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Lieferung automatisierter externer Defibrillatoren und Zubehör für die Landesverwaltung Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:25 (Europe/Berlin)

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Teil A V-26/0362 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Automatisierten externen Defibrillatoren und Zubehör für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg

A. Allgemeiner Teil

zur

Rahmenvereinbarung

für die

Lieferung von Automatisierten externen Defibrillatoren (AED)

(inkl. Zubehör)

Vorstellung

des Auftraggebers

&

des Ausschreibungsgegenstandes

sowie

Hinweise zum Vergabeverfahren

Version 01.08.2026

Land Brandenburg, vertreten durch das

Ministerium des Innern und für Kommunales, dieses vertreten durch den

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen/OT Wünsdorf

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Teil A V-26/0362 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Automatisierten externen Defibrillatoren und Zubehör für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Ausgangslage ............................................................................................................................................ 3

  2. Angebot.................................................................................................................................................. 3

  3. Bindefrist ............................................................................................................................................... 4

  4. Losaufteilung......................................................................................................................................... 4

  5. Nebenangebote .................................................................................................................................... 4

  6. Unklarheiten und Fragen .................................................................................................................... 4

  7. Geheimhaltung ..................................................................................................................................... 5

  8. Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung .................................................................................... 5

  9. Angebotsbewertung ............................................................................................................................. 5

9.1. Methodik ................................................................................................................................................ 5

9.2. Eignungskriterien ................................................................................................................................. 6

9.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) ............................................... 7

  1. Leistungsumfang .................................................................................................................................. 8

10.1. Auftragsvolumen ........................................................................................................................ 8

10.2. Höchstwert .................................................................................................................................. 8

  1. Leistungsanforderungen ..................................................................................................................... 8

11.1. Lieferkontinuität (Darstellung) .................................................................................................. 8

11.2. Verpackung (Gesetz) .................................................................................................................. 9

11.3. Mängelansprüche (Abwicklungsprozess) ................................................................................ 9

  1. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten ................................................................................................... 9

  2. Rechtsbehelfsbelehrung .................................................................................................................... 10

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  1. Ausgangslage

Der Zentraldienst der Polizei ist eine dem Ministerium des Innern und für Kommunales nachge- ordnete Einrichtung des Landes Brandenburg und zugleich Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen (ZfB).

Für alle Behörden, Einrichtungen und Betriebe der unmittelbaren Landesverwaltung sowie für wei- tere Geschäftsbereiche des Landes Brandenburg (Justiz, Landtag und Landesrechnungshof, Lan- desbeauftragte etc.) sind wir zentraler Ansprechpartner rund um das Beschaffungswesen.

Auch Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Labore, Planungsgemeinschaften, Kammern, Verbände, Stiftungen, Hochschulen/Universitäten etc.) der mittelbaren Landesverwaltung können die Leis- tungen der ZfB nach Abschluss einer Servicevereinbarung in Anspruch nehmen. Dies gilt ebenfalls für Dienststellen des Landes Berlin sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Bran- denburg. Im folgenden zusammenfassend „Bedarfsstellen“ genannt.

Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten zu beauf- tragen. Optional ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich. Die Maximal- dauer des Vertrages beträgt 48 Monate.

Die Rahmenvereinbarung beginnt nach erfolgter Zuschlagserteilung mit vollständiger Un- terzeichnung; voraussichtlich im Mai 2027.

  1. Angebot

Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher

Sprache bis zum

21.09.2026, 12.00 Uhr.

Es ist lediglich die Übermittlung als elektronisches Angebot über den Vergabemarktplatz Bran- denburg zugelassen mittels:

• einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder • qualifizierter elektronischer Signatur oder • fortgeschrittener elektronischer Signatur

Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

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Das Angebot enthält folgende Teile:

✓ Angebotsschreiben* ✓ Vergabeunterlage Teil D* ➔ Leistungsverzeichnis (in bearbeitbarer Form) ➔ Kriterienkatalog (in bearbeiteter Form) ✓ Nachweise, Kataloge, Zertifikate etc. gemäß Vergabeunterlagen Teile B – D ➔ siehe Kriterienkatalog – Anlagenübersicht (1 – 9) ✓ Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Vergabeunterlage Teil E

Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuwei- sen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich geändert oder zurückgezo- gen werden. Schuldhaft verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.

  1. Bindefrist

Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis zum 20.11.2026 gebunden halten.

  1. Losaufteilung

Die Leistung wird ungeteilt vergeben.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Unklarheiten und Fragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand stellen Sie bitte bis spätestens 11.09.2026 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de

Ihre Fragen werden gegenüber allen Bietern gleichlautend und anonymisiert beantwortet.

