Anlagen zur Ausschreibung 22041-260221-Konzept_DGNB_Abfall.pdf

Lieferung und Einbau von Holz-Aluminium-Fenstern, Türen und Fassadenelementen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 16:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB

Borkener Straße 48 -50 48653 Coesfeld

0 25 41 94 33 - 0 krs architekten | Borkener Straße 48 -50 | 48653 Coesfeld info@krsa.de

krsa.de

Konzept zur abfall armen Baustelle

Bauvorhaben: Errichtung einer Grundschule Grüne-Aue-Grundschule _ Marschallstrasse 72 48599 Gronau

Bauherr: Stadt Gronau Fachdienst 465 Neustrasse 31 48599 Gronau

Stand: 21.02.2026

  1. Vorbemerkungen Gemäß Anforderungen der DGNB sind die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Diese werden über vier Indikatoren bewertet, inwiefern Maßnahmen zur Reduktion von

• Lärm (Indikator 1) , • Staub (Indikator 2) , • negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser (Indikator 3) • Abfall (Indikator 4)

auf der Baustelle umgesetzt wurden und inwieweit die Bauausführenden vor Ort zu diesem Thema geschult wurden.

  1. Erläuterungen Wenn Gebäude errichtet, saniert, umgebaut oder abgebrochen werden, fallen Bauschutt, Bodenaushub, Materialreste, Verpackungen, Altholz usw. an. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt f ür die Bauplanung und -ausführung vor, dass diese Abf älle grunds ätzlich vermieden bzw. wiederverwertet werden sollen. Nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abfälle müssen umweltvertr äglich beseitigt werden. Ziel ist die Fraktionierung der Reststoffe auf der Baustelle als Voraussetzung für ein späteres hochwertiges Recycling. Die Fraktionierung vermeidet Mischabf älle und ist damit derzeit die wirtschaftlichste und umweltvertr äglichste – also nachhaltigste –Lösung für unvermeidbare Reststoffe.

koeppen

roß

schöttler

Seite 1 von 5

[Seite 2]

Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB

  1. Allgemeine Vorgaben

Baustellenabf älle nehmen einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtabfallau fkommen ein. Nach dem Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetz sollen Abf älle vermieden und erst in zweiter Linie verwertet werden. Nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abf älle sind umweltverträglich zu beseitigen. Ziel ist die Schonung der nat ürlichen Ressourcen, die Vermeidung von Abf ällen, weitestgehender und m öglichst hochwertiger, ordnungsgem äßer und schadloser Verwertung unvermeidbarer Abf älle, sowie der gemeinwohlvertr äglichen Beseitigung von nicht verwertbaren Abf ällen. Durch die Vermeidung von Abf ällen wird ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Gleichzeitig k önnen Einsparungen durch geringere Entsorgungskosten realisiert werden.

Bei Bauarbeiten fallen verschiedene Abf älle, teilweise in einem erheblichen Umfang an. Die Beteiligten sind dazu verp flichtet abfallrechtliche Vorschriften zu beachten und einzuhalten.

Unter anderem ist aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gr ünden eine Trennung der Abf älle erforderlich. Daf ür müssen auf der Baustelle L ösungen für den Transport der Abfälle zu Sammelbeh ältern, die getrennte Sammlung und den Abtransport , sowie dementsprechende Transportwege, Lager flächen und Stell flächen umgesetzt werden . Des Weiteren wird darauf geachtet, dass Arbeitsbereiche und Fluchtwege nicht durch Abf älle beeinträchtigt werden. Beim Reinigen von Arbeitsbereichen ist ein Freisetzen von Staub zu vermeiden. (Nachweis z.B. Baustelleneinrichtungsplan inkl. Wegef ührung und Erl äuterung) Neben der Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) muss das Konzept zur Vermeidung von Baustellenabf ällen beachtet werde. Das Konzept ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung (Abfallvermeidung und sortenreine Trennung) zu pr üfen.

Angaben gem äß Planung: • Angaben zu Art und Mengen der bei den Arbeiten anfallenden Bauabf älle: -Bauschutt -Bauholzabfälle -Metallschrott -Folie -Papier • Kategorisierung der Abf älle mit Angabe der Menge in einem Abfallkataster mit sechsstelligem Abfallschl üssel entsprechend der AVV -Bauschutt 170101 -Bauholzabfälle 170201 -Metallschrott 170405 -Folie 150102 -Papier 200101 • Angabe möglicher Gef ährdungen, beispielsweise durch vorhandene Schadstoffe bei gefährlichen Bauabf ällen, Aufgrund der Herstellung eines Neubaus und dem Einsatz nur zugelassener Materialien sind keine gefährliche Bauabfälle zu erwarten. • Angabe zu m öglichen Bef örderungs - und Entsorgungswegen -Separierung der Baustelle mittels Container auf der Baustelle. -Entsorgung der Abfälle über zerti fizierte Containerdienste/Entsorger (Entsorgungsnachweis)

koeppen

roß

schöttler

Seite 2 von 5

[Seite 3]

Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB

  1. Maßnahmen

4.1 Maßnahmen zur Abfalltrennung und -entsorgung

Mit Angebotsabgabe werden die Firmen vertraglich gebunden, anfallende Stoffe arbeitstäglich unter Einhaltung der Entsorgungsvorsch riften zu entsorgen.

Zusätzl ich wird durch die Bauherren ein Wertstoff-Abfallbehälter (Gelbe Tonne) aufgestellt, um Kleinverpackungsmaterial zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.

Folgende Herangehensweise werden bei der Bestellung von Material sowie beim Umgang mit Abfällen, z.B. Verpackungen, beachtet:

• Vermeidung von Abf ällen durch: ▪ Eine sparsame Disponierung, ▪ Rückgabe überschüssiger Liefermengen und Verpackungen ▪ Wahl verpackungsarmer Lieferungen ▪ Groser Vorfertigungsstand Holzrahmenbau und KS -Planelemente

• Wiederverwendung von Abf ällen: ▪ innerhalb der Baustelle bzw. des Unternehmens, ▪ Durch Rückgabe an Lieferanten/Nachunternehmer, ▪ verschenken frei Baustelle

• Entsorgen/Beseitigen von Abf ällen: ▪ Abfälle werden sortiert/getrennt, ▪ sortenrein gesamt (Information, Erziehung, Übung) ▪ Abfalltrennung und Abfalltransport durch den Erzeuger

Abfälle sind sortenrein zu sammeln. Die Trennung von Abf ällen sollte bereits bei den Arbeiten an den Arbeitspl ätzen und beim Transportieren von Abf ällen auf der Baustelle erfolgen.

Erdaushub wird vorrangig zur sp äteren Verfüllung oder als Bodenmassenausgleich genutzt und Mutterboden wird für den Wiedereinbau getrennt gelagert. Beim Antreffen von kontaminierten Böden ist die Arbeitsstelle vor Ort zu sichern und der Bauherr sowie die zust ändigen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltamt und BG Bau) zu informieren. Erst nach Beprobung und Genehmigung eines Entsorgungsplanes darf der kontaminierte Boden entsorgt werden.

Vor Beginn der Baumaßnahme hat aufgrund einer Vorbela stung ein Bodenausta usch unter Begleitung eines Baugrundgutachters stattgefunden.

Gefährliche Abf älle, wie z.B. Farben oder L ösungsmittel, m üssen vom Verantwortlichen (Auftragnehmer ) direkt zu einem Entsorger oder einer Sonderabfallannahmestelle transportiert werden.

koeppen

roß

schöttler

Seite 3 von 5

[Seite 4]

Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB

Holz als Abfall kann teilweise auch dem gef ährlichen Abfall nach AVV zugeordnet werden (z.B. holzhaltige D ämm- und Schallschutzplatten, impr ägnierte Bauh ölzer, Masten und Schwellen). Weiterf ührend wird auf die Altholzverordnung verwiesen.

Aufgrund der Neubauma ßnahme sind Alt hölzer nicht zu erwarten.

4.2 Projektspezifische Maßnahmen zur Abfallfraktionierung

▪ Entsorgung anfallenden Stoffe/Verpackungsmater ialien, etc. arbeitstäglich unter Einhaltung der Entsorgungsvorsch riften durch den Verursacher / Auftragnehmer ▪ Bereitstellung von Wertstoff-Abfallbehälter (Gelbe Tonne) aufgestellt, um Kleinverpackungsmaterial zu sammeln und fachgerecht zu entsorgen.

Projektspezi fische Maßnahmen für eine Abfallarme Baustelle :

▪ Hoher Vorfertigungsstand mit Holzrahmenbauelementen ▪ Vorgefertigte Großformatige KS -Planelemente (kaum Verschlag) ▪ Bestellung Bewehrung nach Planlisten (kein Überschuss) ▪ Einsatz Systemschalung. Hoher Wiederverwendungsgrad ▪ Bestellung Materialien ohne Wetterschutzfolie (KS -Elemente) ▪ GENAUE Mengenermittlung bei den einzelnen Materialien

4.3 Zusätzliche zu erbringende Nachweise

Ausschreibungs - und Angebotsunterlagen ▪ Pläne zur Baustelleneinrichtung inkl. Erl äuterung ▪ Ausformuliertes Abfallentsorgungskonzept ▪ Begehungsprotokolle inkl. Fotodokumentation ▪ Nachweis der Schulung / Einweisung des relevanten Baustellenpersonals ▪ (unterzeichnete Teilnahmebescheinigung) ▪ Darstellung der Schulungsunterlagen zur Abfallvermeidung

Die Bauausf ührenden auf den Baustellen werden hinsichtlich relevanter Umweltthemen sensibilisiert und geschult .

Die Schulung wird über Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen . Alle auf der Baustelle t ätigen Personen m üssen in die relevanten Arbeitsbereiche eingewiesen sein und von den zur Staubminderung notwendigen Minderungsma ßnahmen Kenntnis haben.

Die Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme aufzubewahren.

koeppen

roß

schöttler

Seite 4 von 5

[Seite 5]

Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB

  1. Anmerkung:

Alle auf der Baustelle Besch äftigten sind über die Maßnahmen für Lärm-, Staub- und Bodenschutz , sowie zum Umgang mit Abf ällen, sowie die Maßnahmen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes, wie sie im Sicherheits - und Gesundheitsplan dargelegt sind, zu unterrichten, wobei die Unterweisung vor Beginn der Arbeiten arbeitsplatzbezogen zu erfolgen hat; diese erstreckt sich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers insbesondere auch auf deren potenzielle Nachunternehmer (und deren Personal).

Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung ist von jedem Besch äftigen schriftlich im Bautagebuch oder durch ein Protokoll der Einweisung zu best ätigen – und nach Aufforderung zu übermitteln.

Die jeweils auf der Baustelle t ätigen Unternehmer sind f ür die Einhaltung der allgemeinen – als auch der in den vorliegenden Konzepten pr äzisierten Bestimmungen (selbst) verantwortlich.

koeppen

roß

schöttler

Seite 5 von 5

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung