten zu jedem Zeitpunkt einzuhalten sind.
Gebäudekenndaten
Geschosse oberirdisch: 8 Geschosse unterirdisch: 1 (vollständig unterkellert) OKFF EG: +/- 0,00 = + 201,38 m ü.NHN (DHHN16) Gebäudeaußenmaße: 15,38 m x 59,06 m Höhe ü. Gelände: Attika Nord +30,21 m / Attika Süd 29,58 m Grundstücksfläche: 2400 m² NRF: 6062 m² BGF: 7687 m² BRI: 26390 m³
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Die Angaben beziehen sich auf das Gebäude nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Besonderheiten - Grundstück
Durch die bereits erfolgten Baumaßnahmen am westlichen Ende des Brühls und den bereits in Nutzung befindlichen Teilen des Technischen Rathauses, steht für das Bauvorhaben nur eine sehr geringe Baueinrichtungsfläche zur Verfügung. Weiterhin ist die Erschließung dieser Flächen aufwendig, da kaum Rangier- und Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Für die genannten Rahmenbedingungen sind jeweils zusätzliche bauliche und organisatorische Maßnahmen notwendig, um die Baumaßnahme durchführen zu können.
Besonderheiten - Gebäude
Das Bestandsgebäude ist in Skelett-Montagebauweise 2MP (SK Ost) errichtet worden. Die Elemente entstammen nach den Montagezeichnungen der damaligen Typenkataloge des VEB BMK Ost "71-1" bis "71-16". Die Planungsunterlagen aus den Jahren von 1972 bis 1978 liegen nur teilweise vor.
Bei allen Bohr- und Verankerungsarbeiten an Bestandsbauteilen gilt der Grundsatz: Die Bewehrung ist im Vorfeld zu sondieren.
Bezüglich der Hohlkammerdecken erfolgt folgender Hinweis: Es finden sich im Gebäude hauptsächlich Normaldeckenplatten ("NP241") und Stützendeckenplatten in den Stützenachsen ("NP441"). Kernbohrungen mit einem max . Durchmesser von 100 mm dürfen nur im Bereich der Hohlkammern durch die Deckenplatten geführt werden. Hierfür ist vor der Ausführung der Kernbohrung in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Statiker an der Deckenplattenunterseite die Bewehrungslage mittels geeigneten Ortungsgerät zu orten bzw. der Hohlraum und der Verlauf zu kennzeichnen. Anschließend sind vor der Ausführung von Kernbohrungen Sondierungsbohrungen (d= 12 mm) zum Auffinden der Decken-Hohlkammern vorzunehmen.
Eine Beschädigung jeglicher Stahlbetonbewehrung ist bei der Ausführung von Kernbohrungen in jedem Fall zu vermeiden. Eine Zerstörung der tragenden Bewehrung kann zum Komplettaustausch des Deckenelements führen. Daher sind durch AN in Abstimmung mit der Statik geeignete Maßnahmen abzustimmen, die eine Beschädigung der Bewehrung mit Sicherheit ausschließen.
Befestigung in Hohlkammerdecken Die Dübel dürfen nur in Mitte der Hohlkammern liegen. Hierfür gibt es spezielle zugelassene Dübel. Die Bewehrung darf nicht beschädigt werden, da diese die Tragfähigkeit der Decke sicherstellt. Deshalb sollte vor dem Setzen der Dübel immer die Position der Bewehrung geprüft werden.
Der Mehraufwand für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (Sondieren, Kennzeichnen, Sondierungsbohrungen) für das Erhalten der Bewehrung ist in die Einzelpositionen einzukalkulieren, siehe Hinweise auch in den jeweiligen Positionen.
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VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 - Ausgabe September 2023
Hinweis: Die folgenden Regelungen sind bei allen Titeln des Leistungsverzeichnisses zu beachten. Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB Teil C, DIN 18299. Ordnungsziffern der VOB C, DIN 18299, die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 - Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
a) Lage der Baustelle: Die Baustelle befindet sich im Stadtteil Brühlervorstadt der Landeshauptstadt Erfurt. Die Adresse lautet: Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt.
b) Umgebungsbedingungen: Die Arbeiten finden in direkter Nachbarschaft zu bestehenden und genutzten Gebäuden, darunter Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr sowie Wohngebäude mit betreuten, bzw. altersgerechten Wohnen statt. Dies ist vor allem bei Arbeiten mit entstehenden Erschütterungen, Lärm und den zugehörigen Normen zu beachten. Zu üblichen Bürozeiten ist mit einem erhöhten Passanten- und Verkehrsaufkommen zu rechnen und die Baustelle entsprechend zu sichern Folgende Entfernungen von bestehenden Gebäuden zur Gebäudekante Süd sind gegeben:
- Süd Richtung:
Gebäude: Verwaltungsgebäude
Dach: Flachdach
Gebäudehöhe- ca. 216,30m ü.NHN (DHHN16) Attika: = +16,90 m ab OK Gelände
Entfernung: 0,00 m / Grenzbebauung
Gebäude: Verwaltungsgebäude
Dach: Flachdach
Gebäudehöhe- ca. 229,10m ü.NHN (DHHN16) Attika: = +29,70 m ab OK Gelände
Entfernung: 20,16 m
- West Richtung:
Gebäude: Wohngebäude (Servicewohnen)
Dach: Flachdach
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Gebäudehöhe- ca. 216,15m ü.NHN (DHHN16) Attika: = +17,26 m ab OK Gelände
Entfernung: 12 m
c) Zufahrtsmöglichkeiten: Die Baustellenzufahrt erfolgt von Norden über den öffentlichen und privaten Teil der Warsbergstraße und über die Bonemilchstraße. Auf der Baustelle selbst steht kein ausreichender Platz zum Wenden eines KfZ zur Verfügung. Eine zusätzliche Person zur Fahrzeug-Einweisung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- siehe auch Objektbeschreibung -
d) Baufeld und Lagerflächen: Für die Baustelleneinrichtung (Container, Material) steht auf dem Grundstück nur sehr begrenzt Fläche zur Verfügung. Aufgrund der begrenzenden Baumreihe im Osten und der Feuerwehrzufahrt im Westen, müssen Bewegungsflächen längs des Bestandsgebäudes im Baustellenbereich immer freigehalten werden. Ein Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton ist umlaufend um das Baufeld mit zwei Zufahrtstoren auf der Nordseite vorhanden.
