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Lieferung und Migration einer neuen Server- und IT-Systemlandschaft

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

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Gesamtlos – Neue IT-Systemlandschaft 2026

Vergabe LN-2026-0084

Stand: 22.09.2026, Version 1.16

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Teil A

Prüfstand und technische Kurzfassung

IT-Systemlandschaft

Die nachfolgende technische Kurzfassung stellt die wesentlichen Eckpunkte der vorgesehenen Zielarchitektur und des zu beschaffenden Leistungsumfangs in verdichteter Form dar. Sie dient der übersichtlichen Einordnung des Gesamtvorhabens und fasst insbesondere die grundlegenden Anforderungen an Zielhardware, Virtualisierungs-/HCI- Plattform, Verfügbarkeit, Netzwerk, VDI, Backup, Infrastrukturkomponenten sowie die zugehörigen Betriebs- und Supportleistungen (“IT-Systemlandschaft”) zusammen.

Die Kurzfassung ersetzt nicht die detaillierten Anforderungen der nachfolgenden Teile B und C. Maßgeblich für die Leistungserbringung sind die dort beschriebenen technischen Anforderungen, Leistungsumfänge, Kalkulationsgrenzen, Prüfungen und Abnahmekriterien sowie die weiteren Vertragsunterlagen.

Soweit in der Kurzfassung Mengen-, Kapazitäts- oder Leistungsgrenzen für Migration und Betrieb genannt werden, handelt es sich um Kalkulations- bzw. Leistungsgrenzen und nicht um eine Offenlegung des tatsächlichen Istbestands. Offene oder noch abschließend abzustimmende Punkte werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

Erneuerung der bestehenden Virtualisierungsumgebung durch  3 VM-Clusterknoten und  2 VDI-Clusterknoten, ergänzt um  1 separaten physischen Witness-/Quorum-Server,  1 physischen Backup-/Repository-Server,  1 Rackmount-NAS und  1 physischen Control-/Infrastrukturserver. VM- und VDI-Cluster basieren auf derselben Hypervisor-/HCI-Produktfamilie, einem einheitlich unterstützten Plattformstack und einer gemeinsamen Management- und Administrationsarchitektur.
Zielarchitektur
VM- und VDI-Knoten mit  2 Serverprozessoren,  mit jeweils mindestens 16 physischen Kernen, damit  mindestens 32 physischen Kernen je Server, sowie  1.024 GB RAM je Knoten. Benchmarkangaben dienen der Vergleichbarkeit; es besteht keine zusätzliche Benchmark- Mindestschwelle.
Rechenleistung
Je produktivem Clusterknoten  8 x NVMe-SSD mit mindestens o 7,68 TB, o mindestens 61,44 TB Rohkapazität je Knoten,  Power-Loss-Protection, mindestens o 1 DWPD über fünf Jahre und o MTTF/MTBF mindestens 2.000.000 Stunden.
Produktiv-Storage
Beim Ausfall eines produktiven Clusterknotens bleiben die vorgesehenen produktiven Workloads betriebsfähig. Eine reduzierte Performance im Störungsbetrieb ist zulässig, Herstellergrenzen dürfen nicht überschritten werden. Verbleibende Kapazität und Betriebsverhalten werden dokumentiert und getestet.
N+1 / Degraded Mode

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 10-Gbit/s-SFP+ bleibt verpflichtende Basis auf der vorhandenen Glasfaserinfrastruktur.  25 Gbit/s ist ausschließlich optionale Ausbaustufe und keine Voraussetzung für Grundbetrieb oder Grundmigration. Die physischen Switching-Systeme verbleiben administrativ beim Auftraggeber bzw. On-Site- Team. Der Auftragnehmer benennt die erforderlichen Switch-/VLAN-/MTU-/QoS-/LACP- Anforderungen und verantwortet die server- und virtualisierungsseitige Netzwerkkonfiguration.
Netzwerk
Basisangebot ohne dedizierte GPU, ohne vGPU-Lizenzen und ohne GPU-Enablement-Kit. Für die Angebotskalkulation und Leistungserbringung ist eine Umgebung für bis zu 60 virtuelle Desktop- Systeme zugrunde zu legen. Diese Größe ist Kalkulations-/Leistungsgrenze und keine Offenlegung des tatsächlichen Istbestands.
VDI
Physischer Backup-/Repository-Server mit lokalem Repository, verpflichtendem Rackmount- NAS-System für Backup-/Repository- und administrative Dateiablagen und Anbindung der vorhandenen Tape-Infrastruktur. Lokales Repository und NAS jeweils mit mindestens 60 TB nutzbarer Kapazität vor Dateisystem-/System-Overhead und doppelter Plattenausfalltoleranz / RAID6 bzw. funktional gleichwertig, einschließlich Hot-Spare- bzw. funktional gleichwertiger Spare-/Rebuild-Reserve. Mindestens ein diskbasiertes Backupziel muss technisch eine gegen nachträgliches Löschen oder Verändern geschützte Aufbewahrung unterstützen können.
Backup
Physischer Control-/Infrastrukturserver. Zusätzlich mindestens ein virtualisierter Domain Controller auf dem VM-Cluster. Die DC-Instanzen sind auf unterschiedliche, bereits bestehende Ausfallbereiche zu verteilen.
Control-Server / DC
Der produktive Zielzustand der VM-/VDI-Cluster ist im dafür vorgesehenen besonders geschützten IT-Safe herzustellen. Die bestehende räumliche Trennung der produktiven Systeme und der ergänzenden Infrastruktur-/Backupkomponenten auf unterschiedliche, gesicherte Rack- /IT-Safe-Bereiche bleibt im Zielzustand erhalten. Für Anlauf, Migration und Rollback können temporär weitere geeignete, gesicherte Rackstandorte des Auftraggebers genutzt werden. Dies begründet keine Anforderung an einen dauerhaft über mehrere Gebäudebereiche verteilten HCI- Clusterbetrieb. Mechanische Eignung, Stromversorgung, Kühlung und Netzwerkanbindung der tatsächlich vorgesehenen Standorte sind noch zu verifizieren.
Rack / Betriebsphasen
Für den HCI-/Virtualisierungsstack sind die vollständigen erforderlichen Nutzungs-, Subscription-, Update-, Patch-, Security-Update- und Supportrechte für fünf Jahre, beginnend am Tag nach der Abnahme, vorzusehen.
Software-/Supportrechte HCI
Lieferung der Zielhardware, Herstellung der Zielplattform, Inbetriebnahme, Migration, Tests, Dokumentation, Einweisung und Nachbetreuung werden als zusammenhängende Gesamtleistung betrachtet.
Gesamtverantwortung

Kapazitätslogik

Die Hardware-Rohkapazität bleibt eine verbindliche Anforderung. Je produktivem Clusterknoten sind acht NVMe- Laufwerke mit mindestens 7,68 TB und damit mindestens 61,44 TB Rohkapazität vorgesehen. Über die fünf produktiven Clusterknoten ergibt sich damit eine Rohkapazität von mindestens 307,2 TB.

Die tatsächlich nutzbare Clusterkapazität hängt von der eingesetzten Hypervisor-/HCI-Plattform, deren Overhead, der Redundanzlogik und den vorgesehenen Reserven ab. Der Bieter hat Rohkapazität und rechnerische bzw. indikative Nutzkapazität nachvollziehbar getrennt auszuweisen.

Die tatsächlich konfigurierte Nutzkapazität sowie die im N+1-/Degraded-Mode verbleibende Kapazität werden nach Herstellung der Zielplattform verbindlich dokumentiert und im Rahmen der vorgesehenen Tests gegen die Zielarchitektur geprüft.

Fachlich geschlossene Punkte

Die folgenden Punkte gelten als fachlich geschlossen und werden nur bei neuen technischen Erkenntnissen erneut geöffnet:

 Zielarchitektur: 3 VM-Knoten + 2 VDI-Knoten + separater Witness-/Quorum-Server.  CPU-Sizing: mindestens 32 physische CPU-Kerne je produktivem Clusterknoten.

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 HCI-/Hypervisor-Stack: gleiche Produktfamilie, einheitlich unterstützter Plattformstack und gemeinsame Management- und Administrationsarchitektur.  HCI-/Virtualisierungssoftware: vollständige erforderliche Nutzungs-, Subscription- und Supportrechte für fünf Jahre, beginnend am Tag nach der Abnahme.  N+1 / Degraded Mode: produktive Workloads bleiben beim Ausfall eines produktiven Clusterknotens betriebsfähig; reduzierte Performance ist zulässig.  Produktiv-Storage: verbindliche Rohkapazität von mindestens 61,44 TB je produktivem Knoten sowie definierte Anforderungen an PLP, Endurance und Zuverlässigkeit.  Backup-Repository: Rackmount, 8 x mindestens 12 TB, mindestens 60 TB nutzbar vor Dateisystem-/System- Overhead, RAID6 bzw. funktional gleichwertige doppelte Plattenausfalltoleranz einschließlich Hot-Spare- bzw. funktional gleichwertiger Spare-/Rebuild-Reserve.  NAS-System für Backup-/Repository- und administrative Dateiablagen (Kurzform: NAS-System): Rackmount, 8 x mindestens 12 TB, mindestens 60 TB nutzbar vor Dateisystem-/System-Overhead, RAID6 bzw. funktional gleichwertige doppelte Plattenausfalltoleranz einschließlich Hot-Spare- bzw. funktional gleichwertiger Spare- /Rebuild-Reserve, 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+ und redundante Stromversorgung.  Netzwerk-Verantwortungsgrenze: physische Switchadministration beim Auftraggeber/On-Site-Team; server- und virtualisierungsseitige Netzebene beim Auftragnehmer.  VDI-Control-Plane: Broker-/Management-/Lizenzserver werden im Server-Migrationsumfang berücksichtigt; im VDI-Migrationsumfang erfolgt die Herstellung und Prüfung der VDI-Funktion ohne Doppelberechnung.  NAS-Migration: Der Datenbestand des bestehenden eigenständigen NAS wird auf das neu zu beschaffende NAS-System migriert; die Migration bleibt als eigener Migrationsscope nach C.8 getrennt von Server- und VDI- Migration.  Migrationspreisbildung: Kalkulation anhand des beschriebenen Leistungsumfangs und ausdrücklich festgelegter Kalkulations-/Leistungsobergrenzen.  Informationsminimierung Istbestand: Keine Veröffentlichung konkreter Alt-Host-, CPU- oder VM-Objektzahlen, soweit diese für Kalkulation und technische Entscheidung nicht erforderlich sind.

Kalkulations- und Veröffentlichungslogik

Für die Ausschreibung gilt weiterhin der Grundsatz, nur diejenigen Istbestandsinformationen vor Zuschlag bereitzustellen, die für eine belastbare und vergleichbare Kalkulation tatsächlich erforderlich sind.

Für die Angebotskalkulation gelten insbesondere folgende ausdrücklich bezeichnete Kalkulations-/Leistungsobergrenzen:

 bis zu 25 TB virtualisierte Workloads für die Migration,  bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme,  bis zu 40 TB Datenvolumen für die Migration des bestehenden eigenständigen NAS.

Diese Größen stellen keine Aussage über den tatsächlichen Istbestand dar.

Tatsächliche VM-Anzahlen, Hostanzahlen, Alt-CPU-Metriken, exakte Storagebelegungen oder interne Topologiedetails werden vor Zuschlag nicht veröffentlicht, soweit sie für die Angebotskalkulation oder eine zwingende technische Entscheidung nicht erforderlich sind.

Die vollständige Inventarisierung erfolgt nach Zuschlag im Rahmen von C.2. Hier werden insbesondere Systeme und Komponenten, Betriebssysteme, vCPU/RAM, Speicherbelegung, Netzwerke/VLANs, Kritikalität, Wartungsfenster, Verantwortlichkeiten und technische Abhängigkeiten erhoben und als verbindliche Scope-Baseline abgestimmt.

Sollten während des Vergabeverfahrens zusätzliche kalkulationsrelevante Informationen erforderlich werden, sind diese allen Bietern einheitlich über das Vergabeportal bereitzustellen.

Einbau-, Migrations- und Rückfalllogik

Für den Anlauf- und Migrationsbetrieb ist ein zeitweiser Parallelbetrieb von Alt- und Zielsystemen vorzusehen.

 Migration / Anlauf: Alt- und Zielsysteme dürfen temporär auf mehrere geeignete und mit dem Auftraggeber abgestimmte gesicherte Rackstandorte verteilt werden.  Rollbackphase: Die bestehende Umgebung bleibt entsprechend dem abgestimmten Migrations- und Rückfallkonzept so lange betriebsfähig und erreichbar, wie dies für die jeweilige Migrationsphase erforderlich ist.  Endzustand: Die produktiven VM- und VDI-Clustersysteme werden im dafür vorgesehenen besonders geschützten IT-Safe in den endgültigen Betriebszustand überführt.  Nach Abschluss der Migration: Nicht mehr benötigte Altgeräte werden erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers außer Betrieb genommen. Frei werdende Rackkapazitäten können anschließend für die endgültige Rackbelegung der Zielumgebung genutzt werden.

