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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Los 2 – Aufbau hat gelöscht: 1
hat gelöscht: Fahrgestell EU-weite Ausschreibung zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Auftraggeber: Stadt St. Blasien, Am Kurgarten 11, 79837 St.Blasien
Vergabeverfahren: Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV i. V. m. § 97 ff. GWB
Vergaberegime: GWB, VGV, VOL B
- Gegenstand der Ausschreibung
Die Stadt St. Blasien beabsichtigt die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges im Rahmen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett eines EU-weiten offenen Vergabeverfahrens. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt:
• Los 1: Lieferung des Fahrgestells hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett • Los 2: Herstellung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light Ladebordwand (Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung) hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light
Formatiert: Listenabsatz Gegenstand des vorliegenden Loses 2 ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung eines hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett feuerwehrtechnischen Aufbaus für einen Gerätewagen-Logistik (GW-L1) der Freiwilligen hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light Feuerwehr St. Blasien auf dem im Los 1 beschafften Fahrgestell. Der Aufbau erfolgt auf einem hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett vom Auftraggeber über Los 1 beschafften Fahrgestell. Alle Aufbauanforderungen, die eine Abstimmung mit dem Fahrgestell (Los 1) erfordern, sind im Auftragsklärungsgespräch mit dem Auftraggeber und dem Anbieter Los 1 verbindlich zu klären.
Der Aufbau dient der Herstellung der vollständigen Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges als GW-L1 gemäß DIN 14555-21 und ist für den Betrieb im anspruchsvollen Mittelgebirgsgelände des Schwarzwaldes sowie für den Wasserförderungseinsatz über lange Wegstrecken (Schlauchverlegung während der Fahrt) auszulegen.
1.1 Allgemeine Angebotsbedingungen
• Die nachstehenden allgemeinen Punkte zum Leistungsverzeichnis gelten mit Abgabe hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light eines Angebotes in vollem Umfang als anerkannt. 1
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• Die Angebote, alle Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Warnhinweise, Pflege- und Wartungsanweisungen usw.), Beschriftungen am Fahrzeug und Aufbau sowie der die Leistung betreffende Schriftverkehr sind ausschließlich in deutscher Sprache auszuführen. Vorführungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. • Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktionen und Beschaffenheit des jeweiligen Aufbaus eindeutig hervorgehen. Sofern Ausnahmegenehmigungen notwendig werden, ist vom Auftragnehmer im Anschreiben auf die jeweilige Position der Leistungsbeschreibung hinzuweisen. • Die Angebote sind auf den beigefügten Blättern dieses Leistungsverzeichnisses abzugeben. Sie müssen mit einer Endsumme abschließen. Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen eventuelle Nebenkosten enthalten. • Gelten die Angebotspreise für dieses Los nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers, so ist dies vom Bieter ausdrücklich zu vermerken. Der Umfang der Bestellung kann von der Ausschreibung abweichen. • Im Leistungsverzeichnis ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil. • Die im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen stellen das Mindestanforderungsprofil dar und sind entsprechend mit den angefragten Daten vollständig auszufüllen oder mit „ja" oder „nein" zu beantworten. Sofern einzelne Positionen mit „nein" beantwortet werden, ist im Einzelfall zu konkretisieren, auf welche Art und Weise die hierfür geforderte Leistung erbracht wird oder warum möglicherweise darauf verzichtet werden kann (z. B. andere technische Lösung). Bei unbeantworteten Positionen steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob das Angebot bewertet wird. • Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen gemäß § 29 VgV und gilt zusammen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis Los 2 (Pos. 1–10.11) sowie den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis gilt die Leistungsbeschreibung als übergeordnetes Dokument.
- Normative Grundlagen und anzuwendende Vorschriften
Der zu liefernde Aufbau muss in seiner Gesamtheit den nachfolgend aufgeführten hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Regelwerken, Normen und Vorschriften in der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Fassung entsprechen. Bei Widersprüchen zwischen den Anforderungen aus Regelwerken gilt die jeweils strengere Anforderung. Abweichungen sind schriftlich zu begründen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
2.1 Feuerwehrtechnische Normen
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• DIN 14555-21 – Rüstwagen und Gerätewagen, Teil 21: Gerätewagen Logistik GW-L1 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN 14555-22:2013-05 – Tabelle 2: Standardbeladung GW-L1 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN SPEC 14502-1 – Feuerwehrfahrzeuge, Massenklasse M3 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN EN 1846-1 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnungen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN EN 1846-2 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett und Leistung (Kraftfahrzeug-Kategorie 2)
• DIN 14502-2 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2: Allgemeine technische Anforderungen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN 14502-3 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 3: Technische Anforderungen an hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Feuerwehrfahrzeuge mit Aufbauten (Warnmarkierung Heck)
• DIN 14035 – Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen (Funkrufname) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN 14810 – Saugschläuche für die Feuerwehr hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• DIN 18420 – Schlauchbrücken hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
2.2 Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht
• StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere § 53 (Konturmarkierung) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• ECE R 48 – Anbringung von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• ECE R 65 – Rundumkennleuchte blau, Klasse II hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• ECE R 104 – Retroreflektierende Kennzeichnungen (Warn- und Konturmarkierung) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• VG 96917 – NATO-Steckverbindung (Starthilfe) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
2.3 Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
• UVV Feuerwehr GUV 7.13 – Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• UVV Fahrzeuge GUV 5.1 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• UVV (allgemein, Berufsgenossenschaften) – Ladungssicherung, Zurrösen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
2.4 Weitere technische Normen (Auswahl)
• DIN EN 12642 – Aufbauten an Nutzfahrzeugen (Pritschenaufbau, Mittelrunge) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• ISO 1421/V1 – Prüfung von Beschichtungsstoffen auf textilen Flächengebilden hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett (Reißkraft Plane)
• DIN 75200 – Brennverhalten von Innenausstattungsmaterialien hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
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- Allgemeine Anforderungen an den Aufbau
3.1 Aufbautyp und Einsatzzweck
Das Fahrzeug ist nach DIN 14555-21 als GW-L1, Massenklasse M3 (DIN SPEC 14502-1) mit der hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Standardbeladung nach Tabelle 2 aus DIN 14555-22:2013-05 aufzubauen und nach der Beladungsliste des Auftraggebers auszurüsten. Der Aufbau untergliedert sich in:
• Ausbau Fahrerhaus
• Laderaum (Pritschen- Planenaufbau) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
Der Aufbau muss ergonomisch optimal gestaltet sein und ausschließlich nichtrostende Materialien verwendet werden. Einzuhalten sind insbesondere die Anforderungen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett der Kraftfahrzeug-Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2, soweit anwendbar DIN 14555-21 und DIN 14555-22, sowie die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers (Los 1).
