Anhang A Bewerbungsbedingungen_26FEI87525.pdf

Lieferung und Herstellung von Stahltrog- und Y-Stahlschwellen inkl. Transport

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

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Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lie-

ferung von einbaufähigen Stahlschwellen, ein-

schließlich Transport per LKW bzw. verladen und be-

reitgestellt für den Transport per Schiene

Bewerbungsbedingungen

für Verhandlungsverfahren nach der SektVO

Vergabe Nr. 26FEI87525

 Deutsche Bahn AG  FEI 4  Holger Krassowski  Version: 9.0  Status: 

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1 Gegenstand der Vergabe 3 2 Rechtlicher Rahmen 5 3 Kommunikation 6

4 Vergabeunterlagen 7 5 Vertraulichkeit 8

6 Teilnahmewettbewerb 8 7 Form des Angebots 9 8 Teilnahme- und Angebotsfristen 10

9 Inhalt des Angebots 10 10 Vergabe in Losen 11 11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung 12 12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte 12 13 Bietergemeinschaften 12 14 Nachunternehmer 12 15 Angebotswertung 13

16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens 14 17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer 15 18 Rechtsmittelbelehrung 16

19 Anlagen zur Vergabe 17

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1 Gegenstand der Vergabe

1.1 Gegenstand der Vergabe ist ein Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstel- lung und Lieferung einbaufertiger Stahlschwellen inklusive Befestigungsmaterial, verladen und bereitgestellt für den Transport auf Bahnwagen bzw. Verladen und geliefert per LKW bundesweit zur Versorgung der Gleisbaustellen der DB InfraGO AG.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

1.2 Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist:

DB Infra GO AG

Adam-Riese-Straße 11-13 60327 Frankfurt Main

1.3 Die Vergabe ist in folgende fachliche Lose unterteilt:

Los 1 Stahltrogschwellen in Regelbauart inklusive Befestigungsmaterial

Los 2 Stahltrogschwellen in Sonderbauart für Fang- und Führungsvorrichtungen inklusive Befestigungsmaterial

Los 3 Y-Stahlschwellen in Regelbauart inklusive Befestigungsmaterial

Los 4 Y-Stahlschwellen in Sonderbauart für Fang- und Führungsvorrichtungen inklusive Befestigungsmaterial

Los 5 Transport per LKW

Das Los 5 beinhaltet nur den Transport per LKW und ist zwingend mit einem der anderen Lose anzubieten. Es handelt sich nicht um ein gesondertes Vergabelos. Los 5 kann nicht separat, sondern nur in Kombination mit einem der anderen Lose 1 bis 4 angeboten werden.

Schätz- und Höchstmengen:

LosBezeichnungSchätzmengeHöchstmenge
Los 1Stahltrogschwellen Typ ST 8270.00098.000
Los 2Stahlschwellen mit FuF*1.2501.750
Los 3Sonderbauart Y-Stahlschwellen35.00049.000
Los 4Sonderbauart Y-Stahlschwellen mit FuF*5070

Die angegebenen Schätz- und Höchstmengen je Vergabelos gelten für die gesamte Ver- tragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen. (3+1+1 Jahre)

*FuF = Fang- und Führungsvorrichtungen

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In Bezug auf das Los 1 gilt eine Festmengenvereinbarung folgenden Inhalts:

 Mindestabnahmemenge:

 Im Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber über die Grundlaufzeit von 3 Jahren eine Mindestabnahmemenge i.H.v 42.000 Stück an den preislich günstigsten Bieter zu vergeben.

 Im Falle der Inanspruchnahme der vertraglichen Verlängerungsoption erhöht sich diese Mindestabnahmemenge um weitere 14.000 Stück pro Jahr der Lauf- zeitverlängerung.

 Leistungsverpflichtung:

 Der mit den vorgenannten Mindestabnahmemenge beauftragte Rahmenver- tragspartner ist mit Zuschlagserteilung seinerseits verpflichtet, während der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 42.000 Stück und im Fall ihrer Verlän- gerung weitere 14.000 Stück pro Jahr der Vertragsverlängerung zu liefern.

 Die Abnahme der Mindestabnahme- und der Lieferverpflichtungsmenge erfolgt fle- xibel über den gesamten Vertragszeitraum. Bei Inanspruchnahme einer Verlänge- rungsoption gehen während der Grundlaufzeit nicht abgerufene Mengen der ver- einbarten Mindestabnahmemenge in den Verlängerungszeitraum über. Der Auf- traggeber garantiert die Abnahme der vereinbarten Mindestabnahmemenge spä- testens bis zum Ende der Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlänge- rungsoptionen.