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Die temporäre Nutzung weiterer Rackstandorte während des Anlauf- und Migrationsbetriebs stellt keine Vorgabe für einen dauerhaft standortübergreifenden Clusterbetrieb dar.

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Teil B

Produktneutrales Leistungsverzeichnis - Zielhardware und Herstellung der

Zielplattform

Die nachfolgenden Anforderungen sind herstellerneutral formuliert. Produkt- und Artikelnummern, Herstellerreferenzen sowie Preise sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.

B.1 Vertragsgrundlagen und EVB-IT

 Für die ausgeschriebene Gesamtleistung gelten die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen EVB-IT- Vertragsbedingungen einschließlich der hierzu gehörenden Anlagen und Vereinbarungen. Die darin festgelegten Regelungen sind Bestandteil der vertraglichen Grundlage der Leistungserbringung.  Das Angebot ist vollständig auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen und zu kalkulieren. Abweichungen oder Ergänzungen zu den vorgegebenen Vertragsbedingungen sind nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist.  Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer-, Zahlungs-, Wartungs-, Service- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, soweit ihre Einbeziehung in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich vorgesehen oder vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn auf solche Bedingungen im Angebot, in Preisunterlagen, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen des Bieters Bezug genommen wird.  Soweit für die Nutzung angebotener Standardsoftware zwingend Lizenz- oder Nutzungsbedingungen eines Softwareherstellers oder sonstigen Rechteinhabers gelten, sind diese vom Bieter vollständig und eindeutig zu benennen. Ihre Einbeziehung richtet sich nach den hierfür vorgesehenen Regelungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen. Sie dürfen die ausdrücklich vorgegebenen Leistungs-, Nutzungs-, Support- und Serviceanforderungen nicht einschränken.  Für die angebotenen Support- und Serviceleistungen gelten ergänzend die Anforderungen gemäß B.3 sowie die im maßgeblichen EVB-IT-Vertrag und den zugehörigen Anlagen vereinbarten Regelungen. Abweichende oder ausschließlich anbieterseitig definierte Servicebedingungen ersetzen die vorgegebenen Anforderungen nicht.  Datenschutz / Anlage 4: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Anlage 4a sowie die Liste der bei Vertragsbeginn vorgesehenen Unterauftragsverarbeiter gemäß Anlage 4b sind vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlag vorzulegen. Nach Prüfung und Abstimmung mit dem Auftraggeber werden Anlage 4a und Anlage 4b Bestandteil der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage 4. Die hierzu in Anlage 4 geregelten Informations-, Abstimmungs- und Änderungspflichten bleiben unberührt.

Vollständigkeit der Angebotspreise

 Die angebotenen Preise müssen sämtliche Leistungen und Kosten enthalten, die zur vollständigen und vertragsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Gesamtleistung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Lieferung und Bereitstellung der angebotenen Hardware und Software, erforderliche Lizenzen, Nutzungsrechte, Subscriptions und Supportleistungen, notwendiges Zubehör und Einbaumaterial, Installation und Konfiguration, Inbetriebnahme, Migration, Tests, Dokumentation, Einweisung, Projektsteuerung sowie die vereinbarte Nachbetreuung.  Sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Reisezeiten, Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten sowie sonstige Aufwendungen des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter und eingesetzter Unterauftragnehmer sind in die angebotenen Preise einzurechnen.  Zusätzliche Vergütungen für Leistungen, die zur vollständigen Erfüllung des beschriebenen Leistungsumfangs erforderlich sind, können nicht allein deshalb verlangt werden, weil diese vom Bieter bei seiner Angebotskalkulation nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden.  Nicht im Grundpreis enthalten sind ausschließlich solche Leistungen, die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich als gesondert zu bepreisende Option oder als nur nach gesonderter Beauftragung zu erbringende Leistung gekennzeichnet sind.

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B.2 Übergreifende Angaben des Bieters

 Für jedes angebotene physische Gerät sind benötigte Höheneinheiten (HE), Einbautiefe, Gewicht, Luftstromrichtung sowie erforderliche Einbauvoraussetzungen anzugeben.

 Je Gerät sind typische und maximale Leistungsaufnahme, maximale Abwärme sowie Anzahl und Typ der benötigten Stromanschlüsse/PDU-Anschlüsse anzugeben.

 Je Segment sowie für die Gesamtleistung insgesamt ist die Summe der benötigten HE auszuweisen, damit die vorgesehene endgültige und temporäre Rackbelegung vor Zuschlag bzw. Installation abgeglichen werden kann.

 Für jedes angebotene Servermodell sind konkrete CPU-Konfiguration, Kernzahl, Basistakt und ein veröffentlichter SPECrate2017_int_base-Benchmarkwert oder ein methodisch vergleichbarer, reproduzierbarer Leistungsnachweis anzugeben. Die Mindestanforderungen an Kernzahl und Basistakt bleiben hiervon unberührt.

 Der Benchmarkwert dient ausschließlich der Vergleichbarkeit und Dokumentation. Über die geforderte Kernzahl und den Basistakt hinaus wird keine zusätzliche Mindest-Benchmarkschwelle vorgegeben.

 Für die Clusterknoten ist die Bestückung des Arbeitsspeichers je CPU und Speicherkanal anzugeben. Die Bestückung muss symmetrisch und nach Best Practice der angebotenen Plattform erfolgen.

 Für alle Netzwerkverbindungen sind die auf Serverseite enthaltenen Adapter sowie erforderliche Switchports, Transceiver, DAC-/AOC-Kabel bzw. Optiken und Kabeltypen eindeutig auszuweisen. Nicht im Angebot enthaltene Voraussetzungen auf Switchseite sind ausdrücklich zu benennen.

 Rahmenbedingung Netzwerk: Vorhanden ist ein strukturiertes, aktives Netzwerk mit 10-Gbit/s-SFP+-Übergabe.

 Die Grundkonfiguration der neuen Cluster muss auf der vorhandenen 10-Gbit/s-Infrastruktur ohne zwingenden Austausch der aktiven Switching-Komponenten betrieben werden können.

 Für jeden produktiven Clusterknoten sind mindestens zwei 10-Gbit/s-SFP+-Ports für eine redundante optische Anbindung vorzusehen. Management-, VM-, Storage-/Cluster- und Migrationsverkehr dürfen bei Unterstützung der Zielplattform logisch getrennt über die vorhandenen 10-Gbit/s-Pfade geführt werden.

 Der Bieter bestätigt, dass die angebotene 2-/3-Knoten-Clusterplattform für den vorgesehenen Betrieb über redundante 10-Gbit/s-Ethernet-Verbindungen freigegeben ist und benennt Anforderungen an VLANs, QoS, MTU/Jumbo Frames oder Switchredundanz.

 Eine 25-Gbit/s-Anbindung ist ausschließlich als optionale Ausbaustufe separat zu bepreisen. Erforderliche serverseitige Adapter sowie netzseitige Voraussetzungen sind getrennt auszuweisen.

B.2.1 Netzwerk-Verantwortungsgrenze

 Die vorhandene aktive Switching-Infrastruktur wird weiterhin durch den Auftraggeber betrieben. Die administrative und konfigurationsseitige Verantwortungsgrenze des Auftragnehmers endet an den physischen Switchports der vorhandenen Netzwerkinfrastruktur.

 Ein administrativer Zugriff des Auftragnehmers auf die vorhandenen physischen Switching-Systeme ist nicht vorgesehen. Erforderliche Konfigurationsänderungen an den physischen Switches werden ausschließlich durch das On-Site-Team des Auftraggebers in fachlicher Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt.

 Der Auftragnehmer hat sämtliche für die angebotene Zielplattform erforderlichen netzseitigen Voraussetzungen und Einstellungen rechtzeitig und eindeutig zu benennen. Dies umfasst insbesondere benötigte Switchports, VLANs, Tagged-/Untagged-Zuordnungen bzw. Trunks, MTU/Jumbo Frames, QoS sowie gegebenenfalls LACP/MLAG- oder sonstige Redundanzanforderungen.

 Die Konfiguration der server- und virtualisierungsseitigen Netzwerkkomponenten ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Hierzu gehören insbesondere physische Server-NICs, vNICs, virtuelle Switches bzw. Bridges, Portgruppen, virtuelle VLAN-Zuordnungen sowie Bonding-/Teaming- oder vergleichbare Funktionen innerhalb der angebotenen Hypervisor-/HCI-Plattform.

 Die Umsetzung der erforderlichen Konfiguration auf den physischen Switching-Systemen erfolgt durch das On- Site-Team des Auftraggebers nach den abgestimmten technischen Vorgaben. Der Auftragnehmer wirkt bei Planung, Abstimmung und Fehleranalyse mit.

 Vor Produktivsetzung ist die vollständige Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Netzwerkverbindungen gemeinsam zu prüfen. Dies umfasst insbesondere VLAN-Zuordnung, Erreichbarkeit, Link-Redundanz, erforderliche MTU-Einstellungen und gegebenenfalls eingesetzte Aggregations-/Failovermechanismen.

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 Fehlende oder nicht unterstützte Funktionen der vorhandenen Switching-Infrastruktur, die für die angebotene Zielplattform zwingend erforderlich sind, sind durch den Auftragnehmer vor Installation bzw. Produktivsetzung schriftlich anzuzeigen.

B.3 Support- und Serviceanforderungen

 Für sämtliche im Rahmen der Gesamtleistung gelieferten und für den produktiven Betrieb erforderlichen Hardwarekomponenten ist für einen Zeitraum, beginnend am Tag nach der Abnahme, mit einer Dauer von mindestens 60 Monaten, eine Supportleistung vorzusehen. Dies umfasst insbesondere die VM- und VDI- Clusterknoten, den Witness-/Quorum-Server, den Backup-/Repository-Server, das NAS-System und den Control- /Infrastrukturserver einschließlich der jeweils betriebsnotwendigen Komponenten.

 Die Supportleistung muss während der vereinbarten Laufzeit eine Störungsannahme und technische Unterstützung im 24x7-Betrieb ermöglichen. Bei betriebsverhindernden oder betriebsbehindernden Störungen im Sinne der EVB-IT System-AGB hat innerhalb von höchstens vier Stunden nach Eingang einer qualifizierten Störungsmeldung eine technische Reaktion durch geeignetes Supportpersonal zu erfolgen.

 Der Auftragnehmer stellt für Störungs- und Mängelmeldungen geeignete Supportkanäle, insbesondere Ticket- /Supportportal, E-Mail und/oder Telefon, bereit. Mindestens ein Meldekanal muss während der vereinbarten Servicezeiten durchgängig erreichbar sein. Die konkreten Kontaktdaten und Meldewege sind dem Auftraggeber spätestens vor Abnahme mitzuteilen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

 Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber zentraler Ansprechpartner für Störungen des Gesamtsystems. Er koordiniert erforderlichen Hersteller-, Unterauftragnehmer-, Servicepartner- und komponentenübergreifenden Support. Die Weiterleitung einer Störung an Hersteller oder sonstige Dritte lässt die Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Support- und Serviceleistungen unberührt.

 Defekte Hardwarekomponenten, die zur Wiederherstellung des vorgesehenen Betriebszustands ausgetauscht werden müssen, sind einschließlich der erforderlichen Ersatzteile spätestens am nächsten Geschäftstag (NBD) bereitzustellen bzw. auszutauschen. Die Supportleistung muss sämtliche zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Hardwarekomponenten umfassen, insbesondere Datenträger, Arbeitsspeicher, Netzteile, Lüfter, Netzwerkadapter, Storage-Controller, HBA und vergleichbare austauschbare Funktionseinheiten.

 Die Vorgabe zum Hardwaretausch spätestens am nächsten Geschäftstag (NBD) stellt keine Wiederherstellungszeit im Sinne des EVB-IT Systemvertrages dar. Gesonderte Wiederherstellungszeiten werden nicht vereinbart, soweit sich aus dem EVB-IT Systemvertrag und seinen Anlagen nichts Abweichendes ergibt.

 Die Supportleistung kann durch den Hersteller, den Auftragnehmer oder einen von ihm eingebundenen qualifizierten Servicepartner erbracht werden. Eine bestimmte herstellerspezifische Supportbezeichnung oder ein bestimmtes Supportprodukt wird nicht vorgegeben. Maßgeblich sind die Einhaltung der vertraglich geforderten Laufzeiten, Reaktionszeiten und Service-Level sowie die Verantwortung des Auftragnehmers für das Gesamtsystem.