Der angebotene Aufbau ist in einer zum Angebot gehörenden Anlage aussagekräftig zu hat formatiert: Unterstrichen beschreiben.
3.2 Ausführungsgrundsätze
Alle Einbauten sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalls wirksam verhindert wird.
Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoffbehälter (EN-Behälter mit Griffmulden oder Tragegriffen) oder Aluminiumbehälter (Fa. Zarges / Fa. Sortimo oder gleichwertiger Art) zu verwenden.
Mögliche Leerräume im Aufbau sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu erhalten. Die Ladungssicherung im Aufbauregal und in den Gerätekästen ist sicherzustellen.
Die Einrichtungen und Einbauten der Geräteräume zur Geräteentnahme bzw. zur Bedienung müssen so ausgeführt werden, dass eine schnelle und sichere Entnahme bzw. Bedienung jederzeit problemlos möglich ist. Neben den vorgesehenen Rollcontainern ist ein Regalsystem an der Vorderwand vorgesehen, welches einzelne Ausstattungsgegenstände beinhaltet.
Die Komponente Wasserversorgung über lange Wegstrecken ist in Rollcontainern unterzubringen. Ein Verlegen von mindestens 2.000 m B-Schläuchen während der Fahrt ist zu gewährleisten; Aufbau und Ladebordwand sind für diese Funktionalität auszulegen.
Für alle in der Beladungsliste (Anhang 1) aufgeführten Beladungsgegenstände, die nicht in Rollcontainern gelagert werden, muss eine passende Lagerung vorgesehen bzw. in der Rohbaubesprechung abgestimmt werden.
3.3 Materialauswahl und Verarbeitung
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Alle Oberflächen inkl. des Fußbodenbelags müssen so beschaffen sein, dass sie mit hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett handelsüblichen Reinigungsmitteln behandelt werden können. Unbeständigkeiten gegen Reinigungsmittel sind ausdrücklich anzugeben. Die elektrische Anlage muss den Einflüssen üblicher Reinigungs- und Desinfektionsverfahren standhalten.
3.4 Qualitätssicherung
Alle zutreffenden und zu berücksichtigenden Normen und Vorschriften für das komplette hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Fahrzeug, d. h. Fahrgestell, Aufbau, Ausstattung und Beladung, sind einzuhalten. Alle anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Die StVZO sowie die Vorschriften und Richtlinien über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) sind anzuwenden. Alle zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften (Feuerwehr GUV 7.13, Fahrzeug GUV 5.1, Berufsgenossenschaften etc.) sind anzuwenden.
Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu verpackten Zustand) ist zu achten.
3.5 Technische Unterlagen
Sämtliche Dokumentationen sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Dazu gehören hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Schaltpläne, Bedienungsanleitungen und Aufbaudokumentationen. Eien zusätzliche Auflistung erfolgt unter Punkt 14. hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
3.6 Auftragsklärungsgespräch
Vor Beginn der Konstruktion ist mit dem Auftraggeber ein ausführliches hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Auftragsklärungsgespräch zu führen, in dem einzelne Details – insbesondere die Aufteilung der Beladung gemäß Los 3, die Verteilung der Zurrösen, die Ausführung des Rollcontainer- Sicherungssystems (Abstimmung mit Los 3) sowie die Anordnung der Ausrüstungsgegenstände im Regalsystem, geklärt werden.
- Grundumfang, Fahrgestellintegration und Pritschenaufbau
4.1 Fahrzeugkategorie und Grundkonstruktion
Der Grundrahmen ist vom Fahrgestellrahmen getrennt und mindestens mit hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Mehrpunktlagerungen zu verbinden oder fest mit dem Rahmen zu verschrauben (selbsttragender Aufbau oder gleichwertig; Ausführung im Angebot zu beschreiben). Die Federungseigenschaften der Mehrpunktlager müssen über die Lebensdauer unabhängig von UV-Strahlung, Temperaturschwankungen und Belastung gleichbleibend sein.
Ein Unterfahrschutz am Fahrzeugheck und an den Fahrzeugseiten ist gemäß StVZO auszuführen.
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Das Fahrerhaus und der Aufbau müssen mit ausreichend dimensionierten und einfach zugänglichen Öffnungs- und Wartungsklappen zum Fahrgestell- und Aufbauservice ausgestattet sein.
4.2 Pritschenaufbau – Abmessungen und Ausführung
Der Pritschenaufbau ist gemäß DIN EN 12642 mit einer Ladefläche von min. ca. 4.500 x 2.450 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett mm auszuführen. Die tatsächliche mögliche maximale Länge ist im Angebot anzugeben.
Weitere Anforderungen:
• Bordwände 800 mm hoch, mit Planenmulde hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Fußboden aus Siebdrucksperrholz, 24 mm
• Flächenlast min. 800 kg/m², Punktlast min. 150 kg
• Rutschfestigkeit min. R11
• Zurrösen im Längsschweller nach UVV
• 3× Airlineschiene boden- und deckenseitig
• Lackierung RAL 3000 Struktur
• Gummiprofil an den hinteren Ecksäulen als Dichtung und Scheuerschutz
• Kunststoffkotflügel mit Spritzlappen
• Länge zur Aufnahme von bis zu 9 Rollwagen (1.200 × 800 mm) mit abgestimmtem Ladungssicherungssystem sowie Regal an der Vorderwand
4.3 Planengestell und Bordwände
Das Planengestell (LKW) ist auf die unter 4.2 genannte Ladefläche abzustimmen: hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Lichte Höhe min. 1.850 mm (abhängig vom Fahrgestell)
• Max. Fahrzeughöhe 3.300 mm (unbeladen)
• Einsteckbretter aus Aluminium, 2-reihig
• Äußere Längsspriegel aus Alu-System-Profil
• Bordwände mind. 800 mm hoch, seitlich klappbar
Die Mittelrunge ist seitlich schiebbar, KTL-beschichtet und in RAL 3000 lackiert, zertifiziert gemäß DIN EN 12642. Nach dem Entriegeln muss sie einfach seitlich verschiebbar sein, sodass die Pritsche über die gesamte Länge frei zugänglich ist.
