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Wichtige Hinweise für das Ausfüllen von
Verdingungsunterlagen
Es führen zwingend zum Ausschluss Ihres Angebotes:
nicht unterschriebene Papierangebote bzw. elektronische Angebote ohne Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt
Änderungen an den Verdingungsunterlagen,
geforderte Erklärungen und Unterlagen, die nicht eingereicht wurden oder trotz Aufforderung nicht nachgereicht werden,
nicht zweifelsfreie Änderungen Ihrer Eintragungen. (Es wird empfohlen, etwaige Änderungen durch Abzeichnung, Stempel und Datum zu kennzeichnen und dadurch die Zweifelsfreiheit herzustellen).