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Lieferung netzunabhängiger Stromversorgungen mit und ohne Löscheinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Vertragsbedingungen

Stand: März 2018

A. Bauleistungen 9. Der Auftraggeber behält sich vor, im Beanstandungsfall den Auf-

  1. Bestandteile des Vertrages werden in nachstehender Reihenfolge / tragnehmer mit dem Aufwand für die Prüfung und ggf. Mehrkosten Rangfolge: der Ersatzlieferung zu belasten. 1.1. Änderungen zu der von den Parteien rechtsverbindlich unter- 10. Der Auftragnehmer ist für die Lieferungen und Leistungen seiner zeichneten Bestellung, Nachunternehmer wie für eigene verantwortlich. Er steht für Män- 1.2. die schriftliche Bestellung, gelansprüche ein, falls nicht anders vereinbart, gemäß den gesetzli- 1.3. die Leistungsbeschreibung, chen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag nach 1.4. diese Vertragsbedingungen, schriftlicher Erklärung der Abnahme. 1.4.1. die „Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)“ des Auftragge- Die Verjährungsfrist beginnt jeweils von neuem für die in sich selb- bers, falls sie Bestandteil der dem Angebot zugrunde liegen- ständigen Teile der Lieferung oder Leistung, die durch mangelfreie den Verdingungsunterlagen sind, ersetzt oder die nachgebessert worden sind, mit deren Abnahme 1.5. die folgenden Vertragsbedingungen gelten in der jeweils letz- (hierzu siehe Ziff. 2). ten Fassung, die spätestens 2 Monate vor Abgabe des Ange- 11. Die Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer und gelten bots bekannt gemacht worden sind: frei Empfangsstelle einschließlich Verpackung und Transportversi- 1.5.1. die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Berlins (ZVB) für Aus- cherung. führung von Bauleistungen“, 12. Änderungen bis zu 10% der Leistungsmenge bei marktgängigen 1.5.2. die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bau- serienmäßigen Erzeugnissen berechtigen nicht zur Änderung der im leistungen VOB C“, Vertrag festgelegten Einheitspreise. 1.5.3. die einschlägigen Vorschriften und Technischen Regeln, z.B. 13. Zahlungen erfolgen bargeldlos 14 Tage nach Rechnungseingang EN, DIN, VDE, DVGW, DWA, zutreffendenfalls die Vorschrif- unter Abzug von 3% Skonto. Als Zahlungstag gilt der Absendetag ten des TÜV, der Städtischen Versorgungsbetriebe sowie der des Überweisungsauftrags. VBG 1, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvor- 14. Werden nach der Schlusszahlung bei der abschließenden Rech- schriften, nungsprüfung bzw. von der Rechnungsprüfungsbehörde Überzah- 1.5.4. die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von lungen festgestellt, so ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der Bauleistungen VOB/B“. überzahlten Beträge verpflichtet.

  2. Zahlungen erfolgen bargeldlos 14 Tage nach Rechnungseingang Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich unter Abzug von 3% Skonto. Als Zahlungstag gilt der Absendetag der Auftragnehmer nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereiche- des Überweisungsauftrags. rung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.

  3. Bei der Rechnungslegung für Bauleistungen verweisen wir auf die C. Allgemeines gesetzlich geregelte Abführungspflicht von 15% des nach Prüfung festgestellten Bruttorechnungsbetrages an das für den Bauleisten- 1. Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften usw., die den zuständige Finanzamt. Diese Pflicht entfällt für die Berliner dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung ei- Wasserbetriebe, wenn der Bauleistende den Berliner Wasserbe- nes Auftrages überlassen wurden, bleiben Eigentum des Auftragge- trieben eine gültige Freistellungsbescheinigung bereits mit der An- bers. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet und nur mit sei- gebotsabgabe vorgelegt hat. ner ausdrücklichen Einwilligung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. B. Lieferungen und Leistungen – ausgen. Bauleistungen – 2. Jede Bestellung ist innerhalb von 14 Tagen auf der Vergabeplatt-

