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(Besondere Vertragsbedingungen)
Baumaßnahme: Medizintechnik
0034 Neubau Zentralklinikum Lohr am Main
Angebot für Vergabe-/LV-Nummer
Ausstattung Labor ZK-474-06
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Projektkommunikation
Der AN nimmt alle für die Erbringung seiner Leistung erforderlichen Abstimmungen mit dem AG, der Bau- und Projektleitung, Fachplanern und allen weiteren Beteiligten vor. Zur Dokumentation der gesamten Projektkommunikation wird das Projektkom- munikationssystem ,,Poolarserver" (im Folgenden,,PKM") installiert und verpflichtend genutzt. Der AN hat an dem PKM des AG teilzunehmen und erhält hierfür Zugriffsdaten und -rechte.
Der AN erhält sämtliche Unterlagen, die er vom AG nach den Pflichten dieses Vertrags erhält, über das PKM.
Alle Dateien und Planunterlagen sind vom AN nach dem vom AG vorgegebenen Dateinamen-Schema zu benennen. AG und AN werden so frühzeitig wie möglich den jeweils anderen von Umständen, welche das Projekt oder die Leistung des jeweils anderen nachteilig beeinträchtigen oder gefährden, benachrichtigen. Eine solche Mitteilung muss im Rahmen der vereinbarten Aufgaben, Sachkenntnis und Pflichten Vorschläge zur Vermeidung oder Behebung dieser Umstände enthalten.
Die sich aus der Teilnahme am PKM ergebenen Aufwendungen des AN sind in die Einheitspreise einzurechnen und mit der Ver- gütung abgegolten.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie vertragswesentliche Mitteilungen bedürfen weiterhin zu ihrer Rechtswirk- samkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernisse. Zum Zwecke der Dokumentation werden Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie vertragswesentliche Mitteilungen im PKM eingestellt.
10.2 Projektversicherung
Der Auftraggeber wird zur Vermeidung versicherungstechnischer Abgrenzungsschwierigkeiten eine projektbezogene Haftpflichtversicherung (nachstehend “Projektversicherung" genannt) abschließen, über die alle im Zusammenhang mit der Beschaffung stehenden Lieferungen und Leistungen sowie alle daran beteiligten Unternehmen und Personen versichert sind.
Diese Projektversicherung umfasst die Sparten:
-
Betriebs-Haftpflichtversicherung (inkl. Bauherren- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung),
-
PIanungs-HaftpfIichtversicherung,
-
Erweiterte Planungsdeckung.
Der Versicherungsschutz der Projektversicherung entspricht mindestens den einschlägigen deutschen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., basierend auf den Allgemeinen Bedingungen für die BauIeistungs/ Montageversicherung (ABN 2011, AMoB 2011) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Stand: Februar 2016). Diese Bedingungen werden durch das spezielle Vertragswerk des vom Auftraggeber beauftragten Versicherungsmaklers erweitert. Dieser ist ebenfalls mit der anschließenden Vertragsbetreuung und dem Schadenmanagement betraut.
Bei Personenschäden kommt kein Selbstbehalt zum Abzug.
Die Projektversicherung ist zeitlich begrenzt bis zur Inbetriebnahme der Beschaffung, jedoch längstens bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer.
Durch den Abschluss der Projektversicherung werden die vertraglichen Regelungen zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten nicht berührt, insbesondere werden die Bedingungen der Bestellung weder ganz noch teilweise aufgehoben. Das gilt auch hin- sichtlich der Haftung für Schäden, die durch die Projektversicherung nicht gedeckt sind oder für die der Versicherer aus irgend- welchen Gründen nicht haftet (z. B. Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts).
Die endgültigen Kosten für die Projektversicherung werden anteilig auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage von 0,77 % zzgl. 19 % Versicherungssteuer wird von der Bruttoauftragssumme der Abschlags- und Schlussrechnungen abgezogen.
Die Versicherungsprämie einschließlich der jeweils gültigen Versicherungssteuer wird durch den Auftraggeber vorab entrichtet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Prämien für weitere Versicherungen, deren Deckung dieser vom Auftraggeber beigestellten Deckung entspricht (Doppelversicherung), nicht vergütet werden. Der Auftragnehmer versichert, dass Prämien für derartige Versich- erungen in seinem Angebot nicht einkalkuliert sind.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer und allen Mitversicherten eine Versicherungsbestätigung für die Mitversicherung im Rahmen einer solchen kombinierten Projektversicherung zur Verfügung. Insoweit entfällt die Nachweispflicht einer Haftpflicht- versicherung seitens des Auftragnehmers.
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Baumaßnahme: Medizintechnik
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10.3 Bauwasser, Baustrom, Baubeleuchtung zur Information
Baustrom und Bauwasser werden auf der Baustelle bereitgestellt. Das Heranschaffen von den Anschlusspunkten bis zur Verwendungsstelle ist Sache des Anbieters.
Voraussichtliche Aufstellung Baustromverteiler:
- Untergeschoss und Erdgeschoss: je Geschoss ca. 4-5 Stück Unterverteiler
- 1., 2. und 3. Obergeschoss: je Geschoss ca. 3-4 Stück Unterverteiler
- 5.Obergeschoss: 1 Stück Unterverteiler
Voraussichtliche Bauwasser- Entnahmestellen: 3 Stück außerhalb des Gebäudes
Baubeleuchtung: Der Baustellenkoordinator errichtet eine Baubeleuchtung als Grundbeleuchtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik für Leuchten und Beleuchtungsanlagen (VDE) für Innen- und Außenanlagen. Die Baubeleuchtung wird in allen Treppenhäusern, Rettungs- und Fluchtwegen, sowie im Außenbereich an den Zugängen zur Baustelle und den Containern für Material und Personal, sowie an den Baustraßen errichtet.
Der AG stellt keine Arbeitsplatzbeleuchtung zur Verfügung. Der AN hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderliche Beleuchtung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen (Unfallverhütung, Arbeitsstättenrichtlinien etc.) einzurichten und zu betreiben. Kosten werden dafür nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser während der Bauzeit trägt der Auftraggeber. Dies ist vom Bieter in seiner Kalkulation kostenmindernd zu berücksichtigen.
10.4 Baustellenbeschreibung zur Information
Bauzaun/Baustraße: Das Grundstück wird allseitig durch einen einfachen Bauzaun umschlossen. Entlang des Bauzauns führt eine Baustraße mit einer Breite von ca. 3m, die eine komplette Umfahrung des Grundstücks ermöglicht (Abstand Bauzaun/Baustraße unterschiedlich, siehe beigefügter BE-Plan). Sie dient auch als Feuerwehrumfahrt und ist jederzeit freizuhalten. Von dieser Baustraße werden die geschot- terten BE-Flächen im Süden und Westen des Grundstücks erschlossen, Nordöstlich des Grundstücks führen separate Baustraßen zu zwei weiteren geschotterten BE-Flächen, welche sich nördlich bzw. nordwestlich des Neubaus Zentralklinikum befinden. Die benannten BE-Flächen stehen teilweise als Lagermöglichkeit und teilweise als Parkflächen für Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Die Zuordnung von BE-, Lager- und Parkflächen erfolgt durch die Baustellenkoordination und ist nicht frei wählbar. Der Auftragnehmer darf seine Fahrzeuge nur auf die dafür vorgesehenen Parkplätze abstellen. Die Fahrzeuganzahl ist auf ein absolutes Minimum zu begrenzen
Sanitärcontainer: Es werden drei Sanitärcontainer als WC-Container für die ausführenden Firmen zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung und das Betreiben erfolgt durch die Baustellenkoordination.
Beschädigungen an den bereitgestellten Sanitärcontainern werden zu Lasten des Beschädigers beseitigt. Die Container dürfen nicht für Übernachtungen genutzt werden. Das Übernachten auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Container/Stellplätze Objektüberwachung: Im Süden des Grundstücks wird eine Containeranlage für die Objektüberwachung des AG errichtet. Die dort angeordneten Stell- plätze sind für Objektüberwachung und Besucher freizuhalten und dürfen nicht als Parkplätze für Firmenfahrzeuge verwendet wer- den. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Schließdienst: Die Hauptzufahrt zur Baustelle sowie Zugänge zum Gebäude werden zu den genannten Arbeitszeiten durch einen Schließdienst des Baustellenkoordinators morgens geöffnet und abends verschlossen.
Beschilderungen: Durch den Baustellenkoordinator werden Fluchtwegbeschilderungen bzw. Fluchtwegkennzeichnungen vorgesehen. Des Weiteren erstellt er die Allgemeinbeschilderung nach Anweisungen z.B. des SiGe-Koordinators und des Brandschutzgutachters (z.B. Halte- verbote, Feuerwehrstandplätze, Wegeführungen, Helm- und PSA-Pflichten, usw.). Die Beschilderung ist stets zu beachten und den Anweisungen des Baustellenkoordinators ist stets Folge zu leisten.
Feuerwehrlotse/ Feuerlöscher Durch den Baustellenkoordinator wird ein Lotse zur Benennung bei der Feuerwehr gestellt. Er gibt im Notfall vor Ort entsprechende Informationen zur Gefahrenstelle und Lage an die Feuerwehr weiter. Des Weiteren stehen an der Baustelle Hand- Feuerlöscher zur Nutzung durch alle am Bau Beteiligten zur Verfügung.
