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Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB
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Konzept zur staubarmen Baustelle
Bauvorhaben: Errichtung einer Grundschule Grüne-Aue-Grundschule Marschallstrasse 72 _ 48599 Gronau
Bauherr: Stadt Gronau Fachdienst 465 Neustrasse 31 48599 Gronau
Stand: 21.02.2026
- Vorbemerkungen Gemäß Anforderungen der DGNB sind die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Diese werden über vier Indikatoren bewertet, inwiefern Maßnahmen zur Reduktion von
• Lärm (Indikator 1) , • Staub (Indikator 2) , • negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser (Indikator 3) • Abfall (Indikator 4)
auf der Baustelle umgesetzt wurden und inwieweit die Bauausführenden vor Ort zu diesem Thema geschult wurden.
- Erläuterungen Als „Staub“ werden feststo ffliche Schwebeteilchen in Gasen oder Luft bzw. deren Ablagerung bezeichnet. Staub entsteht auf Baustellen in der Regel bei der Be - und Verarbeitung von Baustoffen durch eine Vielzahl unterschiedlicher T ätigkeiten. Je nach stof flicher Zusammensetzung der Staubpartikel und Korngr öße des Staubes kann es beim Einatmen bzw. der Aufnahme durch die Schleimh äute zu gesundheitlichen Beeintr ächtigungen bis hin zu gravierenden (Folge -)Schäden kommen. Maßnahmen zur Staubvermeidung sch ützen daher alle Personen, die auf einer Baustelle arbeiten oder dort angrenzend leben und arbeiten. Au ßerdem soll die Umwelt vor stof fbedingten Sch ädigungen gesch ützt werden.
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Beispiele für staubende Tätigkeiten und Vorgänge Transporte auf Baustraßen, Erdarbeiten, Materialgewinnung, -aufbereitung, - umschlag oder Windverwehungen, Schleifen, Fräsen, Bohren, Strahlen, Behauen, Spitzen, Abbauen, Brechen, Mahlen, Schütten, Abwerfen, Trennen, Sieben, Be - und Entladen, Greifen, Wischen, Spritzen, Transportieren usw.
- Allgemeine Vorgaben Eingesetzte Maschinen und Ger äte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Die ggf. entstehenden St äube sind an der Entstehungsstelle m öglichst vollst ändig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Durch entsprechende Ma ßnahmen ist die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern, soweit das technisch m öglich ist. Ablagerungen von Staub sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht - bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgef ührt. Die Einrichtungen zum Abscheiden sowie Erfassen von St äuben müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen m üssen regelm äßig gewartet und geprüft werden. Das Konzept zur Staubvermeidung ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen. Durch den Einsatz moderner Technik und fortschrittlicher Verfahren, entsprechend dem Stand der Technik, muss die Staubbelastung auf den Baustellen so gering wie m öglich gehalten werden. Von allen auf der Baustelle t ätigen Unternehmen werden somit folgende Eigenschaften und Einrichtungen gefordert:
• Maschinen und Ger äte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle m öglichst vollst ändig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche soll verhindert werden, soweit das technisch m öglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Abklebungen von z.B. bereits installierten Lüftungskan älen, Aufzügen, Schächten etc. sind vorzunehmen. • Zur Vermeidung von Staub werden Feucht - bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt • Einrichtungen zum Abscheiden sowie Erfassen von St äuben müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Einrichtungen m üssen regelm äßig gewartet und gepr üft werden. Durch diese Ma ßnahmen werden die gesetzlichen Anforderungen erf üllt • Die Erfüllung der Maßnahmen wird eigenst ändig kontrolliert und dokumentiert
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- Maßnahmen
4.1 Maßnahmen zur Reduzierung der Staubbelastung
Nachfolgend sind die projektspezi fischen Maßnahmen aufgef ührt:
• Verhüllung bzw. Einhausung von Arbeitsbereichen • Reinigung verschmutzter Arbeitsbereiche • Staubablagerungen vermeiden bzw. bei Auftreten mit Feucht - oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugenden Verfahren beseitigen. Trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grunds ätzlich nicht zul ässig • Kein bis wenig Umlagern oder Zusammenschieben von Sch üttgütern auf Umschlagpl ätzen • Keine bis wenige , sowie kurze Lagerung staubender G üter (auch Erdaushub) • Lagerst ätten vor Windexposition sch ützen, z. B. durch ausreichende Befeuchtung, Schutzw ände, Schutzw älle oder Abdeckungen • Gelagertes Material abdecken (Folien), befeuchten, in abgedeckte Container / Silos lagern • Füll- und Abzugsaggregate von Silos kapseln; Verdr ängungsluft über Staubfilter (z. B. Gewebefilter) ableiten • Ladung von Transportfahrzeugen durch Planen oder geschlossene Gebinde sichern • Baustraßen: befestigen • Reinigung als Nassreinigung ohne Aufwirbelung • Höchstgeschwindigkeit f ür Baustra ßen (max. 7 km/h) • Regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen / Wege an der Baustellenausfahrt mit Nassreinigung • Einsatz von emissionsarmen Arbeitsger äten (s. a. Verordnung der Landesregierung zur Verbesserung der Luftqualit ät in Gebieten mit hoher Luftschadstof fbelastung – Luftqualitätsverordnung - Baumaschinen)
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Die folgenden Gewerke werden mit staubintensiven Arbeiten erwartet:
- Erdarbeiten : Planum herrichten Vermeidung/Reduktion durch Benebelung und Durchführung in feuchten Jahreszeiten
- Fundamentaushub : Vermeidung/Reduktion durch Benebelung und Durchführung in feuchten Jahreszeiten
- Mauerarbeiten: Steine schneiden, Vermeidung durch zugeschnittene Kalksandsteine vorgefertigt auf die Baustelle geliefert
- Betonarbeiten: Holz sägen, Kreissäge , Vermeidung durch Erdschalung (Fundamenterstellung)
- Trockenbauarbeiten : Schleifen : Vermeidung durch geeignete staubabsaugende Schleifgeräte
- Fliesenlegearbeiten/ Betonwerksteinarbeiten: Schleifen : Vermeidung durch geeignete staubabsaugende Schleifgeräte
- Bodenbelagsarbeiten: Schleifen : Vermeidung durch geeignete staubabsaugende Schleifgeräte
- Malerarbeiten: Schleifen : Vermeidung durch geeignete staubabsaugende Schleifgeräte
- landschaftsgärtnerische Arbeiten: Steine schneiden : Vermeidung durch geeignete wassergeführten Schneidmaschinen
Staubarme Baustelle durch Einsatz von Vorfertigung: Durch umfangreichen Einsatz von vorgefertigten Bauteilen sollen stauberzeugende Arbeitsprozesse vor Ort weitgehend vermieden werden. Die folgenden Bauteile sind vorgefertigt geplant: • Treppenpodeste und -läufe als Fertigteile • Vorfertigung von Fassadenelementen (Thermische Hülle und Witterungsschutz) • Einsatz von vorgefertigten Filigran -Deckenelementen • Einsatz von fertig montieren Fenster - und Türelementen • Einsatz von vorgefertigten Innenwandelementen aus Holz • Einsatz von Großflächenschalungen
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4.2 Nachweise zum Konzept Es werden die Einhaltung folgender Punkte kontrolliert und dokumentiert: • Einsatz von Maschinen mit Absaugung • Durchführung von Nassschneideverfahren • Staubschutz durch Abtrennung von Bereichen bzw. Folienschutz
4.3 Zusätzliche zu erbringende Nachweise • Ausschreibungs - und Angebotsunterlagen • Begehungsprotokolle mit Fotodokumentation • Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen und -geräte gemäß BG BAU • Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals (unterzeichnete Teilnahmebescheinigung) • Pläne der Baustelleneinrichtung, die Auskunft geben bez üglich geplanter und umgesetzter Maßnahmen zum Schutz vor Staub -Emissionen
Alle auf der Baustelle t ätigen Personen m üssen in die relevanten Arbeitsbereiche eingewiesen sein und von den zur Staubminderung notwendigen Minderungsma ßnahmen Kenntnis haben.
Die Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme aufzubewahren.
- Anmerkung:
Alle auf der Baustelle Besch äftigten sind über die Maßnahmen für Lärm-, Staub- und Bodenschutz , sowie zum Umgang mit Abf ällen, sowie die Maßnahmen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes, wie sie im Sicherheits - und Gesundheitsplan dargelegt sind, zu unterrichten, wobei die Unterweisung vor Beginn der Arbeiten arbeitsplatzbezogen zu erfolgen hat; diese erstreckt sich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers insbesondere auch auf deren potenzielle Nachunternehmer (und deren Personal).
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung ist von jedem Besch äftigen schriftlich im Bautagebuch oder durch ein Protokoll der Einweisung zu best ätigen – und nach Aufforderung zu übermitteln.
Die jeweils auf der Baustelle t ätigen Unternehmer sind f ür die Einhaltung der allgemeinen – als auch der in den vorliegenden Konzepten pr äzisierten Bestimmungen (selbst) verantwortlich.
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