214 BVB Grüne-Aue-Schule Fenster Stand 15.09.26.pdf

Lieferung und Einbau von Holz-Aluminium-Fenstern, Türen und Fassadenelementen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 16:48 (Europe/Berlin)

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Stadt Gronau (Westf.)

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Grüne-Aue-Schule, Neubau

Lieferung und Einbau von Holz-Aluminium-Fenstern- und Türen

Vergabe-Nr. B/2026/056

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Mit der Disposition von Material und Personal ist unmittelbar nach Eingang des Auftrags zu beginnen. Mit der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle ist innerhalb von zwölf Werktagen nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Arbeiten sind innerhalb von 75 Arbeitstagen zu vollenden, d.h. abnahmereif fertigzustellen.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: 1.2.1 vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn, 1.2.2 vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.

Die festgelegten Ausführungsfristen (Ausführungsdauer einer Leistung oder Teilleistung) werden, auch wenn sie von den im Terminplan angegebenen Anfangs- und Endterminen abweichen, Vertragsfristen. Verbindlich ist die Ausführungsdauer für die jeweils beschriebene Teilleistung.

  1. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt fünf Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

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  1. Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

  1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Siehe 2.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen

  2. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit ergibt sich aus Nummer 2.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen.

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

6.1 Baustrom, Bauwasser, sonstige Gemeinschaftskosten Vorhandene Anlagen für Wasser und Energie können nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer kostenlos genutzt werden. Darüber hinaus erforderliche Anschlüsse hat der Auftragnehmer selbst zu schaffen. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten.

6.2 Stellung eines fachlich Verantwortlichen / Teilnahme an den Bauberatungen Der Auftragnehmer stellt während der laufenden Arbeiten auf der Baustelle eine fachlich verantwortliche Person, die auf der Baustelle anwesend ist. Diese ist zu Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer namentlich zu benennen. Sie hat für den Auftragnehmer Entscheidungsbefugnis bezüglich aller relevanten Fragen, wie z.B. hinsichtlich des Arbeitskräfteeinsatzes, Terminzusagen und Nachtragsverhandlungen, zu besitzen. Die fachlich verantwortliche Person oder ihre Vertretung hat an den wöchentlichen Bauberatungen teilzunehmen.

– Ende der Besonderen Vertragsbedingungen –

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