Anlage D.01 – Mustervertrag
Vertrag[1] über
die Lieferung elektrischer Energie für die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
zwischen
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
14467 Potsdam
– im Folgenden auch Auftraggeberin genannt –
und
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– im Folgenden auch Auftragnehmer/in genannt –
gemeinsam im Folgenden als die Parteien bezeichnet
wird folgender Vertrag geschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 3 Persönliche/r Ansprechpartner/in und Bereitstellung von Daten 6
§ 4 Art und Umfang der Lieferung 6
§ 6 Preis, Zahlungsbedingungen und Abrechnung 6
Anlagen zum Vertrag[2]
Anlage 1: Preisblatt (Anl B.03)
Anlage 2: Leistungsbeschreibung (Anl D.02)
Anlage 2a: Lieferstellen (Anl. D.02a)
Anlage 2b: Lastgang (Anlage D.02b)
Anlage 3: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen (Anl. D.01a)
Präambel
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ist die Allgemeine Ortskrankenkasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Potsdam. Sie ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und mit etwa 1,73 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse im Nordosten Deutschlands.
Vertragsgegenstand
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- Die/Der Auftragnehmer/in wird von der Auftraggeberin mit der vertragsgegenständlichen Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 dieses Vertrages) beauftragt.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages die in Anlage 2a dieses Vertrages genannten Lieferstellen des Auftraggebers mit elektrischer Energie zu beliefern.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich für alle in Anlage 2a dieses Vertrages genannten Lieferstellen ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie – soweit er nicht von Eigenerzeugungsanlagen gedeckt wird - vom Auftragnehmer zu beziehen und die abgenommene Energiemenge gemäß der Preisregelung in Anlage 1 diese Vertrages zu vergüten.
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- In Zweifelsfällen ist für die Auslegung des Vertrages der in den gesamten Vergabeunterlagen zum Ausdruck gekommene Wille der Auftraggeberin maßgebend. Als Widerspruch gilt nicht, wenn in den Vergabeunterlagen oder im Vertrag Nebenpflichten einer Partei begründet werden, die im jeweils anderen Dokument fehlen.
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Vertragsbestandteile
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- Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Vertragsbestandteile sind folgende Unterlagen in nachstehender Reihenfolge
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- dieser Vertrag nebst seinen Anlagen
- die Bewerbungsbedingungen zum Vergabeverfahren, welches Grundlage für die Vergabe des hier gegenständlichen Auftrags war, nebst allen Anlagen und Anhängen
- das Protokoll bzw. der Schriftverkehr zu den Verhandlungsgesprächen, sofern der Auftrag im Wege einer freihändigen Vergabe oder eines Verhandlungsverfahren vergeben wurde
- der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens (VOL/B) jeweils geltenden Fassung
- das Angebot der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers vom xx.xx.xxxx.
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- Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestandteile des Vertrages in der sich aus vorstehendem Abs. 1 ergebenden Rang- und Reihenfolge. Soweit innerhalb einer Ziffer eines Vertragsbestandteils Widersprüche bestehen, gilt grundsätzlich die dort genannte Rang- und Reihenfolge unter der Prämisse, dass die jeweils weitergehende und/oder qualitativ höherwertige Anforderung/Leistung als vereinbart gilt. Keine Anwendung findet diese ausschließlich für Widersprüche geltende Rangfolge, sofern sich eine etwaige Unklarheit und/oder Unvollständigkeit in einer vorrangigen Vertragsgrundlage durch eine nachrangige Vertragsgrundlage beseitigt/vervollständigt lässt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Leasingbedingungen, Allgemeine Servicevertragsbedingungen und ähnliche der/des Auftragnehmers/-in sind ausgeschlossen und werden auch nicht nachrangig Vertragsbestandteil.
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Persönliche/r Ansprechpartner/in und Bereitstellung von Daten
Der Auftragnehmer benennt der Auftraggeberin für die gesamte Vertragslaufzeit eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in, der/die der Auftraggeberin für alle Belange im Zu-sammenhang mit der Lieferung elektrischer Energie zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin auf Anforderung innerhalb von fünf Werktagen ein aktuelles Verzeichnis der Lieferstellen mit allen relevanten Stammdaten sowie aktuellen Verbrauchsangaben in einem Excel-kompatiblen Format zur Verfügung. Für Abnahmestellen mit Leistungsmessung übermittelt der Auftragnehmer die Lastgänge auf Anforderung innerhalb von fünf Werktagen an die Auftraggeberin.
Art und Umfang der Lieferung
Die vereinbarte Vertragsmenge beläuft sich auf ca. 3,6 GWh je Lieferjahr. Es wird ein To-leranzfenster von 90 % (Mindestmenge) bis 110 % (Maximalmenge) der Vertragsmenge vereinbart.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, Lieferstellen bei Stilllegung oder Aufgabe einer Liegenschaft aus dem Vertrag zu entnehmen sowie neue Lieferstellen in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer gewünschte Än-derungen mindestens vier Wochen vor Lieferbeginn bzw. Lieferende schriftlich mit.
Die Lieferung und der Bezug der elektrischen Energie erfolgen frei Lieferstellen der Auftraggeberin. Die vertraglichen Vereinbarungen der Netznutzung mit den Verteil-netzbetreibern liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Vertragslaufzeit
Dieser Stromliefervertrag tritt zum 01.01.2027 in Kraft und besitzt eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2028.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von der Auftraggeberin oder dem Auftragnehmer mit einer Frist von neun Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt die Berechnung des maßgebenden Energiepreises für das zusätzliche Lieferjahr auf Basis der Preisformel, die für das Lieferjahr 2028 vereinbart wurde. Die Abwicklung der Preisfixierung erfolgt analog zum Vorgehen für die Lieferjahre 2027 und 2028.
Preis, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
Die gelieferte elektrische Energie wird zunächst gemäß dem Preisblatt (Anlage 1 dieses Vertrages) abgerechnet.
Die Abrechnung etwaiger Mehr- bzw. Mindermengen erfolgt nach Abschluss eines Kalenderjahres. Über- und Unterschreitungen in der Differenz zur Maximal- bzw. Mindestmenge gem. der Leistungsbeschreibung vergütet die Auftragnehmerin der Auftraggeberin wie folgt:
Bei Überschreitung der Maximalmenge wird die Differenzmenge zwischen der tatsächlich gelieferten elektrischen Wirkarbeit und der Maximalmenge (Mehrmenge) nach folgender Preisformel abgerechnet:
Mehrmengenzuschlag = (X *EPEXDayBase+ Y*EPEXDayPeak + K ct/kWh) – EP
Der Mehrmengenzuschlag kann auch negative Werte annehmen.
Bei Unterschreitung der Mindestmenge wird die Differenzmenge zwischen Mindestmenge und tatsächlich bezogener Wirkarbeit (Mindermenge) nach folgender Preisformel abgerechnet:
Mindermengenzuschlag = EP - (X*EPEXDayBase+ Y*EPEXDayPeak – K ct/kWh)
Der Mindermengenzuschlag kann auch negative Werte annehmen.
In den genannten Formeln bedeuten:
EPEXDayBase = arithmetisches Mittel der EPEX Base Preise
(Spotmarktpreise) für das jeweilige Lieferjahr
EPEXDayPeak = arithmetisches Mittel der EPEX Peak Preise
(Spotmarktpreise) für das jeweilige Lieferjahr
EP = Energiepreis für Lieferjahr gemäß Anlage 01
X = Basefaktor für Lieferjahr gemäß Anlage 01
Y = Peakfaktor für Lieferjahr gemäß Anlage 01
K = Preiskonstante für Lieferjahr gemäß Anlage 01
Die Abrechnung von Lieferstellen mit Leistungsmessung erfolgt monatlich.
Die Abrechnung von Lieferstellen mit Standardlastprofil erfolgt auf Basis von monat-lichen Abschlagszahlungen und einer Jahresendabrechnung für das jeweilige Kalenderjahr. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird in Abstimmung mit der Auftraggeberin nach dem prognostizierten Verbrauch im jeweiligen Kalenderjahr ermittelt.
Die Rechnungslegung erfolgt separat für die einzelnen Lieferstellen. Rechnungsan-schrift für Lieferstellen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
14456 Potsdam
c/o Apelona GmbH
Eisenhutweg 108
12487 Berlin
Die Versendung der Rechnungen erfolgt in Papierform. Auf den Rechnungen sind die Bezeichnung sowie die Adresse der jeweiligen Lieferstelle auszuweisen.
Es wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen vereinbart.
Falls nach Abschluss des Vertrages durch Steuern, öffentlich-rechtliche Abgaben oder sonstige gesetzlich vorgegebene Zahlungsvorgänge (keine Bußgelder, Geldstrafen o.ä.), die in direktem Bezug zur Energieerzeugung, Energiebeschaffung oder Energieverteilung bzw. Energienutzung stehen, Kostensteigerungen oder Kostensenkungen entstehen, sind diese in gleichem Maße an die Auftraggeberin weiterzugeben.
Unterauftragnehmer
- Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer/innen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Soweit der Einsatz oder der Austausch einer/s Unterauftragnehmerin/s beabsichtigt ist, ist die Auftraggeberin im Vorfeld rechtzeitig zu informieren. Im Rahmen der Information hat der/die Auftragnehmer/in durch eine schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmers/in nachzuweisen, dass sie/er tatsächlich über die Mittel und Kapazitäten dieser/s Unterauftragsnehmers/in verfügt. Bloße Zulieferungen oder rein unterstützende Hilfstätigkeiten sind nicht als Unteraufträge im Sinne dieser Regelung zu verstehen.
Die Zustimmung gilt als erteilt für die in dem Angebot der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers konkret als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen für die dort jeweils genannten Leistungen
- Im Falle des Einsatzes einer/s Unterauftragnehmers/in kann die Auftraggeberin die/den Auftragnehmer/in auffordern nachzuweisen, dass bei der Auswahl der/des Unterauftragnehmers/in der Wettbewerb gewahrt worden ist, soweit die Leistungen nicht auf der Grundlage der zwischen den Parteien vertraglich festgelegten Preise vergütet werden.
- Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer/in und Unterauftragnehmer/in sind so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des hier gegenständlichen Vertragsverhältnisses entsprechen. Durch die Übertragung von Aufgaben auf Dritte darf die pflichtgemäße Vertragserfüllung, insbesondere der Vertragszweck, die vereinbarten Termine, die Einhaltung der Vorschriften und Vereinbarungen über Datenschutz und Geheimhaltung weder gefährdet noch beeinträchtigt werden. Die/der Auftragnehmer/in hat dies durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit seinen jeweiligen Unterauftragnehmern/innen sicher zu stellen und auch sonst sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die in Satz 1 formulierten Anforderungen zu erfüllen.
- Die Auftraggeberin kann eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen, sofern sich nachträglich herausstellt, dass die/der Unterauftragnehmer/in nicht geeignet ist, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Unterbeauftragung untersagt oder die Unterbeauftragung Störungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer/in und Auftraggeberin zur Folge hat.
- Der Einsatz eines Unterauftragnehmers entbindet die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer nicht von ihren/seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Insbesondere bleibt seine/ihre Haftung für die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung unberührt. Die/Der Auftragnehmer/ haftet für Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragnehmer/innen so, als hätte er diese selbst begangen.
- Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend für jede weitere Stufe in der Kette der Unterauftragnehmer/in. Die/Der Auftragnehmer/in stellt in solchen Fällen sicher, dass nachgeordnete Unterauftragnehmer/innen durch ihre/seine direkte Unterauftragnehmer/in entsprechend verpflichtet werden.
Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer - unter Berücksichtigung aller im Zusammenhang relevanter Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner - die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der Vertragsdauer nicht mehr zugemutet werden kann.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertrags-pflichten mit sofortiger Wirkung. Der kündigende Vertragspartner kann in seiner Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Macht die Auftraggeberin von ihrem Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung Gebrauch, so ist der Auftragnehmer der Auftraggeberin zum vollen Schadenersatz verpflichtet. Der Schadenersatz umfasst insbesondere sämtliche Mehrkosten, die der Auftraggeberin während einer vorübergehenden Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien durch einen anderen Lieferanten und im Zuge der erforderlichen Neuvergabe des Lieferauftrages entstehen.
Vertraulichkeit
- Die Auftraggeberin wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge sowie alle damit zusammenhängenden Unterlagen und Daten der/des Auftragnehmers/in streng vertraulich behandeln. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die Datenschutzbestimmungen dieses Vertrages sind zu beachten.
- In gleicher Weise wird die/der Auftragnehmer/in über von der/dem Auftraggeber/in Betriebsgeheimnisse, Unterlagen und sonstigen Kenntnisse Stillschweigen bewahren.
- Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Zur Erbringung der Leistung erforderliche Unterlagen können an Unterauftragnehmer/innen gegeben werden, wenn der Datenschutz garantiert ist und entsprechende Datenschutzerklärungen und Prozessbeschreibungen sowie Datenflussbeschreibungen der Auftraggeberin vorgelegt werden.
- Die Weitergabe darf nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke erfolgen. Der Erfahrungsaustausch der Auftraggeber/in mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten der Auftraggeberin. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit, auf Grundlage dieses Vertrages, erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Sonstige Bestimmungen
- Die/Der Auftragnehmer/in verpflichtet sich, bei der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – soweit er dazu nach § 20 des Mindestlohngesetzes verpflichtet ist – in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmer/innen sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der/dem Auftragnehmer/in und Unterauftragnehmern/innen so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des hier gegenständlichen Vertragsverhältnisses entsprechen. Werden gegenüber der Auftraggeberin Ansprüche aufgrund des Mindestlohngesetzes geltend gemacht, besteht ein Freistellungsanspruch der Auftraggeberin gegenüber dem/der Auftragnehmer/in. Der Auftraggeberin ist auf Verlangen jederzeit eine umfassende und unverzügliche Auskunft in Bezug auf Zahlung des Mindestlohns zu erteilen.
- Ansprüche der Vertragsparteien aus diesem Vertrag müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung schriftlich gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie ausgeschlossen. (2) Wird ein Anspruch fristgerecht geltend gemacht, so muss er innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung oder Nichtreaktion der anderen Partei gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls erlischt er endgültig.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag unter Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbaren die Parteien Potsdam.
Salvatorische Klausel
- Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Wirkung.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
______________, den ____.____._____ ______________, den ____.____._____
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Für die/den Auftragnehmer/in Für die Auftraggeberin
[Name] [Name]
[Funktion] [Funktion]
- Der nachfolgende Hinweis wird vor Zuschlag entfernt: Bei Aufträgen, die im Wege eines Vergabeverfahrens vergeben werden, erfolgt der Vertragsschluss grundsätzlich bereits mit der Erteilung des Zuschlags. Eine gegenseitige Unterschrift erfolgt dann lediglich zu Dokumentationszwecken. In Ausnahmefällen kann jedoch die Schriftform vorgeschrieben sein (Bsp.: § 56 SGB X). In diesen Fällen sind die jeweils vorgegebenen Formvorgaben zu beachten (Bsp.: Unterschrift). ↑
- Die bei den Anlagen in Klammern geführten Bezeichnungen (Bsp.: Anl B.03) sind diese, wie sie in dem, dem Vertrag zugrundeliegenden Vergabeverfahren verwendet wurden. ↑