 Für die eingesetzte Virtualisierungs-/HCI-Plattform sind sämtliche für den vollständigen Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte, Subscriptions sowie Update-, Patch-, Security-Update- und Software-Supportrechte für mindestens 60 Monate, beginnend am Tag nach der Abnahme, bereitzustellen. Ergänzend gelten die Anforderungen zur Herstellung des VM- und VDI-Clusters gemäß B.10 und B.11.

 Für weitere für den produktiven Betrieb erforderliche Standardsoftware, insbesondere die Backup-/Recovery- Software, hat der Bieter das angebotene Lizenz- und Supportmodell, die Lizenzmetrik, den erforderlichen Lizenzumfang, die Laufzeit, die verfügbaren Supportzeiten sowie den enthaltenen Leistungsumfang eindeutig auszuweisen. Die für den ausgeschriebenen Betrieb erforderlichen Nutzungs- und Supportrechte sind für mindestens 60 Monate, beginnend am Tag nach der Abnahme, im angebotenen Leistungsumfang zu berücksichtigen. Das konkrete Lizenz- bzw. Subscription-Modell wird nicht vorgegeben. Die Microsoft- Betriebssystem- und Zugriffslizenzen gemäß B.3.1 sind hiervon ausgenommen und werden ausschließlich nach Maßgabe von B.3.1 sowie der hierfür vorgesehenen optionalen Preisposition gemäß Anlage 2 behandelt.

 Die vereinbarte 24x7-Störungsannahme und technische Reaktion gemäß diesem Abschnitt gilt auch für betriebsrelevante Standardsoftware einschließlich der Backup-/Recovery-Software. Das zugrunde liegende Hersteller-Supportmodell ist vom Bieter anzugeben. Soweit die vereinbarten Service-Level durch den Auftragnehmer bzw. dessen Serviceorganisation sichergestellt werden, wird kein bestimmtes herstellerspezifisches Supportprodukt vorgegeben.

 Für die vorgenannte Standardsoftware sind die während der vereinbarten Laufzeit verfügbaren Patches, Updates und Security-Updates im geschuldeten Leistungsumfang zu berücksichtigen und dem Auftraggeber im Rahmen

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der vereinbarten Nutzungsrechte bereitzustellen. Soweit vom Hersteller für den jeweiligen Programmstand ein bestimmter oder empfohlener Updatepfad vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber zu informieren und die zugehörigen, für den Betrieb erforderlichen Hersteller- bzw. Produktinformationen zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur automatischen Installation neuer Programmstände ergibt sich hieraus nicht.

 Der Bieter hat im Angebot für jede produktiv erforderliche Standardsoftware eindeutig anzugeben, ob die Überlassung dauerhaft oder zeitlich begrenzt bzw. als Subscription erfolgt. Die vertragliche Zuordnung der angebotenen Standardsoftware zu Nummer 4.3 oder 4.4 des EVB-IT Systemvertrages erfolgt entsprechend dem bezuschlagten Lizenz- und Überlassungsmodell.

 Die Einordnung von Störungen und Mängeln sowie die ergänzende vertragliche Behandlung von Systemservice, Servicezeiten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Programmständen und Mängelhaftung richten sich nach dem EVB-IT Systemvertrag und seinen Anlagen.

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B.3.1 Microsoft-Betriebssystem- und Zugriffslizenzierung

 Die für die Zielumgebung erforderlichen Microsoft-Betriebssystem- und Zugriffslizenzen werden als gesonderte optionale Lizenzposition gemäß Anlage 2 ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Lizenzen entweder über den Auftragnehmer zu beziehen oder über einen bestehenden Lizenzrahmenvertrag selbst zu beschaffen und dem Auftragnehmer für die Leistungserbringung beizustellen.

 Die Preisangabe für die optionale Lizenzposition ist entsprechend den Vorgaben der Anlage 2 vorzunehmen. Eine Beauftragung der Lizenzoption erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf des Auftraggebers.

 Für die drei VM-Clusterknoten gemäß B.4 ist als Lizenzbasis Windows Server 2025 Datacenter vorzusehen. Zu lizenzieren sind sämtliche tatsächlich angebotenen physischen Prozessorkerne der drei VM-Clusterknoten. Bei der Mindestkonfiguration von 32 physischen Prozessorkernen je Knoten ergibt sich ein Mindestlizenzumfang von insgesamt 96 Cores. Maßgeblich für den endgültigen Lizenzumfang ist die tatsächlich angebotene physische Kernzahl.

 Für den physischen Control-/Infrastrukturserver gemäß B.7 ist als Lizenzbasis Windows Server 2025 Standard vorzusehen. Der initiale Betrieb erfolgt mit Windows Server 2022 unter Nutzung der entsprechenden Downgrade- Rechte. Zu lizenzieren sind sämtliche tatsächlich angebotenen physischen Prozessorkerne des Servers, mindestens jedoch 16 Cores.

 Für den physischen Backup-/Repository-Server gemäß B.6 ist als Lizenzbasis Windows Server 2025 Standard vorzusehen. Der initiale Betrieb erfolgt mit Windows Server 2022 unter Nutzung der entsprechenden Downgrade- Rechte. Zu lizenzieren sind sämtliche tatsächlich angebotenen physischen Prozessorkerne des Servers, mindestens jedoch 16 Cores.

 Für die beiden VDI-Clusterknoten gemäß B.5 ist in der vorgesehenen Basiskonfiguration keine Windows-Server- Betriebssystemlizenz des Auftraggebers vorgesehen. Die erforderlichen Windows-Client-VDI-Nutzungsrechte werden durch den Auftraggeber aus vorhandenen Lizenz- und Software-Assurance-Rechten bereitgestellt und sind nicht Bestandteil der optionalen Microsoft-Lizenzposition.

 Windows-Server-basierte Broker-, Management-, Lizenzierungs- und sonstige Infrastrukturkomponenten der VDI- Umgebung werden auf dem VM-Cluster betrieben. Für diese virtuellen Windows-Server-Instanzen ist keine gesonderte Windows-Server-Lizenz zu kalkulieren; die erforderlichen Nutzungsrechte werden über die Datacenter- Lizenzierung der VM-Clusterknoten abgedeckt.

 Für die Terminalserver-/RDS-Umgebung sind im Rahmen der optionalen Lizenzposition 80 Windows Server 2025 User CALs sowie 80 Windows Server 2025 RDS User CALs vorzusehen. Zusätzlich sind 15 Windows Server 2025 User CALs und 15 Windows Server 2025 RDS User CALs im Academic-/Education-Lizenzmodell vorzusehen, sofern die hierfür erforderliche Bezugsberechtigung des Auftraggebers im angebotenen Lizenzprogramm gegeben ist. Der Bieter hat die hierfür zugrunde gelegte Bezugsberechtigung bzw. das angebotene Lizenzprogramm eindeutig anzugeben.

 Vorhandene Windows Server 2022 User CALs des Auftraggebers werden für die Lizenzierung der Zielumgebung nicht auf den vorgenannten Lizenzbedarf angerechnet.

 Soweit der für den VDI-Cluster ɑngebotene Witness-/Quorum-Server gemäß B.5 für seinen Betrieb eine Microsoft- /Windows-Server-Betriebssystemlizenz benötigt, sind Art und Umfɑng dieser Rechte vom Bieter eindeutig auszuweisen und in der hierfür vorgesehenen optionɑlen Microsoft-Lizenzposition zu berücksichtigen.

Sämtliche sonstigen für die Witness-/Quorum-Funktion erforderlichen Appliance-, Hypervisor-, HCI- oder Plattformrechte sind Bestandteil des Grundɑngebots3 gemäß B.3 und B.5.

 Soweit die vom Bieter angebotene Hypervisor-/HCI-Architektur über die vorgenannten Lizenzanforderungen hinaus zusätzliche Microsoft-Nutzungsrechte erfordert, sind diese im Angebot eindeutig zu benennen und kostenmäßig abzugrenzen. Eine Doppelberechnung bereits durch die vorgenannte Microsoft-Lizenzierung oder durch Beistellungen des Auftraggebers abgedeckter Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.

 Unabhängig davon, ob die Microsoft-Lizenzen über den Auftragnehmer bezogen oder durch den Auftraggeber beigestellt werden, sind die für die Herstellung der Zielumgebung erforderliche Installation, technische Einbindung, Konfiguration und Aktivierungsunterstützung Bestandteil der geschuldeten Leistung. Aus der Beistellung der Lizenzen durch den Auftraggeber entsteht kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.

 Für den Einsatz der Windows Server 2025 RDS User CALs ist ein mit diesen Lizenzen kompatibler Remote- Desktop-Lizenzierungsserver vorzusehen. Soweit Windows Server 2025 RDS CALs eingesetzt werden, ist die Rolle „Remotedesktoplizenzierung“ auf einem Windows Server 2025 oder einer höheren kompatiblen Version zu betreiben. Die vorhandenen bzw. vorgesehenen Windows Server 2022 Session Hosts können mit Windows Server 2025 RDS CALs betrieben werden. Die hierfür erforderliche Lizenzierungsserver-Instanz kann auf dem gemäß

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B.3.1 mit Windows Server Datacenter lizenzierten VM-Cluster betrieben werden; eine gesonderte Windows- Server-Core-Lizenz ist hierfür nicht erforderlich.

B.4 VM-Server - Cluster für Servervirtualisierung

 Menge: 3 identisch konfigurierte leistungsfähige Serverknoten (Mögliche Synonyme: Nodes, Hosts)

Anforderungen je VM-Serverknoten

 Rack-Server für den Betrieb in einem hochverfügbaren Virtualisierungscluster

 2 Serverprozessoren

o jeweils mindestens 16 physische Prozessorkerne o Basistakt mindestens 2,5 GHz o mindestens 32 physische CPU-Kerne je Server  Arbeitsspeicher: mindestens 1.024 GB RAM

o DDR5-RDIMM o Speichertakt mindestens 6.400 MT/s o modularer Aufbau aus austauschbaren Speichermodulen  Lokaler Flash-Speicher:

o 8 x NVMe-SSD für Rechenzentrumsbetrieb mit o jeweils mindestens 7,68 TB; PCIe 4.0 x4 oder schneller o mindestens 61,44 TB Rohkapazität je Serverknoten  Endurance der NVMe-SSDs:

o mindestens 1 DWPD über 5 Jahre bei der angebotenen Kapazität.  Hardwarebasierte Power-Loss-Protection (PLP) oder funktional gleichwertiger Schutz ist zwingend erforderlich; bei ungeplantem Stromverlust müssen insbesondere noch nicht dauerhaft geschriebene Nutzdaten sowie Mapping-/Metadaten geschützt werden.

 Zuverlässigkeit der NVMe-SSDs:

o MTBF bzw. MTTF mindestens 2.000.000 Stunden.  Der Bieter weist die Rohkapazität sowie eine rechnerische bzw. indikative effektiv nutzbare Clusterkapazität nach angenommener Plattform, Overhead, vorgesehener Ausfalltoleranz und Reserve getrennt aus. Die tatsächlich konfigurierte Nutzkapazität wird im Rahmen der Herstellung der Zielplattform dokumentiert und gegen die Zielarchitektur abgeglichen.

 Ein HBA bzw. eine zusätzliche Storage-Schnittstelle ist nur dann bereitzustellen, wenn sie für die angebotene HCI- Plattform oder den abgestimmten Migrationsweg technisch erforderlich ist; Zweck, Protokoll, Portanzahl und Geschwindigkeit sind anzugeben.

 Die Backplane-/PCIe-Topologie muss die acht vorgesehenen NVMe-Laufwerke vollständig unterstützen. Ein vorgelagertes kapazitätsbildendes Hardware-RAID für HCI-Datenträger ist nur zulässig, wenn die angebotene Plattform dies ausdrücklich vorsieht oder fordert.

 Soweit die angebotene Plattform ein lokales Boot-/Systemmedium erfordert, ist dieses redundant und getrennt von den acht für den HCI-Datenspeicher vorgesehenen NVMe-Laufwerken auszuführen. Abweichende herstellerseitig vorgesehene Bootkonzepte sind zulässig, sofern sie vollständig unterstützt und vom Bieter beschrieben werden.

Netzwerkanbindung

 mindestens 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+

 Die angebotenen mindestens 2 x 10-Gbit/s-SFP+-Ports bilden die verpflichtende Basis für die redundante optische Clusteranbindung.

o Optional: mindestens 2 x 25-Gbit/s bzw. 10/25-Gbit/s Ethernet je Server als spätere Ausbaustufe; nicht Bestandteil der Mindestkonfiguration.

