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VHB-Bbg Formular 3.4 EU Stand: 11/2020 Zusammenstellung Angebotsunterlagen
Kurzbezeichnung des Vorhabens Vergabe-Nr.
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers einschließlich 61.5-2026-11 Anbauteile
Zusammenstellung der vom Unternehmen im offenen Verfahren einzureichen-
den Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Vom Unternehmen sind vorzulegen:
☒ das Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU)
☒ das Leistungsverzeichnis
☒ Produktdatenblätter benannter Fabrikate
☒ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD
☒ Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
☒ bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
☒ bei Unteraufträgen/Eignungsleihe
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Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und
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Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (Formular 4.4 EU)
☐ sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend macht wird – Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5).
zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Vergabeverordnung)
☒ Gewerbeanmeldung
☒ Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise
über die erlaubte Berufsausübung
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 Vergabeverordnung)
☒ Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistun- gen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
☒ Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
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technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Vergabeverordnung)
☒ Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungs- erbringung und des Auftraggebers (Referenzen).
☒ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
☐ Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
☐ Studiennachweise, Bescheinigungen und einschlägigen Berufserfahrungen über die berufliche
Eignung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen
☒ Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu verge- ben beabsichtigt
☒ Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen
☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig
ist
☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen
☒ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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Sonstige Nachweise ☒ Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabege- setz (Formular 5.3 EU) ☒ Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
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die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
☒ Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017), UVgO 632
☒ Besondere Vertragsbedingungen 634
☒ Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Bbg. 635
☒ Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG (Formular 5.1)
- die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
☒ Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO), (Formular 3.11)
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- Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
☒ geforderte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zu- schlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfor- dern.
- Angebotsbedingungen
Unvollständige Angebote, geänderte und/ oder ergänzte Vergabeunterlagen bzw. nicht zweifelsfreie Än- derungen des Bieters sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Fehlende oder ungültige Unterlagen, Erklärungen und Nachweise führen regelmäßig zum Ausschluss von Angebo- ten. Ggf. erfolgt eine Nachforderung im Rahmen einer Nachforderungsfrist (vgl. § 56 VgV), sie ist jedoch nicht in allen Fällen zulässig.
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