Die über die vorgenannten Mindestabnahme- bzw. Lieferverpflichtungsmenge hinausge- henden Rahmenvertragsmenge bis zur Höchstmenge werden, an die im Los 1 gebundenen Rahmenvertragspartner im Wege von Machbarkeitsanfragen vergeben.

Es ist davon auszugehen, dass ca. 80% der benötigten Menge per LKW und die anderen 20% per Bahnwagen transportiert werden. (siehe Anlage D- Bewertung der Angebote)

1.4 Die abrufbaren Mengen der Lose 2 – 4 der abzuschließenden Rahmenvereinbarung be- stimmen sich nach dem während der Vertragslaufzeit entstehenden tatsächlichen Bedar- fen an Stahlschwellen. Da dieser Bedarf zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht abschlie- ßend ermittelt werden kann, sind die Mengengenangabe unverbindlich. (Machbarkeiten)

1.5 Ablauf des Vergabeverfahrens

Wie in der Bekanntmachung dargestellt, wird im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teil- nahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) des Bewerbers. Siehe im Übrigen die Hinweise zum Teilnahme- wettbewerb in Ziffer 6.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die geeigneten und zuverlässigen Be- werber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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Entsprechend den gesetzlichen Transparenzvorgaben werden die Unterlagen der Ange- botsphase bereits mit der Bekanntmachung zusammen mit den Unterlagen der Teilnahme- phase veröffentlicht und sind auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wie folgt gegliedert:

 „Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb“  „Unterlagen für die Angebotsphase“

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die Angebotsphase zunächst nur informative Bedeutung haben und für den Teilnahmewettbewerb nicht zu bearbeiten und einzureichen sind. Auch ist hiermit keine Aufforderung zur Angebotsabgabe verbunden. Ohne eine aus- drückliche Aufforderung eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Angebotsphase und zu den dazugehörigen Un- terlagen können über das „Fragen-Antworten-Forum“ im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (Fundstelle: https://bieterportal.noncd.db.de/portal) eingereicht werden. Die hier- für im Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase geltenden Fristen entnehmen Sie bitte jeweils dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ (vgl. auch Ziffer 4.3). Die Fragen werden fortlaufend möglichst zeitnah im Rahmen eines anonymisierten Fragen- und-Antworten-Forums beantwortet und auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG veröffentlicht.

2 Rechtlicher Rahmen

2.1 Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Ver- handlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB).

2.2 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

 kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht,  sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben,  das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.

2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.

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3 Kommunikation

3.1 Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Auf § 9 SektVO wird hingewiesen.

Der Auftraggeber, vertreten durch die Vergabestelle, kommuniziert mit den Unternehmen, die sich auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert haben, in der Regel über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG.

Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informatio- nen/Dokumente abzurufen.

Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Ver- antwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf der o.g. Plattform eingestellt werden.

3.2 Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG wenden Sie sich bitte an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieter- portal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben.

3.3 Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, ist die nachfolgend ge- nannte Stelle der alleinige Ansprechpartner in allen Fragen des Vergabeverfahrens (Vergabestelle).

Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastrukturmaterial FEI 4 Herr Holger Krassowski Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin E-Mail : Holger.Krassowski@deutschebahn.com

Vertretung: Christine.Engels@deutschebahn.com

3.4 Für die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 6 bis 9.

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4 Vergabeunterlagen

4.1 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zur Verfügung gestellt.

4.2 Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind abschließend in der unter Ziffer 18 enthaltenen „Checkliste Vergabeunterlagen“ aufgeführt.

Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständig- keit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen.

4.3 Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auf- fassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber hie- rauf unverzüglich hinzuweisen, jedoch spätestens innerhalb der auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG unter „Übersicht“, „Termine“, „Frist zur Stellung von Fragen“ ge- nannten Fristen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach Fristablauf gestellt werden.

Antworten, die für die Angebotserstellung oder für die Abgabe von Teilnahmeanträgen re- levant sind, werden gemäß Ziffer 3.1 zur Verfügung gestellt.

