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Lieferung eines Radladers der 10- bis 12-Tonnen-Klasse mit Anbauteilen

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Main-Kinzig-Kreis

Eigenbetrieb-Abfallwirtschaft

Leistungsbeschreibung-/Verzeichnis

Lieferung eines

Radladers

der Betriebsgewichtsklasse 10 t bis 12 t

für das Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer

Ausschreibende Stelle: Main-Kinzig-Kreis

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Deponiestraße 6

63571 Gelnhausen

Datum: 18. September 2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorgang 3

  2. Standort und Umgebung der abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem AWZ-Hailer 3

  3. Anlagenbetrieb und Einsatz des neuen Radladers, einschl. der Anbaugeräte 5

3.1 Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortieranlage 5

3.2 Asphaltierte Verkehrswege und Lageflächen 6

  1. Anforderungen an den neuen Radlader und die Anbaugeräte 7

4.1 Betriebliche Randbedingungen 7

4.2 Technische Spezifikationen des Radladers 8

4.3 Technische Spezifikationen der Klappschaufel 11

4.4 Technische Spezifikationen der Kehrmaschine 12

4.5 Technische Spezifikationen des Schneeschilds 13

4.6 Gewährleistung und Service 14

4.7 Dokumentationen 15

4.8 Einweisung des Betriebspersonals und Funktionsprüfung 16

4.9 Abnahme 16

4.10 Lieferort / Liefertermin 17

4.11 Probebetrieb im Zuge des Vergabeverfahrens 17

  1. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren 18

6.Zuschlagskriterien 19

  1. Bieterangaben 21

7.1 Vorzulegende Unterlagen 21

7.2 Erklärungen des Bieters 21

7.3 Technische Daten des angebotenen Radladers und der Anbaugeräte 22

7.4 Sonstige Bieterangaben zum Angebot 23

  1. Angebot 24

8.1 Lieferung des Radladers und der Anbaugeräte 24

8.2 Wartung und Service im Gewährleistungszeitraum 24

8.3 Reparaturen 25

8.4 Probebetrieb 26

8.5 Zusammenstellung der Angebotspreise 27

  1. Arbeitsschutz 28

  2. Zahlungsbedingungen 28

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  1. Vorgang

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises ist Betreiber des Abfallwirtschafts- zentrums (AWZ) Gelnhausen-Hailer. Auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums befin- den sich u. a. eine Sperrmüllsortieranlage und andere abfallwirtschaftliche Anlagen sowie mehrere Zwischenlager, in und auf denen Altholz, Altmetalle, Teppichböden/Textilien, Altpa- pier/Kartonagen, Bauschutt / Erdaushub, u. ä. Abfallstoffe entweder sortiert, zerkleinert und/ oder in größere Transporteinheiten umgeschlagen werden, sowie die Deponie Hailer und die Betriebs- und Verwaltungsgebäude des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

Hauptsächlich für den Betrieb vor der Sperrmüllsortieranlage und auf den anderen befestig- ten Asphaltflächen beabsichtigt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft einen neuen Radlader der Betriebsgewichtsklasse von etwa 10 t bis 12 t, einschl. mehrerer Anbaugeräte anzuschaffen.

Die an den neuen Radlader und die verschiedenen Anbaugeräte gestellten Anforderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Anschluss daran ist das Leistungsverzeichnis für die Lieferung des Radladers und der Anbaugeräte aufgeführt.

  1. Standort und Umgebung der abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem AWZ-Hailer

Das AWZ-Hailer mit seinen abfallwirtschaftlichen Anlagen liegt im Main-Kinzig-Kreis, etwa 2km südlich der Autobahnabfahrt Gelnhausen-West der A66.

Auf Abb. 1 ist die Lage des AWZ-Hailer darge- stellt. Die Zufahrt zum AWZ erfolgt über die L3202 und die Deponiestraße.

Abb. 1: Lage des Abfallwirtschaftszentrums Gelnhausen-Hailer (Quelle: OpenStreetMap)

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Die Sperrmüllsortieranlage, auf der der neue Radlader hauptsächlich eingesetzt werden soll, und die übrigen abfallwirtschaftlichen Anlagen sind auf dem Luftbild in Abb. 2 dargestellt und in Tabelle 1 beschrieben:

5

4 6

9

7 3

1

2 8

Abb. 2: Abfallwirtschaftliche Anlagen auf dem AWZ Gelnhausen-Hailer

Anlagen-Nr.Abfallwirtschaftliche/deponiebautechnische Anlagen mit vorh. Elektroinstallation
1Eingangszone des AWZ mit Fahrzeugwaagen
2Betriebs- und Verwaltungsgebäude
3Halle der Sammel- und Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte
4Umschlaghalle für Altpapier mit Außenlager
5Sperrmüllsortieranlage mit angrenzender Zwischenlagerfläche
6Gasverwertungsanlage
7Sickerwasser-Behandlungsanlage
8Müllumschlagstation
9Werkstatthalle

Tab. 1: Abfallwirtschaftliche Anlagen des AWZ Gelnhausen-Hailer

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Im Zuge der Angebotsbearbeitung können die abfallwirtschaftlichen Anlagen vom Bieter be- sichtigt werden. Ansprechpartner für eine Terminabsprache bzw. zur Beantwortung von Fra- gen zum Betrieb der Anlagen, in/auf denen der anzuschaffende Radlader eingesetzt werden soll, sind die Leiter der abfallwirtschaftlichen Anlagen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer (Anlagenleiter)

Herr Siegert Herr Arndt Tel.-Nr. +49 (6051) 8898 - 100 Mobil-Tel.Nr. +49 (175) 2231389 Mobil-Tel.Nr. +49 (175) 4063832

  1. Anlagenbetrieb und Einsatz des neuen Radladers, einschl. der Anbaugeräte

3.1 Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortieranlage

Die Kapazität der Sperrmüllsortieranlage ist ausgelegt auf einen Jahresdurchsatz von etwa 20.000 t/a Sperrmüll.

Auf der Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortierhalle (Abb. 2, Nr. [5]) wird im Wesent- lichen der dem Main-Kinzig-Kreis (zum Teil in Pressfahrzeugen) angediente Sperrmüll und getrennt angeliefertes Altholz sowie geringe Mengen an Erdaushub und Bauschutt und sons- tige geringe Mengen an verschiedenen Abfallstoffen umgeschlagen.

Aus dem angelieferten Sperrmüll werden auf der Zwischenlagerfläche zunächst große Sperrmüllteile, die nicht in der angrenzenden Sortieranlage sortiert werden können, wie z. Bsp. Matratzen, Polstermöbel (Sofa’s, Schränke, usw.), große Kunststoffteile, Produkte aus Ver- bundwerkstoffen (z. B. kaschierte Dämmstoffe), Altholz, Wurzelstöcke, usw., mit einem Bagger aussortiert und mit einem semimobilen Abfall-Zerkleinerer (Schredder) zerkleinert.

Einzelne Teile der mit dem Bagger aussortierten Stoffe, die nicht geschreddert werden, sollen mit dem neuen Radlader mit Hilfe einer Greiferfunktion der Schaufel aufgenommen und vor den dafür vorgesehenen Großcontainern abgelegt werden. (Eine Verladung in die Container ist mit dem neuen Radlader nicht vorgesehen - dafür stehen größere Maschinen zur Verfü- gung.)

