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Antwortenkatalog
Vergabestelle:Straßenbauverwaltung M-V Maßnahme:Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen SM Gadebusch 19205 Gadebusch Vergabe:SM Gadebusch - Los 72 - Notstromanlage Vergabe-Nr:226295
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Inhaltsverzeichnis
[ID: 105627] Bieteranfrage
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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
lfd. Nummer A-1
Frage: Betreff: »[ID: 105627] Bieteranfrage« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,
im LV Seite 4 ist beschrieben, dass der Bieter ISO 9001 zertifiziert sein muss. Ist es auch ausreichend, wenn der Aggeragtehersteller zertifiziert ist?
Weiterhin ist auf Seite 3 beschrieben, dass das Aggregat nach DIN VDE 0100-718 auszulegen ist. Im Gegensatz dazu soll das Aggregat laut Beschreibung Seite 8 mit einem Grundrahmentank ausgeführt werden. Dies wiederspricht sich, da mittels Grundrahmentank der in DIN VDE 0100-718 geforderte Fallkraftstoff nicht realisiert werden kann.
Über eine kurzfristige Antwort würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen«
Antwort: Betreff: »AW: Bieteranfrage« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Auf Seite 4 des LVs ist beschrieben, dass der Bieter ISO 9001 zertifiziert sein muss. Ist es auch ausreichend, wenn der Aggregatehersteller zertifiziert ist?
zu 1.) Zur ISO 9001:
Es ist ausreichend, wenn der Hersteller des angebotenen Aggregates nach ISO 9001 zertifiziert ist. Eine eigene ISO-9001-Zertifizierung des Bieters /Installateurs ist nicht erforderlich. Da die Werkplanung und der Einbau einer automatisch anlaufenden Netzersatzanlage ein erweitertes Fachwissen erfordert, ist die Fachkundigkeit des mit der Werkplanung beauftragten Personals durch Vorlage von Referenzbescheinigungen für die Planung bereits realisierter/ geplanter Netzersatzanlagen zu erbringen. Die Referenzbescheinigungen sind spätestens auf gesonderte Aufforderung einzureichen.
2.) Weiterhin ist auf Seite 3 beschrieben, dass das Aggregat nach DIN VDE 0100-718 auszulegen ist. Im Gegensatz dazu soll das Aggregat laut Beschreibung Seite 8 mit einem Grundrahmentank ausgeführt werden. Dies widerspricht sich, da mittels Grundrahmentank der in DIN VDE 0100-718 geforderte Fallkraftstoff nicht realisiert werden kann.
zu 2.)Zur Ausführung der Kraftstoffversorgung:
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Die im Leistungsverzeichnis genannten einschlägigen Normen und technischen Anforderungen sind einzuhalten. Der beschriebene Grundrahmentank stellt keine zwingende konstruktive Vorgabe dar. Die Kraftstoffversorgung kann entsprechend dem angebotenen Aggregat bzw. System auch in einer technisch gleichwertigen anderen Ausführung erfolgen maßgebend ist, dass die gewählte Ausführung die Anforderungen an die Netzersatz- bzw. Sicherheitsstromversorgung vollständig erfüllt und ein sicherer und bestimmungsgemäßer Betrieb der Anlage gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle SBA Schwerin
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