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Name bzw. Firmenbezeichnung: Vergabe-Nr.: 26-66-0022
Vergabeart: __________________________________ Öffentliche Ausschreibung
Die Bindefrist endet am: 09.11.2026
Angebot
Lieferung / Leistung:
Lieferung einer Mähraupe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführung der beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angebo- ten. Wir halten uns bis zum Ablauf der o.g. Bindefrist an dieses Angebot gebunden.
Dem Angebot liegen die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Be- werbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingun- gen zugrunde.
Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
| EU-Staat | Name des Staates: |
|---|---|
| anderen Staat | Name des Staates: |
Wir sind bevorzugte(r) Bieterin/Bieter als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt. Der Nachweis ist diesem Angebotsschreiben beigefügt.
Unser Unternehmen ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nr.:
Wir beabsichtigen Leistungen an Nachunternehmer weiterzugeben. Wir beachten Nr. 7 der zusätzlichen Vertragsbedingungen des Kreises Warendorf.
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Ich erkläre / Wir erklären, dass mein / unser Angebot die von der Vergabestelle auf dem Vergabemarktplatz NRW ggf. zur Verfügung gestellten aktualisierten Vergabeunterlagen sowie diesbezüglichen Informationen berücksichtigt.
Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden dürfen und bei Auf- tragserteilung auf unser Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name unseres Unternehmens und die Merkmale und Vorteile unseres Angebotes mitgeteilt werden.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen / unse- ren Ausschluss von diesem Auftrag und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
Mit der Abgabe des Angebotes über das elektronische Vergabeportal gilt dieses als unter- schrieben.
Anlagen: Leistungsverzeichnis Eigenerklärung Ausschlussgründe