- Siehe Lage- und Baustelleinrichtungsplan -
0.1.2 - Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Die südlichen Parkplatzbereiche der Stadtverwaltung Erfurt, vor Haus Nr.3, müssen über die selben Verkehrswege angefahren werden, wie die ausgeschriebene Baumaßnahme. Auch die Feuerwehrzufahrt der südlichen und bereits genutzten Gebäudeteile des Technischen Rathauses erfolgt über die Warsbergstraße, an der westlichen Längsseite des Gebäudes. Die öffentlichen Verkehrswege sind ständig freizuhalten!
- siehe Objektbeschreibung -
0.1.3 - Art und Lage der baulichen Anlagen.
- siehe auch Objektbeschreibung -
a) Art der Anlage: Ziel der baulichen Maßnahme ist die energetische Sanierung des Bestandes und Umbau in ein modernes Verwaltungsgebäude für die Stadtverwaltung Erfurt.
b) Lage der baulichen Anlage: Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt
c) Gebäudedaten: Das zu sanierende und umzubauende achtgeschossige, voll unterkellerte Gebäude ist ein Baukörper, welcher über einen, im Jahr 2018 errichteten, Verbindungsbau mit seinem Zwillingsgebäude verbunden ist.
Etage: Anzahl: Geschosshöhe:
Untergeschoss 1. UG 3,60 m voll unterkellert
- Technikräume, Heizraum, Archive, Werkstatt
Erdgeschoss EG 3,60 m
- Büroräume
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O bergeschoss 1. und 2. OG 3,60 m
- bis 7. OG 3,30 m
- Büroräume
0.1.4 - Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
a) Verkehrsverhältnisse:
- siehe Punkt 0.1.2 -
b) Verkehrsbeschränkungen: Ein Parken auf den öffentlichen und privaten Straßen und Wegen (außer ausgewiesenen Bst.-Parkplätze) ist nicht gestattet. Generelle Parkverbotszone Zufahrtsstraße Warsbergstraße 1-3! Das Befahren und Abstellen der Baustelle mit Privat-PKWs ist untersagt.
Es stehen Abstellmöglichkeit im Bereich der Brachfläche, südwestlich der Baustelle (Fußläufig ca. 100 m), zur Verfügung - diese sind nur für Fahrzeuge und Pausen-/Aufenthaltscontainer (Keine Lagerfläche) vorgesehen und dürfen nur nach Freigabe der Bauüberwachung und des Auftraggebers genutzt werden. Es gilt zudem der Hinweis, dass diese Fläche nur auf Zeit zur Verfügung steht und bei Eigenbedarf des Eigentümers, bzw. Anweisung der Bauüberwachung / Auftraggeber sofort geräumt werden muss.
Die Verkehrswege müssen, auch im Hinblick auf Zu- und Abfahrten der Parkplätze der Warsbergstraße 3 (Stadtverwaltung) sowie der Feuerwehrzufahrten zum selbigen Gebäude, immer freigehalten werden. Eventuell notwendige Einschränkungen der Verkehrswege durch den Auftragnehmer sind vorher mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Das Befahren der Baustelle zum An- und Abtransport ist in den meisten Fällen nur rückwärts möglich. Eine zusätzliche Person zur Fahrzeug-Einweisung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Generell gilt, bei mehreren Firmen auf der Baustelle, dass sich mit diesen abgesprochen wird und eine konfliktfreie Möglichkeit der Zu- und Abfahrt von der Baustelle zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleibt.
0.1.5 - Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
- siehe Punkt 0.1.4 -
0.1.6 - Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen.
Gesonderte Transporteinrichtungen, insbesondere Förderanlagen stehen seitens des AG nicht zur Verfügung. Zum vertikalen Materialtransport stehen lediglich die zwei inneren Treppenhäuser zu Verfügung. Zudem steht der nördliche Aufzug zum Materialtransport zur Verfügung.
0.1.7 - Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
- siehe Objektbeschreibung - Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
a) Anschlüsse für Wasser: Drei Bauwasseranschlüsse stehen zur Verfügung. Die äußeren Anschlüsse befinden sich auf der Ost- und Westseite des Gebäudes. Der innere Bauwasseranschluss befindet sich im Untergeschoss, die genaue Lage wird zur Bauanlaufberatung mitgeteilt. Die Verbrauchkosten trägt der Auftraggeber.
- Siehe Baustelleneinrichtungsplan -
b) Anschlüsse für Energie
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B austromanschlüsse werden bereitgestellt. Die Baustromverteiler befinden sich im EG, 2.OG, 4.OG, 6.OG im südlichen Treppenhaus und im KG, 1.OG, 3.OG, 5.OG, 7.OG im nördlichen Treppenhaus. Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
c) Anschlüsse für Abwasser: Nicht vorgesehen
0.1.8 - Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
- Siehe Lage- und Baustelleneinrichtungsplan - Der Platzbedarf und die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten abzustimmen. Die Baustelleneinrichtung erfolgt nur auf ausgewiesenen Flächen, in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Flächen, Anlagen, Einrichtungen etc. gehört zu den Leistungen des Auftragnehmers.
