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Formblatt Datenschutzhinweis der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
InformationzurUmsetzungderdatenschutzrechtlichenVorgabennachder
Datenschutzgrundverordnung(DSGVO)derVerbandsgemeindePrümbeiderVergabevon
öffentlichen Aufträgen
Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch
personenbezogeneDaten.
MitdiesemDatenschutzhinweismöchtenwirSieüberdieVerarbeitungIhrerpersonenbezogenenDateninformieren.
1.VerantwortlicherfürdieDatenverarbeitung
VerbandsgemeindePrüm
-ZentraleVergabestelle-
Tiergartenstraße5454595Prüm
Tel.:+49(0)6551/943-208/258
E-Mail:vergabe@vg-pruem.de
2.Kontaktdatender/desDatenschutzbeauftragten
VerbandsgemeindePrümDatenschutzbeauftragte
Tiergartenstraße54
54595Prüm
Tel.:+49(0)6551/943-406
E-Mail:datenschutz@vg-pruem.de
- RechtsgrundlageundderZweckderVerarbeitungderpersonenbezogenenDaten
Die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Prüm hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten.
DazugehöreninsbesonderedasGesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen(GWB),dieVerordnungüberdieVergabe
öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die
Landeshaushaltsordnung(LHO).
DieVerarbeitungpersonenbezogenerDatendientderDurchführungdesVergabeverfahrensunderfolgtaufGrundlagevon
§4LDSGi.V.m.Art.6Abs.1lit.b,cundeDSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote
unvollständigunddamitauszuschließensind.
- Daten,diewirvonIhnenimRahmenvonAusschreibungenverarbeiten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung
stellen.Dassindinsbesondere:
PersönlicheKontaktdatenundNamenvonBietern,soweitessichumnatürlichePersonenoder
Personengesellschaftenhandelt,undKontaktdatenvonAnsprechpartnerinnenundAnsprechpartnernder
Bieter(z.B.Vor-undNachname,Adresse,E-Mail-Adresse,Telefonnummer),
DatenzurQualifikation/EignungeingesetzterBeschäftigterdesBietersund
ReferenzenüberinderVergangenheitausgeführtevergleichbareLeistungen.
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EineDatenerhebungdarüberhinauserfolgtnur,sofernwirdazurechtlichverpflichtetsindoderSieeingewilligthaben.
5.WieverarbeitenwirdieseDaten?
IhreDatenwerdenimRahmendesVergabeverfahrensdokumentiertundderVergabeaktebeigelegt.
6.WeitereEmpfängerIhrerDaten
AllepersonenbezogenenDaten,dieimRahmendergesetzlichenVerpflichtungenverarbeitetwerden,werdennurdann
weitergegeben,wenndieÜbermittlunggesetzlichzulässigistoderSieindieÜbermittlungeingewilligthaben.
ZudenEmpfängernkönneninsbesonderegehören:
Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung geben wir Ihre Daten an öffentliche
StellenoderInstitutionen(Behördenz.B.imRahmeneinerStrafverfolgungweiter.
UnterlegeneBieter,dieeinenAntragnach§62Abs.2VgVstellenbzw.gemäß§19Abs.1VOL/A(§46
Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des
erfolgreichenBieterszuunterrichtensind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) muss
der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Ge-
werbezentralregister(künftig:Wettbewerbsregister)einholen.
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben
(VerhandlungsvergabenohneTeilnahmewettbewerb)abeinemAuftragswertvon25.000€wirdfürdieDauer
von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information
enthältzumindestauchdenNamendesbeauftragtenUnternehmens.
Fachfirmen, die auf Seiten der Verbandsgemeinde Prüm tätig sind, wie beispielsweise Ingenieurbüros/
Architekten.
GremiendereinzelnenOrtsgemeinden,derStadtPrümoderderVerbandsgemeindePrüm
WennesfürdieDurchführungdesVertragesmitIhnenerforderlichist,gebenwirIhreDatenbeispielsweise
anBankenoderVersanddienstleisterweiter.
Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Kommunalaufsicht des
EifelkreisesBitburg-Prüm,Vergabekammer).
GerichteimFallevonKlagen.
- DauerderDatenspeicherung
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen
AufbewahrungsfristenfürVergabeunterlagen.
- IhreRechte
SiehabennachderDSGVOverschiedeneRechte.NähereInformationenergebensichinsbesondereausArt.15bis
18und21DSGVO.
In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich
unzulässigist,teilenwirIhnendenGrundfürdieVerweigerungmit.
RechtaufAuskunft
EsbestehteinRechtaufAuskunftdervonderVergabestelleverarbeitetenpersonenbezogenenDaten.
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RechtaufBerichtigung
EsbestehteinRechtaufBerichtigung,soferndiepersonenbezogenenDatenderbetroffenenPersonnicht(mehr)zutreffend
sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung
verlangtwerden.
RechtaufLöschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a.
davonab,obdieDatennochzurErfüllungderAufgabenbenötigtwerden.
RechtaufEinschränkungderVerarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer
Verarbeitungnichtentgegen,soweitanderVerarbeitungeinwichtigesöffentlichesInteressebesteht.
RechtaufWiderspruch
Soweit diepersonenbezogenenDatenderBetroffenenaufGrundlagevonArt.6Abs.1lit.eDSGVOverarbeitenwerden,
hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der
VerarbeitungdersiebetreffendenDatenzuwidersprechen,sofernnichteinüberwiegendesöffentlichesInteresseodereine
Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des
VergabeverfahrensoderdieAbwicklungdesVertragesweiterhinerforderlichist.
DerWiderspruchistandiefürdieDatenverarbeitungverantwortlichePersonderVergabestelle(sieheZiff.1)zurichten.
RechtaufWiderruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet
werden,dieseEinwilligungmitWirkungfürdieZukunftzuwiderrufen.DieRechtmäßigkeitderaufgrundderEinwilligungbis
zumWiderruferfolgtenVerarbeitungbleibtvondemWiderrufunberührt.
DerWiderrufistandiefürdieDatenverarbeitungverantwortlichePersonderVergabestelle(sieheZiff.1)zurichten.
RechtaufBeschwerde
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den
LandesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit wenden, wennsiederAuffassungist,dass dieAus-
kunftgebendeStelleihrenPflichtennichtodernichtinvollemUmfangnachgekommenist.
Landesbeauftragterfürden
DatenschutzunddieInformationsfreiheitRheinland-Pfalz
HintereBleiche34
55116Mainz
Tel.:06131/2082449
Mail:poststelle@datenschutz.rlp.de
- GesetzlicheodervertraglicheVerpflichtungzurBereitstellungpersonenbezogenerDaten(Art.14Abs.2eDSGVO)
DieBereitstellungpersonenbezogenerDatenist regelmäßigfürdieAnbahnung, denAbschluss, dieAbwicklungsowiedie
Rückabwicklung eines Vertrags erforderlich. Für den Fall, dass Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht
bereitstellen,sindunseinAbschlussundeinerErfüllungeinesVertragesmitIhnennichtmöglich.
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