Die kleineren Sperrmüllanteile sollen mit dem neuen Radlader auf ein überdachtes, etwa 1,5m über GOK vorhandenes Förderband aufgegeben werden. Über das Förderband wird der Sperrmüll dann in die Sortierhalle transportiert. In der Sperrmüllsortierhalle werden vom Betriebspersonal energetisch und stofflich verwertbare Reststoffe (im wesentlichen Metall/ Schrott, Teppichböden, Textilien, Holz sowie Kunststoffe) aussortiert und in verschiedene Container gefüllt.

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Auf der Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortieranlage wird in offenen Boxen u. a. auch Erdaushub und Bauschutt aus Kleinanlieferungen zwischenlagert, der beim Erreichen der Lagerkapazität von einem vorhandenen größeren Radlader in große Transport-Container umgeschlagen wird. Der neue Radlader soll allerdings auch zum Zusammenschieben von Kleinanlieferungen an Erdaushub / Bauschutt in den Lagerboxen sowie vor den Großcontai- nern eingesetzt werden.

Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des neuen Radladers soll der Radlader mit einer Klappschaufel mit „4-in-1-Funktion“ mit hydraulischer Betätigung ausgerüstet werden, die geeignet ist für Lade-, Greif-, Planier- und Entleerarbeiten.

Insbesondere während der Anlieferung kleiner Abfallmengen und des dabei erforderlichen Kundenkontakts muss der der Fahrer des Radladers sehr häufig in den Radlader einsteigen und wieder aussteigen. Deswegen sollte der Ein-/Ausstieg in den Radlader für den Fahrer möglichst einfach (wenige, nicht zu steile Auftritte und beidseitige, gut erreichbare Haltegrif- fe)gestaltet sein.

3.2 Asphaltierte Verkehrswege und Lageflächen

Auf dem AWZ Gelnhausen-Hailer befinden sich etwa 3 ha asphaltierte Verkehrsflächen (Stra- ßen und Lagerflächen) die durch den Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen - insbeson- dere beim Abkippen der angelieferten Abfallstoffe, beim Schreddern von Sperrmüll und im Zusammenhang mit der noch laufenden Endprofilierung der Deponie Hailer durch die Anlie- ferung von Erdaushub und Bauschutt - z. T. stark verschmutzt werden. Der neue Radlader soll auch für die Reinigung der asphaltierten Verkehrsflächen eingesetzt werden. Dazu ist als Anbaugerät für den neuen Radlader ein Kehrbesen mit Wassertank zu liefern (ohne Seitenbesen).

Zusätzlich zu den Straßenreinigungsarbeiten soll der Radlader im Winter zur Schneeräumung eingesetzt werden. Dazu ist als zusätzliches Anbaugerät ein Schneeschild zu liefern.

Da insbesondere wegen der z. T. kleinteiligen Belegung der Lagerflächen der Verkehrsraum eng begrenzt ist, sollen die beiden Anbauteile Kehrmaschine bzw. das im Betrieb schräg ste- hende Schneeschild nur geringfügig (ca. 5 bis 10 cm) über die Breite des Radladers hinaus reichen.

Es wird den Bietern empfohlen, im Zuge der Angebotsbearbeitung die örtlichen Ver- hältnisse auf den im Kapitel 3 beschriebenen Anlagen zu besichtigen.

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  1. Anforderungen an den neuen Radlader und die Anbaugeräte

4.1 Betriebliche Randbedingungen

Für die Auswahl der Größe des Radladers und dessen Ausstattung sowie die Bemessung dessen Ausrüstung sind vom Bieter folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:

a) Einsatz des Radladers und die dafür erforderliche Schaufel bzw. Anbaugeräte:

Einsatz des RadladersSchüttdichte/Gewicht der Abfallstoffe, Beanspruchung des Radladers und der AnbaugeräteErforderliche Ausrüstung
Beschickung des Förderbands der Sortieranlage mit Sperrmüll𝜚 = 0,1 bis 0,4 t/m3Klappschaufel V ≥ 1.600 Liter
Aufnehmen und Transportieren von ein- zelnen aussortierten Sperrmüllteilen auf der Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortieranlagem = 200 kg max
Aufnehmen / Verschieben von Erdaus- hub / Bauschutt auf der Zwischenlager- fläche neben der Sperrmüllsortieranlage𝜚 = 1,3 bis 1,7 t/m3
Reinigung von (stark) verschmutzten asphaltierten Straßen und Lagerflächen auf dem gesamten AWZ-HailerErdaushub/Bauschutt, feiner Sperrmüll, u. ä. StoffeKehrmaschine mit Wassertank
Räumen von Schnee auf den asphaltier- ten Straßen und Lagerflächen auf dem gesamten AWZ-HailerPulver- und NassschneeSchneeschild

Tab. 2: Einsatzzweck und Ausrüstung des neuen Radladers

b) Zur Bemessung der erforderlichen Größe des Radladers ist

  • die zulässige Traglast gemäß der ISO-Norm 14397-1 "Erdbaumaschinen - Lader und Baggerlader - Teil1: Berechnung der zulässigen Traglast und Prüfverfahren zum Nach- weis der berechneten Kipplast“ mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,0 zu ermitteln,
  • für den Nachweis der Kipplast (voll eingelenkt) ist das vom Bieter angebotene tatsächli- che Schaufelvolumen der Klappschaufel und einer max. Schüttdichte von 1,7 t/m3 beim Aufnehmen von Erdaushub/Bauschutt anzusetzen,
  • der Nachweis bzw. die Angabe der Größe der Kipplast bzw. zulässigen Traglast ist mit Angebotsabgabe vom Bieter vorzulegen,

c) Die wöchentliche Einsatzzeit des neuen Radladers ist begrenzt auf die Öffnungszeiten des AWZ-Hailer, von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 16:00 Uhr, .an denen auch Abfälle und Reststoffe angeliefert werden.

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d) Einige der umzuschlagenden Abfall-/Reststoffe neigen bei trockenen Witterungsverhält- nissen - insbesondere im gesamten Umfeld des Schredders auf der Zwischenlagerfläche neben der Sperrmüllsortieranlage - trotz Bedüsung mit Wasser, zu einer starken Staub- entwicklung.

e) Beim Betrieb des Schredders kam es in der Vergangenheit einige Male zu z. T. schweren Schäden an den Kabinenscheiben der vorhandenen, dort eingesetzten Umschlagbagger und Radlader, wobei einzelne Sperrmüllteile aus Metall oder Kanthölzer mit Metallbe- schlägen vom Schredder in die Scheiben geschleudert wurden und die Scheiben durch- schlagen haben. Betroffen davon waren sowohl Front- als auch dem Schredder zuge- wandte Seitenscheiben. Aus diesem Grund werden an die Widerstandsfähigkeit der Ka- binenscheiben des neuen Radladers erhöhte Anforderungen gestellt.

f) Die Anbaugeräte sollen über einen hydraulischen Schnellwechsler des Radladers mon- tiert werden.

