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Lieferung netzunabhängiger Stromversorgungen mit und ohne Löscheinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Angaben zum Unternehmen-EU

Vergabenummer: Kurzbezeichnung:

Angaben zum Unternehmen - EU

Hinweise:

 Bitte unterzeichnen Sie die Erklärung und ergänzen die Angaben an der vorgesehenen Stelle in Textform.

 Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, in den Vergabebekanntmachungen die Größe des Unternehmens anzu- geben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbin- dung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die in Nr. 1 anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen

 Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer in den Vergabebekannt- machungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchfüh- rungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtli- chen Pflichten zu erfüllen. Unter Nr. 2 ist vom Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeu- tige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.

 Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (e- Forms) verpflichtet, die Nationalität der Eigentümer in den Vergabebekanntmachungen des Un- ternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Unter Nr. 3 ist vom Unternehmen die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Unternehmens anzugeben, die sich aus dem Eintrag in dem jeweiligen zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register ergeben/ergibt. Wenn das Unternehmen nicht in einem entsprechenden Register eingetragen ist, z.B. bei einem Unterneh- men mit Sitz außerhalb der EU, kann auf Informationen aus anderen Quellen zurückgegriffen wer- den.

Angaben:

  1. Größe des Wirtschaftsteilnehmers ☐ Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) ☐ Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz) ☐ Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz) ☐ Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Umsatz)

Stand 08/2025

Angaben zum Unternehmen-EU

2.Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens ☐ Wirtschafts-Identifikationsnummer: oder ☐ D-U-N-S-Identifikationsnummer: oder ☐ Handelsregisternummer: oder ☐ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: oder ☐ Andere Identifikationsnummer: oder ☐ Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen):

  1. Nationalität des Eigentümers Das Unternehmen ist börsennotiert. Ja: ☐ Nein: ☐

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Eigentü- mer(s):

Die Erklärungen und Angaben wurden unterzeichnet von: (Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)

Stand 08/2025

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