4.4 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Änderun- gen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher aus- drücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, Vertrags- bedingungen sowie Zuschlagskriterien und Musskriterien nebst Bewertungsmatrix anzu- passen bzw. zu ändern. Das gilt auch für die in den Vergabeunterlagen ggfs. aufgestellten Mindestanforderungen. Wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vor Ablauf der Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen macht der Auftraggeber im Wege einer Korrekturmeldung (Berichtigungsbekanntmachung) europaweit bekannt. Sollten Änderun- gen an den Vergabeunterlagen zu einer wesentlichen Änderung der Wettbewerbsbedin- gungen führen, behält sich der Auftraggeber vor, die ursprünglich vorgesehenen Fristen angemessen zu verlängern. Auf Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. wird hingewiesen.

4.5 Erwerb von Normen, Merkblättern etc.

DIN-Normen, UIC-Merkblätter und DB-Standards (ehemals Bahn-Normen) sind vom Unter- nehmen selbst zu beschaffen. UIC-Merkblätter und DB-Standards können beschafft werden bei:

DB InfraGO AG Medien & Kommunikation Griesbachstr. 7 76185 Karlsruhe E-Mail: auftraege.zu.technischen.regeln@deutschebahn.com Telefon +49 (0) 721 938 3846 DIN-Normen können beschafft werden bei: Beuth-Verlag GmbH Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6

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10787 Berlin E-Mail: kundenservice@beuth.de Telefon +49 (0) 30 2601 2260 Telefax +49 (0) 30 2601 1260

5 Vertraulichkeit

5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die

 bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren;  ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind;  die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den;  die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden;  die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.

5.2 Beabsichtigt das Unternehmen auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Ange- bot abzugeben, hat es dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Digitale Unterlagen sind zu löschen. Die Vernichtung/ Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterla- gen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, entsprechend Zif- fern 5.1 und 5.2 zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Nachunternehmer.

5.4 Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Nachunternehmern) von Unterlagen des Verhand- lungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftragge- bers nicht zulässig.

5.5 Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Verga- beverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.

5.6 Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.

6 Teilnahmewettbewerb

6.1 Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnah- mebedingungen.

Die Bekanntmachung ist abrufbar im TED-Portal der EU oder auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter „Detailansicht der Be- kanntmachung“).

6.2 Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind von den Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Das Angebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzu- reichen, sondern erst nach der gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Ende

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des Teilnahmewettbewerbs. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber weitere Vergabe- unterlagen (z.B. ein Angebotsformblatt) bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs ver- öffentlicht.

6.3 Die in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt aufgeführte Frist für den Eingang der Teil- nahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberück- sichtigung des Teilnahmeantrages, es sei denn die Verspätung ins nicht von dem Unter- nehmen zu vertreten. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschluss- gründe der §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.

6.4 Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber, die zum weiteren Verfahren zuzulassenden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.

6.5 Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Ziffer 7 (Form des Angebots) entsprechend. Even- tuelle Abweichungen in der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gehen vor.

6.6 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Un- ternehmen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezo- gene Erklärungen und Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO).

7 Form des Angebots

7.1 Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG einzu- reichen.

Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung von Dokumenten mit eingescannten Unterschriften zu verlangen (z.B. bei Vertraulichkeitserklärungen nach Zif- fer 4.1). Aus technischen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, das Leistungsverzeichnis ent- sprechend der Excel-Datei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG abzubilden. Für eine Angebotsabgabe ist deshalb wie folgt vorzugehen:

Bitte wählen Sie das Los/ die Lose, für die Sie bieten möchten, auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG aus. Daraufhin erscheint jeweils ein „Produkt“ mit der Bestellmenge 1 LE. Hier tragen Sie bitte einen beliebigen Preis, z.B. „1,00 Euro“ ein. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf das abgegebene Angebot, sondern dient lediglich der (formalen) Erfas- sung Ihres Angebots auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG.

Ihr Angebot geben Sie bitte ab, indem Sie anschließend das Leistungsverzeichnis als aus- gefüllte Excel-Datei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG hochladen. Bitte be- achten Sie auch die weiteren Hinweise in Ziffer 9

7.2 Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Da- tenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z.B. Word, Excel) bearbei- tet bzw. bei Ablichtungen von Dokumenten per PDF gelesen werden können. Dateifor- mate von Dokumenten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von den Unter- nehmen zu bearbeiten sind, dürfen nicht geändert werden. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Wegen programmbedingter Begrenzungen für

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Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. An- derenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben.

