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Systemvertrag
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages ................................................................................. 5
1.1 Vertragsgegenstand5
1.2 Vergütung5
1.3 Vertragsbestandteile*6
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen6
2.1 Leistungen bis zur Abnahme6
2.2 Leistungen nach der Abnahme7 2.3 Vorgehensmodell7
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten*7
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems7
4.1 Verkauf von Hardware7
4.2 Vermietung von Hardware8
4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)9
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung9
4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene10
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen10
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware*11
4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)11 4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung11
4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene12
4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen12
4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware*13
4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer13
4.5.1 Leistungsumfang13
4.5.2 Vergütung13
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*14
4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung)15
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen15
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware*15
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen15
4.6.1 Leistungsumfang15 4.6.2 Vergütung15
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*16
4.7.1 Leistungsumfang16
4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen16
4.7.3 Vergütung16
4.8 Schulung16
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen16
4.8.2 Schulungsunterlagen17
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Systemvertrag
4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen17
4.9 Dokumentation17
4.10 Software Bill of Materials (SBOM)*18
4.11 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung18
4.11.1 Leistungsumfang18
4.11.2 Vergütung18
5 Systemservice18 5.1 Arten von Systemserviceleistungen18
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)18
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)20
5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)20
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen21
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen21
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen21
5.4.1 Vergütung21
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen22
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen22
5.5.1 Teleservice*22 5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen22
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen22
6 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software*22
7 Weitere Leistungen nach der Abnahme23
7.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme23
7.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme23
7.2.1 Leistungsumfang23
7.2.2 Vergütung23
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand23
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand23
8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand23 8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)23
8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)24
8.2.3 Während sonstiger Zeiten24
8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen24
8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten24 8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten24
8.4.2 Reisezeiten24
8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand24
8.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind24
9 Termin- und Leistungsplan25
10 Zahlungsplan, Rechnungen25
11 Projektmanagement26
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Systemvertrag
11.1 Projektmanager/Projektleiter26
11.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers27
11.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung27
11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)27
12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers27
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers27
12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen27 12.3 Kopier- oder Nutzungssperre*27
12.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*28
12.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB)28
12.6 Entsorgung der Verpackung28
13 Mitwirkung des Auftraggebers28
14 Abnahme29
14.1 Gegenstand der Abnahme29
14.2 Testdaten29
14.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung29
14.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme29
14.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung29 15 Mängelhaftung (Gewährleistung)29
15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems29
15.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen30
15.3 Mängelmeldungen30
15.3.1 Form der Mängelmeldung30
15.3.2 Adresse für Mängelmeldungen30
15.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline30
15.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen30
15.4.2 Servicezeiten31
15.4.3 Hotline31
15.5 Teleservice*31 15.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung31
16 Haftungsregelungen31
16.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung31
16.2 Haftung bei Verzug31
16.3 Haftung für den Systemservice32
16.4 Haftung für entgangenen Gewinn32
17 Vertragsstrafen bei Verzug32
17.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems32
17.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*32
18 Weitere Vereinbarungen32
18.1 Garantien32 18.1.1 Auftragnehmergarantien32
18.1.2 Herstellergarantien33
18.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*33
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Systemvertrag
18.2.1 Übergabe des Quellcodes*33
18.2.2 Hinterlegung des Quellcodes33
18.3 Haftpflichtversicherung34
18.4 Sicherheiten34
18.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft34
18.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit34
18.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit34 18.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit34
18.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention35
18.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers35
18.8 Sonstige Vereinbarungen35
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Systemvertrag
Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
zwischen Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: ________
„Auftraggeber“ und _____ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems.
„Gesamtsystem Virtualisierung/HCI/Backup/Migration gemäß Anlage 1“
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.