Ein Rammschutz aus Alu ist im Aufbau unten an den Seitenwänden unterhalb der Zurrschiene vorzusehen.
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Die PVC-Plane (rot, mit durchscheinender Mittelbahn an der Decke) ist als Schiebeplane auszuführen. Zum seitlichen Beladen muss die Plane mit einer Handkurbel entspannt, nach vorne oder hinten verschoben und gespannt werden können; das Heraufwerfen auf das Fahrzeugdach entfällt. Lagerung der Kurbel im Seitenfach der Fahrertür. Technische Mindestanforderungen: Materialdicke ca. 680 g/m², Reißkraft 3.000 N/5cm (ISO 1421/V1), Temperaturbeständigkeit −30 °C/+70 °C, Brennverhalten < 100 mm/min (DIN 75200). Sämtliche Beschläge sind verzinkt auszuführen.
4.4 Ladungssicherung und Zurrsystem
• 8 Boden-Zurrösen auf der Ladefläche, eingelassen, Kraftaufnahme 20 kN; Zurrmulde hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett ebenfalls 20 kN; Verteilung im Auftragsklärungsgespräch abzustimmen
• Kombi-Zurrschiene 60 für Pritschen-Seitenwand, Stahl verzinkt, blau passiviert, Schlitz- /Lochsystem (Lochdurchmesser 25 mm), 60er-Raster für Feuerwehr-Rollwagen, montiert auf zwei Höhen (eine zusätzlich als Anstoßschutz)
• 3 Sperrstangen aus Stahl, verzinkt, Zapfen 24 mm, Länge 2.000–2.480 mm, zulässige Kraftaufnahme 450 kg, inkl. Anpassung an Fahrzeugbreite und Sperrstangenlagerung an der Seitenwand unter dem Dach
• Sicherungssystem für Rollcontainer zur seitlichen Sicherung (z. B. Handhebelklemmen), Ausführung mit Auftraggeber nach Entscheid des Rollcontainersystems (Los 3) abzustimmen und kombinierbar mit im Bestand befindlichen Aufbauten und Rollcontainern
4.5 Vorderwand und Regalsystem
Die Vorderwand ist als feststehendes, feuerverzinktes Portal auszuführen, Innenverkleidung hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett mit 25 mm Siebdruckplatte; im unteren Bereich als Stahlscheuerblech, bündig mit der lichten Seitenwandöffnung.
Das Regalsystem an der Vorderwand ist über die gesamte Vorderwandbreite und Höhe mit 3 Regalebenen auszuführen (Tiefe im Auftragsklärungsgespräch abzustimmen, Angebotsgrundlage 500 mm), aus individuell verstellbaren Alusystemprofilen zur Aufnahme von Euroboxen und Ausrüstungsgegenständen, gesichert mittels textiler Spannbänder oder Drehriegelverschluss. Die verbleibende Rückwand dient der Lagerung langer Ausstattungsgegenstände (Besen, Schaufeln, Brechwerkzeug etc.).
Folgende Ausstattungsgegenstände sind – mit Kennzeichnungsschildern beschriftet – unterzubringen: Faltbehälter, Flachsaugkorb und Einlaufbogen, Hygienebox, Transportkasten mit Zurrgurten, Werkzeugkasten FwKa, Schlauchwickler, mobiles Schlaucheinzugsystem, Messrad, Steckleiter-Verbindungsteil, mind. 1 leere Eurobox, 1 Sitzgarnitur (kurze Ausführung), 1 Rettungsweste mit Wurfbeutel, ggf. 1 Klappfahrrad. Die detaillierte Anordnung ist im Auftragsklärungsgespräch festzulegen.
4.6 Ladebordwand 7
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Die Ladebordwand ist als PALFINGER MBB C 2000 S (geteilte Variante) oder gleichwertig hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett auszuführen:
• 2.000 kg Tragkraft, 1.000 mm Lastabstand
• Hydraulisch schwenkbarer Unterfahrschutz
• Min. R10-Rutschsicherheit
• 2-fach Abrollsicherung manuell (90°) sowie 2 LED-Warnleuchten
• Kontrolleinheit rechts und 2-Knopf-Handkabelschalter (mit Halterung/Magnetplatte)
• Quick-Down-Programmierung
• Warnleuchten nach hinten und seitlich
• Entfall Fußschalter
• Plattform quer geteilt, mit Verriegelung, zur Schlauchverlegung
• Auftrittfläche der eingeklappten Ladebordwand mit Alu-Duettblech belegt, Bedieneinheit beleuchtet
• Notbetrieb bei Ausfall des Hauptsteuerelementes vorzusehen; Ausführung im Angebot zu beschreiben
4.7 Anhängevorrichtung
Eine Kugelkopfkupplung (50 mm) ist am Unterfahrschutz der Ladebordwand anzuordnen; sie hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett muss eine Anhängelast von bis zu 3,5 t bei 16 t zGG (in Abhängigkeit von Fahrgestell, Ladebordwandtyp und Anbausituation) ermöglichen. Ein Versetzen des Kraftstoff- und AdBlue- Tanks ist nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich; die Anordnung muss zwingend nebeneinander in Fahrtrichtung links erfolgen.