8 Teilnahme- und Angebotsfrist, Angebotsbindefrist

8.1 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge endet am 21.09.2026 um 10:00 Uhr. Auf Ziffer 6 wird verwiesen.

8.2 Die Frist für den Eingang der Angebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Unternehmen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.

8.3 Für die Fristberechnung gilt die Ortszeit der Vergabestelle. Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten.

8.4 Der Bewerber/Bieter kann seinen Teilnahmeantrag/sein Angebot nur bis zum Ablauf der Abgabefrist ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein.

Die Änderung eines Teilnahmeantrags/Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geänder- ten Teilnahmeantrags/Angebots auf dem Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG.

8.5 Die Bindefrist der Angebote beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Deren Ablauf wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Die Bieter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf die Bieter, um eine Verlängerung der Bindefrist für ihre Angebote zu ersu- chen.

8.6 Sollte es beim Hochladen der Teilnahmeanträge/ Angebotsdokumente technische Prob- leme geben, dann muss sich der Bieter unverzüglich an die im Bieterportal hinterlegten Kontaktdaten unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierpor- tal/portal/tabs/vergaben wenden. Ist dies nachweislich nicht oder erst nach Ablauf der Ab- gabefrist (Teilnahmefrist/ Angebotsfrist) erfolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

9 Inhalt des Angebots

9.1 Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen sind der Einreichung des Ange- botes und der Kalkulation vollständig zugrunde zu legen.

9.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen; ausgenom- men sind fremdsprachige feststehende Fachbegriffe.

9.3 Elektronische Angebote sind in dem Format des Bieterportals des Vergabeportals der Deutsche(n) Bahn AG zu erstellen. Bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Ange- botsportal und Angaben in hochgeladenen Angebotsunterlagen gehen die Eintragungen im Angebotsportal vor.

9.4 Dem Angebot sind die in diesen Bewerbungsbedingungen oder gegebenenfalls später vom Auftraggeber entsprechend bezeichneten Unterlagen beizufügen. Andere Unterlagen sind nicht zugelassen.

9.5 Soweit sich der Auftraggeber nicht vorab anders festgelegt hat, behält er sich vor, die Eig- nung und Zuverlässigkeit benannter Nachunternehmer zu prüfen und die Unternehmen

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aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf § 51 Abs. 2 und 3 SektVO wird hingewiesen.

9.6 Der Bieter hat mit seinem ersten Angebot Auslieferungsstandorte zu benennen und hierfür den Steckbrief (Anlage 3.3) beizufügen. 9.7 Die Eigenschaften des Auslieferungsstandortes sind mit dem Angebot eindeutig auf dem Steck-brief zu vermerken oder, sofern die Angabe auf dem Steckbrief nicht vorgesehen ist, durch eine selbst erstellte Unterlage darzustellen. Die für die DB AG zur Verfügung stehende maximale Produktionskapazität ist im Steckbrief mit dem ersten Angebot ver- bindlich anzugeben.

Beabsichtigt ein Bieter für ein Los mehrere Auslieferungsstandorte anzubieten, so ist für jeden Auslieferungsstandort ein separater Steckbrief und ein separates Leistungsver- zeichnis zu befüllen. An die Benennung und alle Angaben in den jeweiligen Steckbriefen ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Ein Auslieferungsstandort muss mindestens über folgende Eigenschaften verfügen:

— Infrastruktur für Bahn- und LKW-Verladung und Transporte muss vorhanden sein

— Lage innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland

Erläuterung: In einem EU-weit durchgeführten Vergabeverfahren konnte der Auftraggeber schienengebundene Transporte in/ aus einem anderen Land als Deutschland nicht erlan- gen. Für Auslieferungsstandorte außerhalb Deutschlands wäre eine hinreichende Versor- gung mit schienengebundenen Transporten deshalb nicht sichergestellt.

9.8 Die im Teilnahmewettbewerb erteilte Angabe der Lieferkapazität (Steckbrief) versteht sich als Bestandteil der im Verhandlungsverfahren abgegebenen Angebote und wird ggf. Grundlage der Beauftragung einer Mindestabnahme- /Lieferverpflichtungsmenge.

10 Vergabe in Losen

10.1 Die Vergabe ist in die unter Ziffer 1.2 dieser Bewerbungsbedingungen beschriebenen Lose aufgeteilt. Die Lose 1 bis 4 können jeweils unabhängig voneinander angeboten und beauf- tragt werden. Das Los 5 wird ausschließlich in Verbindung mit einem der Lose 1 bis 4 ver- geben. Ein isoliertes Angebot für das Los 5 ist daher unzulässig. Umgekehrt ist ein Angebot für eines der Lose 1 bis 4 nur zulässig, wenn gleichzeitig ein Angebot für das Transportlos 5 abgegeben wird.