1.2 Vergütung ☐ Der Pauschalfestpreis* beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. ☒ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1] ☒ Der Pauschalfestpreis* beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1] ☐ Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☒ Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 2. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
[1] Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1
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Systemvertrag
1.3 Vertragsbestandteile*
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 35 und den folgenden Anlagen:
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | Version | ||
| 1 | Leistungsbeschreibung | 22.09.26 / 1.16 | 28 |
| 2 | Preisblatt | 22.09.26 / 1.24 | 4 |
| 3 | Vergabe- / Erfüllungsmatrix Extern | 22.09.26 / 1.02 | 4 |
| 4 | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art 28. DSGVO | 03.09.26 / 1.0 | 8 |
☐ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3 d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nummer. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.3.3.1 bzw. 4.4.3.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden, allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.3.3.2 bzw. 4.4.3.2. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT System-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts Anderes vereinbart ist.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
2.1 Leistungen bis zur Abnahme ☒ Verkauf von Hardware ☐ Vermietung von Hardware ☒ Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) ☒ Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) ☐ Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer ☒ Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
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Systemvertrag
☒ Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z. B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) ☒ Schulung ☒ Projektmanagement ☐ Sonstige Leistungen: _____
2.2 Leistungen nach der Abnahme ☒ Systemservice (z. B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) ☐ Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems ☒ Sonstige Leistungen: _Nachbetreuung / Stabilisierung gemäß Anlage 1 C.15
2.3 Vorgehensmodell
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: ☐ V-Modell XT* ☐ V-Modell XT* (Version/Stand) _____.
Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. _____.
Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. _____.
3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* ☒ Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1. ☐ Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten* | Art der beizustellenden Systemkomponenten* |
|---|---|---|
| (HW, SW, IS, S)1 |
¹ HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige
☒ Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. 1 B.3.1.
4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems
4.1 Verkauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung | EXP1 | Menge | Einzelpreis2 | Gesamtpreis2 |
|---|---|---|---|---|---|
| und -beschreibung | |||||
| Produkt-Nr. | |||||
| 1 | VM-Knoten | 3 |
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Systemvertrag
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung | EXP1 | Menge | Einzelpreis2 | Gesamtpreis2 |
|---|---|---|---|---|---|
| und -beschreibung | |||||
| Produkt-Nr. | |||||
| 2 | VDI-Knoten | 2 | |||
| 3 | Witness-Server | 1 | |||
| 4 | Backup-/Repository-Server | 1 | |||
| 5 | NAS | 1 | |||
| 6 | Control-Server / DC | 1 | |||
| 7 | Pflichtzubehör gemäß Anlage 1, vollständig zur Herstellung der Betriebsbereitschaft | 1 pauschal |
Summe _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. |
☐ Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.2 Vermietung von Hardware
Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:
| Lfd. Nr. | Produkt- | Menge | Mindest- | Abw. Miet- beginn1 | Miet- | Abw. Kündigungsfrist in Monaten2 | Automatische | Einzel preis | Gesamt- preis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bezeichnung | vertragsdauer | dauer in | Verlängerung | ||||||
| und | in Monaten | Monate | um | ||||||
| - | n | Anzahl | |||||||
| beschreibung, | Monate3 | ||||||||
| (feste | |||||||||
| Produkt-Nr. | |||||||||
| Laufzeit) |
Monatlicher Gesamtmietpreis _____
| Fußnote E | rläuterung |
|---|---|
| 1 | Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB |
| 2 | Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB |
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Systemvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 3 | Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. |
☐ Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:
| Lfd | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. | Menge | EX P1 | Anzahl erlaubter Sicherungskopien | Zu liefernde Version2 | Abweichende | Einzelpreis4 | Gesamtpreis4 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| . | Nutzungsrechte | |||||||
| Nr. | gemäß | |||||||
| Nutzungsrechtsmatrix | ||||||||
| Anlage Nr. (Muster 4)3 |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden. |
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Systemvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 4 | Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. |
☐ Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene ☐ Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ wird im Sinne von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er ☐ sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* ☐ die Anpassungen gemäß Anlage Nr. _____ in die Standardsoftware*
aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern ☐ bis zur Abnahme des Gesamtsystems* ☐ bis zu dem in Anlage Nr. _____ genannten Termin
erfolgen wird. ☐ Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen
4.3.3.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponenten aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:
Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers(s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7), Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.
4.3.3.2 Regelungen für Open Source Software* ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt.
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Systemvertrag
☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.3.1.4 EVB-IT System-AGB): _____.
4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____, ☐ gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____, ☐ gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____, wie in Anlage Nr. _____ beschrieben. ☐ gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)
4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*:
| Lf d. N r. | Produktbeze | Me nge | EX P1 | Anzahl erlaubter Sicherungs kopien | Zu liefer nde Versi on2 | Abweiche | Mindestvertra gsdauer in Monaten | Abw. Mietbe ginn4 | Mietd | Abw. Kündigun gsfrist5 | Automat | Ein zel- prei s | Gesa mt- preis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ichnung | nde | auer | ische | ||||||||||
| und - | Nutzungs | in | Verläng | ||||||||||
| beschreibun | rechte | Monat | erung | ||||||||||
| g, | (Muster | en | um | ||||||||||
| Produkt-Nr. | 4)3 | Anzahl | |||||||||||
| (feste | |||||||||||||
| Monate6 | |||||||||||||
| Anlage | Laufz | ||||||||||||
| Nr. | eit) |
Monatlicher Gesamtmietpreis (Summe der Gesamtpreise) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden. |
| 4 | Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB. |
| 5 | Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB. |
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Systemvertrag
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 6 | Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. |
☐ Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene ☐ Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird im Sinne von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er ☐ sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird ☐ die Anpassungen gemäß Anlage Nr. _____ in die Standardsoftware* aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern ☐ bis zur Abnahme des Gesamtsystems* ☐ bis zu dem in Anlage Nr. _____ genannten Termin
erfolgen wird. ☐ Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen
4.4.3.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7), Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB, die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.
4.4.3.2 Regelungen für Open Source Software* ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt.
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Systemvertrag
4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____, ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____, ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wie in Anlage ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
4.5.1 Leistungsumfang ☐ Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:
| Lfd. Nr. | Individualsoftware* | Vergütungsanteil |
|---|---|---|
| am Pauschalfestpreis* | ||
| für die Erstellung von Individualsoftware* |
Gesamtsumme _____
☐ Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:
| Lfd. Nr. | Lfd. Nr. aus Tabelle Nummer 4.5.1, Spalte 1 | Bezeichnung der | Übergabe nur im Objektcode* |
|---|---|---|---|
| vorbestehenden Teile* |
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Projektverlauf rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.4.1 EVB-IT System-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine oder nur solche vorbestehenden Teile* ein, die Open Source Software* sind, entfällt die Vergütung.
4.5.2 Vergütung ☐ Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT System-AGB wird die gemäß Ziffer 2.3.4.4 EVB-IT System-AGB geschuldete Überlassung am Markt nicht erhältlicher, jedoch für die Bearbeitung der Individualsoftware* nötiger Werkzeuge* zusätzlich gemäß Anlage _____ vergütet.
Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer, die keine Open Source Software* sind, gilt Folgendes:
☐ Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt _____ Euro.
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Systemvertrag
☐ Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.
4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*
4.5.3.1 Open Source Software* Gemäß Ziffer 2.3.4.1 Absatz 1 EVB-IT System-AGB ist die Individualsoftware* inklusive aller vorbestehenden Teile als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt Folgendes: Die Bereitstellung der ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. Permissiven Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. Reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4.1 Absätze 2 ff. EVB-IT System-AGB muss die Bereitstellung der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ unter Verschaffung von ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgen. Die Regelungen gemäß Ziffer 2.3.5 EVB-IT System-AGB bleiben von den vereinbarten abweichenden Nutzungsrechten unberührt.
4.5.3.2 Keine Bereitstellung als Open Source Software* ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4.1 Absatz 1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* nicht als Open Source Software* (sondern als sog. proprietäre Software) zur Verfügung gestellt; es gelten daher ausschließlich Absätze 2 ff. von Ziffer 2.3.4.1 EVB-IT System-AGB. Zudem gelten die Regelungen mit folgenden Maßgaben. Für die ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ wird ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ wird das Recht zur gewerblichen Verwertung, also insbesondere auch zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken an beliebige Dritte gewährt. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.4.1 Absätze 2 ff. EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____. Sonderregelungen für vorbestehende Teile* vorgenannter Individualsoftware* ☐ Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4.1 Absätze 2 ff. EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst an beliebige Dritte berechtigt. ☐ Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
4.5.3.3 Werkzeuge* ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks _____ Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 2.3.4.4 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen.
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Systemvertrag
☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr. _____ eingeräumt.
4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) ☐ Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung ☐ in Höhe von _____% der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Vergütung ☐ in Höhe von _____% der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto) ☐ gem. Anlage Nr. _____
zu zahlen. Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf ☐ die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages von _____%. ☐ _____ % der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung.
4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen ☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.4.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____ Kennzeichnung: _____. ☐ gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____. ☐ gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ wie in Anlage Nr. _____ beschrieben. ☐ gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
4.6.1 Leistungsumfang ☒ Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1_.
4.6.2 Vergütung ☒ Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
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Systemvertrag
4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*
4.7.1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB). ☒ Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 beschrieben.