4.8 Unterflurkästen und weitere Halterungen
• Halterung für 4-teilige Steckleiter zwischen Fahrerhaus und Pritschenaufbau
• Zwei Unterflurkästen rechts und links (optische Türschließkontrolle im Führerhaus): Kasten 1 – 3 Schlauchbrücken nach DIN 18420 sowie 5 Schlauchbinden für B-75; Kasten 2 – 2 Blitzleuchten, 5 Faltleitkegel, 2 Absperrhähne B-75
• Zwei weitere Unterflurkästen rechts und links für diverse Ausrüstungsgegenstände, ebenfalls mit optischer Türschließkontrolle
• LED-Innenleuchte (Unterflurkasten), min. 500 Lumen, IP68
• Halterung für 2 Unterlegkeile (außen, seitlich unter dem Aufbau)
• Halterung für einen 20-l-Dieselkanister unter dem Aufbau
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• Batteriekasten mit Auszug (Schwerlast-Auszug für Fahrzeugbatterien, Montage unter dem Aufbau)
• Schmale Klappe zwischen Fahrerhaus und Pritschenaufbau (max. 500 mm Breite, Abstimmung erforderlich) zum Schutz optionaler Lagerung (Besen, Schaufeln etc.)
- Warn- und Signalanlage, Beleuchtung
5.1 Sondersignalanlage
• Dachbalkensystem Hänsch DBS 4000 oder gleichwertig, mit Rundumkennleuchte blau hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Klasse II (ECE-R 65), Suchbeleuchtung (Alley Light) und Umfeldbeleuchtung (Alley Light)
• Ergänzende Konfiguration: Arbeitsscheinwerfer nach vorne, Innenblende vorne weiß mit Schriftzug „Feuerwehr"
• Astabweiser für Blaulicht- und Sondersignalanlage
• Frontblitzer Sputnik SL LED horizontal oder gleichwertig: 2 Leuchtenkörper mit je 6 Hochleistungs-LEDs (blau), Blitzfolge Quadroblitz synchron, Abstrahlwinkel seitlich > 70°, Warnwirkung nach vorne > 500 Candela, hochdruckreinigungsfest; Montage im Kühlergrill
• Martinhornanlage 24V, Presslufthorn mit 4 Membran-Schallbechern, Fabr. Martin Typ Nr. 2298 GM oder gleichwertig; Montage der Schallbecher mittig auf dem Fahrerhausdach, Kompressor hinter dem Beifahrersitz (bei MAN-Fahrgestellen mit Blechabdeckung)
• Durchsagemöglichkeit für Sprachdurchsage inkl. lautstärkeverstellbarem Mikrofon
• Bedienteil zur Ansteuerung der Sondersignalanlage über CAN 447 (z. B. BE 308) mit folgender Tastenbelegung: Blaulicht (Dachbalken), Abschaltung Frontblitzer, Dauerton, Tonanlage mit Hupe, Heckblaulichter, Heckwarnanlage, Arbeitslicht (seitlich/vorne), programmierter Einsatzstellentaster (Ton aus, Arbeitsscheinwerfer an), Durchsagemöglichkeit
• Leuchtenkonsole am Heck: Alu-Grundmodul (ca. 2.500 mm breit) mit Hochleistungs- LED-Eckblaulichtern (Abstrahlwinkel > 270°) sowie 6 gelben Blinkleuchten zur Heckabsicherung; bewegt sich mit der Heckklappe nach oben und bleibt dabei senkrecht stehen; Eckblaulichter als 3. RKL separat zu-/abschaltbar (Standard: an); Bremslichter und Blinker integriert
5.2 Beleuchtung Außen
• Wechselsprechanlage (Intercom): Freisprecheinrichtung zwischen Fahrerhaus und hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Aufbau; Sprechverbindung Ladefläche→Fahrerhaus permanent, Fahrerhaus→Aufbau über Faustmikrofon mit Sprechtaste; Montage am Heck, Fahrerseite, Schutzklasse IP67 9
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• Abgesetzte Bedieneinheit zum Schalten der Heckwarnanlage, Beleuchtung der Ladefläche, Umfeldbeleuchtung und heckseitigen Arbeitsscheinwerfer im Bereich der Wechselsprechanlage (identische Symbolik zur Bedieneinheit im Fahrerhaus)
• LED-Innenbeleuchtung (Ladefläche), durchgehend beidseitig als LED-Lichtleiste im Dacheckprofil integriert; blendfrei, mind. 1.500 lm/m
• LED-Unterflurbeleuchtung 3-fach je Seite unterhalb des Pritschenaufbaus, blendfrei, mind. 1.500 lm
• Umfeldbeleuchtung 3-fach je Seite, blendfrei, mind. 1.500 lm
• LED-Arbeitsscheinwerfer am Fahrerhaus rechts/links als Umfeldbeleuchtung, mind. 1.500 lm; Rangierhilfe-Schaltung beim Rückwärtsfahren (inkl. Anhängerkupplungsbereich)
• Rückfahrkamerasystem mit Shutter-Kamera, 7-Zoll-Monitor, Mikrofon mit Splitfunktion (2 Kameras), Infrarotnachtschaltung, Öffnungswinkel 90° horizontal, Temperaturbereich Kamera −30 °C/+70 °C, Monitor −20 °C/+70 °C, Schutzart IP68
• Zusätzliche Kamera für LKW-Ladefläche (Rückfahrvideosystem, wechselweise/gleichzeitige Anzeige via Splitfunktion)
• 2 LED-Arbeitsscheinwerfer Front (mind. 1.500 lm), Montage unterhalb der Windschutzscheibe
• 2 LED-Arbeitsscheinwerfer Heck (mind. 1.500 lm), Anordnung im Auftragsklärungsgespräch
• 1 LED-Arbeitsscheinwerfer im Bereich der Anhängerkupplung
• Innenraumbeleuchtung Nachtfahrt (grün): mind. 2 LED-Leuchten im Fahrerhaus (Schalter im Armaturenbrett), mind. 2 LED-Leuchten im Mannschaftsraum (direkt schaltbar)
• 2 LED-Spotscheinwerfer stirnseitig am Aufbau zur Ausleuchtung des Einstiegsbereichs
5.3 Kommunikation Aufbau
Siehe Abschnitt 5.2 (Wechselsprechanlage) sowie Abschnitt 8 (Funktechnik). hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
- Mannschaftsraum
Der Mannschaftsraum des serienmäßig gelieferten DOKA-Fahrgestells ist wie folgt auszubauen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett (Sitzbank in Fahrtrichtung):
• Modulares Aufbausystem aus Aluminium zwischen Fahrer- und Mannschaftskabine zur Aufnahme mind.: 3× HRT (Sepura) in Ladeschalen, 4× Knickkopflampen Streamlight