4.2 Technische Spezifikationen des Radladers

Bauteil / Funktion des Radladersgeforderte Spezifikation
Bauart des RadladersRadlader, knickgelenkt mit Klappschaufel (mit 4 in 1 Funktion) und Betrieb von hydraulisch angetriebenen Anbaugeräten.
EinsatzzweckBeschreibung der abfallwirtschaftlichen Betriebe, auf denen der Radlader eingesetzt werden soll: siehe Kapitel 3. Lade-, Greif-, Planier- und Entleerarbeiten, sowie Reinigungsarbeiten und Schneeräumung mit entsprechenden Anbaugeräten, in den in Kapitel 4.1 dargestellten Einsatzbereichen
Betriebsgewichtangepaßt an Aufgabenstellung, nach Vorschlag des Bieters, jedoch mind. etwa 10 t und max. etwa 12t
MotorNiedrigemissions-Dieselmotor, mit Abgasnachbehandlung, automatischer Absenkung der Motordrehzahl bei Inaktivität sowie (zeitlich einstellbarer) automatischer Leerlaufabschaltung zur Minimierung des Kraftstoff- verbrauchs, Wasserabscheider am Dieselfilter, elektrisch beheizbar.
Motorleistungangepaßt an die Aufgabenstellung, nach Wahl des Bieters, jedoch mind. etwa 95 kW
EmissionsgrenzwerteAbgasvorschrift: EU-Stufe V
Rußpartikel-FilteranlageDieselpartikelfilter und Oxidationskatalysator mit regelmäßiger automati- scher Regeneration während des Betriebs, also ohne Maschinenstillstand
Motorluft-AnsaugungSieb / Gitter / Trockenluftfilter mit Vorabscheider (Turbo II) und automatischer Staubaustragung

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Bauteil / Funktiongeforderte Spezifikation
des Radladers
KühlerGrobmaschiger Kühler, ausklappbar (zum besseren Reinigen), mit automa- tischem Umkehrlüfter (durch Drehrichtungsänderung, keine verstellbaren Schaufeln) und einstellbaren Intervallen der automatischen Reversierfunk- tion (anpassbar an unterschiedlich intensive Staubquellen).
SchmieranlageElektrische, automatische Zentralschmieranlage
StromversorgungNotabstellschalter, Batteriehauptschalter Lichtmaschine vor Staub geschützt (gekapselt)
HydrauliksystemArbeitshydraulik mit ausreichender Förderleistung (mind. 60 bis 90 l/min) und zusätzlichem 3. Hydraulik-Steuerkreis für den Betrieb der vorgesehenen Anbaugeräte, Steuerkreis, doppelt wirkend, bis zur Werkzeugaufnahme geführt, Dauerlauffunktion (Dauerölbetrieb) für Anbaugeräte, Absicherung der Hydraulikkreise mit Sicherheitsventilen (Hubsicherheits- ventile / Überlastungsschutz), Schutzabdeckung für Hydraulikleitungen, Schutz der Hydraulik-Hub-und Kippzylinder Feinstfiltrierung des Hydrauliköls ≤ 3 𝜇
FahrantriebHydrostatischer Fahrantrieb oder glw., Höchstgeschwindigkeit 20km/h, einstellbar, mit Last-Dämpfungssystem beim Fahrbetrieb mit gefüllter Schaufel, automatische Lamellen-Selbstsperrdifferenziale an allen 4 Rädern der Vor- der- und Hinterachse (100%), Wickelschutz an Vorder- und Hinterachse, einstellbare oder automatische Traktionskontrolle, variabel einstellbarer Kriechgang (z.B. für Kehrbetrieb).
Bedienung / SteuerungBedieneinheit mit Display / Anzeigeinstrumente, 1 Multifunktionshebel / Joystick mit 3. Steuerkreis für alle Arbeitsfunktio- nen (EU Ausführung), mit proportionaler, feinfühliger, elektrischer Ansteuerung der Arbeitsbe- wegungen, am Sitz montiert, sodass der Joystick mit dem Sitz mitschwingt, mit Fahrtrichtungsschalter.
LenkungLenkrad, Höhe und Neigung verstellbar
Räder und BereifungSchlauchlose Radladerreifen 17,5 R25 Michelin XLD D 2, o.glw., mit Dicht- gel, mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beanspruchungen, TRA-Code: L5 (Felsreifen, wenig anfällig für Schnitte), erf. Tragfähigkeitsindex: angepasst an max. Belastung der Reifen, einschl. max. Zuladung, erf. Geschwindigkeitsindex: angepasst an die max. zul. Fahrgeschwindigkeit, Radabdeckungen vorn und hinten.

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Bauteil / Funktiongeforderte Spezifikation
des Radladers
Ersatzbereifung2 Ersatzreifen, einschl. Felgen, Spezifikationen wie oben beschrieben.
SystemüberwachungAutomatische Datenerfassung der Maschinendaten, Betriebsparameter und Fehlerbenachrichtigungen (Störungscode) im Radlader, einschl. Da- tenfernübertragung (Telematik) zu einem PC auf dem Betriebsgelände.
HubgerüstHubgerüst in verstärkter Ausführung, mit Laststabilisator und Schwingungstilgung, erf. Ausschütthöhe über dem Aufgabeförderband der Sperrmüllsortier- anlage : ≥ 1,5m
SchnellwechslerHydraulischer Schnellwechsler, zum Austausch der Klappschaufel, der Kehrmaschine mit Wassertank und und dem Schneeschild, marktkompatible Standardausführung gemäß ISO 23727.
Kipplast, geknicktNachweis der Kipplast (geknickt 40° bzw. voll eingeschlagen bei >40°) - für die angebotene Klappschaufel unter Ansatz der max. Schüttdichte für Erdaushub/Bauschutt gemäß Tabelle 2, - für Einsatz mit Kehrmaschine inkl. Wasserfüllung. Angabe der zulässigen Traglast, unter Ansatz eines Sicherheitsbeiwertes von 2,0 für die verschiedenen Lastfälle.
Schutz gegen Schmutz und StaubFür alle staubempfindlichen Bauteile, unter Berücksichtigung der im Kapi- tel 3. beschriebenen Einsatzzwecke in den verschiedenen abfallwirtschaft- lichen Anlagen und der hohen Staubbelastung, staubgeschützte Lichtmaschine
BeleuchtungLED Fahrscheinwerfer, zusätzlich an Dach-Reling befestigte LED-Zusatzscheinwerfer, je 2 Stück vorn und 2 Stück hinten, mit Schutzblechen oder klappbaren Schutzgitter an den Fahrscheinwerfern.
FahrersitzLuftgefedert (vertikal und horizontal gefedert), einstellbare Lendenwirbel- stütze, Sitzkissentiefe- und neigungseinstellung, Kopfstütze, klimatisierter Sitz (Sitzheizung) mit aktiver Belüftung, verstellbare Armlehnen und Sicher- heitsgurt, z. B. “Grammer Evolution Komfort”, mit großer Sitzfläche, o. glw. Der Fahrersitz muss so in die Fahrzeugkabine eingepasst werden, dass auch größere Personen bequem Platz finden und die Bedienbarkeit der Maschine ohne Einschränkungen gewährleistet ist.
Warnleuchte / Rück- fahrwarneinrichtungLED-Rundumwarnleuchte oder Warnblitzer (orangefarben), blaue LED-Rückfahrblitzer mit akustischer Rückfahrwarnanlage (Breitband- schnarre, kein “Piepton”)
WinterbetriebStandheizung, dieselbetrieben oder elektrisch (mit 230V-Anschluß)
SpezialwerkzeugeLieferung von Spezialwerkzeugen, die ggf. für die Durchführung von War- tungsarbeiten benötigt werden

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Bauteil / Funktiongeforderte Spezifikation
des Radladers
FahrzeugkabineROPS-Sicherheitskabine (Roll Over Protective Structure), hydraulisch kippbar, Scheibenwischer vorn und hinten, Heckscheibenheizung , Außenspiegel elektrisch beheizt und elektrisch verstellbar, Kabine schallgedämmt, Klima-Anlage mit Klimaautomatik, DAB-Radio, Mobiltelefonhalterung und Freisprecheinrichtung mit Blue- tooth-Verbindung, 12 V-Anschluss, Ablagefächer, Rückfahrkamera mit hochauflösendem Farbmonitor und Personenerken- nung, Schiebefenster, links, Klarsicht-Scheiben (nicht getönt) aus Verbundsicherheitsglas gemäß DIN EN 356 mit folgenden Widerstandsklassen: - Front und rechte Seite: durchwurfhemmendes Glas ≥ P1A, - Heck und linke Seite: Normalglas (Notausstieg) - keine Gitter vor den Scheiben, Sonnenrollo / Sonnenschutz an der Frontscheibe, Podest mit Haltegriff zur Reinigung der Frontscheibe von außen.

Tab. 3: Technische Anforderungen an den Radlader

4.3 Technische Spezifikationen der Klappschaufel

Bauteil / Funktion der Klappschaufelgeforderte Spezifikation
Bauart der Klappschaufelhydraulisch betätigte 4-in-1 Klappschaufel (Mehrzweckschaufel), bestehend aus zwei beweglichen Schaufelhälften, geeignet für Lade-, Greif-, Planier- und Entleerarbeiten, für den angebotenen Radlader mit einem Betriebsgewicht von ca. 10 t bis 12 t.
EinsatzzweckBeschreibung der abfallwirtschaftlichen Betriebe, auf denen der Radlader eingesetzt werden soll: siehe Kapitel 3. Lade-, Greif-, Planier- und Entleerarbeiten in den in Kapitel 4.1 dargestell- ten Einsatzbereichen
Abmessungen / Volumen•Mindest-Schaufelinhalt: ca. 1, 6 m³ •Schaufelbreite: mit geringem Überstand angepaßt an die Breite des Radladers •Geometrie geeignet für gutes Eindringverhalten und vollständige Entleerung

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Bauteil / Funktion dergeforderte Spezifikation
Klappschaufel
Konstruktion•Schaufelkörper aus hochfestem Stahl, •Verschleißteile (insbesondere Schneidkanten) aus hochverschleißfestem Material (z. B. ≥ 400 HB), •verwindungssteife Ausführung für Greifbetrieb, •verstärkte Seitenwangen, •robuste, wartungsfreundliche Lagerstellen (abschmierbar), •Bolzen gehärtet und austauschbar, •hohe Stabilität im Lade-, Greif- und Planierbetrieb.
Schneiden / Verschleißteile•Verschraubte, austauschbare Hauptschneidkante, •zusätzliche Schneidkante im Klappteil (für Planierbetrieb), •austauschbare Unterschraubmesser.
Hydraulik•Arbeitshydraulik mit integriertem Laststabilisierungsventil (Schwingungsdämpfung des Hubgerüsts), •Betätigung über 3. Steuerkreis des Trägergeräts, •mindestens 2 Hydraulikzylinder, •geschützte Anordnung der Zylinder (Beschädigungsschutz), •sichere Schlauchführung (geschützt oder innenliegend), •dicht schließende Funktion zur verlustfreien Materialaufnahme, •dosierbares Öffnen für Greifbetrieb,
Aufnahme / Schnittstelle•Passend zum angebotenen Schnellwechsler-System des Radladers, (Standardausführung gemäß ISO23727, siehe Tabelle 3),
Sicherheits- anforderungen•Mechanische Endanschläge, •keine ungeschützten Quetschstellen im Arbeitsbereich, •sichere Führung aller beweglichen Teile.

Tab. 4: Technische Anforderungen an die Klappschaufel

4.4 Technische Spezifikationen der Kehrmaschine

Bauteil / Funktion der Kehrmaschinegeforderte Spezifikation
Bauart der KehrmaschineHydraulisch angetriebene Anbau-Kehrmaschine mit integrierter Wasser- bedüsung und Wassertank zur Staubbindung sowie einem Sammelbe- hälter, passend zum angebotenen Radlader.
EinsatzzweckAnbaugerät an den angebotenen Radlader zur Reinigung der asphaltier- ten Verkehrswege und Lagerflächen der (in den in Kapitel 3.2 und 4.1 beschriebenen) abfallwirtschaftlichen Anlagen.
SystemkompatibilitätRadlader und Kehrmaschine müssen als Gesamtsystem kompatibel sein, Hydraulikleistung und Steuerung sind aufeinander abzustimmen, Gewährleistung vollständiger Funktionsfähigkeit im Dauerbetrieb.

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Bauteil / Funktion dergeforderte Spezifikation
Kehrmaschine
Arbeitsbreiteangepaßt an die Breite des angebotenen Radladers, seitlicher Überstand: ca. 5 bis 10cm
KehrsystemKehrwalze mit hydraulischem Antrieb, innenliegender Hydraulikmotor (oder stabiler, gekapselter Motor), verschleißfester Besatz (z. B. Kunststoff/Stahl-Mischung), hydraulisch schwenkbar über Umschaltventil, mit Schwerlastlenkrollen, mit Sammelbehälter, Volumen: 500 bis 700 Liter, (keine Seitenbesen).
Wassertank / Staubbindungintegrierter Wassertank, Volumen: 200 bis 300 Liter, Pumpe mit Sprühdüsen zur Staubbindung vor der Kehrwalze, gleichmäßige Wasserverteilung.
Hydraulische Anforde- rungenHydrauliksystem ausgelegt für: - Betriebsdruck: ca. 160 – 220 bar - Förderstrom: passend zum Radlader
Anbau / Schnittstelle•Passend zum angebotenen Schnellwechsler-System des Radladers (siehe Tabelle 3), •kompatible Hydraulikanschlüsse, •einfache Montage / Demontage.

Tab. 5: Technische Anforderungen an die Kehrmaschine

4.5 Technische Spezifikationen des Schneeschilds

Bauteil / Funktion des Schneeschildsgeforderte Spezifikation
Bauart des SchneeschildsHydraulisch verstellbares Schneeschild für den Winterdienst auf dem AWZ Gelnhausen-Hailer, passend zum angebotenen Radlader.
EinsatzzweckSchneeschild für Radladerbetrieb (Anbaugerät an den angebotenen Radlader), geeignet für den dauerhaften Winterdienst auf asphaltierten oder beto- nierten Straßen und Plätzen der in den Kapiteln 3.2 und 4.1 beschriebe- nen abfallwirtschaftlichen Anlagen, robuste Ausführung für intensiven Einsatz.
KonstruktionStabiler, gewölbter Schildkörper, Pendelaufhängung zur optimalen Bodenanpassung, mit Höhen- und Pendelausgleich.
AbmessungenRäumbreite: mind. 10 cm Überbreite (je Seite) bezogen auf die Breite des angebotenen Radladers bei Schrägstellung des Schilds im Betrieb
VerstellungHydraulisch schwenkbar (links/rechts), Betätigung über 3. Steuerkreis

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Bauteil / Funktion desgeforderte Spezifikation
Schneeschilds
SchürfleisteAustauschbare Schneidkante (Kunststoff, Gummi oder glw.), Anfahrsicherung (Federklappen oder vergleichbar).
FührungStützräder, höhenverstellbar
Anbau / Schnittstelle•Passend zum angebotenen Schnellwechsler-System des Radladers (siehe Tabelle 3), •kompatible Hydraulikanschlüsse, •einfache Montage / Demontage.
ZubehörWarnflaggen, beidseitig
SystemkompatibilitätRadlader und Schneeschild müssen als Gesamtsystem kompatibel sein, Hydraulikleistung und Steuerung sind aufeinander abzustimmen, Gewährleistung vollständiger Funktionsfähigkeit im Dauerbetrieb.