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Bitte stellen Sie die Fragen ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg; die Antwort erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nach den Anforderungen der aktuell geltenden Rechtsprechung beant- wortet.

Enthalten die Vertragsunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten oder Unstimmigkeiten, wei- sen Sie die Vergabestelle bitte unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hin.

Auch bei Problemen, die einer Angebotsabgabe entgegenstehen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Bieterkommunikation.

  1. Geheimhaltung

a) Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, ver- vielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt. b) Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Un- terlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. c) Alle Angebotsunterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt.

Selbstverständlich werden alle eingegangenen Angebotsunterlagen diesseits ebenfalls vertraulich behandelt.

  1. Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung

Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Brandenburgischen Vergabegesetztes (BbgVerG) durch.

  1. Angebotsbewertung

9.1. Methodik

Im Folgenden wird die Methodik der Prüfung und Wertung der Angebote beschrieben.

Die Bewertung der Bieter bzw. seines Angebotes erfolgt in mehreren Stufen (Reihenfolge gem. § 42 Nr. 3 VgV nicht zwingend):

• formale Prüfung, • Prüfung der Eignung der Bieter • Angemessenheit der Preise

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• fachliche Bewertung/Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Basis für die Prüfung und Wertung ist das elektronische Angebot.

Alle Anforderungen an den Bieter bzw. sein Angebot sind als Kriterien festgelegt worden und in nachstehende Typen unterteilt:

• Ausschlusskriterien (A-Kriterien) • Bewertungskriterien (B-Kriterien) • Informationskriterien (I-Kriterien)

Ausschlusskriterien:

Als Ausschlusskriterien sind Kriterien bezeichnet, die unbedingt zu erfüllen sind, d. h. die dahin- terstehenden Anforderungen sind unverzichtbar. Diese Kriterien sind in den Vergabeunterlagen mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet.

Fehlende Eintragungen oder die Nichterfüllung von A-Kriterien führen zum Ausschluss des Angebotes!

Bewertungskriterien:

Alle Bewertungskriterien sind mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet und bezeichnen Kriterien, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen zulassen.

Fehlende Eintragungen bei B-Kriterien führen nicht zum Ausschluss des Angebotes, aber zu einer schlechteren Bewertung.

Informationskriterien:

Informationskriterien sind mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichnet und dienen ausschließlich zur Information.

Sie finden keinen Eingang in die Bewertung.

9.2. Eignungskriterien

Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters hohe Anforderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot ein- gereichten Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärung E4). Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert.

Gefordert werden drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre.

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9.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der Bestangebots-Quotienten-Me- thode

anhand folgender Kriterien.

• Preis 50 % • Leistung 50 %

Das Angebot mit der höchsten erreichten Wertungskennzahl erhält den Zuschlag.

Preis

Sämtliche Einheitspreise werden zur Ermittlung des Angebotspreises auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Bei den im „Leistungsverzeichnis“ vorzunehmenden Preisangaben sind sämtliche Ihnen zur Erfül- lung der Leistungsanforderungen notwendigerweise entstehenden Kosten, die mit der Einhaltung der Vertragsbedingungen und für die Erbringung von nicht in der Leistungsbeschreibung aus- drücklich genannten Leistungen einhergehen, in die Einheitspreise einzurechnen

Die Preise sind in die Vergabeunterlage Teil D – Leistungsverzeichnis (Spalte 15) einzutragen. Fehlt eine Preiseintragung, wird im Rahmen der Angebotswertung der höchste zu dieser Artikelpo- sition angebotene Nettopreis je VE der mitbewerbenden Bieter eingesetzt.

Die Leistungskriterien teilen sich wie folgt:

• (G) - Garantie 40 % • (R) - Reaktionszeit 30 % • (L) - Lieferzeit 20 % • (V) - Versandkosten 10 %

Detaillierte Informationen zur Berechnung der Leistungspunktzahl je Kriterium sind in der Vergabeunterlage Teil D – „Bewertungsmatrix“ beschrieben.

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  1. Leistungsumfang

10.1. Auftragsvolumen

Das voraussichtliche Auftragsvolumen orientiert sich an den lieferstatistischen Auswertungen der Jahre 2024 – 2026 zzgl. erwartbaren Mehrbedarf:

in € (netto)2024202520261
Volumen32.916 €102.555 €38.800 €

Bitte beachten Sie, dass dieser Wert lediglich einen Anhaltspunkt für die Angebotserstellung und - kalkulation darstellt und eine genaue Festlegung wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Ab- rufverhaltens, weder möglich noch erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Eine Mindestabnah- memenge bzw. ein Mindestabnahmewert bestehen nicht.

10.2. Höchstwert

Der Höchstwert berechnet sich wie folgt:

durchschnittliches Volumen von 2024-2026 x 4 Jahre + 50 %

und beträgt darauf aufbauend 364.000,- € (netto). Ist der vorgenannte Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung mit Ablauf des Monats, in dem der Höchstwert erreicht wird. Grundlage für die Erreichung des Höchstwertes ist die Lieferstatistik.

  1. Leistungsanforderungen

Zu den in der Vergabeunterlage Teil C – Rahmenvereinbarung (§6 ff.) genannten Leistungsanfor- derungen werden die Anforderungen zur Lieferkontinuität, zur Verpackung und Mängelansprü- chen nachfolgend konkretisiert und auf die in diesem Zusammenhang mit Angebotsabgabe beizu- bringenden Darstellungen/Unterlagen (vgl. Pkt. 2) benannt.

11.1. Lieferkontinuität (Darstellung)

Der ZDPol bietet für die Bedarfsstellen eine elektronische Bestellplattform an, über die je nach Bedarf die Artikel bestellt werden.

1 Hochrechnung der Abrufwerte des 1. Hj. auf das gesamte Kalenderjahr

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Als weiterer Nachweis zur Eignung des Bieters, hier speziell der technischen Leistungsfähigkeit, wird dieser aufgefordert, darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität sowie die Abruf- und Lieferkonditionen nach Vergabeunterlage Teil C – Rahmenvereinbarung (§6b, §6d Abs. 1 ff.) auf der Grundlage von automatisiert zugehende Warenhausbestellungen, die ihm vom ZDPol zur Verfügung gestellt werden, garantiert.

Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebs- internen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten. Insbesondere sind die zeit- liche Abwicklung und auch der Umgang zur Bewältigung absehbarer Lieferverzögerungen zu er- läutern.

11.2. Verpackung (Gesetz)

Der Bieter oder Hersteller (sog. „Erstinverkehrbringer“ der Artikelverpackung) muss nach dem ab 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG) im LUCID Verpackungsregister, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt wird, mit allen wichtigen Unternehmensdaten regis- triert sein und darüber hinaus einen Systembeteiligungs- bzw. Lizenzierungsvertrag mit einem be- hördlich festgestellten Unternehmen abgeschlossen haben.

Weiterhin sind nach Ablauf der Übergangsfristen auch die Regelungen der am 11.02.2025 veröf- fentlichten Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) einzuhalten.

11.3. Mängelansprüche (Abwicklungsprozess)

Als weiterer Nachweis zur Eignung des Bieters wird dieser aufgefordert, darzustellen, wie er in geeigneter Weise Mängelansprüche nach Vergabeunterlage Teil C – Rahmenvereinbarung (§12) vom Eingang der Mängelmeldung bis zur abschließenden Bearbeitung abwickelt.

  1. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten

Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Herunterladen von der Vergabeplattform zu prüfen. Sind die Vergabeunterlagen nach Ansicht eines Bieters unvollständig, unklar, ungenau oder verstoßen gegen vergaberechtliche Grundlage oder sonstige Rechtsvorschriften, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich auf dem unter „Kommunikation“ genannten Weg darauf hinzuweisen, um der Vergabestelle die Mög- lichkeit zu geben, auf diese Hinweise zu reagieren, ggf. Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen und diese unter Beachtung Grundsätze der Verfahrenstransparenz und Gleichbe- handlung gegenüber den Bietern zu kommunizieren.

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Bieter haben sich regelmäßig auf dem unter Kommunikation“ beschriebenen Weg darüber zu in- formieren, ob während der Angebotsfrist durch die Vergabestelle Änderungen der Vergabeunter- lagen veröffentlicht werden. Verwendet ein Bieter für sein Angebot nicht die aktuellen, zuletzt von der Vergabestelle veröffentlichten Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nähere Informationen zur Rügepflicht un- ter „Rechtsbehelfsbelehrung“.

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Jedes Unternehmen, dass ein Interesse am verfahrensgegenständlichen öffentlichen Auftrag hat und sich durch eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Vergabestelle in seinen Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB verletzt sieht, hat die Möglichkeit, bis zur Erteilung des Zuschlags einen Nachprüfungsantrag schriftlich an die

Vergabekammer des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 331 866 1719 / +49 331 866 1610

Fax: +49 331 866 1652

zu richten.

Der Antrag ist zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn

▪ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und ge- genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), ▪ der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) ▪ der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist

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zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), ▪ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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