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Survivor in Ladeschale, 2× Triopan-Faltwarndreieck, 1× Notfallrucksack inkl. Einwegdecke und Tragetuch, 1× Behälter Einweghandschuhe (Aluhalterung), 1× Feuerlöscher 9 l, 2× Schutzbrillen, 1× Ladegerät für Milwaukee-Akku
• Mittelkonsole mit Systainer-Ablagefach für Hängeregister zwischen Fahrer und Beifahrer; zusätzlich Platz für 3× HRT und 2× Knickkopflampen in Ladeschale
• 2 Helmhalterungen im Bereich der Mittelkonsole
• Unterteilungen im Sitzkasten (fest am Boden montierte Kunststoffkisten) zur ordentlichen Unterbringung von Beladung
• LED-Schwanenhals-Leseleuchte im Bereich des Beifahrerplatzes (soweit nicht serienmäßig im Fahrgestell vorhanden)
• Tablet-Halter (RAM-Mount) im Bereich des Beifahrerplatzes, abgestimmt auf Tablet und Schutzhülle gemäß Los 3
• Getränkefach für mind. 12 × 0,5 l PET-Flaschen für die Einsatzkräfte
• Flaggenhalter (Verbandsfahrt) rechts und links am Führerhaus
- Elektrische Anlage
• Ladesteckdose 230 V, Strom- und Druckluftversorgungssystem mit automatischem hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Auswurfmechanismus (Aktivierung über Zündschloss beim Motorstart); Einspeisung über spezielle Kupplungsdose (Strom und Druckluft vereint), 2 Hilfskontakte, Batterie- Indikator mit Alarmfunktion, verpolungssicher, wartungsfrei, permanente Spannungsanzeige mit optischer/akustischer Unterspannungswarnung; Montage im Einstiegsbereich außen vorne links; Startunterbrechung im eingesteckten Zustand; Fabrikat Rettbox-Air oder Nachfolgeprodukt/gleichwertig, Leistung fahrzeugabgestimmt; Einspeisekabel mit passendem Stecker im Lieferumfang (offene Litze zum Einbau im Feuerwehrhaus, Kabellänge im Auftragsklärungsgespräch abzustimmen)
• Weiteres Einspeisekabel gem. vorstehendem Punkt für die Einsatzstellen-Versorgung mit Schuko-Stecker (10 m)
• Zweipolige Ladesteckdose nach VG 96917 (NATO-Stecker) zur Nutzung der Fahrgestellbatterien als Starthilfe; Montage im Einstiegsbereich außen
• Batterie-/Energiemanagement als Unterspannungsschutz mit Abstufungen: 1. Stufe optische/akustische Warnung, 2. Stufe Abschaltung Umfeldbeleuchtung, 3. Stufe Abschaltung Geräteraumbeleuchtung und sonstiger elektrischer Verbraucher (optische Signal- und Warneinrichtungen bleiben so lange wie möglich aktiv; das fest eingebaute Funkgerät wird nicht abgeschaltet); Ausführung im Angebot zu beschreiben
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• Abschaltung ist im Fahrerhaus und im Heckbereich optisch und akustisch zu signalisieren
• Die gesamte elektrische Zusatzausrüstung (außer Warnanlage) ist plusseitig möglichst vollständig getrennt von der serienmäßigen Fahrzeugelektrik anzuschließen
• Die elektrische Versorgung ist als zentrale Verteilung (vergleichbar Hausanschlusskasten) zu konzipieren; alle betriebsrelevanten Sicherungen inkl. Notbetriebsfunktionen sowie alle Verteilerleisten sind hier zu integrieren; für alle Verbraucher ist eine Energiebilanz anzufertigen
• Alle Leitungen sind in Kabelkanälen zu führen, leicht erreichbar für Störungsfälle/Nachrüstungen, beidseitig am Fahrzeug
• Herstellung einwandfreier Masseverbindungen zwischen allen relevanten Fahrzeugteilen; geeigneter Schutzgrad (z. B. IP67)
• Ladegerät (festverbaut, mind. IP65) zur Ladung der Fahrzeugbatterien bei Netzspannung, dimensioniert gemäß Energiebilanz (mind. 10 %, max. 40 % der Batteriekapazität), geeignete Ladekennlinien (24 V), Temperaturkompensation
• Batterietechnik: Speisung aller Ladungsträger während der Fahrt und bei externem Netzanschluss; Tiefentladeschutz für alle Fahrzeugbatterien
• Ladeerhaltung durch Lichtmaschine und Ladegerät, ausreichend bemessen für die gesamte verlastete Akku-Ausstattung
• Alle Sicherungen der zentralen Verteilung als Automaten; eindeutige und dauerhafte Beschriftung aller Relais, Sicherungen und Bedienelemente (inkl. Erläuterung in der Bedienungsanleitung mit Fehlersuchhinweisen)
• Elektrische Zusatzausrüstung (Funkgeräte, Handlampen, Arbeitsstellenscheinwerfer etc.) über geeignete Steckdosen mit Zugentlastung oder Festanschluss; Ladung unabhängig vom Batterietrennschalter, abgesichert über Unterspannungsrelais; 2 Reservesteckdosen einzuplanen
• Ladeerhaltung der Starterbatterien der Tragkraftspritzen auf Rollcontainern; falls nicht über Fahrzeugnetz möglich: vollautomatisches Batterieladegerät (dreistufige Ladekennlinie, Umschaltung auf Erhaltungsladung), Typ LEAB Champ oder gleichwertig, für unbeaufsichtigten Dauereinsatz; Anschluss über selbsttrennendes Steckersystem (z. B. Typ Magcode oder gleichwertig); Anordnung im Auftragsklärungsgespräch
• DC/DC-Wandler für 12-V-Geräte im Fahrerhaus, galvanisch getrennt, ggf. je Gerät ein eigener Wandler je nach Leistungsbedarf, leicht zugänglich montiert
• Verkabelung für Ladeerhaltungen im Fahrerhaus
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• 2 weitere 12-V-Ladesteckdosen oder USB-C im Mannschaftsraum für künftig nachgerüstete Geräte
• Verkabelung im Aufbau sowie Einbau eines Akku-Ladegerätes gemäß Los 3
• Vollständige und aussagekräftige Dokumentation der Fahrzeugelektronik und Funk- /Kommunikationstechnik inkl. Schaltplänen; zusätzliche Bereitstellung in elektronischer Form (USB-Stick oder digitale Übermittlung, Dateiformat mit Auftraggeber abzustimmen)
