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Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
zwischen Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Ö039.26
"Auftraggeber"
und _____ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____ "Auftragnehmer"
1 Leistungsumfang
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung | Menge | EXP¹ | Liefertermin | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| und -beschreibung, | ||||||
| Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart und | ||||||
| Version) | ||||||
| 1 | Open-E JovianDSS Produkt License (gem. Leistungsverzeichnis Pos. 4) | 1 | x | 4 Wochen nach Auftragser- teilung | ||
| 2 | Open-E JovianDSS Storage Extension 16TB (gem. Leistungsverzeichnis Pos.5) | 1 | x | 4 Wochen nach Auftragser- teilung |
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____, Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. ☐ Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate _____ Monate.
☐ Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: _____.
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Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)
2 Vertragsbestandteile Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. (Vergabeunterlagen des Auftraggebers vom tt.mm.2026) und Nr. 2 (Angebot des Auftragnehmers vom tt.mm.2026) sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen
- Vergütung für Hersteller-Service und Support (gem. Leistungsverzeichnis Pos. 6): _________EUR (netto).
- Vergütung für Installation der Software auf dem Storagesystem (gem. Leistungsverzeichnis Pos. 7): _________EUR (netto).
Die Vergütung erfolgt nach Komplettlieferung.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
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