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Baumaßnahme: Medizintechnik
0034 Neubau Zentralklinikum Lohr am Main
10.5 Lage und Umfeld zur Information
Für die Anfahrt bzw. Anlieferungen an die Baustelle steht ausschließlich die errichtete Privatstraße „Zentralklinikum MSP am Som- merberg“ im Nordwesten des Grundstücks zur Verfügung. Diese ist über „Zur Alm“ und „Am Sommerberg“ erreichbar.
Hier wird eine Schrankenanlage und ein Drehkreuz, beides mit elektronischer Zutrittskontrolle eingerichtet. Im dort befindlichen Container des Baustellenkoordinators ist von Montag bis Freitag, je 7:00 bis 10:00 Uhr ein Pförtner anwesend, der nach Vorlage folgender Dokumente Baustellenausweise für die am Bau tätigen Personen erstellt:
- Personenausweis (alternativ Reisepass)
- Nachweis der Sozialversicherung
- Arbeitserlaubnis ausländischer Mitbürger aus Drittstaaten
Mit diesen Baustellenausweisen kann die Baustelle zu den Arbeitszeiten betreten und verlassen werden, dies wird durch den Baustellenkoordinator dokumentiert/ erfasst. Die Baustellenausweise sind von jedem Mitarbeiter des AN permanent mit sich zu führen, es finden stichprobenartige Kontrollen statt.
Entlang der Zufahrtsstraße ist das Parken untersagt.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Sämtliche Verkehrsflächen außerhalb und innerhalb des Grundstücks, Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen auf der Baustelle sind jederzeit frei und sauber zu halten. Verunreinigungen sind durch den Verursacher unmittelbar zu entfernen.. Der verkehrsrechtlichen Anordnung auf dem Gelänge ist unbedingt Folge zu leisten.
Baustraßen auf dem Gelände sind teilweise asphaltiert, teilweise unbefestigt und z.T. unebenes Gelände.
Lagerflächen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lagermöglichkeiten von Baustoffen und Geräten auf der Baustelle begrenzt sind. Lagerflächen für Baustoffe und Geräte sind als geschotterte Flächen im Außenbereich vorhanden, siehe beigefügter BE-Plan.
10.6 Anlieferung
Die Anlieferung von Material hat fracht- und verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfanges, sind vom AN auf der Baustelle in Empfang zu nehmen; an den AG gesandte Lieferungen werden auf Kosten des AN, an den Absender zurückgeschickt.
Anmeldung von Anlieferungen: Durch den Baustellenkoordinator wird eine Software zur Anmeldung von Anlieferungen zur Verfügung gestellt. Nach Auftragsertei- lung erhält der AN Zugangsdaten und eine Einführung in die Software.
Die Software enthält Stammdaten des AN und Kontaktdaten der jeweiligen Nachunternehmer und Lieferanten. Diese müssen dem Baustellenkoordinator vorab mitgeteilt werden und werden dann in die Firmenliste der Software eingepflegt.
Danach kann der AN seine Anlieferungen selbstständig in der Software als Anfrage anlegen. Freie Zeitfenster zu den einzelnen Lieferzonen (falls mehrere Lieferzonen vorhanden) werden angezeigt und können frei gewählt werden. Die Anfrage ist mindestens 48 Stunden vor der Anlieferung zu stellen. Nach Bestätigung durch den Baustellenkoordinator wird der AN per E-Mail informiert. Die Bestätigung (Lieferavis) muss der Fahrer der Anlieferung elektronisch oder als Ausdruck mit sich führen.
Ohne diese Lieferavis erhält der Fahrer keine Zufahrtsberechtigung auf das Grundstück und die Baustelle und kann die geplante Anlieferung nicht ausführen. Er muss die Zufahrt unverzüglich wieder für den weiteren Lieferverkehr räumen. Ggf. anfallende Kosten sind durch den AN zu tragen.
In der Software werden alle erfolgten und geplanten Anlieferungen dokumentiert und können, auch durch den AN, jederzeit einge- sehen werden.
10.7 Arbeitszeiten
Die Arbeiten können in den Zeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeführt werden. Nach rechtzeitiger Absprache mit der Objektüberwachung des AG kann in Ausnahmefällen auch samstags zu den gleichen Zeiten gearbeitet werden. Hierbei sind hinsichtlich besonders lärm-, erschütterungs- und staubintensiver Arbeiten die nachstehenden Hinweise unter Punkt 10.15 Baulärm zu beachten.
