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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer-, Dienst-, Bauleistungen und Rahmenvereinbarungen
Vergabenummer: 65.107.26 Vergabetitel: Lieferung und Aufbau von 95 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und 60 Bürodrehstühlen
- Mitteilung von Unklarheiten
Sollten nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen sein, so sind diese unverzüglich der Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform mitzuteilen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
• Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. • Für das Angebot sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein Angebot, welches nicht form- oder fristgerecht ist wird ausgeschlossen. • Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist nicht zulässig. Alleinverbindlich ist die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses. • Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind bis zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. • Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. • Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt damit nicht die von ihm geforderten Preise. Daher werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in einer „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
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• Alle Angebote sind in Euro mit maximal drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Ende des Angebotes unter Zugrundelegung des aktuell geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und • an der vorgesehenen Stelle im Angebotsschreiben aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
- Nebenangebote
• Sollten Mindestanforderungen an Nebenangebote gestellt sein, so müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung sowohl qualitativ als auch quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit sind mit Angebotsabgabe nachzuweisen. • Der Bieter muss die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist möglichst beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für die einwandfreie Ausführung der Leistung erforderlich sind. Sollte der Bieter eine Leistung anbieten, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, so hat er im Angebot die entsprechenden Angaben über die Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. • Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). • Nebenangebote, die nicht den vorgenannten Bestimmungen entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, ▪ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, ▪ in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
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▪ dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ▪ dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
- Sofern es sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung handelt, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
- Eignung bei Liefer- und Dienstleistungen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
- eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
- Eignung für Bauleistungen
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
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(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.