Aufgrund beengter Verhältnisse sind daraus resultierende Erschwernisse für Förderwege z.B. erhöhter Aufwand für Material- und Gerätetransport, etc. einschließlich der eventuelle Einsatz spezieller Geräte und Maschinen für Förderung und Transport in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Nutzbare Bereiche für die Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerung stehen nur begrenzt zur Verfügung.
0.1.11 - Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm vom 19. August 1970)" im Verantwortungsbereich des AN liegt und eingehalten werden müssen.
0.1.12 - Besondere Vorgaben für die Entsorgung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den von ihm verursachten Schutt, Abfall und Schmutz auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beräumung und Entsorgung von Abfällen trotz schriftlicher Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beräumung im Wege der Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen; die anfallenden Kosten werden direkt von der nächsten Abschlags- oder der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
0.1.14 - Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
a) Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
- Siehe Lage- und Baustelleneinrichtungsplan - Bäume und Pflanzbestände dürfen während der Bauzeit weder beschädigt, oder durch Erdarbeiten ausgetrocknet werden. Wurzelbereiche sind insbesondere vor der Ablagerung von Baumaterial, Erdstoffen, Fahrzeugen usw. zu schützen. Der Baumschutz hat gemäß DIN 18920 und "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" (R SBB) und der Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt zu erfolgen. Die Baustelle wird zudem durch eine externe ökologische, bzw. baumschutzfachliche Baubegleitung betreut. Bei festgestellter Missachtung der Baumschutzmaßnahmen und ausbleibender Ausbesserung durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber berechtigt, diese im Wege der Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen; die anfallenden Kosten werden direkt von der nächsten Abschlags- oder der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
b) Verkehrsflächen Es ist bei An- und Ablieferungen mit personellen Aufwendungen im Bereich der Baustellenzufahrten, insb. der Zufahrtsstraße Warsbergstraße 3 und Verbindungsbau zu rechnen.
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c ) Bauteile, Bauwerke Der Verbindungsbau, inkl. Freitreppen und Einfriedungen des Technischen Rathauses schließen direkt an die hier beschriebene Baustelle an. Diese Bauteile, bzw. Bauwerke gilt es zu schützen. Eventuelle Schutzmaßnahmen sind mit in die Einheitspreise zu kalkulieren.
Mit Beginn der hier beschriebenen Leistungen sind die Außenanlagen zum Teil oder vollständig fertiggestellt. Darunter befinden sich Einfriedungen, Rampenanlagen, Fahrradständer etc.. Diese gilt es, bei Anlieferungen und/oder Transportarbeiten zu schützen. Eventuelle Schutzmaßnahmen sind mit in die Einheitspreise zu kalkulieren.
d) Grenzsteine Im Bereich des Baugeländes befindliche abgemarkte Grenzpunkte dürfen nicht vernichtet werden.
0.1.15 - Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
- Siehe Punkt 0.1.2 sowie 0.1.4 -
Alle Auftragnehmer sind angehalten sich im Rahmen der StVO und der Baustellenordnung zu verhalten!
Insbesondere verkehrsbehindernde Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber und der Bauüberwachung abzusprechen, zu koordinieren und erst nach Freigabe auszuführen.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer mit Beginn seiner vertraglichen Ausführungsfrist bis zur Gesamtabnahme seiner Leistungen. Dazu zählt auch die Baustellensicherung (z.B. Verschluss Bauzäune, Bautüren, Bautor). Der AG übernimmt keinerlei Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Anträge zur etwaigen benötigten Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 StVO liegen im Leistungsbereich des Auftragnehmers und sind mit einzukalkulieren.
Verunreinigungen oder Beschädigungen öffentlicher Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Instandsetzung von Beschädigungen oder Beseitigung von Verschmutzungen trotz schriftlicher Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Beräumung im Wege der Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen; die anfallenden Kosten werden direkt von der nächsten Abschlags- oder der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
0.1.16 - Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Eigentümer aller Leitungen auf dem Baugrundstück ist im Regelfall die Stadt Erfurt bzw. deren Eigenbetriebe. An der nördlichen Giebelseite befinden sich die Zuleitungen der diversen Antennenanlagen auf dem Dach des Gebäudes; Eigentümer sind die jeweiligen Netzbetreiber.
vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen Abwasser-Sammelkanäle, Trinkwasser-, Telekom,- ELT- und LWL-Leitungen sowie eine zentrale Fernwärme-Versorgungsleitung verlaufen im Bereich des Baugrundstückes.
- Bei Bedarf kann ein Medienplan der im Untergrund verlaufenden Leitungen durch die Bauüberwachung ausgehändigt werden
0.1.19 - Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Der Auftraggeber hat zur Wahrnehmung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Der SiGeKo stellt eine Baustellenordnung auf, deren Forderungen einzuhalten sind. Die Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil.
Der SiGeKo kann jederzeit Einfluss auf die sicherheits- und gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle
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n ehmen und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend durch den Auftragnehmer zu beseitigen.
Der AN, einschließlich seiner etwaigen Nachunternehmer, werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie die für die Koordination der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen haben. Der AN hat seine Arbeiter anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen.
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, die auch zum Schutz anderer auf der Baustelle verkehrender Personen zu dienen haben, darf der AN während oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung entfernen.
0.1.20 - Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare Tore. Die Tore werden von jedem AN nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an Wochenenden und Feiertagen. Baustellenschlüssel und dergleichen werden dem Auftragnehmer im Zuge der Bauanlaufberatung übergeben.
Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigenen Sicherungsmaßnahmen.
Die Außenanlagen der Baustelle werden mittels Videoüberwachung (Kameraturm) in festgelegten Zeiten überwacht.
Aus dem Aufstellen des Zaunes, dem Verschließen der Türen/Tore und dem Aufstellen der Kameraüberwachungen können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden.
0.1.22 - Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Mit Beginn der hier beschriebenen Leistungen wurde die neue Gebäudehülle, bereits vollständig fertiggestellt und das Fassadengerüst wieder abgerüstet.
Im Inneren wurden die Trockenbau- und Putzarbeiten fertiggestellt, Metall-Rohrrahmentüren und die Zargen der Holztüren eingebaut sowie der Estrich eingebracht und ausreichend getrocknet. Notwendige Metallbauarbeiten im Inneren (Umbau Geländer Treppenhäuser) wurden fertiggestellt.
Unmittelbar vor dem Beginn der hier beschriebenen Leistungen wird eine Zwischenreinigung des Gebäudeinneren durchgeführt.
0.1.23 - Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Vorhergehende, bzw. zeitgleiche Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
- Baustelleneinrichtung
- ELT-/ HLSK-Installationsarbeiten
- Holz-Innentüren - Montage Türblätter
- Fliesenarbeiten - Fliesenbeläge Sanitärbereiche, Treppenhäuser
- Bodenbelagsarbeiten
- Maler- und Beschichtungsarbeiten
- Außenanlagen
Der AN hat seine Leistungen zur Abstimmung der Schnittstellen mit den Nachbargewerken rechtzeitig, selbständig zu erbringen. Der AN hat auf eigene Bedenken oder Bedenken seitens des Nachbargewerks unverzüglich hinzuweisen!
0.2 Angaben zur Ausführung
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0.2.1 - Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
a) Der AN ist verpflichtet, nach Absprache mit der Bauüberwachung, zwei Wochen nach Auftragsvergabe, bei Überarbeitung unverzüglich, einen genauen Bauzeitenplan (Bauablaufplan als Balkenplan) für seine Leistungen unter Berücksichtigung der Terminvorgaben sowie technologischer Zwangspunkte dem AG vorzulegen. Der Bauzeitenplan ist in digitaler Form vorzulegen. Die Bauüberwachung fertigt einen Gesamt-Bauzeitenplan, in welchem die vorgenannten Termine eingearbeitet werden. Die Rahmen- und Zwischentermine werden damit verbindlich. Die Kosten des Bauablaufplans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
b) Die gesamte Baumaßnahme wird in einem Zuge und kontinuierlich durchgeführt. Bei der Kalkulation der Einzelgewerke kann nicht von der Ausführung aller Leistungsphase in einem Zuge ausgegangen werden, da die Arbeiten in Abhängigkeit vom allgemeinen Bauablauf abschnittsweise auszuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Arbeiten mit anderen am Bau tätigen Unternehmen so zu koordinieren, sodass keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen im Bauablauf eintreten. Daraus bedingte, absehbare Erschwernisse sind der Bauüberwachung mitzuteilen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
c) Die Arbeiten sind so rechtzeitig zu beginnen, dass der vorgesehene Bauablauf auf der Baustelle eingehalten werden kann. Dabei sind Lieferfristen und Vorbereitungszeiträume einzurechnen.
0.2.2 - Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
a) Rücksichtnahme im Bereich der Baustellenzufahrten auf Fußgänger- und Fahrzeugverkehr. Der AG übernimmt keinerlei Regelung und Sicherung des Verkehrs. Die AN sind angehalten sich im Rahmen der StVO und der Baustellenordnung zu verhalten.
b) Keine Wendemöglichkeit im Bereich der Baustellenzufahrten vorhanden. Zu- und Abfahrt nur mit Einweisung möglich; hierfür ist ein zusätzliche Person in die Einheitspreise einzukalkulieren.
c) Beengte Verhältnisse im Bereich der Baustelleneinrichtung auf Grund des vorhandenen Gebäudestandortes.
d) Verunreinigungen oder Beschädigungen öffentlicher bzw. privater Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet und beseitigt, bzw. instandgesetzt werden. Besonders verkehrsbehindernde Maßnahmen sind vorher mit dem Auftraggeber und der Bauüberwachung abzusprechen und zu koordinieren.
0.2.3 - Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.
Der SiGe-Plan wird zur Bauanlaufberatung übergeben.
0.2.4 - Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen.
Es gelten grundsätzlich die Unfallverhütungsvorschriften und das staatliche Arbeitsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
0.2.7 - Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
- nicht relevant
0.2.8 - Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
a) Gerüste
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E s sind bauseits keine Gerüste vorgesehen.
b) Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume Es ist davon auszugehen, dass bauseits keine technischen Hilfsmittel zum vertikalen und horizontalen Transport von Materialien gestellt werden (z.B. mobile Lastenaufzüge) Bauseitige Aufenthaltsräume zur Mitbenutzung durch den AN stehen nicht zur Verfügung. Bauseitige Räume können, nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung und den Gewerken vor Ort, übergangsweise als Lagerraum zur Verfügung gestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit die nördliche Aufzugsanlage zum Materialtransport zu benutzen. Beschädigungen an den Aufzugsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet werden. Durch Beschädigung entstandene Kosten für die Instandsetzung hat der Verursacher tragen. Es sind die maximalen Belastungen des Aufzuges zu berücksichtigen.
c) Sanitärcontainer: Die Toilettenanlage wird für alle Auftragnehmer im Rahmen der Baustelleneinrichtung innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche in Form eines Sanitärcontainers durch den AG aufgestellt und unterhalten.
