[Seite 1]
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers einschließlich
Aufbaustreuer, Schneepflug, Front-Kombinationsmähgerät
und Leitpfostenreinigungsgerät
- Mehrzweckgeräteträger
1.1 Massen (Gewichte)
Die technischen Lastwerte des beschriebenen Fahrzeuges müssen folgende
Einsatzfälle im Winterdienst bis min. 60 km/h gewährleisten:
• Vorbauschneepflug und Feuchtsalzstreumaschine gemäß den nachfolgenden
Anforderungen
Einsatzfall a)
Streumaschine aufgebaut, beladen, 8.300 kg max. Masse
Einsatzfall b)
Streumaschine aufgebaut, beladen, 8.300 kg max. Masse, Schneepflug angebaut,
angehoben, 850 kg max. Masse, Schwerpunkt 800 mm vor der Anbauplatte
Einsatzfall c)
Streumaschine aufgebaut, leer, ca. 1.300 kg Leermasse, Schneepflug angebaut,
angehoben, 850 kg max. Masse, Schwerpunkt 800 mm vor der Anbauplatte
Masseangaben / Nachweise:
Angabe Fahrzeug Einsatzfall a) Einsatzfall b) Einsatzfall c)
Vorderachse (VA) .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg
Hinterachse (HA) .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg
Gesamt .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg
Zulässige Gesamtmasse ca. 16.500 kg und Mindestnutzlast min. 9.000 kg ohne
Ladepritsche sind einzuhalten.
[Seite 2]
Zusätzliche Angaben:
Angabe Wert
Leermasse Fahrzeug* .......... kg
Zulässige Gesamtmasse .......... kg
Schwerpunkt Streuer nach Vorderachse .......... mm
Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst .......... km/h
- Für die Leermasse ist die Fahrzeugleermasse ohne Ladepritsche
(Kugelpunktaufnahme), betriebsbereit mit allen Betriebsstoffen einschließlich
gefülltem Kraftstofftank, zuzüglich einer Masse von 75 kg für den Fahrer anzusetzen.
Bedingungen/Auflagen bei der Gewährleistung der geforderten Belastungsfälle
Vorderachse (VA)
• Leermasse: .............. kg
• zulässige Gesamtmasse: .............. kg
• Einsatzfall a): .............. kg
• Einsatzfall b): .............. kg
• Einsatzfall c): .............. kg
• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm
• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h
Hinterachse (HA)
• Leermasse: .............. kg
• zulässige Gesamtmasse: .............. kg
• Einsatzfall a): .............. kg
• Einsatzfall b): .............. kg
• Einsatzfall c): .............. kg
• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm
• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h
[Seite 3]
Gesamt
• Leermasse: .............. kg
• zulässige Gesamtmasse: .............. kg
• Einsatzfall a): .............. kg
• Einsatzfall b): .............. kg
• Einsatzfall c): .............. kg
• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm
• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h
Bedingungen/Auflagen:
• z. B. Belastungsfall a): Ausgleichsmasse 500 kg an Anbauplatte erforderlich,
um zulässige HA-Last einzuhalten.
Der rechnerische Nachweis der Masseangaben ist dem Angebot beizulegen.
Weitere Anforderungen:
• freie Vorderachslast (Schneefräse) min. 2.800 kg
• Anhängelast mit Anhängerbremsanlage bei ZAA min. 9.500 kg –
tatsächlich: .......... kg
• Anhängelast mit Anhängerbremsanlage bei DAA min. 20.000 kg –
tatsächlich: .......... kg
Die angegebenen zulässigen Massen und Anhängelasten sind in den
Fahrzeugpapieren einzutragen, evtl. Berechnungen sind beizufügen.
1.2 Abmessungen
• Fahrzeughöhe ohne RKL max. 3.000 mm – tatsächlich: .............. mm
• Fahrzeuglänge: .............. mm
• Radstand 3.300–3.400 mm – tatsächlich: .............. mm
• Überhang vorn: .............. mm
• Überhang hinten: .............. mm
[Seite 4]
1.3 Antriebsstrang
1.3.1 Motor
• umweltfreundlicher Dieselmotor, min. Abgasnorm Euro 6 –
tatsächlich: ...................
• Leistung mind. 210 kW – tatsächlich: .............. kW
• Drehmomentplateau von Motordrehzahl .............. bis Motordrehzahl ..............
• max. Drehmoment: .............. Nm
• Leerlaufdrehzahl: .............. min⁻¹
• Nenndrehzahl: .............. min⁻¹
• Anordnung der Zylinder und Anzahl: ..............
• Hubraum: .............. cm³
• Luftansaugung winterdiensttauglich (umschaltbar oder hochgelegt) –
Ausführung: ..............
• Das Kühlsystem ist winterdiensttauglich auszuführen. Das Kühlsystem ist so
auszuführen, dass bei bestimmungsgemäßem Winterdiensteinsatz eine
ausreichende Kühlleistung gewährleistet ist und eine
funktionsbeeinträchtigende Verschmutzung bzw. Vereisung des Kühlers durch
geeignete technische Maßnahmen verhindert bzw. minimiert wird. Der Kühler
ist vor mechanischer Beschädigung zu schützen.
• Lüfterumkehrfunktion zur Kühlerreinigung vom Fahrersitz aus bedienbar –
..............
• Abgasanlage mit Berührungsschutz hinter Fahrerhaus hochgezogen.
Art der Ausführung: ............................................................
• Kraftstofffilter, beheizt
• Kraftstoffbehälter als Kombitank mind. 190 l, verschließbar – tatsächlich:
.............. l
1.3.2 Kupplung
• Fahrkupplung Bauart: ....................................
• Zapfwellenkupplung Bauart: ....................................
• Kupplungsbetätigung automatisch (2-Pedal-Bedienung): ..............
[Seite 5]
1.3.3 Getriebe
• zuschaltbarer hydrostatischer Fahrantrieb 0–50 km/h vorwärts/rückwärts
• vollsynchronisiertes Getriebe mind. 8 Vorwärtsgänge, 4–6 Rückwärtsgänge
• Verteilergetriebe mit sperrbarem Längsdifferential mit permanentem
Allradantrieb, während der Fahrt zu- und abschaltbar
• Transportgeschwindigkeit bis min. 80 km/h
1.4 Achsen
• Differentialsperre Hinterachse – lastschaltbar
• Differentialsperre Vorderachse – lastschaltbar
• Stabilisatoren für beide Achsen
1.5 Federung
• Vorder- und Hinterachse gefedert
• Stoßdämpfer
1.6 Bereifung
Niederquerschnittsreifen entsprechend den technisch erforderlichen Achs- und
Nutzlasten für den Winterdiensteinsatz.
Vorderachse:
385/65 R22,5, für die geforderten Achslasten und den bestimmungsgemäßen
Winterdiensteinsatz geeigneter Reifen, geeignet für die Montage von Schneeketten;
Fabrikat/Profil oder gleichwertig.
Ist: ....................................................................................
Hinterachse:
385/65 R22,5, für die geforderten Achslasten und den bestimmungsgemäßen
Winterdiensteinsatz geeigneter Reifen, geeignet für die Montage von Schneeketten;
Fabrikat/Profil oder gleichwertig.
Ist: ....................................................................................
[Seite 6]
Das Fahrzeug ist zusätzlich an der Hinterachse mit vom Fahrer aus zuschaltbaren
Rotationsketten für den Winterdiensteinsatz auszurüsten.
Hersteller und Typ der Rotationsketten: ....................................................
Die Einsatzmöglichkeit von Schneeketten ist bei der Winterbereifung zu
gewährleisten.