 Hardwarebasierte Sicherheitsfunktion gemäß TPM 2.0 oder gleichwertig

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 Redundante Stromversorgung

 integrierte Out-of-Band-/Remote-Management-Funktion

 Geeignet für den gemeinsamen Betrieb von Compute und lokalem Storage innerhalb einer hyperkonvergenten Infrastruktur

Clusteranforderungen VM

 3 physische Knoten

 mindestens 96 physische CPU-Kerne im Cluster

 Eignung für hochverfügbare Virtualisierungsplattform

 Eignung für integrierte softwaredefinierte Speicherfunktion

 clusterweites Management

 Unterstützung für Live-Migration oder eine gleichwertige unterbrechungsarme Verschiebung virtueller Maschinen

 Support- und Serviceleistungen gemäß B.3.

B.5 VDI-Server - Cluster für Desktopvirtualisierung

 Menge: 2 identisch konfigurierte leistungsfähige Serverknoten

 Zusätzlich: 1 separater physischer Witness-/Quorum-Server

Anforderungen je VDI-Serverknoten

 Rack-Server für virtualisierte Desktop-Arbeitsplätze

 2 Serverprozessoren

o jeweils mindestens 16 physische Prozessorkerne o Basistakt mindestens 2,5 GHz o mindestens 32 physische CPU-Kerne je Server  Arbeitsspeicher: mindestens 1.024 GB RAM

o DDR5-RDIMM o Speichertakt mindestens 6.400 MT/s o modularer Aufbau aus austauschbaren Speichermodulen  Lokaler Flash-Speicher:

o 8 x NVMe-SSD für Rechenzentrumsbetrieb mit o jeweils mindestens 7,68 TB; PCIe 4.0 x4 oder schneller o mindestens 61,44 TB Rohkapazität je Serverknoten  Endurance der NVMe-SSDs: mindestens 1 DWPD über 5 Jahre bei der angebotenen Kapazität.

 Hardwarebasierte Power-Loss-Protection (PLP) oder funktional gleichwertiger Schutz ist zwingend erforderlich; bei ungeplantem Stromverlust müssen insbesondere noch nicht dauerhaft geschriebene Nutzdaten sowie Mapping-/Metadaten geschützt werden.

 Zuverlässigkeit der NVMe-SSDs: MTBF bzw. MTTF mindestens 2.000.000 Stunden.

 Der Bieter weist die Rohkapazität sowie eine rechnerische bzw. indikative effektiv nutzbare Clusterkapazität nach angenommener Plattform, Overhead, vorgesehener Ausfalltoleranz und Reserve getrennt aus. Die tatsächlich konfigurierte Nutzkapazität wird im Rahmen der Herstellung der Zielplattform dokumentiert und gegen die Zielarchitektur abgeglichen.

 Ein HBA bzw. eine zusätzliche Storage-Schnittstelle ist nur dann bereitzustellen, wenn sie für die angebotene HCI- Plattform oder den abgestimmten Migrationsweg technisch erforderlich ist; Zweck, Protokoll, Portanzahl und Geschwindigkeit sind anzugeben.

 Die Backplane-/PCIe-Topologie muss die acht vorgesehenen NVMe-Laufwerke vollständig unterstützen. Ein vorgelagertes kapazitätsbildendes Hardware-RAID für HCI-Datenträger ist nur zulässig, wenn die angebotene Plattform dies ausdrücklich vorsieht oder fordert.

 Soweit die angebotene Plattform ein lokales Boot-/Systemmedium erfordert, ist dieses redundant und getrennt von den acht für den HCI-Datenspeicher vorgesehenen NVMe-Laufwerken auszuführen. Abweichende

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herstellerseitig vorgesehene Bootkonzepte sind zulässig, sofern sie vollständig unterstützt und vom Bieter beschrieben werden.

Netzwerkanbindung

 mindestens 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+

 Die angebotenen mindestens 2 x 10-Gbit/s-SFP+-Ports bilden die verpflichtende Basis für die redundante optische Clusteranbindung.

o Optional: mindestens 2 x 25-Gbit/s bzw. 10/25-Gbit/s Ethernet je Server als spätere Ausbaustufe; nicht Bestandteil der Mindestkonfiguration.

 Hardwarebasierte Sicherheitsfunktion gemäß TPM 2.0 oder gleichwertig

 Redundante Stromversorgung

 integrierte Out-of-Band-/Remote-Management-Funktion

 Für hochverfügbaren Clusterbetrieb geeignet

Clusteranforderungen VDI

 2 produktive VDI-Knoten

 Auslegung für bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme

 Das Basis-Sizing geht ohne dedizierte GPU-Beschleunigung in die Ausschreibung. Der Bieter hat die dieser Auslegung zugrunde liegende VDI-Workload-Annahme ausdrücklich zu benennen.

 Aktueller VDI-Scope: Es sind keine lokalen KI-Workloads und kein flächendeckender CAD-/3D-Einsatz vorgesehen.

 Das Basisangebot erfolgt ohne dedizierte GPU, ohne vGPU-Lizenzen und ohne GPU-Enablement-Kit.

 Als Zukunftsoption ist ausschließlich anzugeben, ob das angebotene VDI-Servermodell eine vom Serverhersteller unterstützte spätere GPU-Nachrüstung über einen geeigneten PCIe-x16-/Riser-Pfad ermöglicht, welche Zusatzkomponenten erforderlich wären und welche maximale GPU-Leistungsaufnahme unterstützt wird.

 GPU-Enablement-Kit und GPU können optional separat bepreist werden; sie sind nicht Bestandteil der Grundausstattung und nicht wertungsrelevant, sofern sie nicht gesondert beauftragt werden.

 Eignung für hochverfügbare Virtualisierungs- und Speicherplattform

 zentrales Management

 Der Bieter bestätigt, dass die vorhandene bzw. zu migrierende Omnissa-Horizon-Umgebung in der vorgesehenen Version mit der angebotenen Hypervisor-/HCI-Zielplattform herstellerseitig unterstützt wird, oder benennt die hierfür erforderlichen Upgrade-/Migrationsschritte einschließlich etwaiger zusätzlicher Lizenz- oder Leistungsauswirkungen.

 Support- und Serviceleistungen gemäß B.3.

Witness-/Quorum-Server

 Menge: 1 physischer Server für Witness-/Quorum-Funktionen

 Der Witness-/Quorum-Server dient der für den angebotenen Zwei-Knoten-VDI-Cluster erforderlichen Witness-, Quorum- bzw. vergleichbaren Entscheidungsfunktion. Das System ist vollständig entsprechend den Anforderungen der angebotenen und herstellerseitig unterstützten HCI-/Hypervisor-Plattform zu dimensionieren.

 Der Bieter weist die hierfür vorgesehene CPU-, RAM-, Systemdatenträger-, Netzwerk- und Software-/Appliance- Konfiguration nachvollziehbar aus und bestätigt deren herstellerseitige Unterstützung für den angebotenen Zwei- Knoten-Cluster.

 Der Witness-/Quorum-Server ist in einem vom VDI-Cluster unabhängigen physischen Ausfallbereich zu betreiben. Der Auftraggeber stellt hierfür einen räumlich getrennten, gesicherten Rackstandort mit geeigneter Strom- und Netzwerkanbindung bereit.

 Das System ist einschließlich der für den vorgesehenen Betrieb erforderlichen System-/Bootdatenträger, Rackschienen, Remote-Management-Funktionalität, Netzwerkanbindung und Stromversorgung vollständig betriebsbereit anzubieten.

 Ein bestimmtes Betriebssystem wird nicht vorgegeben. Erforderliche Betriebssystem-, Appliance-, Hypervisor- oder sonstige Nutzungsrechte sind vom Bieter ausdrücklich zu benennen und, soweit nicht ausdrücklich als Beistellung des Auftraggebers ausgewiesen, vollständig einzukalkulieren.

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 Der Witness-/Quorum-Server ist der VDI-Clusterarchitektur gemäß B.11 zugeordnet. Eine Nutzung für weitere Cluster oder Funktionen ist nur zulässig, soweit dies durch die angebotene Plattform herstellerseitig unterstützt wird und keine Beeinträchtigung der vorgesehenen Witness-/Quorum-Funktion entsteht.

 Support- und Serviceleistungen gemäß B.3.

B.6 Backup-Server

 Menge: 1 physischer Backup- und Repository-Server

Anforderungen an Backup-Server

 Rack-Server

 1 Serverprozessor mit

o mindestens 16 physischen Prozessorkernen o Basistakt mindestens 2,3 GHz  Arbeitsspeicher: mindestens 64 GB RAM

 System-/Performance-Datenträger:

o 2 x mindestens 1,2 TB SAS, SFF, mindestens 10.000 U/min  Repository-Datenträger:

o 8 x mindestens 12 TB SAS, LFF, mindestens 7.200 U/min  RAID6 bzw. funktional gleichwertige doppelte Plattenausfalltoleranz; der gleichzeitige Ausfall von mindestens 2 Repository-Datenträgern darf nicht zum Verlust des Repository-Datenbestands führen.

 die vorgenannten 8 Datenträger des Repository umfassen die erforderliche Hot-Spare-/Spare-Reserve. Bei klassischer RAID6-Konfiguration ist mindestens ein Datenträger als Hot Spare vorzusehen; eine herstellerseitig unterstützte funktional gleichwertige Spare-/Rebuild-Lösung ist zulässig.

 mindestens 60 TB nutzbare lokale Backup-Repository-Kapazität nach Berücksichtigung der RAID- /Redundanzlogik und der Spare-/Rebuild-Reserve, jedoch VOR Dateisystem-/System-Overhead

 Hardware-RAID-/Storage-Controller oder funktional gleichwertige Lösung

 2-Port-Fibre-Channel-HBA zur Anbindung der vorhandenen LTO-8-Tape-Library über vorhandene FC-Infrastruktur; der angebotene HBA muss mit der vorhandenen FC-Tape-Anbindung kompatibel sein.

 mindestens 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+

 2 redundante Hot-Plug-Netzteile mit hoher Energieeffizienz

 integriertes Remote-Management

 Rack-Schienen

 Kabelführungsarm

 Support gemäß B.3.

 Betriebssystem und Lizenzierung gemäß B.3.1.

Backup-Funktionalität

 zentrale Backup- und Recovery-Software für virtuelle und physische Workloads

 Vollständige Lizenzierung der angebotenen Backup-/Recovery-Software für sämtliche innerhalb des ausgeschriebenen Scopes zu sichernden virtuellen und physischen Workloads sowie erforderlichen Datei-/NAS- Workloads. Der Bieter weist Lizenzmetrik, Berechnung und erforderlichen Lizenzumfang nachvollziehbar aus.

 VM-Backup und Wiederherstellung

 anwendungs- bzw. applikationskonsistente Sicherungen

 granulare Wiederherstellung

 zentrale Überwachung und Administration

 Backup auf lokales Repository

 Backup bzw. Auslagerung auf Band

 Lizenz- und Software-Supportumfang gemäß B.3 ist im Angebot auszuweisen.

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 Mindestens ein disk-basiertes Backupziel muss technisch eine gegen nachträgliches Löschen oder Verändern geschützte Aufbewahrung unterstützen (Immutability/WORM/Hardened Repository oder funktional gleichwertig). Ist hierfür zusätzliche Hardware oder Lizenzierung erforderlich, ist diese separat als Option auszuweisen; eine kostenpflichtige Aktivierung ist nicht Bestandteil der Grundausstattung, sofern sie nicht gesondert beauftragt wird.

 Der Bieter hat für den ausgeschriebenen Sicherungsumfang ein schlüssiges Backup-, Aufbewahrungs- und Kapazitätskonzept zugrunde zu legen. Sämtliche innerhalb des ausgeschriebenen Scopes zu sichernden virtuellen und physischen Workloads sowie die vorgesehenen Datei-/NAS-Daten sind zu berücksichtigen.

 Die zugrunde gelegten Annahmen insbesondere zu Aufbewahrungszeiträumen (Retention), Sicherungsarten und - intervallen, Änderungsrate, Kompression/Deduplizierung und Wachstum sind im Angebot nachvollziehbar darzustellen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass die angebotene Repository-Kapazität für das von ihm zugrunde gelegte Sicherungs- und Aufbewahrungskonzept ausreicht.

 Die Mindestanforderungen von mindestens 60 TB nutzbarer lokaler Repository-Kapazität auf dem Backup- /Repository-Server sowie mindestens 60 TB nutzbarer Gesamtkapazität auf dem NAS bleiben unberührt. Bei der Dimensionierung des NAS sind sowohl die vorgesehene Backup-/Repository-Nutzung als auch der nach C.8 zu migrierende NAS-Datenbestand von bis zu 40 TB zu berücksichtigen. Die Angabe von bis zu 40 TB stellt eine Kalkulationsgrenze für die Migrationsleistung und keine zusätzlich zur Mindestkapazität von 60 TB vorzuhaltende Kapazität dar. Soweit das vom Bieter zugrunde gelegte Nutzungs-, Sicherungs- und Aufbewahrungskonzept eine höhere Gesamtkapazität erfordert, ist diese ohne gesonderte Mehrvergütung im Grundangebot vorzusehen.