0.2.13 - Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
a) Prüfungen und Nachweise Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Durchführung dieser Prüfungen sowie die Erbringung der Nachweise gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts gegenteiliges geregelt ist. Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen.
b) Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.) Angaben über zu benennende Bauprodukte sind im Leistungsverzeichnis, sofern abgefragt, vorzunehmen. Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweise über deren Eignung erbracht ist. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten.
0.2.15 - Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Ausgebaute Stoffe sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen, sofern nichts anderes festgelegt wird.
0.2.22 - Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Einzureichende Aufmaße und prüffähige Rechnungen sind in den jeweiligen Positionen entsprechend der Nummerierung des Leistungsverzeichnisses zu untergliedern. Wird diese Gliederung/Nummerierung nicht eingehalten, kann die Rechnung als nicht-prüffähig angesehen werden.
Z. - Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen a) Die für die Bauausführung erforderlichen Ausführungsunterlagen werden dem AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistung -gegen Empfangsbestätigung- ausgehändigt.
b) Die Ausführungsunterlagen werden dem AN 2-fach im Papierformat und 1-fach in digitaler Form (PDF) übermittelt. Abweichungen gegenüber diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen Beantragung des Auftragnehmers und der Zustimmung durch den Auftraggeber.
c) Ausführungsunterlagen vom AG, welche im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden sind im folgenden Planverzeichnis aufgelistet. ZEICHNUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS
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Hinweis: Bei den Anlagen handelt es sich ausschließlich um Kalkulationsgrundlagen, welche nicht als Ausführungsunterlagen freigegeben sind.
ZEICHNUNGEN / PLÄNE
Inhalt Dateiname Grundriss Erdgeschoss 211342_AR_5_EG
Grundriss 1. Obergeschoss 211342_AR_5_OG1
Grundriss 2. Obergeschoss 211342_AR_5_OG2 Grundriss 3. Obergeschoss 211342_AR_5_OG3
Grundriss 4. Obergeschoss 211342_AR_5_OG4
Grundriss 5. Obergeschoss 211342_AR_5_OG5 Grundriss 6. Obergeschoss 211342_AR_5_OG6
Grundriss 7. Obergeschoss 211342_AR_5_OG7
Detail Stützen-/ Brüstungsverkleidung Außenwand 211342_AR_5_D-342-03
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 12 von 20
V OB Teil C - ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) ROLLLADENARBEITEN - DIN 18358 - Ausgabe September 2019
Hinweis: Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB Teil C, DIN 18358.
0.1 - Angaben zur Baustelle
0.1.1 - Windwiderstandsklassen oder Windlastzone und Geländekategorie nach DIN EN 1991-1-4, Einbauhöhe über Grund für das am höchsten einzubauende Bauteil, Geländehöhe über NHN. nicht relevant - nur innenliegender Blenschutz
0.1.2 - Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten. keine bauseitigen Gerüste vorhanden
0.2 - Angaben zur Ausführung
0.2.1 - Anzahl, Art, Lage, Maße, Farbe und Ausbildung einzubauender Bauteile. Es sind insgesamt 360 innenliegende Blendschutzanlagen als manuell betriebene Kugelkettenrollos (Metallkugelkette) mit symmetrisch geteiltem, individuell bedienbaren Behang an den Fenstern im Erdgeschoss und allen Obergeschossen auf der Ost- und Westseite des Gebäudes einzubauen. Siehe Leistungsbeschreibung sowie beiliegende Planunterlagen
Anlagengrößen (Anzahl, Anlagenbreite x Anlagenhöhe) EG - OG2: 65 Stück je 2.900 x 2.250 mm OG3 - OG7: 115 Stück je 2.900 x 1.950 mm
Sichtbare Metallteile pulverbeschichtet, Farbton RAL 7016 Kunststoffteile in weiß Vorbemusterter Farbtonbereich Behang: RAL 7035 "Lichtgrau" Die endgültige Auswahl trifft der AG nach Vorlage von Farbmustern durch den AN. Die Elemente werden fertig beschichtet geliefert und montiert.
0.2.2 - Anzahl, Art und Maße von Mustern, Ort der Anbringung. Es sind bis zu 3 Stoffmuster aus der Stoffkollektion des Herstellers, die qualitativ das Anforderungsprofil gemäß Leistungsbeschreibung erfüllen, zur Bemusterung in der Größe 30 x 30 cm vorzulegen. Die endgültige Auswahl trifft der AG nach Vorlage vorgenannter Farbmuster durch den AN.
0.2.3 - Erstellen von Konstruktions- und Einbauzeichnungen durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Werkplanung des AN sind die Einbausituationen der Sonnenschutzanlagen bei den betreffenden Fenstern mit darzustellen, siehe Leistungsbeschreibung sowie beiliegende Planunterlagen. Vor Fertigungsbeginn sind sämtliche Fenster bauseits aufzumessen. Die Fertigung darf erst nach schriftlicher Freigabe der Werkplanung durch den Auftraggeber erfolgen.
0.2.4 - Art, Beschaffenheit und Festigkeit des Befestigungsuntergrundes, z. B. Stürze, Leibungen, sowie Angabe der Einbaumöglichkeit der Bedienelemente. Die Blendschutzanlagen werden unterseitig an den bauseitigen Stahlbeton-Fertigteilstürzen montiert. Die Eignung des Befestigungsuntergrundes ist vor Montage durch den Auftragnehmer zu prüfen.