1.7 Bremsen
• Bremse nach UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Nutzfahrzeug mit ALB)
• Bremsanlage lastabhängig
• ABS abschaltbar
• Lufttrockner beheizt
• Anhängerbremsanlage Druckluft 2-Leiter – Anschlüsse als Duomatik
1.8 Lenkung
• Wechsellenkung für Rechts-/Links-Betrieb
• Servolenkung – elektrohydraulisch
1.9 Fahrerhaus
• hydraulisch kippbar
• Seitentür links und rechts mit Tiefsichtfenster
• Rückwandfenster
• luftgefederter Fahrersitz, höhen- und längsverstellbar, mit Lendenwirbelstütze
und Heizung, belüftet
• luftgefederter Beifahrersitz, höhen- und längsverstellbar, mit
Lendenwirbelstütze und Heizung, belüftet
• Heizung/Lüftung mit Frisch- und Umluft
• Klimaanlage, automatisch geregelt
• Pollenfilter
• Kennzeichenhalter auf dem Dach (Höhe des Blendschutzes beachten)
• Sonnenblendschutz an Frontscheibe
• Automatik-Sicherheitsgurte für beide Sitze
• Kopfstützen, höhenverstellbar oder im Sitz integriert, für beide Sitze
• Ablagekästen/Ablagefächer
[Seite 7]
• Kleiderhaken hinter den Sitzen
• Kunststoff-/Gummifußboden
• Wartungs-/Betriebsstundenzähler
• Dauerstromsteckdose 12 V / 15 A
• 3-polige Steckdose mit folgender Belegung: 24 V +, 24 V – und ein
geschwindigkeitsabhängiges Signal
• Außentemperaturanzeige
• Windschutzscheibe aus Verbundglas, beheizbar
• Außenspiegel alle beheizbar
• Weitwinkelspiegel links beheizbar
• Außenspiegel rechts elektrisch verstellbar
• Rampenspiegel
• Leseleuchte für Fahrer und Beifahrer
• Kabeldurchführung an der Fahrerhausrückwand 50 × 100 mm
• Steinschlagschutzgitter vor Kühler
• Scheibenwischer an Frontverglasung, mind. 3-stufig mit Intervall, ohne
Einschränkung der Arbeitssicht
• Monitor für Kamerasystem von beiden Seiten gut einsehbar
• Monitor für Zentralbediensystem mit Touchscreen, Größe ca. 10"
1.10 Geräteantrieb
1.10.1 Frontzapfwelle
• mechanisch angetrieben, unter Last schaltbar
• Mindestdauerleistungsabnahme am Zapfwellenstummel: 160 kW
• 1 ¾" Keilwelle, 6-teilig
• Zapfwellendrehzahl 1.000 min⁻¹ bei ca. 90 % der Motornenndrehzahl
• Drehrichtung (gesehen in Fahrtrichtung) rechtsdrehend
• Zapfwellenbetätigung unabhängig vom Fahrantrieb
1.10.2 Hydraulikanlage
Arbeits- und Kommunalhydraulik nach DIN EN 15431 für Stellbewegungen und
Dauerverbraucher. Hydraulikkupplungen nach ISO 7241-1A/ISO 5675.
[Seite 8]
Anforderungen Kommunal-/Arbeitshydraulik:
• Zweikreishydraulik: 1. Kreis 30 l/min, 2. Kreis 55 l/min. Fördervolumen:
....................
• Umschaltbarkeit der Kreise 1 + 2 einschließlich Summenschaltung:
....................
• Arbeitsdruck Kreis 1: 200 bar, Kreis 2: 240 bar – ....................
• 1. Kreis mit 4-zellig, doppeltwirkend, vollproportional, Anschlüsse vorn:
....................
• Anschlüsse für Zelle 1 + 2 hinten: ....................
• 1. Kreis mit separater Rücklaufleitung vorn: ....................
• Ventilzellensteuerung elektrisch: ....................
• Steuerung einer Schwimmstellung für den 1. Kreis: ....................
• Entlastungssteuerung von 0–100 % für den 1. Kreis, 1. Zelle: ....................
• Betätigung aller Hydraulikfunktionen im Fahrerhaus: ....................
• Druckleitung für Dauerverbraucher (Kreis 2) vorn, mittig und hinten:
....................
• separate Rücklaufleitung vorn, mittig und hinten: ....................
• Ventilsteuerzellen über Joystick vom Fahrersitz und Beifahrersitz bedienbar:
....................
• Anzeige von Leistung und Zustand der Anlage im Zentralbediensystem:
....................
• Korrosionsschutz: Hydraulikleitungen und korrosionsgefährdete
Hydraulikelemente sind mit Farbgebung vor Korrosion zu schützen. Die
Verpressungen an Hydraulikschläuchen nur mit farblosem Lack.
1.11 Elektrische Anlage
• Bordnetzspannung
• Batteriehauptschalter
• Batterien 2 × 12 V, verstärkt, mind. 135 Ah, tatsächlich: .................... Ah
• Lichtmaschine, verstärkt, mind. 125 A, tatsächlich: .................... A
• Anhängesteckdose 24 V, 15-polig
• Anhängesteckdose 12 V, 13-polig
• ABS-Anhängersteckdose
• Steckdose 24 V/7-polig für Pflugbeleuchtung
[Seite 9]
• 2 Doppelblitzleuchten links und rechts am Fahrerhausdach
• Die Sichtbarkeit gemäß den Forderungen des Merkblattes
Winterdienstfahrzeuge ist zu gewährleisten.
• Windschutzscheibe beheizbar
• Digitalradio mit Verkehrsfunk
• Telefonfreisprecheinrichtung (Bluetooth) im Radio integriert
• Radio muss vom Fahrer leicht erreichbar sein
• 24-V-Steckdose im Fahrerhaus mit Geschwindigkeitssignal
• 12-V-Wandler, Kabel, Zubehör
• Funkentstörung
• Rückfahrsignal bei Rückwärtsfahrt
• Winterdienstbeleuchtung in LED-Ausführung, hochgesetzte, umschaltbare
Zusatzscheinwerfer (höhenverstellbar), mit Fern- und Abblendlicht, Standlicht,
Blinkleuchten
• Arbeitsscheinwerfer (LED) nach hinten auf dem Fahrerhausdach
• Zusatz-LED-Scheinwerfer für Fernlicht am Dachbügel montiert
• Front-Fahrbeleuchtung in LED-Ausführung
• Drehzahlmesser
• Betriebsstundenzähler
• Rückfahrkamera, Anzeige über Monitor im Fahrerhaus
1.12 Spezielle Anforderungen zum Fahrwerk/Geräteanbau
• Universelle elektronische Schnittstelle nach EN 16330: ....................
• Sicherheitsausstattung nach GSR-C: ....................
• Zusatzkamera für Anbaugeräte mit Magnetfuß, Kameraanschlüsse vorn und
hinten, Anzeige über Monitor im Fahrerhaus: ....................
• Anhängekupplung mit großem Maul für Anhängelasten siehe 1.1: ....................
• Bolzen-Ø 38 mm, Höhe über Boden max. 1.000 mm
• Frontanbauplatte nach EN 15432-1, Typ F1/C: ....................
• Pritschenhilfsrahmen mit Kugelpunkten für den Geräteanbau ausgelegt:
....................
• Ladepritsche als Drei-Seiten-Kipper mit Schnellentriegelung (werkzeuglos)
des Kippzylinders: ....................
[Seite 10]
• Mindestabmessungen der Ladepritsche L × B × H in mm = 2.600 × 2.200 ×
400: ....................
• Warnanlage an der Heckbordwand montiert, LED-Blinkpfeil umschaltbar,
Links-Rechts-Kreuz, 2 LED-Vorwarnleuchten, Bedienpult im Fahrerhaus (LED-
Warnanlage mit den beschriebenen Funktionen; Fabrikat und Typ vom Bieter
anzugeben): ....................
1.12.1 Kompatibilität mit vorhandenen Arbeitsgeräten des Auftraggebers
Der angebotene Mehrzweckgeräteträger muss für die Weiterverwendung der beim
Auftraggeber bereits vorhandenen Arbeitsgeräte geeignet sein.
Die vorhandenen Arbeitsgeräte umfassen insbesondere:
Frontanbaugeräte:
• Kombinationsmähgerät für den Einsatz mit Mähkorb, Baumstumpffräse,
Rinnenbürste, Wildkrautbürste, Grabensohlenreinigungsgerät oder
Banketträumgerät
• Vorbaukehrmaschine (Mustang)
Heckanbaugerät:
• Schachtkuli (Sinkkastenreinigungsgerät) von Dautel
Die erforderlichen mechanischen, hydraulischen und elektrischen Schnittstellen des
angebotenen Fahrzeuges sind so auszuführen, dass die bestimmungsgemäße
Weiterverwendung der vorhandenen Arbeitsgeräte ermöglicht wird.
Der Bieter hat die Kompatibilität mit den vorhandenen Arbeitsgeräten im Angebot zu
bestätigen.
1.13 Lackierung
• Aufbau RAL 2011, orange
• Fahrgestell – Serien-RAL: ....................
1.14 Sonstiger Lieferumfang/Zubehör
• Reifenfüllschlauch
• Feuerlöscher (2 kg)
• Wagenheber
• Bordwerkzeug
[Seite 11]
• Werkzeugbox am Fahrzeug montiert / Größe und Montageort nach
Platzverhältnissen
• Sicherheitskennzeichnung aller Fahrzeugseiten gem. DIN 30710
• Warndreieck
• Verbandtasche mit Unfallwärmedecke
• Warnlampe (Handlampe)
• Unterlegkeile
• Korrosionsschutz des kompletten Fahrzeuges (ohne orange Flächen,
Schlauchleitungen und Abgasanlage) mit Dinitrol 3650 und Dinitrol 4942 RAL
7000 oder gleichwertiger Art – tatsächlich: ....................................................