Tab. 6: Technische Anforderungen an das Schneeschild

4.6 Gewährleistung und Service

Für den Radlader wird eine Mindest-Gewährleistung gefordert von

24 Monate bzw. 3.500 Betriebsstunden (Bh).

Die im Zeitraum der Gewährleistung anfallenden Wartungsarbeiten bzw. Inspektionen am Radlader und der beiden Anbaugeräte sind grundsätzlich vom Service-Personal des AN durchzuführen. Die Wartungs-/Inspektionsintervalle und die dabei auszuführenden Arbeiten sind vom AN im technischen Betriebshandbuch festzulegen.

Wenn ein Bieter einen längeren Gewährleistungszeitraum (als die o. g. Mindestgewährleis- tung) anbietet, so sind entsprechende Angaben dazu im Kapitel 7.4 zu machen. Längere Ge- währleistungszeiträume, die im Kaufpreis enthalten sind, werden in den Zuschlagskriterien (gemäß Kapitel 6.) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt.

Die im Zeitraum der mindestens geforderten Gewährleistung (bzw. bei einer angebotenen verlängerten Gewährleistung) anfallenden Gesamtkosten für Wartung und Inspektionen am Radlader und den Anbaugeräten, einschl. Kosten für Wartungsteile, Öl und Schmiermittel, Arbeitszeit, Fahrtkilometer sowie An- und Abfahrten zum AWZ-Hailer sowie die 1 x jährlich erforderliche UVV-Prüfung sind - mit Ausnahme der Kosten für die Ersatz- und Verschleißteile

  • gesondert (in Pos. 4, Kapitel 8.2) anzubieten.

Der AG wird im Gewährleistungszeitraum die Serviceleistungen beim AN anfordern. Der AN verpflichtet sich, die dann erforderlichen Arbeiten jeweils unverzüglich, d. h. innerhalb von längstens 5 Tagen nach Anmeldung, auszuführen.

Die Durchführung von Wartungsarbeiten erfolgt am Standort des AG.

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Treten an den neuen Geräten außerhalb der regelmäßigen Wartungs-/Inspektionsintervalle Probleme oder gar Schäden auf, die nicht durch das Wartungspersonal des AG behoben werden können, so hat der AN kurzfristig Fachpersonal zur Reparatur zur Verfügung zu stel- len.

Der AN hat mit dem Angebot eine Erklärung (siehe Kapitel 7.2) abzugeben, in der er zusi- chert, dass • im Gewährleistungszeitraum die Serviceleistungen für Wartung und Inspektionen inner- halb von längstens 5 Tagen nach Anmeldung ausgeführt werden, • im Falle von Schadensmeldungen des AG das Service-Personal des AN innerhalb von 24 Stunden nach der Schadensmeldung auf dem Betriebsgelände des AWZ-Hailer zur Instandsetzung des Radladers präsent sein wird, • Ersatzteillieferungen innerhalb von max. 48 Stunden gewährleistet sind und • die Ersatzteilversorgung für den Radlader für mindestens 10 Jahre gesichert ist.

Für den Fall, dass der AN innerhalb der Gewährleistung am Radlader oder den Anbaugerä- ten aufgetretene Schäden nicht innerhalb von 1 Woche instand setzen kann, verpflichtet er sich, dem AG unverzüglich ein technisch vergleichbares Leihgerät bis zur Instandsetzung des schadhaften Geräts kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Für die Zeit nach Ablauf der Gewährleistung soll der Bieter optional einen Wartungsservice für einen vom Bieter zu wählenden Zeitraum / Betriebsstunden anbieten, in dem alle - nach dem Wartungs-/Inspektionsplan anfallenden - Kosten für Wartungsteile, Arbeitszeit, An- und Abfahrt zum AWZ-Hailer, einschl. der Fahrtkilometer, sowie die 1 x jährlich erforderliche UVV- Prüfung, enthalten sind. Diese Leistungen sind formlos in einem gesonderten Schreiben an- zubieten.

Mit dem Angebot sind für alle nicht der Gewährleistung unterliegenden Reparaturarbeiten in Pos. 5.1 und Pos. 5.2 (Kapitel 8.3) Einheitspreise

  • für die An- und Abfahrt eines Monteurs zum AWZ-Hailer und
  • den Einsatz des Service-Personals sowie
  • die An- und Abfahrt eines Tiefladers für Reparaturarbeiten in der Werkstatt des AN

anzugeben. Diese Einheitspreise sind Festpreise bis zum Ablauf des Gewährleistungszeit- raums.

4.7 Dokumentationen

Für den Radlader und die Anbaugeräte ist eine Dokumentation in 2-facher Ausfertigung in deutscher Sprache zu erstellen und bei Lieferung vorzulegen. Sie ist sowohl in Papierform als auch auf Datenträgern mit den Dateiformaten pdf, doc oder xls bereitzustellen. Die Doku- mentation muss mindestens folgende Unterlagen umfassen:

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• Ausführliche Produktbeschreibung mit allen technischen Daten der Geräte, • Bedienungsanleitungen in Langfassung und als Kurzanweisung, • Technische Zeichnungen der Geräte als Werkplan mit Angabe aller Hauptabmessungen, • Technische Betriebshandbücher mit:

  • Ersatzteilkatalogen,
  • Wartungs-/Inspektions- und Pflegeplan,
  • Aufstellung der erforderlichen Schmiermittel,
  • Reparaturleitfaden sowie
  • Schaltpläne für Elektrik und Hydraulik • Gefährdungsbeurteilung zur Bedienung und zum Betrieb der Geräte, • EU-Konformitätserklärung.

4.8 Einweisung des Betriebspersonals und Funktionsprüfung

Innerhalb einer Woche nach Anlieferung und betriebsfertiger Montage des Radladers und Lieferung der Anbaugeräte sind etwa 10 Mitarbeiter des Auftraggebers (aufgeteilt in 2 Grup- pen) durch den AN ausführlich in die Bedienung der Geräte einzuweisen. Die Einweisung muss sowohl die Maschinenbedienung als auch alle vom Personal des Auftraggebers regel- mäßig durchzuführenden Kontroll- und Wartungsarbeiten unter Berücksichtigung aller Si- cherheits- und Unfallverhütungsvorschriften umfassen. Die Einweisung ist vom AN schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu überge- ben.

Unmittelbar nach Anlieferung, betriebsfertiger Montage und Einweisung des Betriebsperso- nals des AG in die Bedienung der Geräte, sind - im Beisein der Mitarbeiter des AN - Funkti- onsprüfungen des Radladers und der Anbaugeräte durchzuführen. Dabei sollen die gefor- derten und zugesicherten Eigenschaften des Radladers und der Anbaugeräte überprüft wer- den. Die erfolgreichen Funktionsprüfungen sind Voraussetzung für die förmliche Abnahme der Geräte.

4.9 Abnahme

Die Abnahme des Radladers und der Anbaugeräte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Funktionsprüfung gemäß Kapitel 4.8 und vollständiger Vorlage der Dokumentation gemäß Kapitel 4.7. Über die förmliche Abnahme wird ein gemeinsames Abnahmeprotokoll verfasst.

Werden Mängel festgestellt, so sind die Mängel innerhalb von vier Wochen zu beseitigen. In diesem Fall ist eine erneute Abnahme und ggf. eine erneute Funktionsprüfung erforderlich.

Für den Fall, dass der Radlader und/oder die Anbaugeräte in dieser Zeit vom AG nicht ord- nungsgemäß betrieben werden kann, verpflichtet sich der AN, auf seine Kosten, ein technisch gleichwertiges Gerät als Leihgerät bis zur Mängelbeseitigung zur Verfügung zu stellen.

Die förmliche Abnahme ist Voraussetzung für die vollständige Kaufpreiszahlung (siehe hierzu auch Kapitel 10).

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4.10 Lieferort / Liefertermin

Lieferort für den neuen Radlader und die Anbaugeräte ist das

Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer Deponiestraße 4 63571 Gelnhausen.

Der Radlader und die Anbaugeräte sollen nach Auftragserteilung möglichst kurzfristig gelie- fert werden.

Bezüglich des Liefertermins für den Radlader und die Anbaugeräte wird vom AG kein fester Termin vorgegeben, sondern der Bieter wird aufgefordert, einen verbindlichen Lieferzeit- raum (gekoppelt an die Auftragserteilung) mit Abgabe des Angebotes zu benennen (siehe Bietereintragungen im Kapitel 7.4). Kürzere Lieferzeiträume werden in den Zuschlagskriterien (gemäß Kapitel 6) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt.

Nach Anlieferung ist der Radlader und die Anbaugeräte innerhalb einer Woche in einen für den Dauerbetrieb geeigneten Zustand zu versetzen und in Betrieb zu nehmen.

Sollte der Auftragnehmer (AN) - auch aus Gründen, die nicht er zu vertreten hat - nicht in der Lage sein, den Radlader und die Anbaugeräte in der vertraglich vereinbarten Frist liefern zu können, verpflichtet er sich, dem AG auf seine Kosten ein technisch gleichwertiges Gerät als Leihgerät bis zur Inbetriebnahme des bestellten Geräts zur Verfügung zu stellen.

4.11 Probebetrieb im Zuge des Vergabeverfahrens

Der Bieter hat im Zuge des Vergabeverfahrens dem AG die Möglichkeit zu eröffnen, ein dem Typ des angebotenen Radladers gleichwertiges Gerät zu besichtigen und einen Probebetrieb zu ermöglichen. Dazu sind mit dem Angebot vom Bieter (im Kapitel 7.4) Angaben zu machen, wo ein dem Angebot entsprechender Radlader innerhalb eines Zeitraums von max. 2 Wo- chen nach Eröffnung der Angebote in räumlicher Nähe zum AWZ-Hailer besichtigt und ein ca. 1-tägiger Probebetrieb mit etwa 5 bis 10 Mitarbeitern des AG ermöglicht werden kann.

Ein solcher Probebetrieb kann grundsätzlich auch auf dem AWZ-Hailer durchgeführt werden. Dazu müsste der Radlader vom Bieter zum AWZ-Hailer antransportiert und nach dem Probe- betrieb wieder abtransportiert werden.

Die Wahl des Standorts für den Probebetrieb obliegt dem Bieter.

Wenn der Probebetrieb an einem Standort des Bieters außerhalb des AWZ-Hailer stattfinden sollte, ist in den Angebotspreis für den Probebetrieb in Pos. 6 (Kapitel 8.4) die tageweise Ver- pflegung (Mittagessen und Getränke) für 5 bis 10 Mitarbeiter des AG einzurechnen.

(Eine kostenfreie Abgabe oder Schenkung an die Mitarbeiter des AG ist aus Compliance- Gründen ausgeschlossen.)

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  1. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren

Die Lieferleistungen werden entsprechend der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ver- geben. Über die Vergabe entscheidet die Betriebsleitung bzw. die Betriebskommission des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises.

Die Kommunikation im Zuge des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform: https://www.subreport-elvis.de

Die vom AN zu erbringenden Leistungen beinhalten die Lieferung eines Radladers, einschl. der Anbauteile Klappschaufel, Kehrmaschine und Schneeschild, sowie der im Zeitraum der Gewährleistung anfallenden Wartungsarbeiten / Inspektionen.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der im Kapitel 6 erläuterten Zuschlagskriterien ermittelt.

Voraussetzung für die Wertung des Angebots des Bieters ist die vollständige Vorlage aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben und Nachweise.

Auch wenn der Bieter alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben und Nachwei- se mit seinem Angebot vorgelegt hat und die Mindestanforderungen an den angebotenen Radlader rein formell erfüllt sind, ist Voraussetzung für die Annahme des Angebots die Be- sichtigung und der im Kapitel 4.11 beschriebene Probebetrieb, um die ergonomischen Ar- beitsmöglichkeiten im angebotenen Radladertyp, wie z. B. Anpassungsmöglichkeiten des Fahrersitzes an die sehr unterschiedlichen individuellen Körpermaße der Mitarbeiter des AG, Anpassungsmöglichkeiten der Stoßdämpfung des Fahrersitzes an die sehr unterschiedlichen individuellen Körpergewichte der Mitarbeiter des AG, Bewegungsmöglichkeiten des Fahrers, z. B. beim Verdrehen der Wirbelsäule und des Kopfes bei Rückwärtsfahrten, Ein- und Aus- stiegsmöglichkeiten, usw., prüfen zu können.

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6.Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird ermittelt anhand • des Angebotspreises für den Radlader, einschl. der Kosten für die Klappschaufel, die Kehrmaschine und das Schneeschild, sowie der Wartungs- und Serviceleistungen, • der Motorleistung und des geringsten Kraftstoffverbrauchs, • der max. Kipplast, sowie • der Gewährleistungs- und Service-Leistungen und der kürzesten Lieferfrist.

Dazu werden für das günstigste / beste Angebot der einzelnen Zuschlagskriterien folgende max. Punktzahlen vergeben:

NrKriteriumBerechnung der Punktzahlen *max. Punkte
1Günstigster Angebotspreis (minAP) einschl. Kosten für Wartung und Service, Bruttobetrag in €, Bieterangaben zu 8.5(AP −minAP) P = 80 - [80 * ] ≥ 0 1 minAP80,0
2Größte Motorleistung (maxML) Motorleistung in kW, Bieterangaben zu 7.3(maxML −ML) P = 4,0 - [4,0 * ] ≥ 0 2 maxML4,0
3Geringster mittlerer Kraftstoffver- brauch (minKV) [in l/h] Bieterangaben zu 7.3(KV−minKV) P = 3,0 - [3,0 * ] ≥ 0 3 minKV3,0
4Max. maßgebende Kipplast (maxKL) [in t] Bieterangaben zu 7.3(maxKL −KL) P = 5,0 - [5,0 * ] ≥ 0 4 maxKL5,0
5Kürzeste Reaktionszeit für Service- Leistungen im Schadensfall (minRZ) [in Std.], Bieterangabe zu 7.4(RZ −minRZ) P = 1,0 - [1,0 * ] ≥ 0 5 minRZ1,0
6Gewährleistung und Service (maxGuS) (kleinere Punktzahl bezogen auf die Dau- er bzw. Betriebsstunden ist maßgebend), Bieterangabe zu 7.4(maxGuS−GuS) P = 5,0 - [5,0 * ] ≥ 0 6 maxGuS5,0
7Kürzeste Lieferfrist (minLF) [in Wochen], Bieterangabe zu 7.4(LF−minLF) P = 2,0 - [2,0 * ] ≥ 0 7 minLF2,0
max. Punktzahl100,0

Tabelle 7: Zuschlagskriterien und Berechnung der Wertungspunkte

*Anmerkung: Negative Berechnungsergebnisse ergeben eine Punktzahl von Null.

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Beispielberechnungen (mit fiktiven Preisen und Daten):

Angebotspreis AP = minAP = 170.000 € P = 80,00 Punkte 1 1 Angebotspreis AP = 200.000 € P = 65,88 Punkte 2 1

Motorleistung ML = maxML =110 kW - P = 4,00 Punkte 1 2 Motorleistung ML = 95 kW P = 3,45 Punkte 2 2

Mittlerer Kraftstoffverbrauch KV = minKV=6 l/h - P = 3,00 Punkte 1 3 Mittlerer Kraftstoffverbrauch KV = 8 l/h P = 2,00 Punkte 2 3

Maßgebende Kipplast KL = maxKL = 7,5 P = 5,00 Punkte 1 4 Maßgebende Kipplast KL = = 6,0t P = 4,00 Punkte 2 4

Reaktionszeit Service-Leistungen RZ = minRZ =6 h P = 1,00 Punkte 1 5 Reaktionszeit Service-Leistungen RZ =24 h (cid:15482) P = -2,00** (cid:15482) P = 0,00 Punkte 2 5 5

Gewährleistung und Service GuS = max GuS = 2 Jahre/4.000 Bh P = 5,00 Punkte 1 6 Gewährleistung und Service GuS = 2 Jahre/3.500 Bh P = 4,38 Punkte 2 6 (hier maßgebend = Anzahl der Betriebsstunden Bh)

Kürzeste Lieferfrist LF = min LF = 26 Wochen P = 2,00 Punkte 1 7 Kürzeste Lieferfrist LF = 48 Wochen P = 0,31 Punkte 2 7

**Anmerkung: Negative Berechnungsergebnisse ergeben eine Punktzahl von Null.

Die Gesamtpunktzahl des Angebotes ergibt sich aus:

P = P + P + P + P + P + P +P 1 2 3 4 5 6 7

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält (unter der Voraussetzung eines er- folgreichen Probebetriebs gemäß Kapitel 4.11) den Zuschlag.

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  1. Bieterangaben

Mit Abgabe des Angebotes sind vom Bieter nachfolgend Angaben zu dem angebotenen Radlader und den Anbaugeräten zu machen, die vom Bieter zu belegen bzw. zu erläutern sind (z. B. anhand von verbindlichen Angaben im Verkaufsprospekt). Geforderte Eigenschaf- ten, die nicht ausreichend oder eindeutig in den beigelegten Prospektmaterialien/Datenblät- tern erkennbar sind, müssen zur eindeutigen Wertung zusätzlich formlos beschrieben wer- den.

7.1 Vorzulegende Unterlagen

Vom Bieter sind mit dem Angebot für die Lieferung des Radladers und der Anbaugeräte fol- gende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und alle in der “Anforderung zur Abga- be eines Angebots” - Formular 631 - unter Abschnitt C) aufgeführten Formulare und An- lagen, • Technische Datenblätter / Produktbeschreibungen der angebotenen Geräte, • Nachweis der Kipplast und der zulässigen Traglast für die verschiedenen Lastfälle, • Wartungs-/ Inspektionsplan mit den im Gewährleistungszeitraum erforderlichen Leistun- gen, • gesondertes formloses Angebot für alle Wartungs-/Inspektionsarbeiten nach Ablauf der Gewährleistung. • Darüber hinaus hat der Bieter im Zuge des Vergabeverfahrens dem AG die Möglichkeit zu eröffnen, ein dem Typ des angebotenen Radladers gleichwertiges Gerät zu besichti- gen. Dazu sind mit dem Angebot vom Bieter Angaben zu machen, wo ein dem Angebot entsprechender Radlader innerhalb eines Zeitraums von max. 2 Wochen nach Eröffnung der Angebote in räumlicher Nähe zum AWZ-Hailer besichtigt werden kann.

Alle Bieterangaben können direkt in der Datei der Leistungsbeschreibung / des Leistungsverzeichnisses (sowie in den beigefügten VHB-Formularen) mit einer aktuellen pdf- Software eingegeben und gespeichert werden. (Für windows & mac wird dazu die Nutzung des kostenlosen Adobe Acrobat Reader oder glw. empfohlen.)

7.2 Erklärungen des Bieters

Mit Abgabe des Angebots erklären wir, dass wir

• im Gewährleistungszeitraum die Serviceleistungen für Wartung und Inspektionen in- nerhalb von längstens 5 Tagen nach Anmeldung ausführen werden, • im Falle von Schadensmeldungen mit unserem Service-Personal innerhalb von 24 Stunden nach der Schadensmeldung auf dem Betriebsgelände des Abfallwirt- schaftszentrums Gelnhausen-Hailer zur Instandsetzung des Radladers und/oder der Anbaugeräte präsent sein werden, • Ersatzteillieferungen innerhalb von max. 48 Stunden gewährleisten können und • die Ersatzteilversorgung für den zu liefernden Radlader und die Anbaugeräte über ei- nen Zeitraum von mindestens 10 Jahren gewährleisten.

Tabelle 8: Bietererklärung

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7.3 Technische Daten des angebotenen Radladers und der Anbaugeräte

Mit dem Angebot für die Lieferung des Radladers sind vom Bieter folgende Angaben zu den technischen Spezifikationen des angebotenen Radladers und der Anbaugeräte zu machen:

Technische SpezifikationBieterangaben
Hersteller und Bezeichnung des Radlader-Typs (Bitte Prospekt mit dem Angebot abgeben)
Motorleistung [kW]
Kraftstoffverbrauch [l/h] (bei geringer Leistung bzw. bei max. Leistung, von …. bis …. l/h
Maßgebende (kleinste) Kipplast [t] gemäß dem in Kapitel 4. beschriebe- nen Nachweisverfahren Bitte maßgebenden Lastfall angeben (Klappschaufel oder Anbaugerät): …….
Hersteller und Bezeichnung der Kehrmaschine (Bitte Prospekt mit dem Angebot abgeben)
Hersteller und Bezeichnung des Schneeschildes (Bitte Prospekt mit dem Angebot abgeben)
Hersteller und Bezeichnung des Schnellwechslers (Bitte Prospekt mit dem Angebot abgeben)

Tabelle 9: Bietereintragungen: Technische Spezifikationen Radlader und Anbaugeräte

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7.4 Sonstige Bieterangaben zum Angebot

Bieterangaben zum Angebot
Gewährleistung: Dauer [Monate]
Gewährleistung: Betriebsstunden [Bh]
Reaktionszeit für Service-Leistungen [Stunden] auf dem AWZ-Hailer im Falle von Schadensmeldungen *
Lieferfrist [Wochen] (nach Auftragserteilung)
Besichtigungsmöglichkeit des angebotenen Radladertyps [Ort]
Referenzen für vergleichbar ausgerüstete Geräte - Name des Betriebs - Anschrift - Ansprechpartner, Tel.-Nr.

Tabelle 10: Bieterangaben zum Angebot

  • Reaktionszeit = Zeitdifferenz zwischen Schadensmeldung und Eintreffen des Service-Personals auf dem AWZ-Hailer

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  1. Angebot

8.1 Lieferung des Radladers und der Anbaugeräte

Der Kaufpreis für den Radlader und die Anbaugeräte-und Zubehörteile ist vom Bieter in Tabelle 11 einzutragen.

Pos.LeistungEP [netto €]
1Kaufpreis Radlader mit Klappschaufel mit den in Tabelle 3 und 4 aufgeführten technischen Spezifi- kationen
2Kaufpreis Kehrmaschine als Anbaugerät für den Radlader gemäß Pos.1, mit den in Tabelle 5 aufgeführten Spezifikationen
3Kaufpreis Schneeschild als Anbaugerät für den Radlader gemäß Pos. 1, mit den in Tabelle 6 aufgeführten Spezifikationen

Tabelle 11: Kaufpreis Radlader und Anbaugeräte

Der angebotene Radlader und die beiden Anbaugeräte erfüllen alle im Kapitel 4 aufgeführ- ten Spezifikationen, die für die im Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Rand- bedingungen und Anforderungen - notwendig sind. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beigefügt bzw. im Angebot erläutert.

