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Koeppen Roß Schöttler Partnerschaft mbB
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Konzept zur lärmarmen Baustelle
Bauvorhaben: Errichtung einer Grundschule Grüne-Aue-Grundschule _ Marschallstrasse 72 48599 Gronau
Bauherr: Stadt Gronau Fachdienst 465 Neustrasse 31 48599 Gronau
Stand: 21.02.2026
- Vorbemerkungen Gemäß Anforderungen der DGNB sind die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Diese werden über vier Indikatoren bewertet, inwiefern Maßnahmen zur Reduktion von
• Lärm (Indikator 1) , • Staub (Indikator 2) , • negativen Einflüssen auf Boden und Grundwasser (Indikator 3) • Abfall (Indikator 4)
auf der Baustelle umgesetzt wurden und inwieweit die Bauausführenden vor Ort zu diesem Thema geschult wurden.
- Erläuterungen Lärm hat einen erheblichen Ein fluss auf die Lebensqualit ät von Menschen und Tieren. Permanente Lärmeinwirkung kann zur Überreizung des Nervensystems und damit zu Gesundheitssch äden führen.
In dicht bebauten Gebieten mit hohem Infrastrukturstandard ist Baul ärm nach Verkehrsl ärm die bedeutendste L ärmquelle.
Nach dem Bundes -Immissionsschutzgesetz soll jede Baustelle so geplant, eingerichtet und betrieben werden, dass der Baul ärm den allgemeinen Ger äuschpegel der Umgebung nicht übersteigt oder durch geeignete Ma ßnahmen reduziert wird.
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- Allgemeine Vorgaben Das baustellenbezogene L ärmvermeidungskonzept ist umzusetzen. Im Lärmvermeidungskonzept wird der Einsatz l ärmarmer Maschinen gem äß RAL- UZ53 oder Arbeitstechniken , sowie die Planung von lärmintensiven Arbeiten unter Berücksichtigung von Schutzzeiten behandelt. Das Lärmvermeidungskonzept ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen.
Folgende Anforderungen sind einzuhalten bzw. sicherzustellen: • AVV-Baulärm • 32. BImSchV • RAL-ZU 53 • Lärmminderungsmaßnahmen
Um die geltenden Anforderungen einzuhalten bzw. unvermeidbare Ger äusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, sind die ausf ührenden Unternehmen gehalten, dem Stand der Technik entsprechende lärmarme Baumaschinen einzusetzen und alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur L ärmreduzierung auszusch öpfen.
Bei anhaltenden, unvermeidbaren L ärmbelästigungen m üssen ggf. „Lärmpausen “ nach Rücksprache mit der Bauleitung vereinbart und eingehalten werden.
- Maßnahmen
4.1 Baustelleneinrichtung Nachfolgend sind die projektspezi fischen Maßnahmen aufgef ührt, welche sich nicht unmittelbar auf die eingesetzten Maschinen und Ger äte beziehen, sondern lärmrelevante Begleitumst ände betreffen.
• Betriebszeit der Baustelle pro Tag: ▪ Mo. – Fr. 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr ▪ Sa. nach Bedarf 7.00 Uhr bis 15.00Uhr • Ort der Materiallagerung und -anlieferung: ▪ Gem. Baustelleneinrichtungsplan • Transportmittel und -wege (Baustellenzufahrt und -ausfahrt) ▪ Gem. Baustelleneinrichtungsplan • Niedrige Abwurfhöhe beim Beladen von Containern/ LKWs • Andienung mittels LKW nicht vor 7 Uhr
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Identifikation der l ärmerzeugenden Gewerke : • Erdarbeiten • Mauerarbeiten / Betonarbeiten • Stahlbetonarbeiten • Fertigteilmontage • Holzrahmen - und Fassadenmontage • Putzarbeiten (Innenputz) • Estricharbeiten • Heizung-, Lüftungs-, Sanitärinstallationen • Schlosserarbeiten außen • Landschaftsg ärtnerische Arbeiten inkl. P flaster- und Asphaltarbeiten
Weitere projektspezifische L ärmvermeidungsmaßnahmen • Reduzierung der gleichzeitig genutzten Ger äte • Verwendung von Geräten mit verbauten Lärmschutzvorrichtungen • Verwendung von lärmmindernde n Sägeblättern • Verwendung von Akku-/Elektrogl ätter (besonders bei n ächtlichen Glättungsarbeiten) • Minimierung der Flexarbeiten du rch vorkonfektionierte Steine (Planelemente) • Verwendung von geräuscharmen Förderpumpen (Innenputz / Estrich)
4.2 Information der Nachbarschaft Um Baulärmkonflikte zu vermeiden, wird eine aktive sowie fr ühzeitige Kommunikation und Aufklärung gegen über der Nachbarschaft verfolgt, um diese über Dauer und Umfang der Bauarbeiten zu informieren. Durch die Schaffung von Transparenz und Signalisierung von R ücksichtnahmen sollen Konflikte vermieden und ein weitestgehend reibungsloser Baustellenbetrieb sichergestellt werden.
Weitergehend wird ein Beschwerdemanagement eingef ührt, welches sowohl f ür die Gewerbeaufsicht, als auch f ür die Nachbarschaft kurzfristig und kontinuierlich zur Verfügung steht. Die folgenden Informationswege wurden gew ählt:
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Ein Jahr vor Beginn der Baumaßnahme wurde durch die Bauherren eine Anliegerversammlung durchgeführt, um die Anwohner über die anstehende n Arbeiten, sowie über ggf. entstehende Belä stigung durch Lä rm, Sta ub und Baustellenverkehr zu informieren.
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Mit Beginn der Baumaßnahme wurden die dir ekten Anwohner mittels Einwurfschreiben durch die Bauherren über den anstehenden Beginn der Bauarbeiten inf ormiert.
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Kontaktinformationen des Bauherrn und Bauleiters sind dem Bauschild zu entnehmen. Das Baustellenschild w ird am Bauzaun/ Baustellenzufahrtstor angebracht und ist von außerhalb der Baustelle einzuseh bar.
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4.3 Zusätzliche zu erbringende Nachweise
- Einweisung: Instruktion des Baustellenpersonals im Hinblick auf individuelle Lärmvermeidung (z.B. Abschalten von Maschinen bei Einsatzunterbrechungen, Bedienung nur im Einsatzbereich, funktionsgerechter Einsatz, regelm äßige Wartung, „legen statt werfen“…)
- unterzeichnete Teilnahmebescheinigung
- Pläne der Baustelleneinrichtung, die Auskunft geben bezüglich geplanter und umgesetzter Lärmschutzma ßnahmen
- Hinweise in Ausschreibungen
Alle auf der Baustelle t ätigen Personen m üssen in die relevanten Arbeitsbereiche eingewiesen sein und von den zur L ärmminderung notwendigen Minderungsma ßnahmen Kenntnis haben.
Die Maßnahmen sind eigenverantwortlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf der Baustelle zur Einsichtnahme aufzubewahren.
Zusätzliche Nachweis Protokolle Planung von l ärmintensiven Arbeiten
- Schutzzeiten gem äß AVV-Baulärm Die Schutzzeiten von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr werden wie folgt eingehalten:
Nach Beendigung der Arbeiten zu 18.00 Uhr wird die Baustelle verschlossen und erst anderen Morgen um 7.00 Uhr wieder geöffnet.
- Anmerkung:
Alle auf der Baustelle Besch äftigten sind über die Maßnahmen für Lärm-, Staub- und Bodenschutz , sowie zum Umgang mit Abf ällen, sowie die Maßnahmen des Arbeits - und Gesundheitsschutzes, wie sie im Sicherheits - und Gesundheitsplan dargelegt sind, zu unterrichten, wobei die Unterweisung vor Beginn der Arbeiten arbeitsplatzbezogen zu erfolgen hat; diese erstreckt sich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers insbesondere auch auf deren potenzielle Nachunternehmer (und deren Personal).
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung ist von jedem Besch äftigen schriftlich im Bautagebuch oder durch ein Protokoll der Einweisung zu best ätigen – und nach Aufforderung zu übermitteln. Die jeweils auf der Baustelle t ätigen Unternehmer sind f ür die Einhaltung der allgemeinen – als auch der in den vorliegenden Konzepten pr äzisierten Bestimmungen (selbst) verantwortlich.
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