10.2 Angebote, die von einer Bedingung abhängig gemacht werden, insbesondere solche, die nur unter der Bedingung der Zuschlagserteilung in einem anderen Los abgegeben werden, sind nicht zugelassen. Es ist aber zulässig, für den Fall, dass der Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, Rabatte für ein, mehrere oder alle Lose zu gewähren. Ungeachtet dessen ermittelt der Auftraggeber in jedem Fall das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Angebotswertung für jedes Einzellos gesondert.

10.3 Für den Fall, dass ein Unternehmen den Zuschlag auf mehrere oder alle Einzellose erhält, behält sich der Auftraggeber vor, mit dem betreffenden Unternehmen nur einen einzigen Rahmenvereinbarung zu schließen. Ansonsten werden mehrere Verträge ausgefertigt.

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11 Hinweise zur Angebotsbearbeitung

11.1 Allgemeine Hinweise

11.1.1 Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Deutsche Bahn AG über. Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gem. §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen erhalten das vollumfängliche Recht, diese im Rahmen des Vergabeverfahrens zu nutzen. 11.1.2 Für die Angebotsbearbeitung und/oder Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kos- tenerstattung gewährt.

11.2 Allgemeine Vorgaben für Preisangaben

11.2.1 Für das jeweils angebotene Los sind alle Preispositionen im Leistungsverzeichnis (Anlage 5.1 zur Rahmenvereinbarung) zu bepreisen. Auf § 51 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen.

11.2.2 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Än- derung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (z.B. andere oder neue Spalten/Zeilen) ist nicht zulässig.

11.2.3 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vorge- sehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers, etc.) stellen eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung der Vergabeunterlagen dar und werden ausgeschlossen. 11.2.4 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben.

11.2.5 Alle Angebotspreise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben.

12 Anzahl der Hauptangebote/Nebenangebote/Rabatte

12.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.

12.2 Unbedingte Rabatte können angeboten werden und werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil der Rahmenvereinbarung

13 Bietergemeinschaften

13.1 Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB zugelassen. Bieter- gemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung. Voraussetzung für die Stellung eines Teilnahmeantrages durch eine Bietergemeinschaft ist, dass sich die Bietergemeinschaft unter der Bezeichnung „BIEGE“ und ihrer genauen Firmierung im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG registriert (siehe dort auch die „Hinweise zur Registrierung von Bewerber- und Bietergemeinschaften in der eVergabe“). Eine bestehende Registrierung der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist nicht ausrei- chend. In ihrem Teilnahmeantrag hat die Bietergemeinschaft sämtliche Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfah- ren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

13.2 Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge sind nicht gestattet.

14 Nachunternehmer

14.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer (Unterauftrag- nehmer im Sinne von § 34 SektVO) zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen

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Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) im An- gebot zu bezeichnen. Dafür ist die Anlage 3.5 „Nachunternehmerliste“ zu verwenden. Im Fall der Eignungsleihe nach § 47 SektVO sind die geforderten Eignungsnachweise für das betreffende Eignungskriterium für den zur Eignungsleihe benannten Nachunternehmer vorzulegen. Reine Zulieferer sind keine Nachunternehmer.

14.2 Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmean- trags nicht mehr ausgetauscht werden.

Soweit keine Eignungsleihe gem. § 47 SektVO erfolgt, hat die Nachunternehmerbenen- nung nur vorläufigen Charakter. Der Auftraggeber kann vom Bieter vor Zuschlagserteilung eine verbindliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer und den Nachweis ver- langen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zur Ver- fügung stehen.

14.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekanntmachung bezeichneten Eignungsnachweise und Erklärungen zur Zu- verlässigkeit auch für die Nachunternehmer verlangen.

14.4 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.

14.5 Es wird darauf hingewiesen, dass für Nachunternehmer aller Stufen § 128 Abs. 1 GWB Anwendung findet.

15 Angebotswertung

15.1 Allgemeine Hinweise zur Angebotswertung

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 51 ff. SektVO in einem drei- stufigen Verfahren. Die drei Stufen der Angebotswertung sind:

 Prüfung von Ausschlussgründen  Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht  Bewertung der Angebote anhand der bekannt gemachten Kriterien.

15.2 Ausschlussgründe

15.2.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn der Bie- ter ein Angebot einreicht, das mit den Angeboten der Wettbewerber nicht vergleichbar ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Bieter:

 das Angebot nicht form- oder fristgerecht einreicht, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

 er Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder diese außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ergänzt,

 er eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,

 das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt oder unter Bedingungen abgibt,

 er mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder zwingenden fachlichen Anforderungen des Auftraggebers abweicht oder

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 er auf entsprechende Nachforderung des Auftraggebers die nachgeforderten Unterla- gen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht einreicht oder er zusätzliche Aus- künfte verweigert. 15.2.2 Es führt auch zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter ohne die vorherige und aus- drückliche mindestens in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers gegen die in diesen Bewerbungsbedingungen festgelegten Vertraulichkeitsregeln oder eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung verstoßen hat. Mündliche Erklärungen haben keine rechtlich ver- bindliche Wirkung. 15.2.3 Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.

15.3 Zuschlagskriterien/ kommerzielle Bewertung

In den Losen 1 bis 4 in Kombination mit Los 5 werden in der jeweiligen Rahmenvereinba- rung alle Bieter mit einem wertbaren Angebot gebunden.

Die Angebotswertung zur Bezuschlagung der Mindestabnahme-/Lieferverpflichtungsmen- gen im Los 1 erfolgt an den preislich günstigsten Bieter auf folgender Grundlage: Die Angebotswertung erfolgt zu 100 % nach dem Preis. Dieser Wertungspreis setzt sich zusammen aus:

 Angebotspreis Material,

 Angebotspreis für den materialbezogenen LKW‑Transport

 Angebotspreis für den Zuschlag für die Verladung der Bahntransporte des Bieters (anteilig). Einzelheiten zum Bewertungsverfahren sind Anlage D zu entnehmen.

Im Übrigen erfolgt die Bindung der Rahmenvertragspartner je Los auf Machbarkeitsbasis im Wege von Einzelverträgen; Einzelheiten sind Anlage D und Anlage 6, BBO, zu entneh- men.

16 Weiterer Ablauf des Vergabeverfahrens

16.1 Der Auftraggeber wird die wertungsfähigen Angebote anhand der bekannt gemachten Be- wertungskriterien bewerten und danach zu fachlichen und kommerziellen Verhandlun- gen/Angebotspräsentationen einladen. Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein tech- nisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu dis- kutieren. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen.

Der Auftraggeber behält sich vor das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln.

Nach jeder Verhandlung hat der Bieter die Möglichkeit ein verbessertes/ optimiertes Angebot vorzulegen. Die mit dem neuen optimierten Angebot beizufügenden Unterlagen beschränken sich in der Regel auf:

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 Modifiziertes Leistungsverzeichnis (Anlage 5.1 zur Rahmenvereinbarung)  Gegebenenfalls erweiterte Nachunternehmerliste (Anlage 3.5 zurRahmenvereinbarung) in dem gemäß Ziff. 14.2 zulässigen Umfang  Gegebenenfalls angepasste Steckbriefe (Anlage 3.3 zur Rahmenvereinbarung)

16.2 Präsentationen und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Zeit und Ort wird der Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben, diese erfolgen entweder in Präsenz oder virtuell. Den Bietern wird für die Entscheidungen über die Abgabe eines Angebots in der finalen Verhandlungsphase eine verbindliche Zeitvorgabe gesetzt.

16.3 Zur Klärung offener Fragen kann der Auftraggeber im Vorfeld oder im Nachgang von Prä- sentationen oder Verhandlungen einen Fragenkatalog an die/den Bieter versenden, wel- cher kurzfristig über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG zu beantworten ist.

16.4 Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsver- fahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile zu verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Ver- handlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.

16.5 Werden Verhandlungen mit mehreren Bietern geführt, so erfolgt der Zuschlag auf das An- gebot, das nach Abschluss der Verhandlungen das Wirtschaftlichste ist.

16.6 Für das Verhandlungsverfahren ist derzeit folgender zeitlicher Ablauf geplant:

 21.09.2026 10:00 Uhr Ende der Frist/Abgabe der Teilnahmeanträge  vrsl. 05.10.2026 10:00 Uhr Angebotsabgabe  vrsl. 15.10.2026 Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche  31.12.2026 Angebotsbindefrist  vrsl. 01.12.2026 voraussichtliche Zuschlagserteilung

Die hier genannten Termine dienen den Unternehmen zur Orientierung, sind aber nicht verbindlich.