4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.
4.7.3 Vergütung ☒ Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
4.8 Schulung
4.8.1 Art und Umfang der Schulungen ☒ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:
| Lfd. Nr. | Anzahl der | Art der Schulung (NZ/AD/MP/S)1 | Inhalt der Schulung | Schulun | Ort2 | Maximale | Betrag pro Schulung³ | Gesamtpreis³ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulungen | gstage | Anzahl | ||||||
| pro | Teilnehmer | |||||||
| Schulun | pro Schulung | |||||||
| g | ||||||||
| 1 | 1 | AD | Anlage 1 C.14 | 2 | Remote oder Onsite | 3 |
Summe der Gesamtpreise _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung |
| 2 | Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung |
| 3 | Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig |
☐ Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.
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Systemvertrag
4.8.2 Schulungsunterlagen ☐ Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:
| Lfd. | Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen) | Schulungsunterlage | EXP1 | Menge |
|---|---|---|---|---|
| Nr. |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
☐ Soweit für die Individualsoftware* Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____, die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.4.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt. ☐ Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: ☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____ wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2lfd. Nr. _____ wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. ☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2lfd. Nr. _____ wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. ☐ Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen ☐ Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.
4.9 Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. ☐ Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen.
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Systemvertrag
☐ Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem abzulegen. ☒ Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 1.
4.10 Software Bill of Materials (SBOM)* ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX
zur Verfügung. Soweit Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems oder von Systemkomponenten* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
4.11 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung
4.11.1 Leistungsumfang ☐ Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
4.11.2 Vergütung ☐ Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Abschnitt 7 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
5 Systemservice
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
5.1 Arten von Systemserviceleistungen
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* ☒ des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen.
☐ des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ wiederherzustellen. ☐ folgender Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. ☐ gemäß Anlage Nr. _____ wiederherzustellen.
5.1.1.1 Störungsmeldung
5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung ☐ Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. _____.
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Systemvertrag
5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt ☐ an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☐ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
☒ gemäß Anlage Nr. 1_B.3.
5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen ☐ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| in Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | ||
| Betriebsbehindernder Mangel | ||
| Leichter Mangel |
☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
☒ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. 1_B.3.
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
5.1.1.3 Servicezeiten ☒ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
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Systemvertrag
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo_ bis Sa_ | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
| An Sonntagen | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
5.1.1.4 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo bis Fr | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☒ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. 1 B.3_.
5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ☐ angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen ☐ des Gesamtsystems ☐ des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ ☐ folgender Systemkomponenten* aus Nummer_____ lfd. Nr. _____
zu vermeiden.
☐ zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. _____.
5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:
| Lfd. Nr. | Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1 | Patches*, Updates* | Upgrades* | Releases/ Versionen* | Leistung auf Anforderung des Auftraggebers | Leistung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| aus Nummer | unverzüglich, | |||||
| 4.3.1 | sobald | |||||
| verfügbar |
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Systemvertrag
☐ Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2.2 EVB-IT System-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems ☒ dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems ☐ folgendem Datum _____
jeweils ☒ für die Dauer von 60 Monaten ☐ für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) ☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer
zu erbringen.
5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
5.4.1 Vergütung ☒ Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro[1]. ☐ Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart. ☐ Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro monatlich. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☐ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
[1] Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.
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Systemvertrag
5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☒ jährlich (zahlbar bis zum _ Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres des Systemservices_) ☐ einmalig zum _____ ☐ gemäß Anlage Nr. _____
5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen
5.5.1 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. _____.
5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
6 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen. ☐ Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 8. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.7 der EVB-IT System-AGB zu pflegen. ☐ Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets ☐ Open Source Software* sein, ☐ Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebenen Lizenzen gelten,
soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. ☐ Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte. ☐ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software* nur nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat. ☐ Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung ☐ Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Systemserviceleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Software* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Systemserviceleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der
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Systemvertrag
Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten. Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt: ☐ auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____ ☐ auf openCode*.
7 Weitere Leistungen nach der Abnahme
7.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. _____ weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB.
7.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme
7.2.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _1_C.15.
7.2.2 Vergütung ☒ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt _____ Euro. ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.1 je Stunde | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.1 je Tag | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.2 je Tag | Preis | Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.3 je Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| innerhalb | innerhalb | ||||||
| der Zeiten | der Zeiten | ||||||
| gemäß | gemäß | ||||||
| Nummer | Nummer | ||||||
| 8.2.2 je | 8.2.3 je | ||||||
| Stunde | Stunde | ||||||
| Kategorie |
8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand
Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:
8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
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Systemvertrag
8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
8.2.3 Während sonstiger Zeiten
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Samstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Sonntag | von _____ bis _____ Uhr |
| Feiertag am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.4.2 Reisezeiten ☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
8.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). ☐ Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.
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Systemvertrag
9 Termin- und Leistungsplan ☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der zu | Art des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5 | Leistungszeit | Leistungsort (einschließlich Anschrift) | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| erbringenden | (Datum oder | ||||
| Leistung | Zeitpunkt nach | ||||
| Zuschlagserteilung) |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MS = Meilenstein |
| 2 | BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung |
| 3 | BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme |
| 4 | TA = Teilabnahmetermin |
| 5 | VE = Vertragserfüllungstermin* |
☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
10 Zahlungsplan, Rechnungen ☐ Der Auftraggeber leistet zum _____ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _____ Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. ☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:
| Termin gemäß Nummer 9, lfd. Nr. | Art der Zahlung | Betrag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| AZ1, TZ2, SZ3 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | AZ = Abschlagszahlung* |
| 2 | TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. |
| 3 | SZ = Schlusszahlung |
☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
☒ Rechnungen sind nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen
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Systemvertrag
☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☒ Brandenburgische E-Rechnungsverordnung - BbgERechV___
Dabei ist folgende Leitweg-ID 12-12992262151527-45 zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder Produkt 111.10 - SG IT-Service - Bestellnummer gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. n/a. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☒ Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: Elektronische Rechnungen sind nach Maßgabe der BbgERechV einzureichen. Bevorzugtes Rechnungsformat ist ZUGFeRD im Profil EN 16931. Die Übermittlung hat an rechnung@luebben.de zu erfolgen. Rechnungen im Format XRechnung werden ebenfalls akzeptiert. Die angegebene Leitweg-ID sowie Zusatzangaben Produkt, SK und Bestellnummer sind zu verwenden. Für Zahlungen gilt ergänzend §17 VOL/B, soweit dieser Vertrag und die EVB-IT System-AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
11 Projektmanagement
11.1 Projektmanager/Projektleiter
des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):
| Art des Kontakts | Gesamtprojektverantwortlicher | Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Projektmanager für die Erstellung | ||
| des Gesamtsystems | ||
| Name: | ||
| Position: | ||
| Organisationseinheit/Abteilung: | ||
| Telefon: | ||
| Fax: | ||
| E-Mail: | ||
| Postanschrift: |
des Auftraggebers:
| Art des Kontakts | Projektmanager | Projektleiter als Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Name: | ||
| Position: | ||
| Organisationseinheit/Abteilung: | ||
| Telefon: | ||
| Fax: | ||
| E-Mail: | ||
| Postanschrift: |
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Systemvertrag
11.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers
Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:
Lfd. Nr. Schlüsselposition Name Kontaktdaten
11.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung
Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus ☐ dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. ☒ folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1 C.1.
11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)
Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt: ☐ in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. ☐ in Anlage Nr. _____.
12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung SÜ 1, 2 oder 3¹ | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| Nr. | z.B. weitere | |||
| Sicherheitsanforderungen |
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten; ☐ sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen; ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten; ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
12.3 Kopier- oder Nutzungssperre* ☐ Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. ☐ Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
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Systemvertrag
12.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, ☐ verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. ☐ entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
☐ In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
12.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) ☐ Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _____ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in der Nummer 4.1 genannter Hardware. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
12.6 Entsorgung der Verpackung ☒ Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. 1 C.18. ☐ Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB).
13 Mitwirkung des Auftraggebers ☒ Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):
| Lfd. | Art der Mitwirkung | Erläuterungen (z.B. fachliche | max. Aufwand | Termin/ Zeitraum | Ort |
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Qualifikation des Personals, das | ||||
| Mitwirkungsleistungen erbringt) | |||||
| 1 | Netzwerk- Verantwortungs grenze | Anlage 1, B.2.1 | |||
| 2 | Rack/Strom/Kühlun g | Prüfung vor Beginn der Arbeiten, Erarbeiten einer möglichen Migrationsstellung der Geräte mit AG. Anlage 1, B.8 | |||
| 3 | Abschlussprüfung | Anlage 1; C.11 bis C.18 | |||
| 4 | Ausführungsgrund sätze | Anlage 1, Ende |
☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
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Systemvertrag
14 Abnahme
14.1 Gegenstand der Abnahme
Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. ☒ Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1 C.16. ☐ Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.