1.15 Einzureichende Unterlagen
Folgende Dokumente müssen in deutscher Sprache mitgeliefert werden:
• Betriebsanleitung, 1-fach
• Wartungsanleitungen
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• Serviceheft
• Prüfbuch für das Fahrzeug
- Aufbaustreuer
Streumaschine ca. 4,0 m³ für MZG mit Feuchtsalzeinrichtung zum Ausbringen von
Streustoffen für die Glättebekämpfung im Winterdienst zur Herstellung der
Verkehrssicherheit.
ALB- und ABZ-Nachweise sind dem Angebot beizufügen und bei Lieferung mit zu
übergeben.
Nachweise sind in Wort bzw. Bild dem Angebot ohne gesonderte Aufforderung
beizufügen.
Die genannten technischen Anforderungen stellen funktionale Mindestanforderungen
dar. Gleichwertige Lösungen sind zulässig.
Fabrikat: ....................................................
Typenbezeichnung: ....................................................
Angebot Behälternutzinhalt in m³: ....................................................
[Seite 12]
2.1 Detailbeschreibung Streuer
Beschreibung Ja Nein
Einkammerstreumaschine ☐ ☐
Behälternutzinhalt an die zulässige Achsbelastung/Gesamtgewicht (mit ☐ ☐ Schneepflug in Transportstellung) des Trägerfahrzeuges angepasst
Elektronische Überwachung des Streugutfüllstandes im ☐ ☐ Streugutvorratsbehälter
Sicherheitsaufstiegsleiter und Leiterpodest in V2A nach UVV ☐ ☐
Antrieb über die Kommunalhydraulik des Fahrzeuges ☐ ☐
Bauausführung in Edelstahl V2A, lackiert in RAL 2011 ☐ ☐
Voll wegeabhängige Streuung bei Vor- und Rückwärtsfahrt ☐ ☐
Geforderte Streubreite min. 3,00 bis 12,00 m ☐ ☐
Solezugabe bereits oben im Fallrohr für optimale Durchmischung von Salz ☐ ☐ und Sole
Streustoffzuführung zum Streuteller mittels nichtrostendem Rohr ☐ ☐
Angabe zum Material des Rohres: ....................................................
Weitere Anforderungen:
• automatischer SOLL-IST-Vergleich (oder gleichwertige Regeltechnik) der n-1
des Streutellers mit automatischer Regulierung
• Durchmesser des Streutellers ca. 600 bis 760 mm
Forderung: Ausführung in Edelstahl, V2A
Angebot: .................... mm
• Streustoffförderung: Dosierförderschnecke mit Abdeckkeil in V2A zur
Gewichtsentlastung der Dosierförderschnecke und grammgenauen Dosierung
der Streustoffe
• Dosieranforderung für Salz: 5 bis 40 g/m² bei automatischer Reduzierung der
Trockenstoffmenge um 30 % beim Einsatz der Feuchtsalztechnologie
• Dosieranforderung für abstumpfende Streustoffe: 50 bis min. 300 g/m²
• automatisierte Feuchtsalz-%-Regulierung in Abhängigkeit der vorgewählten
Streudichte (g/m²) und der Fahrgeschwindigkeit
[Seite 13]
Kombiniert mit:
• km/h-abhängiger Streubildnachführung
• km/h-abhängiger Streubildstabilisierung
• optimalste Durchmischung von Salz und Sole über die gesamte Streubreite
von ca. 3,00 bis 12,00 m
• homogenes Streubild mit definierter Rechts- und Linksbündigkeit
• keine Bestreuung der Straßennebenanlagen (Straßenbegleitgrün) mit
Taustoffen im Winterdiensteinsatz bei ständig wechselnden
Fahrgeschwindigkeitszuständen
• Einhaltung der geforderten Streubreiten bis mind. 60 km/h
• Messgerät mit Klapphalterung an der Streumaschine (abnehmbar) für
berührungslose Messung der Fahrbahnoberflächentemperatur per
Infrarottechnologie und nachgeschalteter automatischer und optimaler
Streudichteregulierung (g/m²) an der Streumaschine mit klappbarer Halterung
oder gleichwertig
• Das Messverfahren muss die Gehäuse-Temp.-Kompensation gewährleisten
(Beschreibung beifügen)
• Streumaschine muss der TLG-Prüfung A und B unterzogen werden können
(Zertifikat beifügen)
• optische Störanzeige für Förderschnecke, Streuteller und Solepumpe am
Bedienpult im Fahrerhaus
• Solevolumen (Liter) dem Trockenstoffvorrat angepasst, Angebot gemäß FS 30
Technologie: .................... Liter
• Angebot, max. technisch möglich: .................... Liter
• 2"-Feuchtsalzanschluss, Ausführung Trockenkupplung
• Behälter aus schlagfestem PE-Werkstoff mit Schwallwänden
• Behälterentlüftung, hinten unten an der Streumaschine montiert
• optische Füllstandkontrolle (Soletankfüllstand)
• automatischer Befüll-Stopp (1 × Grenzwertgeber)
• trockenlaufgeschützte Solepumpe
• Sole-Rückschlagventil, Soleleitung dauerhaft befüllt
• automatische Regelung auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs oder gleichwertiger
Regelstrategie
[Seite 14]
• elektronische Streukontrolle am Streustoffverteiler mit Anzeige am Bedienpult
im Fahrerhaus; Überwachung des Streuens: gefordert, berührungsloses
Verfahren
• Streubild-Fernverstellung (vom Fahrerhaus zu bedienen)
• Stellmotor nicht unmittelbar dem Salzsprühnebel ausgesetzt
• automatische Streubildnachführung (oder gleichwertiges Verfahren) in
Abhängigkeit der gewählten Streubreiten (Beschreibung beifügen)
• Verstellung des Streubildes am oberen Drehkranz des Streustoffverteilers
• Standentleerung, Notstreuung und Störungsbetrieb
• Kommunikation Streumaschine-Bedieneinheit/-pult per kabelloser
Kommunikation Unimog (z. B. Funk oder gleichwertige drahtlose
Technologie), Schnittstelle UE6
• komplette Streumaschinen-Elektronik unter Verarbeitung des Wegesignals
des Trägerfahrzeuges integriert im kompakten Bedienpult und ergonomisch
installiert im Fahrerhaus
• Streumaschine komplett unter Beachtung der Schwerpunktlage zum Chassis
(ALB) auf Kugelpunktrahmen montiert und zum vielfachen Aufnehmen und
Absetzen ausgelegt
• Befestigung gemäß § 22 StVO „Ladungssicherung“
• Auf- und Absetzvorrichtung: System, 4-Fuß-Absetzvorrichtung
• beladenes Abstellen der Streumaschine
• Schlaucharmaturen und Hydraulikverschraubungen mit Zi/Ni-Beschichtung für
dauerhaften Korrosionsschutz
• zusätzliche Hydraulikölfilterung an Streumaschine
• Blasenspeicher im Hydrauliksystem
• Abdecksieb gemäß GS, Maschenweite 40 × 40 mm
• 2-teiliges Klappdach, über Zugleine von unten bedienbar
• 1 Rundumkennleuchte LED Comet Doppelblitz
• Arbeitsscheinwerfer, montiert auf Streuteller, in LED-Ausführung
• PVC-Schürze, montiert am Fahrzeugrahmen
• Schild „Winterdienst“
• Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710
• Lackierung RAL 2011 (kommunalorange)
[Seite 15]
• Bedieneinheit/-pult als kompakte, modular aufrüstbare und ergonomische
Einheit
• dem Fahrpersonal beste Bediensicherheit sowie Komfort für die Einstellung
der erforderlichen Parameter (Streubreite, Streudichte etc.)
• Schloss und Schlüssel als Hauptschalter für „EIN/AUS“
• sichere Trennung von der Netzspannung des Trägerfahrzeuges durch
abschließbares Bedienpult
• Farbdisplay, Touchscreen, min. 7" mit integrierter Tastatur zur Bedienung und
Erfassung der jeweiligen Betriebszustände (Streudichte, Streubreite, FS EIN
bzw. AUS usw.)
• Rückfahrkamerasystem, Anzeige im Bedienpult
• Anfahrschutz für Rückwärtsfahrprozesse, basierend auf Radartechnologie
(Beschreibung beifügen)
• Speicherung und Displayanzeige für Betriebsstunden, Streukilometer,
ausgebrachte Verbrauchsmengen: Salz, Sole, Splitt, unterteilt in Tages-,
Saison- und Gesamtzähler
• Funktionsüberwachung im Klartext (Fehleranzeige)
• Sprachrückmeldung per Lautsprecher für vom Bedienpersonal durchgeführte
Bedienvorgänge
• Restreichweitenanzeige für Feststoff als auch Sole
• Die Streumaschine muss zwingend in das beim Auftraggeber vorhandene
Daten-Management-System von Küpper-Weisser integriert werden können.
