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Bewerbungsbedingungen bei der Teilnahme an der eVergabe
(1) Verfahrenskommunikation Die Verfahrenskommunikation – auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikations- bereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
(2) Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt. Bitte beachten, Sie dass das Angebotsschreiben und Vertragsunterlagen unterzeichnet bzw. mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt, zu versehen sind.
(3) Registrierung Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
(5) Verschlüsselung Werden Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
(6) Testlauf Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Zentralen Vergabestelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.