Lieferung und Installation einer umfangreichen Lüftungsanlage
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Chiemgau Invest
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (45331000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 690432-2026
- Verfahrensnummer
- 13754adb-dfac-48fe-b18b-201cf06cd434
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Chiemgau Invest schreibt in Traunstein die Arbeiten für eine umfangreiche Lüftungsanlage aus. Zum Umfang gehören neun Lüftungszentralgeräte mit unterschiedlichen Leistungen sowie Lüftungskanäle und -rohre, Regelungen, Dämmungen, Küchenlüftungsdecken, Brandschutzklappen und Luftauslässe; die Angebotsfrist endet am 16. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
2 St. Lüftungszentralgerät bis 9.000 m³/h 3 St. Lüftungszentralgerät bis 12.000 m³/h 2 St. Lüftungszentralgerät bis 25.000 m³/h 2 St. Lüftungszentralgerät bis 31.000 m³/h 1 St. Edelstahlkamin Durchmesser 1,6 m und Höhe 7,2 m ca. 230 St. Volumenstromregelung variabel ca. 350 St. Volumenstromregelung konstant ca. 10.500 m² Lüftungskanal und Formstücke ca. 600 m² Lüftungskanal und Formstücke aerosoldicht ca. 4.500 m Lüftungsrohre ca. 3.900 St. Formstücke Lüftungsrohre ca. 800 m² Wärmedämmung Mineralwolle Lüftungskanal und FS, anteilig ca. 900 m Wärmedämmung Mineralwolle Lüftungsrohr und FS, anteilig ca. 380 m² Küchenlüftungsdecken ca. 8 St. Brandschutzklappen gewerbliche Küchenabluft ca. 140 St. Brandschutzklappen eckig ca. 120 St. Brandschutzklappen rund ca. 400 St. Decken-Luftauslässe eckig ca. 40 m Schlitzauslässe ca. 250 St. Tellerventile ca. 40 St. Lüftungsgitter ca. 30 St. Quellluftauslässe, Weitwurfdüsen etc. ca. 200 St. Schalldämpfer eckig ca. 380 St. Schalldämpfer rund
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lüftungsanlage
2 St. Lüftungszentralgerät bis 9.000 m³/h 3 St. Lüftungszentralgerät bis 12.000 m³/h 2 St. Lüftungszentralgerät bis 25.000 m³/h 2 St. Lüftungszentralgerät bis 31.000 m³/h 1 St. Edelstahlkamin Durchmesser 1,6 m und Höhe 7,2 m ca. 230 St. Volumenstromregelung variabel ca. 350 St. Volumenstromregelung konstant ca. 10.500 m² Lüftungskanal und Formstücke ca. 600 m² Lüftungskanal und Formstücke aerosoldicht ca. 4.500 m Lüftungsrohre ca. 3.900 St. Formstücke Lüftungsrohre ca. 800 m² Wärmedämmung Mineralwolle Lüftungskanal und FS, anteilig ca. 900 m Wärmedämmung Mineralwolle Lüftungsrohr und FS, anteilig ca. 380 m² Küchenlüftungsdecken ca. 8 St. Brandschutzklappen gewerbliche Küchenabluft ca. 140 St. Brandschutzklappen eckig ca. 120 St. Brandschutzklappen rund ca. 400 St. Decken-Luftauslässe eckig ca. 40 m Schlitzauslässe ca. 250 St. Tellerventile ca. 40 St. Lüftungsgitter ca. 30 St. Quellluftauslässe, Weitwurfdüsen etc. ca. 200 St. Schalldämpfer eckig ca. 380 St. Schalldämpfer rund
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Lüftungsanlage
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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