14.2 Testdaten ☐ Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.
14.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System- AGB): _____. ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): _____. ☐ Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): _____. ☐ Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System- AGB): _____. ☐ Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). ☐ Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____. ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.
14.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme ☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).
14.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung ☐ Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ die dort genannten Mängelklassen vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefundenen Mängel in Anlage Nr. _____ vereinbart.
15 Mängelhaftung (Gewährleistung)
15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate _____ Monate beträgt.
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Systemvertrag
☐ Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist. ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten* _____ gilt. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
15.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.
15.3 Mängelmeldungen
15.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. 1 B.3.
15.3.2 Adresse für Mängelmeldungen
Die Mängelmeldung erfolgt: ☐ an folgende Adresse:
| Adressdaten | |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☐ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse: |
☒ gemäß Anlage Nr. _1_B.3.
15.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline
15.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen ☐ Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| in Stunden | ||
| Betriebsverhindernder Mangel | ||
| Betriebsbehindernder Mangel | ||
| Leichter Mangel |
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Systemvertrag
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. ☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.
15.4.2 Servicezeiten ☒ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo bis Sa_ | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
| An Sonntagen | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von 00:00 bis 24:00 Uhr |
15.4.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo bis Fr | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
☒ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. 1 B.3.
15.5 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
15.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung ☐ Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.7 EVB-IT System-AGB), gilt nicht. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
16 Haftungsregelungen
16.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflicht- verletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
16.2 Haftung bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
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Systemvertrag
16.3 Haftung für den Systemservice ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt _____ Euro pro Vertragsjahr. ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro. ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice ☐ minimal das _____fache (statt des Doppelten) ☐ maximal das _____fache (statt des Vierfachen)
der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.
16.4 Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
17 Vertragsstrafen bei Verzug
17.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 9 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
17.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
18 Weitere Vereinbarungen
18.1 Garantien
18.1.1 Auftragnehmergarantien ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT System- AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. _____ erfolgt. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 15 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. _____ erfolgt.
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Systemvertrag
18.1.2 Herstellergarantien ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:
| Tabelle und lfd. Nr. | Garantiebeginn | Dauer der Garantie in Monaten | Name des Herstellers | Umfang der Leistung |
|---|---|---|---|---|
| der betroffenen | im Garantiefall (z.B. | |||
| Systemkomponente* | VOS/BIS1) | |||
| gemäß Nummer 4 | ||||
| lfd. Nr. |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten) |
☐ Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. _____.
18.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
18.2.1 Übergabe des Quellcodes* ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software- Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 18.2.1 unberührt.
18.2.2 Hinterlegung des Quellcodes ☐ Es wird gemäß Ziffer 18.3 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.
| Lfd. Nr. aus Tabelle | Hinterlegungsstelle und Hinterlegungsvereinbarung | Beitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung ja/nein |
|---|---|---|
| Tabelle lfd. Nr. | Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr. |
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Systemvertrag
18.3 Haftpflichtversicherung ☒ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.
18.4 Sicherheiten
18.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft ☐ Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung _____ Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).
18.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit
Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart: ☐ Vertragserfüllung
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit _____% des Erstellungspreises*. ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr. _____ geregelt. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen.
☐ Mängelhaftung (Gewährleistung)
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart.
Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit _____% des Auftragswertes*. ODER
18.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit
Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart. ☒ kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit
Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung _____% des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung _____% des Erstellungspreises*. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB verlangen.
18.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. ____.
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Systemvertrag
☒ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 4 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß DSGVO). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 4.
18.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
18.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers ☐ Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr. _____.
18.8 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen: Die in Anlage 2 Preisblatt ausgewiesenen Microsoft-Lizenzpositionen sind optional Bedarfspositionen und nicht Bestandteil des Pauschalfestpreises. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erforderlichen Microsoft-Lizenzen alternativ selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung beizustellen. Installation, technische Einbindung, Konfiguration und erforderliche Aktivierungsunterstützung der beigestellten Lizenzen bleiben Bestandteil der geschuldeten Herstellung des Gesamtsystems; hieraus entsteht kein zusätzlicher Vergütungsanspruch._ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer
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