Die Freischaltung der Streumaschine zur Datenerfassung ist
Leistungsbestandteil. Inkl. 1 GB Speicherstick
2.2 Einzureichende Unterlagen
Normen, Prüfungen und Sicherheitseinrichtungen:
• EG-Sicherheitsrichtlinien für Maschinen mit Konformitätserklärung (CE-
Zeichen)
• Rostschutzprüfung nach SS DIN 50021
• e1-(EMV-)Kennzeichnung der elektrischen Ausrüstung
• allgemein geltende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Bestimmungen, insbesondere DIN EN ISO 12100
• GS-Abnahme der Arbeitssicherheit (Zertifikat beifügen)
[Seite 16]
• retroreflektierende Rot-Weiß-Kennzeichnung nach Verkehrsblatt Heft 3/74, mit
Schild „Winterdienst“
• Konturmarkierungen gemäß UN ECE R48 bzw. 76/756 EWG
• Maschinen für den Winterdienst nach DIN EN 17106-3-1:2022-04
• Maschinen für den Winterdienst – spezifische Anforderungen für
Streumaschinen nach DIN EN 17106-3-2:2022-04
• Kommunalfahrzeug nach DIN 30702 Teil 4, Begriffe für Winterdienstfahrzeuge
• Maschinen für den Straßenbetriebsdienst nach DIN EN 17106-1:2022-04
• Maschinen für den Winterdienst – Schneepflüge nach DIN EN 17106-3-
1:2022-04
• Maschinen für den Winterdienst – Streumaschinen nach DIN EN 17106-3-
2:2022-04
- Mehrscharschneepflug
Der Schneepflug ist für das oben beschriebene Trägerfahrzeug vorgesehen und soll
inner- und außerorts zum Einsatz kommen.
Mit folgenden Grundanforderungen:
• hydraulische Hebe-, Senk- und Schwenkeinrichtung
• Pflugbreite 3,00 m
• Räumbreite bei Schrägstellung 2,60 m
• Geräteanbauplatte Größe 5
• Pflugbegrenzungsfahnen/-leuchten
• Schneespritzschutz
• Farbe Kommunalorange
• Randsteinabweise links und rechts
• 3 × Schneeräumleisten, Stahl-Gummi-Stahl, Kombi S50 Wave
Für den Schneepflug gelten die einschlägigen Anforderungen der DIN EN 17106-3-
1:2022-04 oder gleichwertig.
[Seite 17]
3.1 Einzureichende Unterlagen
• Technische Beschreibung und Datenblatt des angebotenen Schneepfluges
einschließlich Angaben zu Abmessungen, Eigenmasse und Eignung für das
angebotene Trägerfahrzeug
• Betriebs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache
• Konformitätserklärung/CE-Nachweis
- Mähgerät
Kauf von 1 Front-Mähkombination bestehend aus einem Randstreifenmähgerät mit
Schlegelmähkopf mit Tastautomatik und einem Frontauslegermähgerät mit
Schlegelmähkopf zum Betrieb des hier ausgeschriebenen
Mehrzweckträgerfahrzeuges.
Antrieb der Arbeitsgeräte über Frontzapfwelle und des Auslegers über die
Hydraulikanlage vom Trägerfahrzeug.
Für das Mähgerät ist die tatsächliche Masse einschließlich erforderlicher Ausgleichs-
/Ballastgewichte sowie die Schwerpunktlage nachzuweisen.
Die Lieferung des Mähgerätes erfolgt separat im März 2028. Die Lieferung
umfasst die vollständige Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und separate
Abnahme des Mähgerätes.
4.1 Verwendungszweck
Das Kombimähwerk ist für das Mähen seitlicher Flächen rechts und/oder links vom
Fahrzeug an Außerortsstraßen zum gleichzeitigen oder einzelnen Einsatz des
Randstreifenmähwerkes und Auslegermähwerkes im Einmannbetrieb vorgesehen.
4.2 Allgemeine Anforderungen
Die Mähmaschine ist an der Frontanbauplatte anzubauen.
Die notwendigen Befestigungsvorrichtungen, die Ausgleichsgewichte am
Fahrzeugheck und die erforderliche Vorderachsverriegelung gehören zum
Lieferumfang.
Ein Parkrahmen zur sicheren Auslegerarretierung des Frontauslegermähwerkes bei
Transportfahrten, montiert auf der Träger-Ladepritsche, ist Bestandteil der
Lieferleistung.
[Seite 18]
4.3 Angebotsunterlagen
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizulegen:
• Detailbeschreibung der Lieferleistung
• Datenblatt/Maßblatt der Mähmaschine
• Reichweitendiagramme
• Nachweis der Einhaltung der Auf- und Anbauvorschriften des
Fahrzeugherstellers
• EG-Konformitätserklärung / CE-Zeichen
• GS-Prüfzeugnis
• Bericht über die Grundprüfung der Bundesanstalt für Straßenwesen
• Bedienungsanleitungen 2-fach
• Werkstatthandbücher und Ersatzteillisten
• Elektroschaltplan
• Hydraulikschaltplan
• Wartungsanleitung
4.4 Einweisung
Der Auftragnehmer führt bei Übergabe der Mähmaschine eine Einweisung durch.
Das Bedienpersonal muss in folgenden Punkten geschult werden:
• Auf- und Abbau der Mähmaschine
• Bedienung im Betrieb
• Betriebsdaten ablesen
• Störmeldungen deuten/Schlussfolgerungen ziehen
• Wartung und Pflege
• ggf. weitere Punkte, die für die Bedienung der Maschinen wichtig sind
Das Werkstattpersonal muss in folgenden Punkten geschult werden:
• alle Punkte wie beim Bedienpersonal
• Funktionsweise der Mähmaschinen und deren Steuerung
• Fehlersuche
• ggf. weitere Punkte, die für die Bedienung, Wartung und Instandhaltung der
Mähmaschinen wichtig sind
Die Einweisung ist Bestandteil des Leistungsumfanges.
[Seite 19]
4.5 Zertifizierung
Mitlieferung der Unterlagen:
• GS-Prüfzeugnis
• Nachweis der technischen Eignung und Kompatibilität des Mähgerätes mit
dem angebotenen Trägerfahrzeug. Soweit für den sicheren und
bestimmungsgemäßen Betrieb eine Herstellerfreigabe erforderlich ist, ist diese
vorzulegen.
4.6 Technische Anforderungen – Allgemeine Anforderungen:
Zu mähendes Material: Pflanzen aller Art einschließlich strauchartiger Gewächse mit
Holzteilen bis 10 mm Durchmesser bis zu einer Höhe von 800 mm.
Schnitthöhe:
Einstellbar zwischen 40 bis 80 (ggf. 100) mm Höhe. Die eingestellte Schnitthöhe
muss durch geeignete technische Vorrichtungen gehalten werden.
Schnittqualität:
Die Pflanzen müssen an der eingestellten Schnitthöhe ±20 mm abgetrennt werden.
Geländeunebenheiten müssen durch technische Vorrichtungen weitgehend
automatisch ausgeglichen werden. Das Schnittgut muss zerkleinert/gemulcht sein.
Die zerkleinerten Teile dürfen keine Länge >100 mm aufweisen.
Mähleistung:
• Mähen von Pflanzen bis 400 mm Höhe ohne Gehölze: ≥3 km/h
• Mähen von Pflanzen bis 800 mm Höhe mit Gehölzen: ≥2 km/h
Die Angaben gelten für ein zweistreifiges Mähen und ohne Ausweichen von
Hindernissen.
Die möglichen Leistungen der angebotenen Mähmaschine sind im Blatt
Bieterangaben einzutragen. Sie gehen in die technische Bewertung des Angebotes
ein.
Die Leistungen müssen bei Lufttemperaturen von 5 bis 40 °C erreicht werden.
Für die benötigte Antriebsleistung muss eine Fahrzeugmotordrehzahl von 1.500 bis
maximal 1.700 U/min ausreichen.
[Seite 20]
Bedienung im Mähbetrieb:
Die Mähmaschine muss mit einer Person einschließlich Fahrzeugführung bedienbar
sein.
Abmessungen:
Alle geforderten geometrischen Abmessungen sind bei Stellung der Mähmaschine
auf einer ebenen horizontalen Standfläche und zur äußeren Fahrzeugkante bezogen.