  4. Bestandteile des Vertrages werden in nachstehender Reihenfolge / form der Berliner Wasserbetriebe digital zu akzeptieren bzw. auf der Rangfolge: beigefügten Kopie rechtsverbindlich zu bestätigen. 1.1. Änderungen zu der von den Parteien rechtsverbindlich unter- Bedingungen des Auftragnehmers sowie Abweichungen in der zeichneten Bestellung, Auftragsbestätigung werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie 1.2. die schriftliche Bestellung, schriftlich vereinbart wurden. 1.3. die Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis und 3. Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf den damit verbundenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, der Schriftform. 1.4. diese Vertragsbedingungen, 4. Aufmaßberechnungen und -zeichnungen, Arbeitszeitnachweise, 1.4.1. „Besonderen Vertragsbedingungen zur VOL/B“ des Auftrag- Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, gebers, falls sie Bestandteil der dem Angebot zugrunde lie- die zur Prüfung benötigt werden, sind als Original den Abrech- genden Verdingungsunterlagen sind, nungsunterlagen beizufügen. 1.5. die folgenden Vertragsbedingungen gelten in der jeweils letz- 5. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ten Fassung, die spätestens 2 Monate vor Abgabe des Ange- fristlos zu kündigen. Insbesondere wenn der Auftragnehmer Be- bots bekannt gemacht worden sind: schäftigten des Auftraggebers Geschenke oder andere Vorteile im 1.5.1. die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Sinne der §§ 331 ff. StGB verspricht, anbietet oder gewährt oder Leistungen VOL/B“. wenn der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes

  5. Gemäß § 14 VOL/B verlängert sich die Frist für die Verjährung der gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustandegekommen ist. Mängelansprüche gem. § 438 Abs. 1, Nr. 3 BGB auf 2 Jahre. 6. Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber ist nur mit

  6. Die in der Bestellung genannten Lieferfristen oder -termine verste- dessen schriftlicher Zustimmung wirksam. hen sich eintreffend Empfangsstelle. 7. Leistungsort (Erfüllungsort) ist die vom Auftraggeber benannte Emp-

  7. Allen Sendungen ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung mit fangsstelle. Angabe unserer Bestellnummer beizufügen. Außerdem ist mit ge- 8. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mitte bzw. das Landgericht Berlin, sonderter Post eine Versandanzeige zuzusenden. und zwar auch für den Fall, dass der Sitz des Auftragnehmers in das

  8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch Ausland verlegt wird oder nicht bekannt ist. bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirt- 9. Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des schaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Pro- Vertrages stehenden personenbezogenen Daten werden unter Be- dukte und Verfahren bevorzugt einzusetzen. achtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.

  9. Die Waren sind so zu verpacken, dass Schäden vermieden werden. 10. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Punkte der vorstehenden Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des sonstigen In- Zwecks erforderlichen Umfang zu verwenden; umweltfreundliche halts. Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen. Verpackungsmateria- 11. Rechnungen sind unverzüglich nach Ausführung der Lieferung oder lien, die mehrfach verwendet oder umweltfreundlich verwertet wer- Leistung (gegliedert gemäß Leistungsverzeichnis) unter Angabe der den können, sind vom Auftragnehmer unentgeltlich zurückzuneh- Bestellnummer in zweifacher Ausfertigung zu erteilen. Sind Ab- men. schlagszahlungen vereinbart, dürfen sich die Rechnungen nur auf

  10. Die Gefahr der Beschädigung oder eines zufälligen Unterganges preislich prüfbare Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen. geht bei Liefergeschäften mit der Annahme (Entgegennahme) der Die Schlussrechnung muss als solche deklariert sein, sie muss die Lieferung auf den Auftraggeber über; im Übrigen bleibt die weiterge- vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbe- hende Vorschrift des § 644 BGB unberührt. träge entsprechend den eingereichten Rechnungen ausweisen.

  11. Mit der Abnahme durch den Auftraggeber geht das Eigentum an der Lieferung oder Leistung über.

Warenannahme: Montag bis Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr, Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr Besuche: nach vorheriger Anmeldung

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