Lieferung neutraler, fahrfertig montierter SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 0,01 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- CPV-Codes
- Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 139862-2026
- Verfahrensnummer
- 759cfbd7-3a02-44a0-b429-11ca7738d338
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft neutrale, fahrfertig montierte SUV-E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag über 720 Tage; der Wertungspreis bezieht sich auf eine Sofortabnahme von 45 E-Bikes. Die Fahrräder werden überwiegend auf Straßen und ausnahmsweise abseits befestigter Wege eingesetzt, wobei Sicherheits- und ergonomische Anforderungen berücksichtigt werden.
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Leistungsbeschreibung
Kauf von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike) anhand eines Rahmenvertrages
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · SUV-E-Bikes
Lieferung von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike). Es handelt sich um handelsübliche E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Auf die Grundsätze der Sicherheit sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wird besonderer Wert gelegt. Der Einsatz erfolgt überwiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Der Auftragnehmer hat die E-Bikes gemäß den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zu liefern. Es ist zu berücksichtigt, dass - die Bedienteile nach ergonomischen Gesichtspunkten angebracht werden, - das E-Bike dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Service-Betreuung und Instandhaltung der E-Bikes erfolgen durch den Auftraggeber per Einzelauftrag und Einzelabrechnung und sind nicht Teil der Ausschreibung. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 45 E-Bikes abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 300 Stück abrufen. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftrag-gebers weitere E-Bikes gem. der Leistungsbeschreibung zu dem im Angebotsschreiben (An-lage 1) genannten Stückpreis und Bedingungen zu liefern. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabe-/Vertragsunterlagen geregelt. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens des Auftragneh-mers kein Anspruch. Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehrabnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der nötigen finanziellen Mittel) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtlichen Mehrabnahmemengen voll ausgeschöpft werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftrag-nehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.
Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · SUV-E-Bikes
- Wertungspreis (Preis für Sofortabnahme von 45 SUV-E-Bikes)
- 80 %
- Qualität/Leistung gemäß den "B"-Kriterien der Leistungsbeschreibung: - Pannenschutzeinlage -Reifen mit Reflektorring - Schalt- und Bremshebel muss getrennt austauschbar sein - Schalthebel mit Ganganzeige - Höhenverstellbare Sattelstütze: Hydraulik- oder Federsystem, fernbedienbar vom Lenker -Stabiler Kettenschutz mit Abdeckung der Kettenführung im oberen Bereich - Stromversorgung vom Antriebsakku
- 20 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 381917-2026
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