 Für Backup-Server und NAS-Server sind die maximal technisch unterstützte Erweiterungskapazität und der vorgesehene Erweiterungspfad anzugeben.

NAS-System

 Menge: 1 physischer NAS-Server

 Das NAS-System dient sowohl als separates diskbasiertes Backup-/Repository-Ziel als auch zur Bereitstellung definierter administrativer Dateiablagen, insbesondere für manuelle Sicherungen, Installationsdaten und vergleichbare Betriebsdaten. Die unterschiedlichen Nutzungszwecke sind logisch und berechtigungsseitig voneinander zu trennen.

Anforderungen an NAS-Server

 Rackmount-NAS

 8 x mindestens 12 TB HDD

 RAID6 bzw. funktional gleichwertige doppelte Plattenausfalltoleranz; der gleichzeitige Ausfall von mindestens 2 Repository-Datenträgern darf nicht zum Verlust des Repository-Datenbestands führen

 die vorgenannten 8 Datenträger des Repository umfassen die erforderliche Hot-Spare-/Spare-Reserve. Bei klassischer RAID6-Konfiguration ist mindestens ein Datenträger als Hot Spare vorzusehen; eine herstellerseitig unterstützte funktional gleichwertige Spare-/Rebuild-Lösung ist zulässig.

 mindestens 60 TB nutzbare NAS-Gesamtkapazität nach Berücksichtigung der RAID-/Redundanzlogik und der Spare-/Rebuild-Reserve, jedoch VOR Dateisystem-/System-Overhead

 Rack-Schienen

 Netzwerkkonnektivität mit 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+

 LACP / Failover zulässig

 Redundante PSU / Netzteil

 Support- und Serviceleistungen gemäß B.3.

B.7 Control-Server - Domain-/Infrastrukturserver

 Menge: 1 physischer Server

 In der Zielumgebung wird neben dem physischen Control-/Infrastrukturserver mindestens ein virtualisierter Domain Controller auf dem VM-Cluster betrieben.

 Physischer und virtualisierter Domain Controller sind auf unterschiedliche physische Compute-/Storage- und Standort-Ausfallbereiche zu verteilen; der Ausfall einer einzelnen DC-Instanz darf Verzeichnis- und DNS-Dienste nicht vollständig außer Betrieb setzen.

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 Für Verzeichnis- und DNS-Dienste ist im Zielbetrieb eine redundante Betriebsfähigkeit mit erfolgreicher Replikation und dokumentiertem Wiederanlauf sicherzustellen.

 Vorgesehen ist als Lizenzbasis Windows Server 2025 Standard mit initialem Betrieb unter Windows Server 2022 unter Nutzung der entsprechenden Downgrade-Rechte.

 Der erforderliche Lizenzumfang bestimmt sich nach B.3.1.

 Beschaffung bzw. Beistellung der Lizenz erfolgen nach Maßgabe von B.3.1 und der optionalen Lizenzposition gemäß Anlage 2.

Hardwareanforderungen

 Rack-Server

 1 Serverprozessor mit

o mindestens 16 physischen Prozessorkernen. o Basistakt mindestens 2,3 GHz  Arbeitsspeicher: mindestens 64 GB RAM

 Systemdatenträger:

o 2 x mindestens 300 GB SAS, für redundanten Betrieb ausgelegt  mindestens 2 x 10-Gbit/s Ethernet über SFP+

 2 redundante Hot-Plug-Netzteile mit hoher Energieeffizienz

 integrierte Out-of-Band-/Remote-Management-Funktion

 Rack-Schienen bzw. Einbaumaterial

 Support- und Serviceleistungen gemäß B.3.

B.8 Prüfung Rack, IT-Safe und technische Voraussetzungen

Menge: 1 Einheit: pauschal Ausgangslage Rack: Für den produktiven Zielbetrieb der VM- und VDI-Clustersysteme ist der am Standort vorhandene und vorgesehene IT-Safe zu nutzen. Für den erforderlichen Parallelbetrieb während Anlauf und Migration können zusätzlich weitere geeignete und gesicherte Rackstandorte des Auftraggebers temporär einbezogen werden. Maßgeblich für die konkrete Einbauplanung sind die tatsächlich verfügbaren Höheneinheiten sowie die technischen Betriebsbedingungen der jeweils vorgesehenen Standorte.

Die bestehende räumliche Trennung der produktiven Systeme und der ergänzenden Infrastruktur-/Backupkomponenten bleibt im Zielzustand erhalten. Die Zielsysteme werden entsprechend ihrer Funktion auf die hierfür vorgesehenen, räumlich getrennten und gesicherten Rack-/IT-Safe-Bereiche des Auftraggebers verteilt. Insbesondere sind Produktions- und Backup-/Infrastrukturkomponenten nicht allein aufgrund der Erneuerung in einem gemeinsamen physischen Ausfallbereich zusammenzuführen.

Für Anlauf, Migration und Rückfall stehen in den vorgesehenen Rackbereichen ausreichende temporäre Einbaukapazitäten zur Verfügung.

 Die tatsächlich freien HE sind vor Einbau vollständig durchzuzählen und gegen die je Gerät sowie insgesamt angebotenen HE-, Tiefen-, Gewichts-, Leistungsaufnahme- und Abwärmewerte abzugleichen. Für einen belastbaren Rollback ist der notwendige Parallelbetrieb von Alt- und Zielsystemen im Rackplan ausdrücklich zu berücksichtigen.

 Prüfung verfügbarer Höheneinheiten, Einbautiefe und Tragfähigkeit.

 Erstellung eines Rackbelegungsplans für den Parallelbetrieb einschließlich tatsächlich belegter und freier HE. Kann der Parallelbetrieb nicht vollständig im vorgesehenen IT-Safe erfolgen, ist vor Installation ein abgestimmtes gestuftes oder temporäres Einbaukonzept vorzulegen, das die Rückfallfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Einbau- und Betriebsphasen: Für den Anlauf- und Migrationsbetrieb ist ein zeitweiser Parallelbetrieb von Alt- und Zielsystemen erforderlich. Hierfür können neben dem vorgesehenen IT-Safe weitere geeignete, gesicherte Rackstandorte des Auftraggebers temporär genutzt werden, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen hinsichtlich Einbautiefe, Tragfähigkeit, Stromversorgung, Kühlung und Netzwerkanbindung erfüllt sind.

 Migration / Anlauf: Alt- und Zielsysteme dürfen für den erforderlichen Parallelbetrieb temporär auf mehrere geeignete und mit dem Auftraggeber abgestimmte Rackstandorte verteilt werden.

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 Rollbackphase: Die bestehende Umgebung ist entsprechend dem abgestimmten Migrations- und Rückfallkonzept so lange als Rückfalloption betriebsfähig und erreichbar zu halten, wie dies für die jeweilige Migrationsphase erforderlich ist.

 Zielzustand: Die produktiven VM- und VDI-Clustersysteme sind nach Abschluss der Migration im dafür vorgesehenen IT-Safe in den abgestimmten endgültigen Betriebszustand zu überführen.

 Nach Abschluss der Migration: Nicht mehr benötigte Altgeräte werden nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers außer Betrieb genommen. Frei werdende Rackkapazitäten können für die Herstellung der endgültigen Rackbelegung der Zielumgebung genutzt werden. Eine temporäre Nutzung weiterer Rackstandorte während des Anlauf- und Migrationsbetriebs begründet keine Anforderung an einen dauerhaft über mehrere Gebäudebereiche verteilten Clusterbetrieb. Der Auftragnehmer hat die vorgesehene temporäre und endgültige Rackbelegung im Rahmen der Ausführungsplanung mit dem Auftraggeber abzustimmen und die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu benennen.

 Prüfung von Luftführung, Kühlleistung und thermischer Situation.

 Abgleich der im Angebot ausgewiesenen typischen und maximalen Leistungsaufnahme sowie Abwärme mit den technischen Grenzwerten des IT-Safes. Installation und Produktivsetzung dürfen erst erfolgen, wenn ausreichende Strom- und Kühlreserven bestätigt sind.

 Prüfung der Stromversorgung, vorhandener Stromkreise, Absicherung, redundanter Versorgung und verfügbarer PDU-Anschlüsse.

 Prüfung der Netzwerk-, Kupfer- und gegebenenfalls Glasfaserverkabelung sowie vorhandener Switchports.

 Netzwerk-Ausgangslage: Es besteht ein strukturiertes, aktives Netzwerk mit 10-Gbit/s-SFP+-Übergabe; 25 Gbit/s ist keine Voraussetzung für die Grundmigration.

 Zu verifizieren ist, dass für jeden produktiven Clusterknoten mindestens zwei 10-Gbit/s-SFP+-Pfade gemäß freigegebenem Netzwerkplan bereitgestellt werden können. Vorhandene Switchports, SFP+-Transceiver/Optiken, VLANs sowie gegebenenfalls LACP/MLAG-, QoS- und MTU-Anforderungen sind zu erfassen.

 Die angebotene Zielplattform muss in der Grundausstattung auf der vorhandenen 10-Gbit/s-Infrastruktur unterstützt und betreibbar sein. Ein Austausch der vorhandenen Switches ist keine Voraussetzung der Grundmigration.

 25 Gbit/s ist ausschließlich als spätere, separat bepreiste Ausbaustufe zu behandeln und nur umzusetzen, wenn diese Option gesondert beauftragt wird.

 Fehlende aktive Netzwerkkomponenten oder Switch-Funktionen, die nicht Bestandteil der Gesamtleistung sind, sind vor Installation als zwingende Voraussetzung schriftlich zu benennen; eine erst während des Cutovers festgestellte fehlende Netzwerkinfrastruktur ist nicht zulässig.

 Schriftliche Bestätigung der Betriebsfähigkeit unter den vorhandenen räumlichen und technischen Bedingungen bzw. Anzeige notwendiger Vorarbeiten.

B.9 Physische Installation der Zielsysteme

Menge: 1 Einheit: pauschal  Fachgerechter Einbau der angebotenen und gelieferten Systeme in die vorhandene Rack-/IT-Safe-Infrastruktur.

 Montage der vorgesehenen Schienensysteme.

 Anschluss redundanter Stromversorgungen.

 Herstellung der erforderlichen Netzwerkverbindungen.

 Herstellung bzw. Prüfung der redundant ausgelegten 10-Gbit/s-SFP+-Verbindungen für Cluster-/Storage- /Migrationsverkehr entsprechend den technischen Anforderungen dieses Dokuments und dem freigegebenen Netzwerkplan. 25-Gbit/s-Komponenten sind nur bei gesonderter Beauftragung der optionalen Ausbaustufe einzubauen.

 Herstellung erforderlicher Storage- bzw. Fibre-Channel-Verbindungen, soweit vorgesehen.

 Saubere Kabelführung und Kennzeichnung der Systeme und Verbindungen.

 Aktualisierung erforderlicher Firmwarestände.

 Grundeinrichtung der Managementschnittstellen.

 Prüfung der Hardwarefunktion und redundanter Komponenten.

 Dokumentation der physischen Installation.

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B.10 Aufbau VM-Cluster

Menge: 1 Einheit: pauschal Vollständige betriebsbereite Einrichtung des neuen Clusters für Servervirtualisierung auf drei physischen Serverknoten. VM-Cluster und VDI-Cluster müssen auf derselben Hypervisor-/HCI-Produktfamilie und einem einheitlich unterstützten Plattformstack basieren. Beide Cluster sind Bestandteil derselben Management- und Administrationsarchitektur.

 Installation und Grundkonfiguration der neuen Hypervisor-Plattform.

 Einrichtung der Managementschnittstellen und des zentralen Managements.

 Einrichtung des hochverfügbaren Clusters.

 Einrichtung der softwaredefinierten, clusterweit nutzbaren lokalen Speicherumgebung.

 Einrichtung der virtuellen Netzwerke und erforderlicher VLANs.

 Trennung bzw. Konfiguration von Management-, Storage-, VM- und Migrationsnetzwerken entsprechend dem Zielkonzept.

 Storage-, Cluster- und Replikationsverkehr ist redundant über die vorhandenen 10-Gbit/s-Pfade zu führen; tatsächliche Link-Geschwindigkeit, Redundanz und logische Trennung der Verkehrsarten sind zu protokollieren. Soweit erforderlich, sind VLAN/QoS/MTU-Einstellungen nach Best Practice der Zielplattform umzusetzen.

 Einrichtung von Zeitsynchronisation und DNS-Integration.

 Einbindung in vorhandene Authentifizierungs- bzw. Verzeichnisdienste, soweit vorgesehen.

 Einrichtung von Rollen und Berechtigungen.

