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Lieferung und Einbau von 22 Fenstern

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224 (Angebot Lohngleitklausel)

BieterVergabenummerDatum
Baumaßnahme
Leistung

Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1

Abschn.-Nr.Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std.Änd.-Satz2 in v.t. je CentSumme in Euro2 (Spalte234)
12345
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)

Summe der Abschnitte Summe der Aufwendungen=

abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 -

Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5

1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berück- sichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012 Seite 1 von 2

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224 (Angebot Lohngleitklausel)

Vertragsbedingungen Lohngleitklausel

1 Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nur erstattet, wenn sich der maßgebende Lohn durch Änderungen der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen aufgrund von orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht oder vermindert hat.

Maßgebender Lohn ist der Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) des Spezi- albaufacharbeiters gemäß Lohngruppe 4 (West), wenn der Auftraggeber im „Angebot Lohn- gleitklausel“ nichts anderes angegeben hat. Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund solcher Tarifverträge, die am Tag vor Ablauf der Ange- botsfrist abgeschlossen waren (Unterzeichnung des Tarifvertrages durch die Tarifpartner), werden nicht erstattet; das Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen bei einem tariflosen Zustand.

2 Bei Änderung des maßgebenden Lohns um jeweils 1 Cent/Stunde wird die Vergütung für die nach dem Wirksamwerden der Änderung zu erbringenden Leistungen um den im „Angebot Lohngleit- klausel“ vereinbarten Änderungssatz erhöht oder vermindert.

Satz 1 findet auf Nachträge insoweit keine Anwendung, als in deren Preisen Lohnänderungen be- reits berücksichtigt sind. Durch die Änderung der Vergütung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehr- oder Min- deraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen än- dern. Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, so gelten die im Angebot Lohngleitklausel vor- gesehenen Änderungssätze, wenn nicht aufgrund des Nebenangebots andere Vereinbarungen ge- troffen worden sind.

3 Der Wert der bis zum Tage der Änderung des maßgebenden Lohns erbrachten Leistungen (Leis- tungsstand) ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle oder in Werk- oder sonstigen Betriebsstätten - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

4 Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehrauf- wendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Bauausführung nicht angemessen gefördert hat.

5 Von dem nach den Nrn. 3 bis 5 ermittelten Mehr- oder Minderbetrag wird nur der über 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).

Dabei sind der Mehr- oder Minderbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die auf- grund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbe- teiligungsbetrag überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auf- tragssumme zugrunde gelegt.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012 Seite 2 von 2

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224 (Angebot Lohngleitklausel)

Bieter Rohbau GmbH, MusterstadtVergabenummerDatum
205/201218.06.2012
Baumaßnahme Neubau einer Fachhochschule
Leistung Rohbauarbeiten

Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1

Abschn.-Nr.Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std.Änd.-Satz2 in v.t. je CentSumme in Euro2 (Spalte234)
12345
1Rohbauarbeiten380,3219.457,64
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x 1.600.134,80 (Betrag)
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)
estelle
rgaben der Vergabestelle
0Eintrag(Aubnscghneitnts binez eroichtenurn Sg)c hrift: Vo ,001x Eintragungen in blauer Schrift: A (Betrag)
ngaben des Bieters
(Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag)

Summe der Abschnitte 1.600.134,80 Summe der Aufwendungen= 19.457,64

abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 - 8.000,67

Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5 11.456,97

1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berück- sichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.

© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012

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Nr. Art der Kosten Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 1 2 3 4 5 6
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Gesamtstunden in Std.16.428,00
Kalkulationslohn in €/Std.32,60
Eigene Lohnkosten in € (Unmittelbare Herstellkosten) (Zeile 2 x Zeile 3)535.552,80
Eigene Lohn- und Gehaltskosten aus Baustellengemeinkosten in €171.117,41l e
Eigener Lohnkostenanteil an Gerätekosten/Sonderkosten in € (konkreter Bezug zum Bauvorhaben)62.780,00i p
Kalkulierte Lohnkosten in € (=L) (Summe Zeilen 4 - 6)s 769.450,21
Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) für einen Abschnitt in € (=A)i 1.600.134,80
Nachunternehmerleistungen für einen Abschnitt in € (=N)e 178.563,20
B Personalkostenanteil in v.H. (L x 100) / (A - N)54,13
Maßgebender Lohn in €/Std. (=L ) T17,07
Änderungssatz in v.T. (L x 10) / [(A - N) x L ] T0,32
blau markiert: Übertrag in Formblatt 224

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