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Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB
Borkener Straße 48 -50 48653 Coesfeld
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Konzept für den Boden - und Grundwasserschutz
Bauvorhaben: Errichtung einer Grundschule Grüne-Aue-Grundschule Marschallstrasse 72 _ 48599 Gronau
Bauherr: Stadt Gronau Fachdienst 465 Neustrasse 31 48599 Gronau
Stand: 21.02.2026
- Vorbemerkungen Gemäß Anforderungen der DGNB sind die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Diese werden über vier Indikatoren bewertet, inwiefern Maßnahmen zur Reduktion von
• Lärm (Indikator 1) , • Staub (Indikator 2) , • negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser (Indikator 3) • Abfall (Indikator 4)
auf der Baustelle umgesetzt wurden und inwieweit die Bauausführenden vor Ort zu diesem Thema geschult wurden.
- Erläuterungen Der Boden und das Grundwasser sind vor sch ädlichen Stoffeintr ägen und mechanischen Einflüssen zu sch ützen. Chemische Einwirkungen ergeben sich unter üblichen Baustellenbedingungen aus Arbeitsvorg ängen, durch die gasf örmige, flüssige und feste Stoffe in Boden und Grundwasser gelangen k önnen. Ziel muss es daher sein, den vorhandenen Boden vor chemischen und mechanischen Einwirkungen durch die Baumaßnahme zu sch ützen und diesen nach Beendigung m öglichst in seinen ursprünglichen Zustand zur ückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu sch ützen.
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- Allgemeine Vorgaben
Gewachsene Bodenschichten sind besonders sch ützenswert. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller B öden oder Biotope kann beispielsweise durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutz flächen erfolgen. Wertvolle Oberb öden können abgeschoben und die Mieten (Bodenaushub) für die Bauphase begr ünt werden. Das Konzept zum Schutz des Bodens und des Grundwassers ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu pr üfen. Um Boden und Grundwasser vor sch ädlichen Stoffeintr ägen zu sch ützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gef ährden. Hierbei kann als Ausschlusskriterium f ür die Ausschreibungsunterlagen auf die chemikalienrechtliche Kennzeichnung „Umweltgef ährlich“ zurückgegriffen werden. Umweltgef ährliche Materialien m üssen nach dem Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde und dem Sicherheitsdatenblatt mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden.
Umweltgefährliche Baumaterialien sollten vermieden werden. Dieses gilt insbesondere f ür den Baugrund an Gew ässerr ändern und in Wasserschutzzonen. Für unvermeidbare, umweltgef ährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgeh ärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
- Maßnahmen
4.1 Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser
Der Boden und das Grundwasser sind vor sch ädlichen Stoffeintr ägen und mechanischen Einflüssen zu sch ützen. Chemische Einwirkungen ergeben sich unter üblichen Baustellenbedingungen aus Arbeitsvorg ängen, durch die gasf örmige, flüssige und feste Stoffe in den Boden gelangen k önnen. Ziel muss es daher sein, den vorhandenen Boden nach den Baumaßnahmen in deinen urspr ünglichen Zustand zurückzusetzen bzw. Altlasten ggf. zu beseitigen. Sch ützenswerte Bodenbereiche auf dem Grundstück müssen vor mechanischen Einflüssen z.B. unn ötige Versiegelung geschützt werden.
Während der Rohbauarbeiten d ürfen nur biologisch abbaubare Schal öle verwendet werden. Dies wird durch das Umweltzeichen „Biologisch schnell abbaubare Schal öle RAL ZU 64“ zerti fiziert.
Durch und während der Nutzung von Baumaschinen d ürfen altölgetränkte Lappen, Reste oder Überschüsse von Hydraulik öl weder mit dem Boden in Kontakt kommen noch versickern. Dies ist ggf. durch eine ölfeste Folie oder Wanne sicherzustellen. Altöle unterliegen den Bestimmungen besonderer überwachungsbed ürftiger Abfallstoffe.
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Die Betankung von Baustellenger äten, auf welche Art auch immer, ist auf dem gesamten Baustellenbereich untersagt.
Für die Reinigung von Betonmischfahrzeugen / Estrich - und Putzmaschi nen, wird eine Fläche im Baufeld vorbereitet und im Baustelleneinr ichtungsplan festgelegt.
Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Die Ausschreibungs - und Angebotsunterlagen schließen den Punkt Bodenschutz daher ausdr ücklich mit ein. Es muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass Stoffe, die u.a. mit den folgenden R -Salzen versehen sind, nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen:
▪ R 50 Sehr giftig f ür Wasserorganismen ▪ R 51 Giftig für Wasserorganismen ▪ R 52 Sch ädlich für Wasserorganismen ▪ R 53 Kann in Gew ässer l ängerfristig sch ädliche Wirkung haben ▪ R 54 Giftig für Pflanzen ▪ R 55 Giftig für Tiere ▪ R 56 Giftig für Bodenorganismen ▪ R 57 Giftig für Bienen ▪ R 58 Kann l ängerfristig sch ädliche Wirkung auf die Umwelt haben ▪ R 59 Gefährlich für die Ozonschicht
Schutz vor sch ädlichen mechanischen Ein flüssen Um den Bodenschutz sicherzustellen wird die Baustelle optimal eingerichtet und organisiert. Im Baustelleneinrichtungsplan werden Fahr wege, sowie Lager - und Abstellflächen definiert. Da durch wird sichergestellt, dass keine unn ötige Verdichtung des Bodens erfolgt.
4.2 Projektspezifische Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser Nachfolgend sind weitere projektspezi fischen Maßnahmen aufgef ührt ▪ Lagerflächen werden mit drainagefähigem Schotter erstellt. ▪ Es werden nur zugelassene Produkte und Materialien verwendet ▪ Die Baumaschinen werden vermehrt auf Strom laufen ▪ Die Betankung von Baustellenger äten, auf welche Art auch immer, ist auf dem gesamten Baustellenbereich untersagt.
4.3 Zusätzliche zu erbringende Nachweise ▪ Ausschreibungs - und Angebotsunterlagen ▪ Pläne zur Baustelleneinrichtung , v. a. der Wege, Zufahrten u. ä. inkl. Erläuterungen ▪ Begehungsprotokolle inkl. Fotodokumentation ▪ Vorgaben zum Umgang mit boden - und wassergefährlichen Bauchemikalien ▪ Fotodokumentation der Lagerung umweltgefährlicher Stoffe ▪ Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals ▪ (unterzeichnete Teilnahmebescheinigung)
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Die Bauausf ührenden auf den Baustellen werden hinsichtlich relevanter Umweltthemen sensibilisiert und geschult .
Die Schulung wird über Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen .
Alle auf der Baustelle t ätigen Personen m üssen in die relevanten Arbeitsbereiche eingewiesen sein und von den zum Schutz von Boden und Grundwasser notwendigen Minderungsma ßnahmen Kenntnis haben.
Die Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme aufzubewahren.
- Anmerkung:
Alle auf der Baustelle Besch äftigten sind über die Maßnahmen für Lärm-, Staub- und Bodenschutz , sowie zum Umgang mit Abf ällen, sowie die Maßnahmen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes, wie sie im Sicherheits - und Gesundheitsplan dargelegt sind, zu unterrichten, wobei die Unterweisung vor Beginn der Arbeiten arbeitsplatzbezogen zu erfolgen hat; diese erstreckt sich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers insbesondere auch auf deren potenzielle Nachunternehmer (und deren Personal).
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung ist von jedem Besch äftigen schriftlich im Bautagebuch oder durch ein Protokoll der Einweisung zu best ätigen – und nach Aufforderung zu übermitteln.
Die jeweils auf der Baustelle t ätigen Unternehmer sind f ür die Einhaltung der allgemeinen – als auch der in den vorliegenden Konzepten pr äzisierten Bestimmungen (selbst) verantwortlich.
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