- Funktechnik, Navigationssystem und Rückfahrkamera
• Digitales Handbedienteil Sepura HBC3 mit Farbdisplay, Auflage im Fahrerhaus zur hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Bedienung des Digitalfunkgerätes (kein Alternativhersteller zugelassen – Kombination mit beigestelltem Funkgerät)
• Spannungswandler 24/12 V, Verkabelung für Funkanlage
• Einbau eines digitalen Sepura-Tetra-Funkgerätes SCGxxxx (wird beigestellt)
• Kombifunkantenne (TETRA/GPS): Lieferung, Einbau, Anschluss und Entstörung
• Funk-Hauptschalter, geschaltet mit Handschalter
• Funkeinbaulautsprecher für Digitalfunk im Fahrerhaus und im Mannschaftsraum (mit zusätzlichem Lautstärkeregler im Mannschaftsraum)
• Funkaufbaulautsprecher im Heckbereich (regelbar)
• Handapparat mit PTT und Hörerauflage im Heckbereich, passend zum Sepura- Funkgerät (kein Alternativhersteller zugelassen)
• 5 Ladeschalen für Sepura HRT SC2020 (3× zwischen Fahrer/Beifahrer, 2× im Mannschaftsraum) mit passendem Halteclip für Faustmikrofone SC20; eine Ladeerhaltung als Passiv-Ladeerhaltung mit Außenantenne sowie passender Funkgeräteantenne für ein HRT SC2020 (kein Alternativhersteller zugelassen)
• Einsatznavigation über Tetra-Digitalfunk, Selectric Columbus oder gleichwertig; Ausführung im Auftragsklärungsgespräch zu konkretisieren
- Sonstige Inneneinbauten
• Brillenablage für 3 Brillen im Mannschaftsraum hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• 2 Ablagenetze an der Decke des Mannschaftsraums für FFP2-Masken
• Behälter im Mannschaftsraum für 2 Schutzbrillen gemäß Beladungsliste
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• Fest verbauter Schlüsseltresor mit Zahlenschloss im Bereich des Beifahrers
• Halterungen und Lagerungen im Heckbereich neben dem Regal für: 1 Schaufel, 1 Besen, 1 Halligan-Tool, 1 FireAxe, 1 Forcible-Entry-Alukeil, 1 Spaten, 1 Bolzenschneider, 1 Kreuzhacke, 1 Bügelsäge, 1 Waldbrandpatsche
• Lagerung für 4 Saugschläuche A 110, 1.600 mm lang, mit Schnellkuppelgriffen gemäß DIN 14810, zur schnellstmöglichen Entnahme (idealerweise aneinandergekoppelt, z. B. in Rohr gelagert)
• Lagerung für die Schleppstange, wenn möglich zwischen Fahrzeugrahmen eingeschoben hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
- Oberflächenschutz und Fahrzeugbeklebung
10.1 Lackierung
• Fahrzeugaufbau: RAL 3000 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Unterbau sowie Unterfahrschutz hinten: schwarz
• Stoßfänger: Standardfarbe gemäß Los 1, weiß
• Fahrgestell und Aufbau: hohlraumversiegelt und mit Unterbodenschutz versehen, ggf. Wiederherstellung nach Umbauten
10.2 Warn- und Konturmarkierung
• Warnmarkierung Heck: retroreflektierende Folienbeklebung, schräge Streifen, hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett rot/gelb, gemäß DIN 14502-3 und ECE R104 sowie geltender Ausnahmegenehmigung Baden-Württemberg; zusätzlich Logo im Heckbereich (Abstimmung mit Auftraggeber)
• Konturmarkierung umlaufend in gelb, gemäß ECE R48, R104 und § 53 StVZO (Abstimmung mit Auftraggeber)
10.3 Beschriftung
• Fahrzeugfront: Design St. Blasien (weiß, bis 1 m² foliert, Schriftzug „Feuerwehr") hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Fahrzeugseiten (rechts/links): Design St. Blasien (Wappen und Schriftzug auf Fahrer- und Beifahrerseite), je 1 m² foliert in weiß und gelb
• Plane: Schriftzug „Feuerwehr St. Blasien", ca. 4 m² rechts und links
• Vor Ausführung der Beklebung ist dem Auftraggeber eine Entwurfsskizze zur Genehmigung vorzulegen
• Taktischer Funkrufname und amtliches Kennzeichen auf dem Fahrzeugdach gemäß DIN 14035
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• Taktischer Funkrufname auf der Sonnenblende
10.4 Kennzeichnungen und Schutzmaßnahmen
• Dauerfeste Angabe des Reifenfülldrucks an den Kotflügeln sowie Kennzeichnung der hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett maximalen Wathöhe
• Alle Schmierstellen sind in schwefelgelb (RAL 1016) zu kennzeichnen
• Alle Folien/Aufschriften (z. B. 3M) müssen eine Garantie von mind. 5 Jahren aufweisen
• Alle gefährdeten Türkanten sind mit farbloser, flexibler Kantenschutzbeklebung bzw. Steinschlagschutzfolie zu bekleben
• Im Sichtfeld des Fahrers (vorzugsweise obere Ecke der Windschutzscheibe) sind eindeutige Piktogramme anzubringen für: Fahrzeughöhe (beladen), Fahrzeuglänge, Fahrzeugbreite, maximale Wathöhe, zulässige Gesamtmasse, maximale Achslast beider Achsen – ohne Einschränkung des direkten Sichtfeldes
• Alle Gerätelagerungen (Transportkisten, fest verbaute Beladung usw.) sind dauerhaft zu beschriften; die Geräteräume sind mit gut sichtbarem, leicht austauschbarem Inhaltsverzeichnis zu versehen (keine normalen Klebefolien-Beschriftungsgeräte); entnehmbare Ladungsträger sind beidseitig zu beschriften
- Innenausbau und Lagerung
Die Aufteilung der Beladung gemäß Beladungsliste ist im Auftragsklärungsgespräch/der hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Rohbauabnahme abzustimmen. Vorzugsweise sind im Regalbereich stabile Kunststoffkisten (Eurobox) zu nutzen; grundsätzlich ist auf ergonomische und entnahmefreundliche Verladeweise zu achten.