 Prüfung von Clusterkommunikation, Hochverfügbarkeit, VM-Verschiebung und Speicherredundanz.

 Für den VM-Cluster sind Rohkapazität, effektiv nutzbare Kapazität nach Plattform- Overhead/Ausfalltoleranz/Reserve sowie die verbleibende Kapazität bei Ausfall eines Knotens zu dokumentieren und gegen die angebotenen Hardware-Rohkapazitäten und die Zielarchitektur abzugleichen.

 Konfiguration nach anerkannten Best Practices der eingesetzten Plattform.

 Sämtliche für den vollständigen Betrieb der angebotenen Virtualisierungs-/HCI-Plattform erforderlichen Hypervisor-, HCI-/Storage-, Management- und sonstigen Nutzungsrechte, Subscriptions sowie Software- Supportrechte sind für fünf Jahre, beginnend am Tag nach der Abnahme, Bestandteil des Angebots. Dies umfasst innerhalb des angebotenen Leistungsumfangs auch erforderliche Updates, Patches und Sicherheitsaktualisierungen. Ergänzend gelten die übergreifenden Support- und Serviceanforderungen gemäß B.3.

 Microsoft-Windows-Server-Lizenzen gemäß B.3.1 sind nicht zusätzlich innerhalb der Position für HCI-/Hypervisor- Nutzungsrechte zu kalkulieren, soweit diese vom Auftraggeber beigestellt oder über die gesonderte Microsoft- Lizenzoption beschafft werden. Soweit die angebotene Plattform eigene oder zusätzliche Microsoft-Lizenzrechte voraussetzt, sind diese eindeutig zu benennen und kostenmäßig abzugrenzen. Eine Doppelberechnung identischer Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.

 Bei Ausfall eines produktiven Clusterknotens müssen die für den Produktivbetrieb vorgesehenen Workloads auf den verbleibenden produktiven Knoten betriebsfähig bleiben. Im Störungsbetrieb sind eine höhere CPU-/RAM- Auslastung, reduzierte Leistungsreserven und eine gegenüber dem Normalbetrieb verminderte Performance zulässig. Herstellerseitig unterstützte Betriebsgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die im Ein-Knoten- Störungsbetrieb verfügbare CPU-, RAM- und Storage-Kapazität ist zu dokumentieren.

B.11 Aufbau VDI-Cluster einschließlich Witness/Quorum

Menge: 1 Einheit: pauschal Vollständige betriebsbereite Einrichtung des neuen Clusters für Desktopvirtualisierung auf zwei produktiven Serverknoten einschließlich des vorgesehenen Witness-/Quorum-Systems. VM-Cluster und VDI-Cluster müssen auf derselben Hypervisor-/HCI-Produktfamilie und einem einheitlich unterstützten Plattformstack basieren. Beide Cluster sind Bestandteil derselben Management- und Administrationsarchitektur.

Die Baseline für VDI01 und VDI02 sieht kein Windows Server als Hostbetriebssystem und keine Windows-Server-VMs auf diesen beiden Knoten vor. Windows-basierte Omnissa-Horizon-Infrastrukturkomponenten werden auf dem VM-Cluster betrieben.

 Installation und Grundkonfiguration der neuen Hypervisor-Plattform.

 Einrichtung des hochverfügbaren VDI-Clusters und der Witness-/Quorum-Funktion.

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 Einrichtung der softwaredefinierten, clusterweit nutzbaren lokalen Speicherumgebung.

 Einrichtung der erforderlichen Management-, Storage-, Desktop- und Migrationsnetzwerke.

 Storage-, Cluster- und Replikationsverkehr ist redundant über die vorhandenen 10-Gbit/s-Pfade zu führen; tatsächliche Link-Geschwindigkeit, Redundanz und logische Trennung der Verkehrsarten sind zu protokollieren. Soweit erforderlich, sind VLAN/QoS/MTU-Einstellungen nach Best Practice der Zielplattform umzusetzen.

 Einbindung in DNS, Zeitdienst und vorhandene Authentifizierungs-/Verzeichnisdienste, soweit vorgesehen.

 Einrichtung des zentralen Managements, der Rollen und Berechtigungen.

 Prüfung der Clusterkommunikation, Hochverfügbarkeit, VM-Verschiebung und Speicherredundanz.

 Auslegung und Funktionsbereitschaft für bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme.

 Vor finaler VDI-Produktivsetzung ist das tatsächliche Benutzer-/Anwendungsprofil gegen das CPU-only-Sizing der Hardwareauslegung zu prüfen. Ergibt sich Bedarf an Hardware-Grafikbeschleunigung, ist dieser mit technischen, lizenzseitigen und kapazitiven Auswirkungen schriftlich darzustellen und freizugeben.

 Scope-Hinweis: Für die aktuelle Migration sind keine lokalen KI-Workloads und kein flächendeckender CAD-/3D- Einsatz vorgesehen.

 GPU-Funktionalität ist kein Migrations- oder Abnahmekriterium. Der Auftragnehmer dokumentiert lediglich den im Angebot ausgewiesenen späteren GPU-Nachrüstpfad der VDI-Server; GPU-, vGPU- oder Enablement-Leistungen sind nur bei gesonderter Beauftragung einer Option auszuführen.

 Für den VDI-Cluster sind Rohkapazität, effektiv nutzbare Kapazität nach Plattform- Overhead/Ausfalltoleranz/Reserve sowie die verbleibende Kapazität bei Ausfall eines produktiven Knotens zu dokumentieren und gegen die angebotenen Hardware-Rohkapazitäten und die Zielarchitektur abzugleichen.

 Sämtliche für den vollständigen Betrieb der angebotenen Virtualisierungs-/HCI-Plattform erforderlichen Hypervisor-, HCI-/Storage-, Management- und sonstigen Nutzungsrechte, Subscriptions sowie Software- Supportrechte sind für fünf Jahre, beginnend am Tag nach der Abnahme, Bestandteil des Angebots. Dies umfasst innerhalb des angebotenen Leistungsumfangs auch erforderliche Updates, Patches und Sicherheitsaktualisierungen. Ergänzend gelten die übergreifenden Support- und Serviceanforderungen gemäß B.3.

 Bei Ausfall eines produktiven Clusterknotens müssen die für den Produktivbetrieb vorgesehenen Workloads auf den verbleibenden produktiven Knoten betriebsfähig bleiben. Im Störungsbetrieb sind eine höhere CPU-/RAM- Auslastung, reduzierte Leistungsreserven und eine gegenüber dem Normalbetrieb verminderte Performance zulässig. Herstellerseitig unterstützte Betriebsgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die im Ein-Knoten- Störungsbetrieb verfügbare CPU-, RAM- und Storage-Kapazität ist zu dokumentieren.

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Teil C

Migration, Inbetriebnahme, Tests, Dokumentation und Wissenstransfer

Gegenstand der Gesamtleistung ist die vollständige technische Inbetriebnahme der angebotenen und gelieferten Server- und Speicherinfrastruktur sowie die Migration der bestehenden virtualisierten Server- und VDI-Umgebung auf die neue Plattform einschließlich Wechsel der Hypervisor-Plattform, Tests, Dokumentation, Einweisung und Nachbetreuung.

Hinweis zur Preisbildung: Die nachfolgenden Positionen enthalten keine Preisvorgaben. Mengen und Einheiten dienen der einheitlichen Angebotsstruktur. Ergänzend gelten die Vorgaben des Preisblatts und die übergreifenden Bestimmungen zur Vollständigkeit der Angebotspreise gemäß B.1.

Die Migrationsleistungen nach Teil C sind anhand der jeweils beschriebenen Leistungsumfänge und kalkulatorischen Obergrenzen zu kalkulieren. Die genannten Kalkulationsgrößen dienen ausschließlich der einheitlichen Angebotsbildung und stellen keine Offenlegung des tatsächlichen Istbestands dar. Der tatsächliche Migrationsumfang wird nach Zuschlag im Rahmen der Bestandsaufnahme gemäß C.2 festgestellt und als verbindliche Scope-Baseline dokumentiert.

C.1 Projektstart und Abstimmung

Menge: 1 Einheit: pauschal  Benennung der verantwortlichen Projektleitung und der technischen Ansprechpartner.

 Abstimmung von Projektorganisation, Kommunikationswegen, Eskalationswegen und Freigaben.

 Abstimmung der vorgesehenen Wartungsfenster und der Anforderungen an die Betriebsunterbrechung.

 Erstellung und Pflege eines Termin- und Ablaufplans bis zum Projektabschluss.

C.2 Bestandsaufnahme der bestehenden Umgebung

Menge: 1 Einheit: pauschal Ausgangslage: Die bestehende Virtualisierungsumgebung umfasst produktive Serverknoten, dediziert für Server- Workloads und VDI-Workloads. Alle Werte sind während der Bestandsaufnahme zu verifizieren. Konkrete Istbestandswerte werden im Rahmen der Bestandsaufnahme nach Zuschlag bereitgestellt.

 Host und CPU-Topologie der bestehenden VM/VDI-Umgebung verifizieren.  Für die Angebotskalkulation ist für die Migration der virtualisierten Workloads ein zu übertragendes Gesamtdatenvolumen von bis zu 25 TB insgesamt für die Server- und VDI-Workloads zugrunde zu legen. Diese Bezugsgröße stellt keine Offenlegung der tatsächlichen Storage-Struktur oder Belegung dar.  Broker/Lizenzserver im VM-Bereich erfassen.  Bestehendes NAS separat erfassen. Für die kalkulatorische Obergrenze der NAS-Migration gilt C.8.  Die tatsächlichen Werte, die logische Präsentation des Datastores sowie Protokoll und Topologie der bestehenden Storage-Anbindung sind durch den Auftragnehmer zu verifizieren. Das physische Medium Glasfaser ist dabei vom tatsächlich eingesetzten Storage-/Netzwerkprotokoll zu unterscheiden.

 Erfassung der vorhandenen physischen Server und Clusterstruktur.

 Erfassung der bestehenden Hypervisor-Konfiguration und Managementkomponenten.

 Erfassung aller zu migrierenden virtuellen Maschinen und virtuellen Desktop-Systeme.

 Für jedes zu migrierende System bzw. jede zu übernehmende Komponente sind mindestens Name/Funktion, Betriebssystem, virtuelle CPU/RAM-Ausstattung, belegter Speicher, Netzwerke/VLANs, Kritikalität, Wartungsfenster, Applikationsverantwortung und technische Abhängigkeiten zu dokumentieren.

 Zusätzlich sind Auslastungs- und Wachstumsdaten der bestehenden Produktivdaten auszuwerten und der vorgesehenen Zielkapazität gegenüberzustellen; erkennbare Fehlannahmen oder unverhältnismäßige Über- /Unterdimensionierungen sind vor Umsetzung schriftlich zu benennen.

 Erfassung von CPU-, RAM- und Storage-Auslastung sowie belegtem und verfügbarem Speicher.

 Erfassung virtueller und physischer Netzwerke, VLAN-Zuordnungen und IP-Konfigurationen.

 Erfassung von DNS-, DHCP-, Verzeichnis- und Authentifizierungsabhängigkeiten.

 Erfassung der bestehenden Backup-Konfiguration, Backup-Jobs und Aufbewahrungsregeln.

 Erfassung von Storage-Abhängigkeiten, Anwendungsabhängigkeiten sowie Start- und Stopp-Reihenfolgen.

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 Identifikation zeitkritischer oder geschäftskritischer Systeme, externer Schnittstellen sowie Monitoring- und Managementsysteme.

 Dokumentation der Ergebnisse und unverzügliche Meldung relevanter Abweichungen gegenüber der beschriebenen Ausgangslage.

C.3 Migrations- und Rückfallkonzept

Menge: 1 Einheit: pauschal Vor Beginn produktiver Migrationsarbeiten ist ein schriftliches Migrationskonzept zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die produktive Migration darf erst nach Freigabe dieses Konzeptes erfolgen.

 Beschreibung von Ist- und Zielzustand.

 Festlegung der technischen Migrationsmethode und der Migrationsreihenfolge.

 Bildung geeigneter Migrationsgruppen bzw. Migrationswellen.

 Darstellung von System- und Anwendungsabhängigkeiten.

 Festlegung von Wartungsfenstern und erwarteten Ausfallzeiten.

 Für jede Migrationswelle bzw. jedes geschäftskritische System sind geplante und maximal erwartete Unterbrechungszeit sowie ein konkreter Rückfallzeitpunkt anzugeben. Kritische Systeme dürfen nur nach ausdrücklicher Einzel-Freigabe in das jeweilige Wartungsfenster aufgenommen werden.

 Eine Überschreitung des freigegebenen Wartungsfensters ist nur nach erneuter Freigabe des Auftraggebers zulässig; andernfalls ist entsprechend dem abgestimmten Rückfallkonzept zurückzuschwenken.