Transportstellung:
In der Transportstellung müssen die Vorschriften der StVZO für das Gesamtfahrzeug
eingehalten werden. Die Arbeitsgeräte sind direkt von der Transportstellung in die
Arbeitsposition zu verschwenken (Sicherheit). Eventuelle Einschränkungen sind
durch entsprechend mitzuliefernde technische Vorrichtungen auszugleichen und zu
erläutern.
Verkehrsraum-, Freiraumbedarf bei Versetzfahrten
Gesamtbreite: ≤3,00 m
Gesamthöhe: ≤4,00 m
Gesamtlänge: ≤8,00 m
Verkehrsraum-, Freiraumbedarf beim Mähen
Gesamtbreite: ≤3,00 m
Gesamtbreite bis zum Fahrbahnrand beim Mähen des Randstreifens: ≤2,75 m
Gesamthöhe: ≤4,00 m
Gesamtlänge: ≤10,00 m
Arbeitsbereiche
Die angegebenen Maße gelten für den Betrieb rechts und/oder links vom Fahrzeug.
• Randstreifenmähgerät: mindestens 3.250 mm
• Auslegermähgerät im Kombibetrieb: mindestens 6.700 mm
[Seite 21]
4.7 Ausführungsanforderungen
Korrosionsschutz/Farbgebung:
• Alle Teile sind korrosionsgeschützt auszuführen. Bei Lackierungen sind
lösungsmittelarme Lacke zu verwenden.
• Verbindungselemente müssen aus besonders korrosionsgeschütztem Material
bestehen.
• Farbgebung in Kommunalorange RAL 2011 außer besonders
korrosionsgeschützten Materialien, Hydraulikteilen und
Verbindungselementen.
Betriebsspannung:
Die Steuer- und Regelungsanlage ist mit einer Betriebsspannung gleich 24 ± 8 V zu
betreiben.
Schutzgrad:
Die elektrische Anlage ist nach dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Stand
der Technik und unter Berücksichtigung der ISO 20653 auszuführen. Die geforderten
Schutzgrade IP66K/IP69K sind einzuhalten.
Die Bedienung muss mittels einer ergonomischen Einhandhebel-
Proportionalsteuerung im Griffbereich des Bedieners auf dem rechten Fahrerhaussitz
erfolgen. Die Installation für Rechts- oder Linkshandbetrieb muss möglich sein.
Die Demontage und Wiedermontage muss innerhalb von 30 min ohne
Spezialwerkzeuge durchführbar sein. Am Bedienpult muss ein Notstoppschalter für
das Ein- und Ausschalten der gesamten elektrischen Anlage vorhanden sein. Die
Schneidwerkzeuge müssen separat ein- und ausschaltbar sein.
Alle Bedien- und Einstellfunktionen müssen vom Bedienpult möglich sein.
Störmeldungen:
Dem Anwender sind am Bedienpult bei Störungen mindestens folgende
Ursachenmeldungen anzuzeigen:
• Hydrauliköltemperatur
Folgende Daten müssen erfasst werden:
• Betriebsstunden
Die genannten Daten müssen am Bedienpult ablesbar sein.
[Seite 22]
Verbindung Bedienpult – Mähmaschine:
Die Kabelführung hat durch die Kabeldurchführung bzw. universelle Schnittstelle EN
16330 auf geeignete Weise zu erfolgen, der Korrosionsschutz ist zu gewährleisten.
Die Durchführung sowie eventuelle Steckverbindungen müssen den Anforderungen
des Schutzgrades der DIN 40050-9 IP59K entsprechen.
Wechsel der Verschleißteile:
Verschleißteile des Schnittwerkzeuges müssen komplett innerhalb von 30–45 min
auswechselbar sein.
Wechsel mit anderen Werkzeugen:
Der Böschungsmäher muss durch Tausch des Mähkopfs gegen andere Werkzeuge
für andere Aufgaben nutzbar sein.
Der Austausch muss durch eine/zwei Person/en mit Hilfe eines Kranes realisierbar
sein.
4.8 Spezielle technische Anforderungen des Mähgerätes
Typ: Das Mähgerät muss für den in Kapitel 1 beschriebenen Mehrzweckgeräteträger
geeignet sein.
Gewichtsangaben: Zulässige Gesamtmasse des Trägerfahrzeugs: mindestens
16.500 kg
Geräteaufnahme: Frontanbauplatte EN 15432-1, Typ F1/C
Schnittstellen zum Geräteantrieb:
• Mechanisch angetriebene Frontzapfwelle, unter Last schaltbar, mit einer
Mindestdauerleistungsabgabe von 160 kW am Zapfwellenstummel und einer
Zapfwellendrehzahl von 1.000 min⁻¹
• Zweikreis-Arbeitshydraulik gemäß Ziffer 1.10.2 dieser Leistungsbeschreibung.
• Universelle elektrische Schnittstelle gemäß EN 16330 sowie die für den
bestimmungsgemäßen Betrieb des Mähgerätes erforderlichen elektrischen
Schnittstellen
[Seite 23]
Technische Anforderung Front-Kombinationsmähwerk:
Bestehend aus Randstreifenmähgerät und Frontauslegermähgerät, jeweils mit
Schlegelmähkopf, und zum Betrieb weiterer vorhandener Arbeitsgeräte der Firma
Mulag:
• Banketträumgerät
• Grabensohlenreinigungsgerät
• Baumstumpffräse
• Flächenbürste
Frontausleger mit Randstreifenmäher allgemein:
• Zum Anbau an die Frontanbauplatte des Geräteträgers
• Ausgelegt zur Ein-Mann Bedienung
• Ausgelegt für Rechts- und Linksbetrieb
• Randstreifenmähgerät demontierbar
• Reichweite des Auslegers ab Fahrzeugmitte
ohne Randstreifenmähgerät mindestens 7,0 m ................
mit Randstreifenmähgerät mindestens 6,0 m ................
• Querverschub des Auslegers hydraulisch
mindestens 1.200 mm ohne Randstreifenmähgerät ................
mindestens 800 mm mit Randstreifenmähgerät ................
• Schwenkbereich des Auslegers 190° ................
• Schnellwechselvorrichtung für Arbeitsgeräte
• Transportstellung über Fahrerhaus im Parkrahmen verriegelt
• Abstellstützen mechanisch höhenverstellbar
• hydr. Drehvorrichtung der Arbeitswerkzeuge am Ausleger montiert
• Schwenkbereich der Drehvorrichtung mind. 220° ................
• Kugelkopfanhängerkupplung am Heckballastgewicht montiert
• Hochdruckgebläse zur Straßenreinigung vorn am Grundrahmen montiert
• Antrieb des Gebläses über Gerätehydraulik
Anforderung Randstreifenmähgerät allgemein:
• Ausgelegt für Rechts- und Linksbetrieb
• Am Grundgerät des Frontauslegers montiert
[Seite 24]
Sicherheitsausstattung des Frontauslegers:
• Nothandbetätigung für alle Wegeventile
• Lasthalteventile (Rohrbruchsicherung) für die Funktion Heben/Senken
• elektrische Messerwellenein- und -ausschaltung mit Sicherheitsstopp
• Begrenzung der Messerwellennachlaufzeit auf ca. 4 sec.
• hydraulisch wirkende Anfahrsicherun
• Torsionsrahmen an der Vorderachse des Trägerfahrzeuges
• Ballastgewicht am Heck zur Einhaltung der vorgeschriebenen Achslasten
Sicherheitsausstattung des Randstreifenmähers:
• Nothandbetätigung für alle Wegeventile
• elektrische Messerwellenein- und -ausschaltung mit Sicherheitsstopp
• Begrenzung der Messerwellennachlaufzeit auf ca. 4 sec.
• Park- und Transportposition vor dem Mähgerät, zusammengeklappt
Antrieb/Steuerung-Bedienung Frontausleger:
• Antrieb der Bewegungsfunktionen über Fahrzeughydraulik
• Antrieb der Arbeitswerkzeuge über Frontzapfwelle des Trägerfahrzeuges
• Proportionalsteuerung des Auslegers mit dualer Zylinderbetätigung (CAN-Bus-
Technik)
• Steuerung inkl. Drehvorrichtung über Einhandbedienteil
• computergestützte Auflagedruckregelung des Mähkopfes
Antrieb/Steuerung-Bedienung des Randstreifenmähers:
• Antrieb der Bewegungsfunktionen über Fahrzeughydraulik
• Antrieb des Schlegelmähkopfes über Frontzapfwelle des Trägerfahrzeuges
• Tastautomatik zur Steuerung des Mähkopfes um die Hindernisse
Arbeitswerkzeug zum Randstreifenmäher:
• Randstreifenmähkopf mit Schlegelwelle inkl. Tastarm
• ca. 1.200 mm Arbeitsbreite
• geeignet zum Mulchen von Gras und Gestrüpp bis 10 mm Schnittstärke
• Mähkopfhöhe max. 300 mm
• Messerwellendrehzahl ca. 3.000 U/min
[Seite 25]
• Schleuderschutz vorn mit Kettenvorhang
Arbeitswerkzeuge zum Frontausleger:
Schlegelmähkopf mit Wegeaufnehmer für computergestützte Auflagedruckregelung:
• Schlegelmähkopf mit ca. 1.200 mm Arbeitsbreite ................