Transportkästen aus Kunststoff mit Belüftung müssen mind. 2 Tragegriffe aufweisen und in stabiler Ausführung verwendet werden (Größe aufgabenangepasst).
Die Beladung ist nach Einsatzschwerpunkten im Aufbau zu lagern; vor Beginn des Innenausbaus wird der Einbau der Beladung mit den Projektverantwortlichen des Auftraggebers besprochen.
Weitere Anforderungen:
• Lagerung für 2 Warnwesten im Fahrerhaus und 4 Warnwesten im Mannschaftsraum. hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Lagerung für Universalschlüssel für Verkehrswege im Fahrerhaus, von Fahrer- und Beifahrerseite erreichbar
• Lagerung des tragbaren Feuerlöschers
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- Nebenleistungen, Abnahme und Schulung
12.1 Nebenleistungen
• Einlagerung und Anpassung der angelieferten feuerwehrtechnischen Beladung gemäß hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Beladungsliste
• Abnahme/TÜV-Gutachten
• Feuerwehrtechnische Landesabnahme Baden-Württemberg
• Füllung aller Fahrzeugtanks und notwendigen Betriebsmittel vor Auslieferung
• Erstellung einer Energiebilanz
• Kippversuch nach DIN 1846-2 zur Ermittlung der Standsicherheit
• Erstellung einer aussagefähigen und detaillierten Gewichtsbilanz für das gesamte, mit allen Betriebsstoffen versehene Fahrzeug; eine ausgewogene Gewichtsbilanz ohne Einschränkung bei Geländefahrten ist sicherzustellen; die vorgeschriebene Gewichtsreserve von 3 % ist einzuhalten
• Befüllen von motorbetriebenen Arbeitsgeräten und Reservekanistern einschließlich Erstinbetriebnahme
12.2 Abnahme
Die Bereitstellung des Fahrzeuges zur Abnahme ist dem Auftraggeber mindestens 2 Wochen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett im Voraus schriftlich anzuzeigen. Eine Abnahme außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ist auf Wunsch des Herstellers nur möglich, wenn dieser alle zusätzlich entstehenden Kosten (Reisekosten, Tagegelder etc.) übernimmt.
Das fertiggestellte Fahrzeug und dessen Aufbauten werden vor der Auslieferung durch Beauftragte des Auftraggebers an einem mit dem Hersteller vereinbarten Ort abgenommen. Die Fahrzeugabnahme erstreckt sich auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit des gesamten Fahrzeuges, einschließlich der fest installierten und verlasteten Aggregate und Gerätschaften, sowie die Übereinstimmung zwischen Fahrzeug und Verdingungsunterlagen.
Der Auftraggeber hält sich vor eine Zwischenabnahme vor Fertigstellung des Aufbaus hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett durchzuführen.
12.3 Schulung und Einweisung
• Ganztägige (ggf. mehrtägige) grundlegende Ausbildung und Einweisung am Fahrzeug hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett in allen technischen Einrichtungen für mind. 6 Personen der Feuerwehr durch den Aufbauhersteller im Werk
• Fundierte Ausbildungsunterlagen auf mobilen Datenträgern werden durch den Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt (keine gesperrten PDF-Dokumente)
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• Für alle technischen Geräte werden Bedienungsanleitungen, Bescheinigungen, Nachweise, Wartungsanleitungen, Ersatzteillisten und Elektroschaltpläne digital bereitgestellt
- Bewertungskriterien und Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Die hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Ermittlung erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:
• Preis = 60 % (max. 600 Punkte) • Liefertermin = 20% (max. 200 Punkte) • Erfahrung/Referenzen = 10 % (max. 100 Punkte) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett • Nähe zur nächsten Servicewerkstatt = 10 % (max. 100 Punkte) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
hat formatiert: Schriftart: 11 Pt., Nicht Fett Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Formatiert: Abstand Nach: 0 Pt. 13.1 Bewertungsmethode hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
Preis: hat formatiert: Schriftart: Fett
Bewertungsmethode Lineare Interpolation. Das günstigste zulässige Angebot erhält die volle Punktzahl. Alle anderen Angebote werden linear dazu bewertet.
Liefertermin:
Gerechnet nach Anlieferung des Fahrgestells beim Aufbauhersteller, Bewertungsmethode = hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Punktestaffelung. hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Spätester Liefertermin = 300 Kalendertage nach Auftragserteilung hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light, 11 Pt., Fett Bewertungsmethode Punktestaffelung.
• Liefertermin zwischen 280 und 300 Kalendertage nach Auftragserteilung (40 Punkte)
• Liefertermin zwischen 260 und 279 Kalendertagen nach Auftragserteilung (80 Punkte)
• Liefertermin zwischen 240 und 259 Kalendertagen nach Auftragserteilung (120 Punkte)
• Liefertermin Zwischen 220 und 239 Kalendertagen nach Auftragserteilung (160 Punkte)
• Liefertermin kleiner gleich 219 Kalendertage nach Auftragserteilung (200 Punkte) hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light, 11
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
Erfahrung/ Referenzen:
Bewertungsmethode = Punktestaffelung. hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett • Keine BOS-Logistikfahrzeuge pro Kalenderjahr (0 Punkte) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett • 1-4 Stück BOS-Logistikfahrzeuge pro Kalenderjahr (50 Punkte) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett 17
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• Größer gleich 5 Stück BOS-Logistikfahrzeuge pro Kalenderjahr (100 Punkte) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Nähe zum Aufbauherstellungsort (Auftragnehmer): Formatiert: Abstand Nach: 0 Pt. (Ausgehend vom Gerätehaus der Feuerwehr St.Blasien, Tuskulumweg 27) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Bewertungsmethode = Punktestaffelung. hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Formatiert: Abstand Nach: 0 Pt. • Größer 501 km (0 Punkte)
• Zwischen 351 km und 500 km (50 Punkte)
• Zwischen 151 km und 350 km (80 Punkte)
• Kleiner gleich 150 km (100 Punkte)
Hinweis zur Bewertung der Nähe zum Aufbauherstellungsort:
Transportkosten zur Bereitstellung der Beladung, Anreise zum Auftragsklärungsgespräch und hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Abnahme sind für den Auftraggeber kostenrelevante Entfernungen, weshalb sie mit in die Gewichtung der Zuschlagsvergabe fällt.