10.8 Organisation, Koordination, Vertretung des AN
Der AN hat über die Ausführung seiner Leistungen einen bevollmächtigten, deutschsprachigen Vertreter zu stellen und zur Verfügung des AG zu halten. Dieser Vertreter muss fachkundig und als verantwortlicher Techniker u. a. berechtigt sein, Weisungen in Empfang zu nehmen und auszuführen. Der Austausch des Vertreters des AN durch den AN ist dem AG schriftlich anzuzeigen.
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Baumaßnahme: Medizintechnik
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10.9 Baustellenreinigung
Der AN hat die Baustelle während der Ausführung seiner Leistungen sauber zu halten. Anfallende Materialreste, Verpackungsmaterial u. ä. und alle sonstigen, vom AN verursachten Verunreinigungen (Flasche, Brotzeitpapier u. a.) sind gem. DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 laufend fachgerecht zu beseitigen. Nach notwendiger Anmahnung der Baureinigung durch die Bauleitung wird der Auftraggeber bei Nichterfüllung die Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers selbst veranlassen.
Für die Entsorgung steht ein Wertstoffhof auf dem Baugelände zur Verfügung, der durch die Baustellenkoordination bzw. einen Ent- sorgungslogistiker errichtet und betrieben wird und für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Abfälle sind täglich, spätestens am Folgetag, auf dem Wertstoffhof zu entsorgen. Das gilt auch für Abfälle, die in den angemieteten Containern anfallen. Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind: Montag - Freitag von 13:00 - 16:00 Uhr.
Der Transport zum Wertstoffhof sowie das korrekte Trennen der Abfälle erfolgt alleinverantwortlich durch den jeweiligen AN. Bei Bedarf werden vom Wertstoffhof rollbare Behälter mit 660 Litern oder 240 Litern zur Verfügung gestellt. Der Entsorgungslogistiker kontrolliert die Vorsortierung und entleert diese in die entsprechenden Container.
Auf dem Wertstoffhof werden Container zur getrennten Entsorgung wie folgt vorgehalten:
- Baustellenmischabfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle), AVV 17 09 04
- Bauschutt recyclingfähig (Fliesen, Keramik, Kalksandsteine, Beton usw.), AVV 17 01 07
- Bauschutt nicht recyclingfähig (Baustoffe auf Gipsbasis, usw), AVV 17 08 02
- Pappe / Papier, AV 15 01 01
- Metallschrott gemischt, AVV 17 04 05
- Holz, unbehandelt AI bis behandelt ohne schädliche Belastung AIII
- Kunststoffe AVV 17 02 03
- Polystyrol
- Glaswolle, Mineralwolle
- Verbundverpackungen
- Restmüll (Isolierung, Dachpappe, usw.)
Nur korrekt getrennte Abfälle können im Wertstoffhof abgegeben werden. Das Anliefern von Mischmüll ist nicht gestattet. Nicht kor- rekt getrennte Abfälle sind auf Anweisung des Entsorgungslogistikers nach zu sortieren, den Anweisungen des Entsorgungslogisti- kers ist Folge zu leisten. Die ausführende Firma erhält eine Bescheinigung über Menge/Art des entgegengenommenen Abfalls durch den Entsorgungslogisti- ker. Die Bescheinigungen sind durch den AN gesammelt mit der Schlussrechnung einzureichen.
Sämtliche Transport- und Entsorgungskosten, sowie Kosten für Dokumentationen werden dadurch vom AG übernommen. Das ist bei der Kalkulation der Angebote zu berücksichtigen. Das Aufstellen von eigenen Containern auf der Baustelle ist untersagt.
10.10 Rauch- und Alkoholverbot
In allen Gebäuden, auch auf den Dächern, herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Gebäude gestattet. Es herrscht für alle Baubeteiligten absolutes Alkoholverbot. Bei Zuwiderhandlung werden betreffende Personen mit sofortiger Wirkung von der Baustelle verwiesen.
10.11 Abrechnung
Alle Rechnungen sind an den Auftraggeber zu adressieren.
Die Abrechnung erfolgt komplett elektronisch über das Rechnungsmodul des Poolarserver. Die Originalrechnung kann nur digital im Projektkommunikationssystem (PKM) eingehen. Der AN erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Als Rechnungseingang von Abschlagsrechnungen gilt allein die Einstellung der Rechnung auf dem PKM. Die Übergabe von Rechnungen und Aufmaßen vor Ort an die Objektüberwachung zählt nicht als Rechnungseingang.
Der AN ist verpflichtet, das wiederum in das PKM eingestellte geprüfte Rechnungsexemplar herunterzuladen.
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