• geeignet zum Mulchen von Gras und Gestrüpp bis 20 mm Schnittstärke
• Messerwellendrehzahl ca. 1.900 U/min
• Schlagwelle mit Messerhalter (ohne Schäkel)
• ca. 12 Schlegelmesser ................
• Schleuderschutz vorn mit Kettenvorhang, hinten mit Prallgummi
• höhenverstellbare Abrollwalze
• Schnellwechselaufnahme
• Verschleißblech geschraubt
• Direktantrieb über Axialkolbenmotor, wechselbarer Einbau links/rechts
Sonstiger Lieferumfang Frontausleger mit Schlegelmähkopf:
• Systemfreigabe des Geräteträgerherstellers
• TLG-Prüfung BAST-Inzell
• GS-Abnahme, TÜV-Freigabe
• CE-Zeichen
• Bedienungs- und Ersatzteilliste (Papier und CD-ROM)
- Leitpfostenreinigungsgerät
Das Leitpfostenreinigungsgerät ist für den Anbau und Betrieb an dem hier
ausgeschriebenen Trägerfahrzeug vorzusehen.
Das Gerät muss für die maschinelle Reinigung von Leitpfosten und deren
unmittelbarem Umfeld im laufenden Straßenbetriebsdienst geeignet sein und einen
zuverlässigen, schonenden sowie wirtschaftlichen Reinigungsbetrieb ermöglichen.
Das Leitpfostenreinigungsgerät ist vollständig auf die technischen Gegebenheiten
und Schnittstellen des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges abzustimmen.
5.1 Allgemeine Anforderungen
Das angebotene Leitpfostenreinigungsgerät muss mindestens folgende
Anforderungen erfüllen:
[Seite 26]
• geeignet für den Anbau an das hier ausgeschriebene Trägerfahrzeug,
• Anbau an die vorhandene Frontanbauplatte gemäß EN 15432-1, Typ F1/C,
• Auslegung für den Einmannbetrieb,
• Bedienung der wesentlichen Arbeitsfunktionen vom Fahrerarbeitsplatz aus,
• geeigneter Arbeitsbereich zur Reinigung der am Straßenrand vorhandenen
Leitpfosten,
• bestimmungsgemäßer Einsatz sowohl bei der Reinigung von Leitpfosten im
rechten als auch im linken Straßenrandbereich,
• Bürstendurchmesser bzw. Bürstengröße ca. 500 mm,
• geeignete Ausführung der Reinigungsbürste für die gründliche Entfernung von
Verschmutzungen wie insbesondere Staub, Erdreich,
Straßenverkehrsablagerungen, Moos, Algen und sonstigen anhaftenden
Verschmutzungen,
• Bürstenmaterial bzw. Bürstenbestückung so ausgeführt, dass eine möglichst
schonende Reinigung der Leitpfosten und insbesondere der
retroreflektierenden Flächen gewährleistet wird,
• robuste und verschleißarme Ausführung für den regelmäßigen Einsatz im
Straßenbetriebsdienst,
• sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen
mechanischen, hydraulischen und elektrischen Komponenten sind Bestandteil
der Lieferung,
• erforderliche Halterungen, Befestigungselemente, Hydraulikleitungen,
Hydraulikkupplungen, elektrische Leitungen und Steckverbindungen sind
vollständig mitzuliefern,
• sichere Transportstellung für den öffentlichen Straßenverkehr,
• erforderliche Sicherungs- und Verriegelungseinrichtungen für die
Transportstellung,
• Schutz gegen unbeabsichtigtes Ausschwenken, Absenken oder Bewegen des
Arbeitsgerätes während der Transportfahrt,
• An- und Abbau des Gerätes muss mit vertretbarem Zeitaufwand und ohne
Spezialwerkzeuge möglich sein,
• alle korrosionsgefährdeten Bauteile sind mit einem geeigneten
Korrosionsschutz zu versehen,
• Farbgebung, soweit technisch möglich, in RAL 2011 Kommunalorange.
[Seite 27]
5.2 Bürstenanlage
Die Reinigungsbürste muss für die maschinelle Reinigung von Leitpfosten geeignet
sein.
Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:
• Bürstengröße bzw. Bürstendurchmesser: ca. 500 mm,
• geeignete Bürstenbestückung für die Reinigung von Kunststoff- bzw.
Kunststoffhohlprofil-Leitpfosten,
• ausreichende Bürstenleistung zur Entfernung auch stärker anhaftender
Verschmutzungen,
• schonende Reinigung der Leitpfostenoberfläche,
• Beschädigungen oder übermäßiger Verschleiß der retroreflektierenden
Bereiche sind durch eine geeignete Bürstenausführung und eine geeignete
Arbeitsweise zu vermeiden,
• Bürste bzw. Bürstenkopf muss für Wartungs- und Verschleißarbeiten
zugänglich sein,
• verschlissene Bürstenbestandteile müssen austauschbar sein.
Der Bieter hat im Angebot das verwendete Bürstenmaterial sowie die Ausführung
und Bestückung der Bürste zu beschreiben.
Angebotene Bürstengröße: ..................................................................
Bürstenmaterial / Bürstenbestückung: ........................................................
5.3 Bürstenantrieb
Der Antrieb der Reinigungsbürste ist so auszuführen, dass die vorhandene
Hydraulikanlage des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges bestimmungsgemäß
genutzt werden kann.
Die Drehzahl der Reinigungsbürste muss stufenlos regelbar sein, um die
Bürstengeschwindigkeit an die jeweiligen Einsatzbedingungen,
Verschmutzungsgrade und die Beschaffenheit der zu reinigenden Leitpfosten
anpassen zu können. Die Regelung der Bürstendrehzahl muss vom
Fahrerarbeitsplatz aus möglich sein.
Die angebotene Lösung muss für den dauerhaften Einsatz im Straßenbetriebsdienst
geeignet sein und eine ausreichende sowie gleichmäßige Drehbewegung der
Reinigungsbürste gewährleisten.
[Seite 28]
Der hydraulische Antrieb der Reinigungsbürste darf mittels Hydraulikmotor
erfolgen. Die Vorgaben gemäß Ziffer 5.6 hinsichtlich des Antriebs des
Bürstenauslegers bleiben hiervon unberührt.
Der Bieter hat die gewählte Antriebslösung im Angebot technisch nachvollziehbar zu
beschreiben.
Anzugeben sind insbesondere:
• Art des Bürstenantriebes,
• Kraftübertragung zwischen Antrieb und Bürste,
• erforderliche Antriebsleistung,
• erforderlicher Hydraulikvolumenstrom,
• erforderlicher Hydraulikdruck,
• Bürstendrehzahl bzw. Drehzahlbereich und Art der stufenlosen
Drehzahlregelung,
• Leistungsaufnahme,
• Art der Steuerung und Regelung der Bürstendrehzahl.
Antriebsart: ....................................................................................
Erforderliche Antriebsleistung: ............................................................
Erforderlicher Hydraulikvolumenstrom: ...................................................
Erforderlicher Hydraulikdruck: ..............................................................
Bürstendrehzahl / Drehzahlbereich: ..........................................................
Stufenlose Drehzahlregelung: ☐ Ja ☐ Nein
5.4 Hydraulische Schnittstelle
Das Leitpfostenreinigungsgerät ist vollständig auf die im Abschnitt 1.10.2
„Hydraulikanlage“ beschriebene Kommunal-/Arbeitshydraulik des hier
ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges abzustimmen.
Die erforderlichen hydraulischen Funktionen müssen über die vorhandenen
Hydraulikschnittstellen des Trägerfahrzeuges betrieben werden können.
Hierzu gehören insbesondere:
• erforderliche Druckleitung,
• erforderliche Rücklaufleitung,
• erforderliche Hydraulikkupplungen,
• erforderliche Absperr- und Steuerungseinrichtungen,
• erforderliche Druck- und Volumenstromregelung,
[Seite 29]
• erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen.
Die Hydraulikanlage des Trägerfahrzeuges darf durch den Betrieb des
Leitpfostenreinigungsgerätes nicht unzulässig belastet oder in ihrer
bestimmungsgemäßen Funktion beeinträchtigt werden.