 Festlegung von Verantwortlichkeiten, Prüf- und Freigabepunkten.

 Sicherung der Ausgangssysteme vor produktiven Migrationsschritten.

 Definition von Abbruchkriterien, Rückfallverfahren und Wiederanlaufverfahren.

 Festlegung der Kommunikations- und Eskalationswege während der Migration.

 Berücksichtigung eines belastbaren Rollbacks je produktiver Migrationswelle, solange noch keine endgültige Freigabe erfolgt ist.

 Das Migrationskonzept hat erforderliche temporäre Einbau- und Betriebszustände sowie den Übergang in die endgültige Rackbelegung der Zielumgebung zu berücksichtigen.

C.4 Hypervisor-Wechsel und technische Konvertierung

Menge: 1 Einheit: pauschal Bestandteil der Leistung ist der vollständige Wechsel von der bestehenden Hypervisor-Plattform auf die neue Hypervisor- Plattform. Die technische Umsetzung ist so zu wählen, dass bestehende Betriebssystem- und Anwendungskonfigurationen soweit technisch möglich erhalten bleiben.

 Analyse der vorhandenen virtuellen Maschinen und Gastbetriebssysteme.

 Prüfung der virtuellen Hardware und der Kompatibilität mit der Zielplattform.

 Prüfung vorhandener hypervisorspezifischer Treiber und Werkzeuge.

 Für nicht oder nur eingeschränkt von der Zielplattform unterstützte Gastbetriebssysteme, Treiber oder Applikationskomponenten ist vor Migration eine dokumentierte Ausnahmeentscheidung mit Risikobewertung und Rückfallweg einzuholen.

 Festlegung und Durchführung der geeigneten Konvertierungs- bzw. Migrationsmethode.

 Konvertierung virtueller Festplatten, soweit erforderlich.

 Anpassung der virtuellen Hardware.

 Entfernung nicht mehr benötigter Hypervisor-Komponenten.

 Installation erforderlicher Treiber und Gastwerkzeuge der Zielplattform.

 Prüfung von Netzwerkkonfiguration, Storage-Konfiguration, Systemstart, Diensten, Erreichbarkeit und Anwendungsfunktion.

C.5 Pilotmigration

Menge: 1 Einheit: pauschal

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Vor der Migration geschäftskritischer Systeme ist gemeinsam mit dem Auftraggeber eine Pilotmigration mit geeigneten Test- bzw. Produktivsystemen geringer Kritikalität durchzuführen.

 Ermittlung der tatsächlichen technischen Migrationsdauer und Downtime.

 Die Ergebnisse der Pilotmigration sind zur Aktualisierung der geplanten und maximalen Downtime je Migrationswelle zu verwenden; erkennbare Abweichungen sind vor Fortsetzung der produktiven Migration mit dem Auftraggeber abzustimmen.

 Prüfung von Datenintegrität und Netzwerkkonnektivität.

 Prüfung der Treiber- und Gastkompatibilität.

 Prüfung der Applikationsfunktion.

 Prüfung der Backup-Funktion und des Wiederanlaufs.

 Erprobung des Rückfallverfahrens.

 Übernahme der Erkenntnisse in das endgültige Vorgehen für die produktive Migration.

C.6 Migration der Server-Workloads

Menge: 1 Einheit: pauschal  Vollständige Migration der für die Servervirtualisierung vorgesehenen virtuellen Maschinen auf den neuen VM- Cluster.

 Der Umfang umfasst die in der nach Abschnitt C.2 freigegebenen Scope-Baseline enthaltenen Server-VMs. Die Position ist pauschal auf Grundlage der in Teil C beschriebenen Leistungsumfänge und kalkulatorischen Obergrenzen zu kalkulieren. Leistungen außerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs oder oberhalb ausdrücklich festgelegter kalkulatorischer Obergrenzen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe des Auftraggebers ausgeführt und abgerechnet werden.

 Übertragung der virtuellen Festplatten und erforderlichen Konfigurationsdaten.

 Erhalt bestehender IP-Konfigurationen, soweit vorgesehen und technisch möglich.

 Übernahme der erforderlichen Netzwerkzuordnungen.

 Durchführung abgestimmter Migrationswellen.

 Prüfung von Betriebssystemstart, grundlegenden Betriebssystemfunktionen, Netzwerkkommunikation und relevanten Diensten.

 Abstimmung anwendungsspezifischer Funktionstests mit dem Auftraggeber.

 Fileserver/Daten innerhalb der Server-VMs enthalten.

 VDI-Broker-/Management-/Lizenzserver enthalten.

 Eigenständiges NAS ausdrücklich nicht enthalten.

C.7 Migration der VDI-Umgebung

Menge: 1 Einheit: pauschal  Analyse der bestehenden Desktop-Umgebung.

 Für die Angebotskalkulation ist die VDI-Migrationsleistung für bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme zugrunde zu legen. Die Angabe stellt keine Offenlegung des tatsächlichen Istbestands dar.

 Nach Migration der VDI-Broker-/Management-/Lizenzserver gemäß C.6 ist im Rahmen von C.7 die vollständige Funktionsfähigkeit der VDI-Umgebung gegen diese Infrastruktur herzustellen und zu testen.

 Dies umfasst insbesondere Broker-Verbindung, Lizenzierung, Images/Templates, Desktop-Anmeldung und Benutzer-Sitzungen.

 VDI-Images, Templates, VDI-spezifische Konfigurationen und sonstige unter C.7 zu übernehmende Komponenten sind als Bestandteil der verbindlichen Scope-Baseline zu dokumentieren. Die bereits nach C.6 zu migrierenden Broker-/Management-/Lizenzserver sind hiervon ausgenommen und unter C.7 nicht erneut als Leistungsbestandteil zu kalkulieren.

 Übernahme bzw. Neuerstellung der erforderlichen virtuellen Desktop-Systeme.

 Migration erforderlicher Golden Images bzw. Templates.

 Übernahme der erforderlichen Benutzer- und Gruppenberechtigungen.

 Anbindung an vorhandene Verzeichnisdienste.

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 Prüfung von Benutzerprofilen, Netzlaufwerken, Ressourcen und gegebenenfalls Druckerzuordnungen.

 Prüfung der Desktop-Anmeldung und der Benutzer-Sitzungen.

 Nachweis der technischen Bereitstellungs- und Betriebsfähigkeit für bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme. Anmeldung, Brokerverbindung und Benutzersitzung sind im abgestimmten Abnahmetest repräsentativ zu prüfen. Ein Lasttest mit 60 gleichzeitig interaktiv arbeitenden Benutzern ist nicht geschuldet, sofern er nicht gesondert vereinbart wird.

 Funktionsprüfung aus Anwendersicht.

 Betriebsbereite Zielumgebung für bis zu 60 virtuelle Desktop-Systeme gemäß freigegebener Scope-Baseline.

C.8 Migration des bestehenden eigenständigen NAS-Datenbestands

Menge: 1 Einheit: pauschal Ausgangslage: Neben den Storagebereichen der bestehenden VM- und VDI-Umgebung besteht ein eigenständiges NAS. Gegenstand dieser Position ist die Migration des bestehenden NAS-Datenbestands auf das neu zu beschaffende NAS- System gemäß B.6. Für die Angebotskalkulation gilt für die NAS-Migration eine kalkulatorische Obergrenze von bis zu 40 TB Datenvolumen. Der Bestand kann sowohl Backup-/Repository-Daten als auch administrative Dateiablagen, manuelle Sicherungsbestände und Installationsdaten enthalten.

 Die tatsächliche Datenmenge, Belegung, Verzeichnis- und Freigabestruktur sowie die zu übernehmenden Berechtigungen und relevanten Konfigurationen sind im Rahmen der Bestandsaufnahme nach C.2 zu verifizieren und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der Bestandsaufnahme eine Zuordnung der Daten zu den vorgesehenen Zielbereichen vor und stimmt diese vor der Migration mit dem Auftraggeber ab.

 Daten, Systeme und Komponenten, die bereits Bestandteil der Servermigration nach C.6 oder der VDI-Migration nach C.7 sind, sind unter C.8 nicht erneut als Leistungsbestandteil zu kalkulieren oder zu migrieren.

 Das Migrationsverfahren ist auf die vorhandene 10-Gbit/s-Netzwerk-Infrastruktur auszulegen.

 Soweit technisch möglich, sind Vorabkopien, Pre-Seeding oder inkrementelle Synchronisation außerhalb des produktiven Wartungsfensters einzusetzen, um die Cutover-Zeit zu reduzieren.

 Die vorhandene Freigabe- und Verzeichnisstruktur ist soweit technisch möglich und für den Zielbetrieb vorgesehen zu übernehmen.

 Bestehende Berechtigungen und Zugriffsrechte sind soweit technisch möglich funktionsgleich auf die Zielumgebung zu übertragen.

 Für nicht unverändert übernehmbare Berechtigungen, Freigaben oder Konfigurationen ist vor Umsetzung eine abgestimmte Vorgehensweise festzulegen.

 Für die Datenübertragung ist ein nachvollziehbares Verfahren zur Sicherstellung und Prüfung der Datenintegrität einzusetzen.

 Backup-/Repository-Daten sind vor der Migration als solche zu identifizieren. Ihre Übernahme ist unter Beachtung der Vorgaben der eingesetzten Backup-/Recovery-Software so durchzuführen, dass die Konsistenz der übernommenen Backupketten erhalten bzw. nach der Übernahme verifiziert werden kann.

 Nach Abschluss der Datenübertragung sind Vollständigkeit und Plausibilität des migrierten Datenbestands zu prüfen.

 Die übernommenen Freigaben und Berechtigungen sind durch geeignete Funktions- und Zugriffstests zu verifizieren.

 Für den abschließenden Cutover sind die erforderlichen Synchronisations-, Umschalt- und Prüfmaßnahmen festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

 Für den Fall einer fehlerhaften oder unvollständigen Datenübertragung ist ein definierter Wiederanlauf- bzw. Rückfallweg vorzusehen.

 Vor Außerbetriebnahme des bisherigen NAS sind die migrierten Datenbestände und Backupketten auf dem Zielsystem auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Für migrierte Backupdaten ist mindestens ein repräsentativer Wiederherstellungstest durchzuführen. Das bisherige NAS darf erst nach erfolgreicher Prüfung und ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers außer Betrieb genommen bzw. zur Löschung freigegeben werden.

 Die Migration ist einschließlich der tatsächlich übertragenen Datenmenge, der übernommenen Freigaben und Berechtigungen, relevanter Abweichungen sowie der durchgeführten Prüfungen zu dokumentieren.

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C.9 Inbetriebnahme Backup- und Wiederherstellungsumgebung

Menge: 1 Einheit: pauschal  Einrichtung des vorgesehenen Backup-Servers.

 Einrichtung des lokalen Backup-Repositorys.

 Einrichtung des verpflichtenden NAS-Systems.

 Anbindung der vorhandenen Tape-Infrastruktur.

 Einrichtung der erforderlichen Backup-Jobs und Zuordnung der zu sichernden Systeme.

 Einrichtung der im Angebot zugrunde gelegten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufbewahrungsregeln.

 Die Aufbewahrungsregeln sind auf Basis des verifizierten Datenbestands, der Änderungsrate, der vorgesehenen Wiederherstellungspunkte und des erwarteten Wachstums gegen die angebotene Backup-Kapazität zu verifizieren. Reicht die angebotene Kapazität für das dem Angebot zugrunde gelegte und abgestimmte Aufbewahrungskonzept nicht aus, ist dies vor Produktivsetzung schriftlich anzuzeigen.

 Sofern die vorgesehene Immutability-/WORM-/Hardened-Repository-Funktion Bestandteil der Grundausstattung oder als Option beauftragt ist, ist sie zu konfigurieren und im Rahmen der Abnahme zu testen. Ist sie nicht beauftragt, darf dies die Abnahme der Grundmigration nicht verhindern; Tape-Anbindung, Sicherungsläufe und Restore-Tests bleiben davon unberührt.

 Einrichtung von Benachrichtigungen und Überwachung.

 Durchführung mindestens eines vollständigen Sicherungslaufs.

 Durchführung und Dokumentation repräsentativer Wiederherstellungstests.

 Mindestens zu testen: Wiederherstellung einer vollständigen virtuellen Maschine, Wiederherstellung einzelner Dateien und Wiederherstellung aus dem lokalen Backup-Repository.

 Zusätzlich ist ein repräsentativer Restore aus dem NAS-System durchzuführen und zu dokumentieren.

 Sofern die angebundene Tape-Infrastruktur im Zielbetrieb als produktiver Restorepfad vorgesehen ist, ist zusätzlich ein repräsentativer Tape-Restore durchzuführen und zu dokumentieren.