0.2.5 - Anzahl, Art und Maße vorhandener Führungsschienen
- nicht vorhanden
0.2.6 - Art, Maße, Farbe, Form und Beschaffenheit der Behänge für Außenrollos, Markisen, Sonnenschutz-,
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B lendschutz- und Verdunkelungsanlagen, Insektenschutz. Der Behang ist als hochwertiges, mattes, textil wirkendes Gewebe auszuführen. Glänzende oder netzartige PVC-Screengewebe sind nicht zulässig. Hauptaugenmerk ist der Blendschutz. Die Stoffe müssen mindestens als schwer entflammbar gemäß DIN EN 13501 B-s1,d0 zertifiziert sein. Die geforderten thermischen und visuellen Stoffeigenschaften nach DIN EN 14501 werden wie folgt festgelegt:
- Sichtschutz Klasse 2
- Blendschutz Klasse 3
- Sommerlicher Wärmeschutz Klasse 1
- Durchsicht (nach außen) Klasse 2
Die Behänge müssen in ihrer gesamten Breite als ein Stück verarbeitet sein. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass Pendelbewegungen und Flattern der Behänge infolge natürlicher Raumluftbewegungen weitestgehend vermieden werden.
Alle Stoffchargen eines Fassadenbereiches müssen aus derselben Produktionscharge stammen.
0.2.7 - Anforderungen an den Korrosionsschutz
- nicht relevant
0.2.8 - Besondere Anforderungen, z. B. an Wärmeschutz, Schallschutz, Strahlenschutz und Einbruchhemmung
- nicht relevant
0.2.9 - Angaben zur Verwendung im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
- nicht relevant
0.2.10 - Notbedienung bei elektrisch betriebenen Anlagen
- nicht relevant
0.2.11 - Verwendung der Markisen auch als Regenschutz, vorgesehene Neigung
- nicht relevant
0.2.12 - Ausführung als Verdunkelungsanlage oder als Abdunkelungs- oder Blendschutzanlage. Lichttechnische Werte, z. B. Lichttransmissionsgrad Es handelt sich um eine Blendschutzanlage, eine vollständige Verdunkelung ist nicht gefordert.
0.2.13 - Anzahl, Art, Lage und Maße vorhandener oder einzubauender Rollladenkästen, Rollladenkastendeckel oder Blenden. Art und Maße vorhandener Aussparungen
- nicht relevant
0.2.14 Maße des Rollraumes, des Raumes für das Jalousiepaket oder der Aussparung für die Sonnenschutz-, Blendschutz-, Verdunkelungs- oder Markisenanlage. Für die benötigten Anlagen sind Kästen, entsprechend Herstellerangaben, jedoch maximal 150 mm Ansichtshöhe und 110 mm Einbautiefe anzubieten.
0.2.15 - Maße der durch Rollläden, mechanisch betriebene Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen sowie der durch Insektenschutz zu schließenden oder zu schützenden Öffnungen oder Flächen. Bei vor der Öffnung angebrachten Anlagen auch seitliche Überdeckung
- siehe 0.2.1
0.2.16 - Art des Antriebes; bei elektrischem Antrieb Anschlusswerte und erforderliche Sicherheitseinrichtungen. Manuelle Bedienung mittels endloser Stahlkugelkette. Die Bedienhöhe muss den Anforderungen an eine ergonomische Bedienbarkeit entsprechen. Die Bedienseite liegt immer an den seitlichen Enden der jeweiligen
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 14 von 20
F ensterelementen.
0.2.17 - Art und Umfang von Steuerungen
- nicht relevant / vorgesehen
0.2.18 - Art, Anschluss und Positionierung der Steuerungssensoren, z. B. Wind-, Licht-, Feuchtigkeits- und Temperaturfühler am Gebäude
- nicht vorgesehen
0.2.19 - Ausführung und Umfang elektrischer Anschlussarbeiten
- nicht vorgesehen
0.2.20 - Anzahl, Art, Maße und Ausbildung von Anschlüssen an angrenzende Bauteile
- nicht relevant
0.2.21 - Schutz von Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen
- Angrenzende Fensterprofile, Verglasungen und sonstige Ausbauflächen sind während der Montage gegen Beschädigungen zu schützen. Verschmutzungen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen. Die Beschichtung der Fertigteilstürze darf nicht sichtbar beschädigt werden.
0.2.22 - Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung
- nicht relevant
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 15 von 20
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1
1.1
1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN
1.1.1.1 1 psch .................... Fertigungsaufmaß Durchführung eines vollständigen Fertigungsaufmaßes vor Fertigungsbeginn als Grundlage für die Werk- u. Montageplanung sowie der Materialbestellung /-fertigung.
Das Aufmaß ist eigenverantwortlich am Einbauort durchzuführen und umfasst sämtliche zur Herstellung und Montage erforderlichen Maße sowie die Prüfung der vorhandenen Einbausituation. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung der lichten Öffnungsmaße, Einbautiefen, Montagehöhen, Befestigungsuntergründe, Achsmaße, Einbaubedingungen und die Überprüfung der vorgesehenen Montageart.
Abweichungen zwischen Ausführungsplanung und Bestand sowie erkennbare Behinderungen oder Bedenken hinsichtlich der Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
1.1.1.2 1 psch .................... Werk- u. Montageplanung Erstellung und Übergabe einer objektbezogenen Werk- u. Montageplanung zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten zum Einbau des Blendschutzes an den Fenstern. Auswahl bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel sowie aller erforderlichen Detailanschlüsse im System und zu angrenzenden Gewerken im erforderlichen Umfang.
Grundlage der Werkplanung sind die Ausführungspläne im M 1:50 des Architekten, ggf. Detaildarstellungen sowie das eigenverantwortliche Aufmaß des Auftragnehmers.
Die Werkplanung ist in digitaler Form (PDF/DWG) beim Auftraggeber spätestens 1 Monat nach Auftragserteilung, in jedem Fall 1 Monat vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung zur Genehmigung und Freigabe zu übergeben. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Hinzuziehung des Architekten. Die Prüfdauer beträgt 14 Kalendertage. Die Prüffrist verlängert die vertragliche Ausführungsfrist nicht, sofern der Auftragnehmer die Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht. Die Werkplanung ist nach Fertigstellung in 1-facher Ausfertigung als Papierexemplar beim Auftraggeber einschließlich aller Verwendbarkeitsnachweise, Datenblätter der verwendeten Produkte und eventueller Wartungs- und Pflegeanleitungen zu übergeben.
Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Fertigung, Montage/Verlegung und Beurteilung der Konstruktionen notwendigen Einzelheiten wie z.B. Abmessungen, Materialien, Oberflächen, Verbindungen, Anschlüsse an das Bauwerk, etc. klar hervorgehen. Die am Bau zulässigen Toleranzen hat der AN bei seinen Leistungen durch entsprechende Toleranzausgleichsmöglichkeiten zu berücksichtigen. /on den vertraglichen Unterlagen abweichende Ausführung hat der AN frühzeitig schriftlich dem AG zu begründen und mit
Übertrag: ....................
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 16 von 20
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Detailzeichnungen zu belegen. Sonderlösungen sind vom AG jeweils gesondert zuzustimmen. Die Zeichnungen sind dem AG zur Freigabe vorzulegen. Bei Nicht-Freigabe sind die Zeichnungen entsprechend zu überarbeiten.
1.1.1.3 50 St .................... .................... Ausgleich Stahlbeton-Unterzüge, bis 10 mm
Herstellen einer ebenen, waagerechten und fluchtgerechten Montageebene für innenliegende Blendschutzanlagen durch Ausgleich von Unebenheiten oder Maßabweichungen an vorhandenen Stahlbeton-Unterzügen bis 10 mm.
Der Ausgleich ist mittels formstabiler, alterungs- und korrosionsbeständiger Distanz- und Unterfütterungselemente aus hochfestem Kunststoff oder mit systemzugehörigen Distanzbauteilen des Herstellers auszuführen. Die Distanz- und Unterfütterungselemente sind entsprechend den Befestigungspunkten dauerhaft tragfähig, lastgerecht und spannungsfrei anzuordnen.
Die Befestigung der Blendschutzanlage ist so auszuführen, dass eine dauerhaft sichere, lot- und waagerechte Montage sowie eine einwandfreie Funktion der Anlage gewährleistet sind.
Sämtliche Distanz- und Unterfütterungselemente, Befestigungsmittel sowie alle erforderlichen Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten.
1.1.1.4 3 St .................... .................... Handmuster, Behang Vor Ausführung sind dem Auftraggeber mindestens drei Stoffmuster des angebotenen Blendschutzgewebes in der ausgeschriebenen Qualität und in unterschiedlichen, zur Planung passenden Farbtönen zur Bemusterung vorzulegen.
Vorbemusterung Farbton: RAL 7035 - Lichtgrau
Die Muster müssen eine Mindestgröße von 300 × 300 mm aufweisen. Den Mustern sind die zugehörigen technischen Datenblätter einschließlich der Nachweise über die geforderten lichttechnischen Eigenschaften nach DIN EN 14501 sowie das Brandverhalten gemäß DIN EN 13501 beizufügen.
Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe des Stoffes durch den Auftraggeber erfolgen.
1.1.1.5 1 St .................... .................... Leistung wie Position 1.1.2.1, jedoch Kettenzug-Rollo - Muster Lieferung und Einbau Kettenzug-Rollo inkl. Behang, als Muster, nach Sichtung und Bestätigung der vorgelegten Handmuster.
Einbauort: nach Vorgabe Bauleitung/Bauüberwachung
Übertrag: ....................
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 17 von 20
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
1.1.1.6 1 St .................... .................... Kettenzug-Rollo - Muster, Demontage Sofern das eingebaute Kassettenrollo - Muster durch den AG nicht bestätigt wird, ist dieses zu demontieren und zu entsorgen, der Untergrund ist rückstandslos zu reinigen. Bei einer Bestätigung des Musters bleibt dieses als Teil der Gesamtleistung eingebaut.
1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN ....................
1.1.2 ROLLO MIT KETTENZUGSYSTEM
1.1.2.1 65 St .................... .................... Kettenzug-Rollo, geteilter Behang, manuell bedienbar, b= 290 cm, h= 225 cm Innenliegender Blendschutz-Rollo als manuell bedienbares Seitenzug-Rollo für den Objektbereich in Form einer gekoppelten Doppelanlage mit zwei symmetrischen, fensterseitig abrollenden Einzelbehängen. Jeder Behang ist unabhängig voneinander über einen außenliegenden Seitenzug mit wartungsarmem, spielfreiem Kettenzuggetriebe, integrierter Bremse, Kettenradabdeckung, dem Behanggewicht angepasster Federunterstützung sowie einstellbarer oberer Endlage zu bedienen. Der lichte Abstand zwischen den Behängen darf im vollständig geschlossenen Zustand maximal 20 mm betragen. Beide Behänge sind flucht- und höhengleich auszurichten.
Befestigung Die Befestigung erfolgt mittels Trägerssystem (Grundträger und Mittelträger) für die Deckenmontage an bauseitigen Stahlbeton-Fertigteilstürzen. Sämtliche zur vollständigen Montage erforderlichen Träger, Befestigungsmittel, Abdeckungen und Verbindungselemente sind im Einheitspreis enthalten.