Hinweis Durchrostungsgewährleistung:
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene optionale Verlängerung der Gewährleistung gegen hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett Durchrostung (6 auf 12 Jahre) fließt nicht in die Zuschlagsbewertung ein, ist jedoch als informativer Bestandteil des Angebots verbindlich anzugeben und wird bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Hinweis Garantieverlängerung Fahrgestell bei verzögerter Anlieferung:
Bei einer Lieferzeit nach Anlieferung des Fahrgestells von mehr als 12 Monaten bis zur hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett tatsächlichen Endabnahme hat der Auftragnehmer eine Garantieverlängerung des Fahrgestells zu übernehmen. Die Garantiezeit muss – gemessen vom Endabnahmetermin – für den Auftraggeber mindestens ein Jahr betragen.
- Angebotsanforderungen
14.1 Pflichtangaben im Leistungsverzeichnis
• Tatsächliche mögliche maximale Ladeflächenlänge (mm) LV Pos. 1.2 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Ausführungsbeschreibung Grundrahmenlagerung LV Pos. 1.5 hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light
• Beschreibung Ausführung Notbetrieb Ladebordwand LV Pos. 2.14 hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Ausführungsbeschreibung Unterspannungsschutz LV Pos. 5.4 hat formatiert: Schriftart: (Standard) Calibri Light
hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett 14.2 Pflichtbeilagen
• Umfangreiche Beschreibung des angebotenen Aufbaukonzeptes (LV Pos. 1.8) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
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• Beschreibung der Ausführung Grundrahmenlagerung (LV Pos. 1.5) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett • Energiebilanz des Aufbaus über alle Verbraucher (LV Pos. 5.7 / 10.5) hat formatiert: Schriftart: Nicht Fett
• Energiebilanz des Aufbaus über alle Verbraucher (LV Pos. 5.7 / 10.5)
• Beschreibung Notbetrieb Ladebordwand (LV Pos. 2.14)
• Nachweis der Reißkraft/Temperaturbeständigkeit der Plane gemäß technischem Datenblatt (LV Pos. 2.4)
14.3 Preisangaben
Alle Preise sind in Euro als Festpreise anzugeben, jeweils netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Garantieoptionen (Aufbau: 36/48/60 Monate; Durchrostungsschutz: 12 Jahre) sind gesondert auszuweisen.
- Vertragsstrafen
Die Lieferfrist beträgt den angegebenen Zeitraum in Kalendertagen aus dem Leistungsverzeichnis nach Anlieferung des Fahrgestells beim Aufbauhersteller. Bei einer Fristüberschreitung, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist eine Vertragsstrafe für den Verzug in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme pro Kalendertag zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
………………………………………. ……………………………………………………... Ort, Datum Stempel, rechtsgültige Unterschrift
| hat gelöscht: 1. Gegenstand der Ausschreibung¶ Die Stadt St. Blasien beabsichtigt die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges im Rahmen eines EU-weiten offenen Vergabeverfahrens. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt:¶ Los 1: Lieferung des Fahrgestells (Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung)¶ Los 2: Herstellung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Ladebordwand¶ Gegenstand des vorliegenden Loses 1 ist die Lieferung eines neuen, einsatzgerechten und handelsüblichen Fahrgestells für ein Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrgestell muss vollständig fahrbereit, abgenommen und zur Überführung an den Aufbauhersteller (Los 2) bereit sein. Alle Fahrgestellanforderungen des Aufbauherstellers die nicht im Los 1 aufgeführt sind, müssen im Auftragsklärungsgespräch mit Auftraggeber und Anbieter Los 2 abgestimmt werden.¶ Das Fahrgestell dient als technische Basis für einen feuerwehrtechnischen Gerätewagen-Logistik (GW-L) bzw. vergleichbares Logistikfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr St. Blasien. Das Fahrzeug wird im anspruchsvollen Mittelgebirgsgelände des Schwarzwaldes eingesetzt und muss daher neben dem Straßenbetrieb auch für den Geländeeinsatz geeignet sein.¶ 1.1 Allgemeine Angebotsbedingungen¶ Die nachstehenden allgemeinen Punkte zum Leistungsverzeichnis gelten mit Abgabe eines Angebotes in vollem Umfang als anerkannt.¶ Die Angebote, alle Unterlagen ( Bedienungsanleitungen, Warnhinweise, Pflege- und Wartungsanweisungen, usw. ), Beschriftungen am Fahrzeug und Aufbau sowie der die Leistung betreffende Schriftverkehr ist ausschließlich in deutscher Sprache auszuführen. Vorführungen müssen in deutscher Sprache erfolgen.¶ Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktionen und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes / Fahrzeuges eindeutig hervorgehen. Sofern Ausnahmegenehmigungen notwendig werden, ist vom Auftragnehmer im Anschreiben auf die jeweilige Position der Leistungsbeschreibung hinzuweisen.¶ Die Angebote sind auf den beigefügten Blättern dieses Leistungsverzeichnisses abzugeben. Sie müssen mit einer Endsumme abschließen. Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen eventuelle Nebenkosten enthalten. ¶ Im Leistungsverzeichnis ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist, die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil.¶ Die im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen stellen das Mindestanforderungsprofil dar und sind entsprechend mit den angefragten Daten vollständig auszufüllen oder mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten. Sofern einzelne Positionen mit „nein“ beantwortet werden, ist im Einzelfall zu konkretisieren, auf welche Art und Weise die hierfür geforderte Leistung erbracht wird oder warum möglicherweise darauf verzichtet werden kann ( z.B. andere technische Lösung ). Bei unbeantworteten Positionen steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob das Angebot bewertet wird.¶ ... | |
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| Kommentiert [TS4]: Rechtschreibfehler |
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