C.10 Inbetriebnahme Control-/Infrastrukturserver

Menge: 1 Einheit: pauschal Der vorgesehene physische Control-/Infrastrukturserver ist zu installieren und in die vorhandene Umgebung zu integrieren. Zusätzlich wird mindestens ein virtualisierter Domain Controller auf dem VM-Cluster betrieben.

 Physischer und virtualisierter Domain Controller sind über unterschiedliche Ausfallbereiche zu betreiben, sodass Verzeichnis- und DNS-Dienste beim Ausfall einer einzelnen DC-Instanz verfügbar bleiben.

 Installation des vorgesehenen Betriebssystems.

 Netzwerkkonfiguration.

 Integration in die vorhandene Verzeichnisstruktur.

 Einrichtung bzw. Verifikation der Replikation zwischen physischem und virtualisiertem Domain Controller einschließlich DNS-Funktion, Zeitsynchronisation und Rollenverteilung.

 Gegenstand der Pauschalposition sind Active Directory Domain Services, DNS, Zeitsynchronisation sowie die für den Betrieb dieser Funktionen erforderliche Replikation und Rollenverteilung. Weitere Infrastrukturrollen oder Dienste sind nur Bestandteil der Pauschalposition, soweit sie in den Vergabeunterlagen ausdrücklich benannt sind.

 Funktionsprüfung und Dokumentation.

 Bei Migration zentraler Verzeichnis- oder Authentifizierungsdienste ist ein Rückfallverfahren vorzusehen.

 Vor Abnahme ist der Betrieb der Verzeichnis- und DNS-Dienste beim Ausfall jeweils einer DC-Instanz praktisch bzw. in einem abgestimmten Testverfahren nachzuweisen.

C.11 Hochverfügbarkeits- und Ausfalltests

Menge: 1 Einheit: pauschal Vor der Abnahme sind die wesentlichen Hochverfügbarkeitsfunktionen der neuen Umgebung praktisch zu testen. Die Tests sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

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 Ausfall eines einzelnen Clusterknotens. Die vorgesehenen produktiven Workloads bleiben entsprechend der in B.10/B.11 definierten Anforderung ("Ausfall eines produktiven Clusterknotens", letzter Punkt in B.10 und B.11) betriebsfähig.

 Wiederanlauf betroffener virtueller Maschinen.

 Clusterkommunikation und Management der verbleibenden Umgebung.

 Storage-Verfügbarkeit beim Ausfall eines Knotens.

 Wiederaufnahme des Knotens in den Cluster.

 Live-Migration bzw. funktional gleichwertige VM-Verschiebung.

 Verhalten bei Ausfall einer einzelnen Netzwerkverbindung.

 Nachweis, dass Storage-/Clusterverkehr beim Ausfall eines einzelnen 10-Gbit/s-Pfads über den vorgesehenen redundanten Pfad funktionsfähig bleibt. Soweit die vorhandene Switchtopologie keine vollständige physische Pfadtrennung ermöglicht, ist die tatsächlich erreichbare Redundanz zu testen und die verbleibende Einschränkung zu dokumentieren.

 Verhalten bei Ausfall einer einzelnen Stromversorgung, soweit ohne Beeinträchtigung anderer Produktivsysteme durchführbar.

 Dokumentation der Testergebnisse.

C.12 Cutover und Produktivsetzung

Menge: 1 Einheit: pauschal  Für die abschließende Produktivsetzung ist ein abgestimmter Cutover-Plan zu erstellen und umzusetzen.

 Festlegung von Beginn und Ende des Wartungsfensters.

 Benennung der beteiligten Personen und Ansprechpartner.

 Festlegung der Reihenfolge der Arbeitsschritte.

 Definition von Prüfungen, Entscheidungspunkten und Freigabepunkten.

 Definition von Rückfallkriterien und Eskalationswegen.

 Produktivsetzung der vereinbarten zentralen Dienste auf der Zielplattform.

 Durchführung der vorgesehenen Funktionstests vor Freigabe des Produktivbetriebs.

C.13 Betriebs- und Projektdokumentation

Menge: 1 Einheit: pauschal Der Auftragnehmer erstellt eine vollständige technische Dokumentation der Zielumgebung in einem elektronisch bearbeitbaren Format und als PDF.

 Physischer Aufbau und Rackbelegung.

 Dokumentation der tatsächlichen HE-Belegung, Einbautiefen, Gerätegewichte, Stromanschlüsse, typischen/maximalen Leistungsaufnahmen und Abwärmewerte der Zielsysteme sowie des finalen Rackplans.

 Serverübersicht sowie Netzwerk- und Managementanschlüsse.

 Dokumentation der produktiven 10-Gbit/s-Netztopologie einschließlich genutzter SFP+-Ports, VLANs und Redundanz sowie der Voraussetzungen für eine spätere optionale 25-Gbit/s-Erweiterung.

 Dokumentation des herstellerseitig unterstützten GPU-Nachrüstpfads der VDI-Server, soweit vom Bieter im Angebot ausgewiesen; eine GPU selbst ist nicht Bestandteil der Grundmigration.

 Clusterstruktur.

 Virtuelle Netzwerke, VLAN-Zuordnungen und IP-Konfiguration.

 Storage-Konfiguration.

 Dokumentation der Roh- und Nutzkapazitäten beider Cluster, der konfigurierten Ausfalltoleranz, reservierter Kapazitäten und des Kapazitätszustands bei Ausfall eines Knotens.

 Konfiguration der Virtualisierungsplattform und der zentralen Administration.

 Rollen- und Berechtigungsstruktur.

 Backup-Konfiguration, Backup-Jobs und Wiederherstellungsverfahren.

 Start- und Stoppverfahren sowie reguläre Betriebsabläufe.

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 Fehler-, Wartungs- und Eskalationsverfahren.

 Durchgeführte Migrationen und Tests.

 Bekannte Besonderheiten der Umgebung.

 Keine Ablage von Passwörtern oder sonstigen Authentisierungsgeheimnissen im Klartext in der allgemeinen Betriebsdokumentation.

C.14 Einweisung der Administratoren

Menge: 1 Einheit: Schulungspaket Praxisbezogene Einweisung von bis zu drei Administratoren des Auftraggebers an der installierten Umgebung. Der Umfang beträgt insgesamt zwei Schulungstage.

 Architektur und Aufbau der neuen Umgebung und der beiden Cluster.

 Bedienung der zentralen Managementoberfläche.

 Anlage, Verwaltung, Start und Stopp virtueller Maschinen.

 Ressourcenverwaltung einschließlich CPU-, RAM- und Storage-Zuweisung.

 Verwaltung virtueller Netzwerke.

 Live-Migration bzw. vergleichbare Funktionen.

 Verhalten bei Knotenausfall und Wiederaufnahme eines Knotens.

 Überwachung des Clusterzustands und Erkennen von Hardware- und Storage-Fehlern.

 Reguläre Wartungsarbeiten und Update-Verfahren.

 Backup-Überwachung und typische Wiederherstellungsverfahren.

 Grundlegende Fehleranalyse und Supporteskalation.

 Bereitstellung geeigneter Schulungs- bzw. Betriebsunterlagen.

C.15 Stabilisierungs- und Nachbetreuungsphase

Menge: 5 Einheit: Arbeitstage  Nach erfolgter Abnahme gemäß C.16 beginnt eine Stabilisierungs- und Nachbetreuungsphase von fünf Arbeitstagen. Die fünf Arbeitstage können nach Bedarf nicht zusammenhängend innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme abgerufen werden.

 Erhöhte Erreichbarkeit für migrationsbedingte Störungen.

 Analyse und Behebung migrationsbedingter Fehler ohne zusätzliche Vergütung.

 Unterstützung bei der Stabilisierung des Produktivbetriebs.

 Dokumentation noch offener bzw. nachträglich gelöster Punkte.

C.16 Abnahmeunterstützung und Abnahmeunterlagen

Menge: 1 Einheit: pauschal Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Durchführung der bis zur Abnahme geschuldeten Leistungen. Die Nachbetreuungsphase gemäß C.15 beginnt nach der Abnahme und ist keine Voraussetzung für die Abnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Abnahme und stellt die dafür erforderlichen Nachweise bereit.

 Nachweis, dass sämtliche vorgesehenen Systeme installiert und betriebsbereit sind.

 Nachweis der Betriebsbereitschaft beider Cluster und des abgeschlossenen Hypervisor-Wechsels.

 Nachweis der gemäß Zielkonzept redundant konfigurierten 10-Gbit/s-Storage-/Clusterpfade sowie der dokumentierten Cluster-Nutzkapazitäten gemäß Zielarchitektur. Ein 25-Gbit/s-Nachweis ist nur erforderlich, wenn die optionale Ausbaustufe gesondert beauftragt wurde.

 Nachweis der Migration der vorgesehenen Server- und VDI-Workloads.

 Nachweis der abgeschlossenen Datenmigration.

 Nachweis der Betriebsbereitschaft der Backup-Umgebung und erfolgreicher Sicherungs- und Restore-Tests.

 Sofern eine Immutability-/WORM-/Hardened-Repository-Funktion beauftragt wurde: Nachweis der Konfiguration und eines erfolgreichen Schutztests gegen vorzeitiges Löschen oder Verändern.

 Nachweis erfolgreicher Hochverfügbarkeitstests.

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 Übergabe der vollständigen Betriebsdokumentation.

 Nachweis der durchgeführten Einweisung.

 Nachweis der redundanten Betriebsfähigkeit von Verzeichnis- und DNS-Diensten mit physischem und virtualisiertem Domain Controller.

 Dokumentation und fristgerechte Beseitigung festgestellter Mängel.

C.17 Außerbetriebnahme der Altumgebung

Menge: 1 Einheit: pauschal Die bestehende Infrastruktur darf erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers außer Betrieb genommen werden.

 Kontrolliertes Herunterfahren nicht mehr benötigter Systeme nach Freigabe.

 Entfernung aus der produktiven Managementumgebung.

 Der Auftragnehmer entfernt nicht mehr benötigte server-, virtualisierungs- und systemseitige Netzwerk- und Storage-Zuordnungen innerhalb seines Verantwortungsbereichs. Erforderliche Änderungen an der physischen Switching-Infrastruktur benennt und dokumentiert er; deren Umsetzung erfolgt gemäß B.2.1 durch das On-Site- Team des Auftraggebers.

 Dokumentation der außer Betrieb genommenen Systeme.

 Keine Löschung von Datenträgern oder Datenbeständen ohne gesonderte Freigabe des Auftraggebers.

 Physische Entsorgung oder zertifizierte Datenvernichtung nur bei gesonderter Beauftragung.

C.18 Projektabschluss und Übergabe

Menge: 1 Einheit: pauschal Nach Abschluss des Projekts ist ein gemeinsamer Abschlusstermin durchzuführen. Die produktive Umgebung ist in einem vollständig dokumentierten und durch die Administratoren des Auftraggebers eigenständig betreibbaren Zustand zu übergeben.

 Übergabe der aktuellen Betriebsdokumentation.

 Übergabe der Rack- und Verkabelungsübersicht.

 Übergabe des Migrationsprotokolls.

 Übergabe der Test- und Restore-Testprotokolle.

 Übergabe des Abnahmeprotokolls.

 Übergabe einer Übersicht noch offener Punkte.

 Übergabe der erforderlichen Support- und Eskalationsinformationen.

 Der Auftragnehmer nimmt sämtliche bei Lieferung, Montage und Installation anfallenden Verpackungen, Paletten sowie Schutz- und Montagematerialien zurück und entsorgt diese auf eigene Kosten fachgerecht.

Ausführungsgrundsätze

 Sämtliche Arbeiten sind so zu planen und durchzuführen, dass Betriebsunterbrechungen auf das technisch notwendige Mindestmaß reduziert werden.

 Produktive Änderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und innerhalb freigegebener Wartungsfenster auszuführen.

 Für jede Migrationswelle gilt das freigegebene Wartungsfenster einschließlich dokumentierter maximaler Downtime als verbindliche Planungsgrenze; bei absehbarer Überschreitung ist vor Fortsetzung eine Freigabe einzuholen oder der Rückfall einzuleiten.

 Die bestehende Umgebung ist bis zur ausdrücklichen Freigabe des Auftraggebers als Rückfalloption verfügbar zu halten, soweit dies technisch möglich und im Migrationskonzept vorgesehen ist.

 Der Auftragnehmer ist für die fachgerechte Durchführung der von ihm gewählten Migrations- und Konvertierungsverfahren verantwortlich.

 Herstellerspezifische Bezeichnungen, Produkt-IDs, Artikelnummern, Herstellerreferenzen und Preise sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.

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Haben Sie die Prüfmatrix im Dokument 3 ausgefüllt?

(Alle verbindlichen technischen, leistungsbezogenen und vertraglichen Anforderungen müssen erfüllt sein.)

( ja / nein) ☐/☐

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