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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Maßnahme | ||
| Leistung |
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung Besondere Bedingungen:
Abschlagszahlungen vereinbart: Ja
2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Frühestens am (Datum) Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Spätestens am (Datum)
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach
2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)
2.4
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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen) 3 Abnahme Die Leistung ist förmlich abzunehmen: Ja Nein
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Ver- tragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. 4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Ver- tragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre
6 Rechnungen Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzu- reichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen -fach
- Teilschlussrechnungen -fach
- Schlussrechnungen -fach
- Unterlagen -fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
7 Sicherheitsleistungen Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt: Ja Nein
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“.
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