Sämtliche für den Anschluss erforderlichen Leitungen und Kupplungen sind
Bestandteil der Lieferung.
5.5 Elektrische Schnittstelle und Steuerung
Die erforderlichen elektrischen Funktionen des Leitpfostenreinigungsgerätes sind
über die vorhandenen elektrischen Schnittstellen des hier ausgeschriebenen
Trägerfahrzeuges herzustellen.
Die elektrische Ausrüstung ist entsprechend dem zum Zeitpunkt der Lieferung
geltenden Stand der Technik auszuführen.
Alle elektrischen Komponenten müssen für den Einsatz im kommunalen
Straßenbetriebsdienst geeignet und ausreichend gegen Feuchtigkeit, Schmutz,
Korrosion und mechanische Einwirkungen geschützt sein.
Die Bedienung der für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Funktionen
muss vom Fahrerarbeitsplatz aus möglich sein.
Hierzu gehören mindestens:
• Ein- und Ausschalten des Arbeitsgerätes,
• Ein- und Ausschalten bzw. Aktivierung der Reinigungsbürste,
• Steuerung der Arbeitsbewegungen,
• erforderliche Verstellung des Arbeitsgerätes,
• Anzeige bzw. Rückmeldung relevanter Betriebszustände,
• Sicherheitsabschaltung.
Die Bedienung muss ergonomisch und für den Einmannbetrieb geeignet ausgeführt
sein.
5.6 Arbeitsbewegungen und Anpassung an den Leitpfosten
Das Leitpfostenreinigungsgerät muss eine zuverlässige Führung der
Reinigungsbürste am Leitpfosten ermöglichen.
Die Konstruktion muss so ausgeführt sein, dass unterschiedliche Positionen und
geringfügige Abweichungen der Leitpfosten von der Sollstellung sicher ausgeglichen
werden können. Die Bürste muss sich während des Reinigungsvorganges an die
[Seite 30]
Kontur des Leitpfostens anpassen können, ohne den Leitpfosten übermäßig
mechanisch zu belasten.
Eine Beschädigung des Leitpfostens oder der daran angebrachten
retroreflektierenden Einrichtungen ist durch geeignete technische Maßnahmen zu
vermeiden.
Das Arbeitsgerät muss auch bei unterschiedlichen Verschmutzungsgraden eine
gleichmäßige Reinigungswirkung gewährleisten.
Das Heben, Senken und Verschwenken der Reinigungsbürste bzw. des
Bürstenauslegers hat mittels Hydraulikzylindern zu erfolgen. Ein hydraulischer
Drehmotor für das Verschwenken des Bürstenauslegers ist nicht zulässig. Der
hydraulische Antrieb der Reinigungsbürste selbst bleibt hiervon unberührt und ist
zulässig.
Die Arbeitsbewegungen des Bürstenauslegers müssen feinfühlig und kontrolliert
ausgeführt werden können. Die erforderliche Anpassung der Bürste an die Position
und Kontur des Leitpfostens muss während des Reinigungsvorganges zuverlässig
möglich sein.
Die Konstruktion des Bürstenauslegers ist so auszuführen, dass bei
unbeabsichtigtem Kontakt mit Leitpfosten, Hindernissen oder sonstigen
Gegenständen keine unzulässigen Kräfte auf hydraulische Stellglieder, den
Bürstenausleger oder die Geräteaufnahme übertragen werden. Hierzu sind
geeignete Überlastungs-, Ausweich- oder Schutzeinrichtungen vorzusehen.
5.7 Arbeitsstellung / Transportstellung
Das Leitpfostenreinigungsgerät muss zwischen Arbeits- und Transportstellung sicher
bewegt werden können.
In der Transportstellung sind die geltenden Vorschriften für die Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten.
Insbesondere sind:
• die zulässigen Abmessungen,
• die zulässigen Achslasten,
• die zulässige Gesamtmasse,
• die erforderlichen Sichtfelder,
• die erforderliche Beleuchtung und Kennzeichnung sowie
[Seite 31]
• die erforderlichen Sicherheitsabstände
einzuhalten.
Das Gerät muss in Transportstellung gegen unbeabsichtigte Bewegungen
mechanisch bzw. hydraulisch ausreichend gesichert werden können.
Der Bieter hat die Transportabmessungen des angebotenen Gerätes anzugeben.
Länge in Transportstellung: ................................................................
Breite in Transportstellung: .................................................................
Höhe in Transportstellung: ..................................................................
Eigenmasse des Gerätes: ........................................................................
5.8 Geräteanbau und Demontage
Der An- und Abbau des Leitpfostenreinigungsgerätes muss unter Verwendung der
vorhandenen Geräteaufnahme des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges
erfolgen können.
Die hierfür erforderlichen Anbau- und Verbindungselemente gehören vollständig zum
Lieferumfang.
Der An- und Abbau muss mit einer bzw. zwei Personen und mit vertretbarem
Zeitaufwand möglich sein.
Spezialwerkzeuge dürfen für den bestimmungsgemäßen An- und Abbau nicht
erforderlich sein.
Erforderliche Abstellstützen oder sonstige Vorrichtungen zum sicheren Abstellen des
demontierten Gerätes sind mitzuliefern.
5.9 Gewichte und Schwerpunktlage
Die tatsächliche Masse des angebotenen Leitpfostenreinigungsgerätes einschließlich
sämtlicher für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlicher Anbau-, Hydraulik-
und Verbindungskomponenten ist im Angebot anzugeben.
Zusätzlich ist die Schwerpunktlage des Gerätes in Bezug auf die Geräteaufnahme
anzugeben.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass durch den Anbau des
Leitpfostenreinigungsgerätes die zulässigen Achslasten und die zulässige
Gesamtmasse des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges eingehalten werden.
Eigenmasse: ........................................................ kg
Schwerpunktabstand zur Geräteaufnahme: ........................ mm
[Seite 32]
5.10 Kompatibilität mit dem Trägerfahrzeug
Das angebotene Leitpfostenreinigungsgerät muss mit dem hier ausgeschriebenen
Trägerfahrzeug vollständig kompatibel sein.
Der Bieter hat insbesondere die Kompatibilität hinsichtlich folgender Punkte
sicherzustellen:
• Frontanbauplatte EN 15432-1, Typ F1/C,
• mechanische Geräteaufnahme,
• Kommunal-/Arbeitshydraulik gemäß Ziffer 1.10.2,
• elektrische Schnittstellen,
• vorhandene Bedien- und Steuereinrichtungen,
• zulässige Vorderachslast,
• zulässige Gesamtmasse,
• Schwerpunktlage,
• Transportabmessungen,
• Sichtverhältnisse,
• Straßenverkehrszulässigkeit.
Erforderliche Anpassungen oder zusätzliche Komponenten am Trägerfahrzeug, die
für den bestimmungsgemäßen Betrieb des angebotenen
Leitpfostenreinigungsgerätes erforderlich sind, sind Bestandteil der angebotenen
Leistung.
Der Bieter hat die vollständige Kompatibilität mit dem ausgeschriebenen
Trägerfahrzeug im Angebot zu bestätigen.
Kompatibilität bestätigt: ☐ Ja ☐ Nein
5.11 Sicherheit und Arbeitsschutz
Das Leitpfostenreinigungsgerät ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung
geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen auszuführen.
Insbesondere sind geeignete technische Maßnahmen gegen:
• unbeabsichtigtes Einschalten der Reinigungsbürste,
• unbeabsichtigte Bewegungen des Arbeitsgerätes,
• Überlastung der Antriebskomponenten,
• Austritt bzw. Verspritzen von Betriebsstoffen,
• Verletzungsgefahren durch rotierende oder bewegte Bauteile
vorzusehen.
[Seite 33]
Die Reinigungsbürste und sonstige bewegte Teile sind soweit erforderlich gegen
unbeabsichtigtes Berühren zu sichern.
Eine Not- bzw. Sicherheitsabschaltung ist vorzusehen, soweit dies aufgrund der
technischen Ausführung erforderlich ist.
5.12 Korrosionsschutz und Ausführung
Das Leitpfostenreinigungsgerät ist für den ganzjährigen Einsatz im kommunalen
Straßenbetriebsdienst auszulegen.
Alle korrosionsgefährdeten Bauteile sind entsprechend zu schützen.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich des Einsatzes bei:
• Nässe,
• Schmutz,
• Streusalz,
• Spritzwasser,
• winterlichen Straßenverhältnissen.
Hydraulische und elektrische Komponenten sind entsprechend gegen die
vorgenannten Einflüsse zu schützen.
Die Farbgebung erfolgt, soweit technisch möglich, in RAL 2011 Kommunalorange.