Im Kaufpreis sind enthalten:

  • Dokumentation gemäß Kapitel 4.7,
  • Einweisung des Betriebspersonals und Funktionsprüfung gemäß Kapitel 4.8,
  • Mitwirkung bei der Abnahme gemäß Kapitel 4.9.

8.2 Wartung und Service im Gewährleistungszeitraum

Die im Zeitraum der Gewährleistung (Bieterangabe in Kapitel 7.4) nach dem Wartungs-/ In- spektionsplan des AN erforderlichen Wartungs-/ Inspektionsarbeiten am Radlader, einschl. der Anbaugeräte sind vom Service-Personal des AN durchzuführen. Die Gesamtkosten für alle Wartungs-/Inspektionsarbeiten (gemäß Kapitel 4.6) in diesem Zeitraum, einschl. Kosten für Wartungsteile, Öl und Schmiermittel, Arbeitszeit, Fahrtkilometer und An- und Abfahrt zum AWZ Gelnhausen-Hailer, sowie die 1 x jährlich erforderliche UVV-Prüfung sind vom Bieter in Tab. 12 einzutragen:

Pos.LeistungEP [netto €]
4Gesamtpreis Wartung / Service für den Radlader, einschl. der Anbaugeräte (im Gewährleistungszeitraum)

Tabelle 12: Gesamtpreis für Wartung / Service während der Gewährleistung

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Die Kalkulationsgrundlage für den ausgewiesenen Preis (der bis zum Ablauf der Gewährleis- tung als Festpreis gilt), ist mit den vom AN im einzelnen - gemäß dem Wartungs-/ Inspekti- onsplan - vorgesehenen Leistungen, dem Angebot in einer gesonderten formlosen Aufstel- lung beizufügen.

Der AG wird im Gewährleistungszeitraum die Wartungs-/ Inspektionsarbeiten beim AN ge- mäß dem Wartungs-/ Inspektionsplan anfordern. Die Abrechnung der einzelnen Leistungen erfolgt dann nach jedem Wartungs-/ Inspektionstermin anteilig.

Für die Zeit nach Ablauf der Gewährleistung soll der Bieter einen Wartungsservice für einen vom Bieter zu wählenden Zeitraum / Betriebsstunden anbieten, in dem alle - nach dem War- tungs-/Inspektionsplan anfallenden - Kosten für Wartungsteile, Öl und Schmiermittel, Arbeits- zeit und Fahrtkilometer bis zum AWZ Gelnhausen-Hailer sowie die 1 x jährlich erforderliche UVV-Prüfung enthalten sind. Diese Leistungen sind gesondert formlos anzubieten und wer- den ggf. gesondert beauftragt.

8.3 Reparaturen

Wenn am Radlader oder den Anbaugeräten außerhalb der regelmäßigen Wartungsintervalle Schäden auftreten sollten, die nicht durch das Wartungspersonal des AG behoben werden können, so ist der AN verpflichtet, zur Behebung solcher Schäden kurzfristig (gemäß Kapitel 4.6) Fachpersonal zur Reparatur zur Verfügung zu stellen. In Tabelle 13 sind vom Bieter Einheitspreise für die An- und Abfahrt zum AWZ Gelnhausen- Hailer sowie für den Einsatz des Fachpersonals für nicht unter die Mängelhaftung fallende Reparaturarbeiten auszuweisen. Diese Einheitspreise sind Festpreise bis zum Ablauf der Ge- währleistung.

Pos.LeistungspositionEP [netto €]
5.1Bedarfsposition 1 An- und Abfahrt Monteur für Reparaturarbeiten auf dem AWZ-Hailer
5.2Bedarfsposition 1 Stunde Monteur für Reparaturarbeiten auf dem AWZ-Hailer
5.3Bedarfsposition 1 An- und Abfahrt Tieflader für Reparaturarbeiten in der Werkstatt des AN

Tabelle 13: Bedarfspositionen für Reparaturarbeiten

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8.4 Probebetrieb

Eintägiger Probebetrieb im Zuge des Vergabeverfahrens mit einem Typ des angebotenen Radladers, entweder auf dem Gelände des AWZ-Hailer oder einem Standort des Bieters.

Wenn - nach Wahl des Bieters - der Probebetrieb auf dem AWZ-Hailer stattfinden sollte, sind die Kosten für An- und Abtransport des Radladers in den Angebotspreis einzurechnen.

Wenn der Probebetrieb an einem Standort des Bieters außerhalb des AWZ-Hailer stattfinden sollte, ist in den Angebotspreis die tageweise Verpflegung (Mittagessen und Getränke) für 5 bis 10 Mitarbeiter des AG einzurechnen.

Pos.LeistungEP [netto €]
6Probebetrieb des Radladers auf dem Gelände des AWZ-Hailer oder einem Standort des Bieters mit 5 bis 10 Mitarbeitern des AG

Tabelle 14: Probebetrieb

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8.5 Zusammenstellung der Angebotspreise

Pos.LeistungGesamtpreis [€]
1Kaufpreis für den Radlader netto
2Kaufpreis Kehrmaschine netto
3Kaufpreis Schneeschild netto
4Gesamtpreis Wartung / Service (im Gewährleistungszeitraum) netto
5.1Bedarfsposition 1 An- und Abfahrt Monteur für Reparaturarbeiten auf dem AWZ-Hailer nettonur EP (gemäß Tab. 13)
5.2Bedarfsposition 1 Stunde Monteur für Reparaturarbeiten auf dem AWZ-Hailer nettonur EP (gemäß Tab. 13)
5.3Bedarfsposition 1 An- und Abfahrt Tieflader für Reparaturarbeiten in der Werkstatt des AN nettonur EP (gemäß Tab. 13)
6Probebetrieb des Radladers
Summe netto Pos. 1 bis Pos. 6 [€]
zuzügl. gesetzliche MWSt.in Höhe von 19% [€]
Gesamtangebotspreis brutto [€]

Tabelle 15: Zusammenstellung der Angebotspreise

Die Angebotssumme (Gesamtangebotspreis brutto) ist in das Formblatt 633 (Angebots- schreiben Liefer-/Dienstleistungen), Seite 2, Nr. 2, (“Angebotsendsumme des Hauptan- gebotes gemäß Leistungsbeschreibung”) einzutragen.

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  1. Arbeitsschutz

Vor dem ersten Einsatz des Personals des AN auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen- Hailer wird das Personal des AN in die Umgebungs- und Betriebsgefahren auf dem AWZ-Hai- ler - im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - vom AG eingewiesen.

In den Vergabeunterlagen ist ein Formular „Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmen“ beige- fügt, das im Auftragsfall mit dem AG auszufüllen ist. Damit verpflichtet sich der AN (Fremdfir- ma) einen verantwortlichen Ansprechpartner für Arbeitsschutz und Koordination zu benen- nen, der die eigenen Mitarbeiter und ggf. die Mitarbeiter beteiligter Nachunternehmen vor der Aufnahme der Tätigkeit auf dem Betriebsgelände des AWZ-Hailer hinsichtlich der Gefah- ren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit angemessen einweist bzw. un- terweist.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach der förmlichen Abnahme gemäß den Bestimmun- gen in Kapitel 4.9. Voraussetzung der förmlichen Abnahme ist die vollständige und mängelfreie Lieferung des Radladers und der Anbaugeräte, mit allen in der Leistungsbeschreibung an den Radlader und die Anbaugeräte gestellten Anforderungen.

Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen, auch nach erfolgten (Teil-) Lieferungen, werden nicht gewährt.

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