Bedienung Die Bedienung erfolgt mittels reißfester Metall-Endloskette, speziell geeignet für den Objektbereich, mit Sicherheitsspannvorrichtung gemäß DIN EN 13120. Kettenlänge entsprechend der Montagehöhe, Unterkante Kette ca. 110 cm über Oberkante Fertigfußboden
Welle Die Welle ist entsprechend den statischen Erfordernissen des Herstellers so zu dimensionieren, dass Durchbiegungen des Behanges dauerhaft ausgeschlossen sind.
Fallstab Der Fallstab ist als außenliegender Aluminium-Fallstab in rechteckiger Ausführung (8 x 25 mm) auszuführen und dient gleichzeitig der Beschwerung des Behanges.
Behang Der Behang besteht aus einem dimensionsstabilen, rollogeeigneten, halogenfreien, hochwertigem Polyestergewebe oder glasfaserverstärktem Polyestergewebe mit matter, reflexionsarmer, textil wirkender Oberfläche,
Übertrag: ....................
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 18 von 20
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... gemäß gesonderter Stoffbemusterung.
- Öffnungsfaktor 1 bis 3 %
- Blendschutz 3 gem. DIN EN 14501
- Sichtschutz 2 gem. DIN EN 14501
- Durchsicht 2 gem. DIN EN 14501
- Wärmeschutz 1 gem. DIN EN 14501
- Brandschutz B-s1,d0 gem. DIN EN 13501
Uni-Farbton nach Bemusterung, ähnlich RAL 7035 (Lichtgrau). Der Behang ist grundsätzlich ohne Quernaht auszuführen. Ist dies aus fertigungstechnischen Gründen nicht möglich, darf eine Quernaht ausschließlich im oberen, aufgewickelten Bereich angeordnet werden. Der Behang ist dauerhaft faltenfrei und spannungsarm aufzuwickeln. Der Behang muss trocken abwischbar sein. Schnittkanten dürfen nicht ausfransen.
Alle sichtbaren Aluminiumbauteile wie Welle (soweit sichtbar), Träger, Fallstab, Endkappen und sonstige Beschlagteile sind werk-/herstellerseitig matt pulverbeschichtet in Feinstruktur, Farbton Anthrazitgrau, ähnlich RAL 7016, auszuführen.
Anlagenabmessung:
- Anlagenbreite gesamt: 290 cm (2x 145 cm)
- Anlagenhöhe: 225 cm
Lage:
- Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss, Achse A/1-17 + Achse F/1-3, 8-11, 15-17
Im Einheitspreis sind sämtliche Nebenleistungen einschließlich Anlieferung, Montage, Ausrichten, Einregulieren, Funktionsprüfung sowie sämtliche Klein-, Hilfs- und Befestigungsmaterialien enthalten.
Zur Funktionsprüfung sind die Rollos vollständig Hoch- und Herunterzufahren. Es ist auf einen ausreichenden Abstand des im geschlossenen Zustand befindlichen Behangs, zu den bauseitigen Fenstergriffen zu achten.
Angebotenes Produkt:
Hersteller: ........................................ (vom Bieter einzutragen)
Typ: ........................................ (vom Bieter einzutragen)
1.1.2.2 115 St .................... .................... Leistung wie Position 1.1.2.1, jedoch Kettenzug-Rollo, geteilter Behang, manuell bedienbar, b= 290 cm, h= 195 cm Anlagenabmessung:
- Anlagenhöhe: 195 cm
Übertrag: ....................
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 19 von 20
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Lage:
- 3. Obergeschoss bis 7. Obergeschoss, Achse A/1-17 + Achse F/1-3, 8-11, 15-17
1.1.2 ROLLO MIT KETTENZUGSYSTEM ....................
1.1.3 SONSTIGES
1.1.3.1 1 psch .................... Dokumentation Liefern einer Dokumentation, 1-fach, in A4-Ringordner, sowie digital als PDF, in der Dokumentation sind enthalten:
- Inhaltsverzeichnis
- Fachunternehmer-/ Errichtererklärung
- EU- Konformitätserklärungen für entsprechend relevante Bauteile,
- Techn. Datenblätter für alle Materialien und Bauteile,
- Nachweise zur Einhaltung von Schall-, Wärme- und Brandschutzanforderungen, Unterlagen wie bauaufsichtliche Zulassungen etc.
- Bautagebuch
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Schlussrechnung vorzulegen. Fehlende Unterlagen können einen Einbehalt bis zur vollständigen Übergabe rechtfertigen.
Stundenarbeiten werden grundsätzlich nur vergütet, wenn sie ausdrücklich von der Bauüberwachung, bzw. dem AG oder dessen Vertreter schriftlich beauftragt und genehmigt worden sind. Sie müssen täglich rapportiert werden. Von der Bauüberwachung nicht unterzeichnete Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
1.1.3.2 10 h .................... .................... Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden auf nachweisliche Anordnung der Bauüberwachung
1.1.3 SONSTIGES ....................
1.1 BLENDSCHUTZ INNEN ....................
1 BLENDSCHUTZ ....................
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Auftraggeber: Stadt Erfurt Datum: 17.07.2026 Baumaßnahme: Technisches Rathaus Erfurt (Gebäudeteil C) Projekt-Nr.: Blendschutz Innen LV-Name: L18 Blendschutz Innen Leistungsverzeichnis Blankett Seite: 20 von 20
Zusammenstellung
1.1.1 VORBEREITENDE ARBEITEN .................... 1.1.2 ROLLO MIT KETTENZUGSYSTEM .................... 1.1.3 SONSTIGES .................... 1.1 BLENDSCHUTZ INNEN .................... 1 BLENDSCHUTZ ....................
Summe .................... zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................