Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
| Bewerber-/Bietergemeinschaft | Vergabe Nr. 30-01.59.05-32-197-EU |
Vergabeverfahren
Lieferung und Ausbau von 14 Krankentransportwagen (KTW) DIN EN 1789 Typ A2 mit optional weiteren KTW
Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, haben uns zu einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot zur vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Wir erklären, dass wir im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften werden.
Bevollmächtigter Vertreter, der die aufgeführten Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie berechtigt ist, einen gemeinsamen Teilnahmeantrag bzw. ein gemeinsames Angebot abzugeben, ist das unten bezeichnete federführende Mitglied.
| Name des Unternehmens | Leistungsteil | Kontaktdaten, Ansprechpartner | Daten des Unternehmens zur nachträglichen Veröffentlichung[1] | ||
| : | Größe des Unternehmens | Nationalität des Eigentümers | Umsatzsteuer- identifikationsnummer | ||
| Federführend | |||||
(bitte ggf. weitere Zeilen einfügen)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung der Interessenbestätigung, des Teilnahmeantrages oder Angebotes im Formular 312/322 EU.
Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung
- Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen
Zur Einordnung als KMU sind anzugeben:
Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend).
Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.
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Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)
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Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro)
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Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro).
- Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist
Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).
- siehe umseitige Erläuterungen ↑