5.13 Einzureichende Unterlagen
Dem Angebot sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache beizufügen:
• technische Beschreibung des angebotenen Leitpfostenreinigungsgerätes,
• technisches Datenblatt,
• Maßblatt,
• Angaben zur Eigenmasse und Schwerpunktlage,
• Angabe der Bürstengröße,
• Beschreibung der Bürstenbestückung und des Bürstenmaterials,
• Beschreibung des Bürstenantriebes,
• ausdrückliche Angabe der Antriebsart,
• Angaben zum erforderlichen Hydraulikvolumenstrom und Betriebsdruck,
• Angaben zur erforderlichen Antriebsleistung,
• Angaben zur Bürstendrehzahl,
• Beschreibung der elektrischen Schnittstellen,
• Beschreibung der Bedienung und Steuerung,
[Seite 34]
• Angaben zu Arbeits- und Transportstellung,
• Nachweis der technischen Eignung und Kompatibilität mit dem hier
ausgeschriebenen Trägerfahrzeug,
• Betriebsanleitung in deutscher Sprache,
• Wartungsanleitung in deutscher Sprache,
• Ersatzteilliste,
• Konformitätserklärung bzw. CE-Nachweis.
5.14 Bieterangaben
Angabe Bieterangabe
Hersteller ................................................
Typ ................................................
Eigenmasse ................................................ kg
Bürstengröße ................................................ mm
Bürstenmaterial ................................................
Antriebsart Bürste ................................................
Hydraulikvolumenstrom ................................................ l/min
Hydraulikdruck ................................................ bar
Antriebsleistung ................................................ kW
Bürstendrehzahl ................................................ min⁻¹
Länge Transportstellung ................................................ mm
Breite Transportstellung ................................................ mm
Höhe Transportstellung ................................................ mm
Schwerpunktabstand zur Geräteaufnahme ................................................ mm
Kompatibilität mit Trägerfahrzeug ☐ Ja / ☐ Nein
Hinweis: Die allgemeinen Regelungen dieses Leistungsverzeichnisses zu Lieferung,
Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Abnahme, Mängelansprüchen, Unterlagen
und Preis gelten auch für das Leitpfostenreinigungsgerät. Eine gesonderte
Wiederholung dieser Regelungen erfolgt in diesem Abschnitt nicht.
[Seite 35]
- Mängelansprüche Geräteträger und Anbaugeräte
Zeitraum für Mängelansprüche für Geräteträger min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche für Fahrzeug-Antriebsstrang min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche auf Durchrostung min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche für den Aufbaustreuer min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche für den Schneepflug min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche für das Mähgerät min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Zeitraum für Mängelansprüche für das Leitpfostenreinigungsgerät min. 24 Monate
– tatsächlich: .............. Monate
Sonstige Angaben Zeitraum für Mängelansprüche:
........................................................................................................................................
........................................................................................................................................
[Seite 36]
- Zusammenfassung / Preise
Für die Kapitel 1 bis 4 sind die Preise jeweils einzeln aufzuschlüsseln und
darzulegen.
Pos. Gerät Hersteller Typ
1 Mehrzweckgeräteträger ................................ ................................
2 Aufbaustreuer ................................ ................................
3 Schneepflug ................................ ................................
4 Mähgerät ................................ ................................
5 Leitpfostenreinigungsgerät ................................ ................................
Angebotspreise in Euro [€]
-
Mehrzweckgeräteträger [Netto]: ................................ €
-
Aufbaustreuer [Netto]: ................................ €
-
Schneepflug [Netto]: ................................ €
-
Mähgerät [Netto]: ................................ €
-
Leitpfostenreinigungsgerät [Netto]: ................................ €
Zusätzliche Aktionen
(Umwelt-/Altfahrzeug-Prämie; Aktionsbedingungen in der Lieferbeschreibung
erläutern):
....................................................................................
Endpreis, netto ................................ €
Mehrwertsteuer ................................ €
Endpreis, brutto ................................ €
Alle Preise sind einschließlich Überführung, Einweisung sowie aller
zulassungsrelevanten Dokumente anzugeben.
[Seite 37]
- Liefertermine, Montage, Einweisung und Abnahme
8.1 Lieferung Mehrzweckgeräteträger, Aufbaustreuer, Schneepflug und
Leitpfostenreinigungsgerät
Der Mehrzweckgeräteträger einschließlich Aufbaustreumaschine, Schneepflug und
Leitpfostenreinigungsgerät ist spätestens bis zum 01.09.2027 vollständig geliefert,
montiert und betriebsbereit an den Auftraggeber zu übergeben.
Die Lieferung umfasst insbesondere:
• Mehrzweckgeräteträger
• Aufbaustreumaschine
• Schneepflug
• Leitpfostenreinigungsgerät
• vollständige Erstmontage
• erforderliche Inbetriebnahme
• Probelauf
• Einweisung des Bedienpersonals
• Einweisung des Werkstattpersonals
• Übergabe der erforderlichen Unterlagen und Nachweise
8.2 Lieferung Mähgerät
Das Mähgerät ist separat bis zum 31.03.2028 zu liefern.
Die Lieferung des Mähgerätes umfasst:
• Anlieferung
• vollständige Erstmontage am vorgesehenen Trägerfahrzeug
• erforderliche Anpassungsarbeiten
• Inbetriebnahme
• Probelauf
• Nachweis der tatsächlichen Masse und Schwerpunktlage einschließlich
erforderlicher Ausgleichs-/Ballastgewichte
• Einweisung des Bedienpersonals
• Einweisung des Werkstattpersonals
• Übergabe der erforderlichen Unterlagen
• separate Abnahme des Mähgerätes
[Seite 38]
Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme des Mähgerätes erfolgt
unabhängig von der bereits erfolgten Abnahme des Mehrzweckgeräteträgers
einschließlich Aufbaustreuer, Schneepflug und Leitpfostenreinigungsgerät.
8.3 Einweisung
Der Auftragnehmer führt bei der Übergabe des Fahrzeuges eine Einweisung durch.
Die Einweisung ist Bestandteil des Leistungsumfanges.
Die Fahrer sind mindestens in folgenden Punkten zu unterweisen:
• Funktionalität
• Handhabung spezieller Bedienelemente wie automatisierte Schaltung,
hydrostatischer Fahrantrieb, Zapfwellen, Hydrauliken
• Allradantrieb einschließlich Sperrung der Achsen
• Gerätean- und -aufbaupunkte
• Gerätebedienung über im Fahrzeug vorhandene Bedienelemente im
Zusammenhang mit Gerätelieferungen
• Belastbarkeit der Achsen, Auflastungen, Ausgleichsgewichte
• zu verwendende Betriebsstoffe
• einzuhaltende Luftdrücke
• Maßnahmen nach Fehleranzeigen im Display
Die Schlosser der Meistereien/Betriebshöfe sind mindestens in folgenden Punkten zu
unterweisen:
• Funktionalität
• zu verwendende Betriebsstoffe
• einzuhaltende Luftdrücke
• Fehlererkennung zur Entscheidung über mögliche Selbsthilfe bzw. Einweisung
in die Fachwerkstatt
Für das Mähgerät erfolgt die Einweisung entsprechend den Anforderungen nach
Abschnitt 4.4 im Rahmen der separaten Lieferung.
[Seite 39]
8.4 Abnahme
Die endgültige Abnahme des Mehrzweckgeräteträgers einschließlich
Aufbaustreumaschine und Schneepflug erfolgt durch den Auftraggeber nach
vollständiger Erstmontage bzw. Erstinbetriebnahme, erfolgreichem Probelauf und
erfolgter Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals.
Bei der Abnahme sind die tatsächlichen Massen und Schwerpunktlagen des
Fahrzeuges sowie der gelieferten An- und Aufbaugeräte durch geeignete Nachweise,
insbesondere Wiegekarten und Aufbau-/Achslastberechnungen, nachzuweisen.
Die Abnahme des Mähgerätes erfolgt separat im Rahmen der Lieferung im März
2028 nach vollständiger Erstmontage, erfolgreicher Inbetriebnahme, Probelauf und
Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals.
Bei der separaten Abnahme des Mähgerätes sind ebenfalls die tatsächliche Masse
einschließlich erforderlicher Ausgleichs-/Ballastgewichte sowie die Schwerpunktlage
durch geeignete Nachweise nachzuweisen.
- Lieferort / Übergabe
Die Lieferung und Übergabe erfolgt an:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Kreisstraßenmeisterei
Bregenzer Straße 17
03130 Spremberg
Die Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals erfolgt ebenfalls am
vorgenannten Lieferort, soweit mit dem Auftraggeber nicht abweichend vereinbart.