16.7 Der Auftraggeber behält sich zu Dokumentationszwecken vor, eine Ausfertigung des ab- geschlossenen Vertrages zu verlangen. In der Regel erfolgt dies in elektronischer Form.

17 Besondere gesetzliche Anforderungen an den Auftragnehmer

Die Deutsche Bahn AG und die mit ihr gemäß § 290 HGB verbundenen Unternehmen verfolgen das Ziel, Transparenz hinsichtlich des Abschlusses von solchen Verträgen zu schaffen, in denen in Bezug auf den Vertragspartner besondere gesetzliche Anforderungen gelten. Dies gilt insbesondere für Verträge mit aktiven oder ehemaligen Vorständen von Aktiengesellschaften und Geschäftsführern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung im DB-Konzern.

Ehemalig in diesem Sinne ist die Position als Vorstand oder Geschäftsführer unabhängig davon, wie weit sie zeitlich zurückliegt.

Daher ist es erforderlich, dass Bewerber/Bieter, die eine natürliche Person sind, eine Erklä- rung abgeben, wenn sie zu den vorgenannten Personengruppen gehören.

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18 Rechtsmittelbelehrung

18.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn, Germany Fax: +49 (0)22894 99-163

18.2 Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Verga- bekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Ka- lendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalen- dertagen nach Kenntnis bzw. – so weit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge- bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

18.3 Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüg- lich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

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19 Anlagen zur Vergabe

Die folgende Auflistung enthält eine Übersicht über beiliegende und mit dem Teilnahmean- trag bzw. Angebot einzureichende Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren.

Die aufgeführten Dokumente sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – vollständig ausgefüllt einzureichen.

Checkliste: Unterlagen zur Vergabe 26FEI87525
beiliegende Un- terlagenmit dem Teil- nahmeantrag einzu- reichende Un- terlagen / Er- klärungenBezeichnung der Unterlage
Bietereigenerklärung bzw. Eigenerklärungen gem. Auf- tragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Lieferantenselbstauskunft bzw. Eigenerklärungen gem. Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt
Bitte beachten Sie auch die weiteren geforderten Erklärungen / Nach- weise gem. Auftragsbekanntmachung (Ziff.III.1.1, III 1.2, III.1.3. und VI.3) im EU-Amtsblatt. Diese sind Grundlage für die Prüfung der Teilnahme- anträge.
Aufforderung zur Angebotsabgabe (erfolgt erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs)
beiliegende Un- terlagenmit dem An- gebot zurück- zusendende Unterlagen:
HPQ + Q1 Zertifikat
Anhang ABewerbungsbedingungen
Anhang BRahmenvereinbarung
B_Anlage 1.2Fachliche Lose
B_Anlage 3.1Räumlicher Anwendungsbereich
B_Anlage 3.3Steckbrief
B_Anlage 3.4Preisgleitung
B_Anlage 3.5Liste der Nachunternehmer
B_Anlage 4ATV
B_Anlage 5.1Leistungsverzeichnis Stahlschwelle
B_Anlage 6BBO
B_Anlage 6.1Mengenvereinbarung
B_Anlage 6.3Verzeichnis Normen und Regelzeichnungen
B_Anlage 6.4EVB-Qualitätssicherung
B_Anlage 6.5Güteprüfpflichtige Produkte
B_Anlage 6.7EVB-Unfallverhütung
B_Anlage 6.8Muster Machbarkeitsanfrage und Vorankün- digung
B_Anlage 6.9Muster Bestellung
B_Anlage 6.10Angaben zum Begleitpapier
B_Anlage 6.11Abrechnung über map & guide
B_Anlage 6.12Transportauftrag Versorgung
B_Anlage 6.13Muster Wagenliste
B_Anlage 6.14Wagenprüfprotokoll
B_Anlage 7.1EVB-Kartellprävention

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B_Anlage 7.2Verhaltenskodex für Geschäftspartner
B_Anlage 8Allgemeine Einkaufsbedingungen DB AG
B_Anlage 8.1EVB-Mindestlohn
B_Anlage 9EVB-Nachhaltigkeit
Anhang CWertung der Angebote
Anhang DTransportkostentabelle

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung