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224 (Angebot Lohngleitklausel)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1
| Abschn.-Nr. | Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2 | Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std. | Änd.-Satz2 in v.t. je Cent | Summe in Euro2 (Spalte234) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) |
Summe der Abschnitte Summe der Aufwendungen=
abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 -
Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5
1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berück- sichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012 Seite 1 von 2
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224 (Angebot Lohngleitklausel)
Vertragsbedingungen Lohngleitklausel
1 Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nur erstattet, wenn sich der maßgebende Lohn durch Änderungen der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen aufgrund von orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht oder vermindert hat.
Maßgebender Lohn ist der Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) des Spezi- albaufacharbeiters gemäß Lohngruppe 4 (West), wenn der Auftraggeber im „Angebot Lohn- gleitklausel“ nichts anderes angegeben hat. Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund solcher Tarifverträge, die am Tag vor Ablauf der Ange- botsfrist abgeschlossen waren (Unterzeichnung des Tarifvertrages durch die Tarifpartner), werden nicht erstattet; das Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen bei einem tariflosen Zustand.
2 Bei Änderung des maßgebenden Lohns um jeweils 1 Cent/Stunde wird die Vergütung für die nach dem Wirksamwerden der Änderung zu erbringenden Leistungen um den im „Angebot Lohngleit- klausel“ vereinbarten Änderungssatz erhöht oder vermindert.
Satz 1 findet auf Nachträge insoweit keine Anwendung, als in deren Preisen Lohnänderungen be- reits berücksichtigt sind. Durch die Änderung der Vergütung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehr- oder Min- deraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen än- dern. Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, so gelten die im Angebot Lohngleitklausel vor- gesehenen Änderungssätze, wenn nicht aufgrund des Nebenangebots andere Vereinbarungen ge- troffen worden sind.
3 Der Wert der bis zum Tage der Änderung des maßgebenden Lohns erbrachten Leistungen (Leis- tungsstand) ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle oder in Werk- oder sonstigen Betriebsstätten - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.
4 Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehrauf- wendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Bauausführung nicht angemessen gefördert hat.
5 Von dem nach den Nrn. 3 bis 5 ermittelten Mehr- oder Minderbetrag wird nur der über 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).
Dabei sind der Mehr- oder Minderbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die auf- grund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbe- teiligungsbetrag überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auf- tragssumme zugrunde gelegt.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012 Seite 2 von 2
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224 (Angebot Lohngleitklausel)
| Bieter Rohbau GmbH, Musterstadt | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 205/2012 | 18.06.2012 | |
| Baumaßnahme Neubau einer Fachhochschule | ||
| Leistung Rohbauarbeiten |
Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1
| Abschn.-Nr. | Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2 | Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std. | Änd.-Satz2 in v.t. je Cent | Summe in Euro2 (Spalte234) | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 1 | Rohbauarbeiten | 38 | 0,32 | 19.457,64 | ||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x 1.600.134,80 (Betrag) | ||||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||||
| estelle | ||||||
| rgaben der Vergab | estelle | |||||
| 0 | Eintrag(Aubnscghneitnts binez eroichtenurn Sg)c hrift: Vo ,001x Eintragungen in blauer Schrift: A (Betrag) | |||||
| ngaben des Bieter | s | |||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) |
Summe der Abschnitte 1.600.134,80 Summe der Aufwendungen= 19.457,64
abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 - 8.000,67
Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5 11.456,97
1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berück- sichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
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| Nr. Art der Kosten Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 1 2 3 4 5 6 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 | Gesamtstunden in Std. | 16.428,00 | |||
| Kalkulationslohn in €/Std. | 32,60 | ||||
| Eigene Lohnkosten in € (Unmittelbare Herstellkosten) (Zeile 2 x Zeile 3) | 535.552,80 | ||||
| Eigene Lohn- und Gehaltskosten aus Baustellengemeinkosten in € | 171.117,41 | l e | |||
| Eigener Lohnkostenanteil an Gerätekosten/Sonderkosten in € (konkreter Bezug zum Bauvorhaben) | 62.780,00 | i p | |||
| Kalkulierte Lohnkosten in € (=L) (Summe Zeilen 4 - 6) | s 769.450,21 | ||||
| Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) für einen Abschnitt in € (=A) | i 1.600.134,80 | ||||
| Nachunternehmerleistungen für einen Abschnitt in € (=N) | e 178.563,20 | ||||
| B Personalkostenanteil in v.H. (L x 100) / (A - N) | 54,13 | ||||
| Maßgebender Lohn in €/Std. (=L ) T | 17,07 | ||||
| Änderungssatz in v.T. (L x 10) / [(A - N) x L ] T | 0,32 | ||||
| blau markiert: Übertrag in Formblatt 224 |
blau markiert: Übertrag in Formblatt 224