Lieferung, Aufbau und Anschluss von Möbeln und Haushaltsgeräten für eine Flüchtlingsunterkunft

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.02.2025, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.11.2024
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
25682-2025
Verfahrensnummer
3da8f315-385e-41fd-8125-55c63eb95c21

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Neuwied beschafft eine vierjährige Rahmenvereinbarung für die Ausstattung einer neu errichteten Container-Flüchtlingsunterkunft für bis zu 272 Menschen in Neuwied. Vorgesehen sind Wohn-, Schlaf-, Küchen- und Büromöbel einschließlich Haushaltsgeräten sowie Lieferung, Transport, gebrauchsfertiger Aufbau, Küchenanschlüsse und Verpackungsentsorgung. Die Erstausstattung soll 2025 in drei Teillieferungen ab der 7., 11. und 15. Kalenderwoche erfolgen; Angebote müssen bis zum 17. Dezember 2024, 10:30 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Stadt Neuwied

    Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 1. Das Fahrgestell muss jewiels zum Aufbau eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530, Teil 26 und EN 1846-2, sowie der Beschreibung des feuerwehrtechnischen Aufbaus ugeeignet sein.Weiterführende Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz sind zu berücksichtigen. 2. Der Feuerwehrtechnische Aufbau muss jeweils der DIN 14530, der EN 1846-3, der E-DIN 14202-2 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der Technischen Richtlinie Rheinland-Pfalz für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen.

    Frist: 04.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

[1]. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform https://subreport.de elektronisch in Textform eingereicht werden. [2]. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerendsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Entsprechende Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei, sollten diese nicht ausreichend oder unzutreffend sein, gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. [3]. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. [4]. Erklärung über Ausschlussgründe und Selbstreinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß erstellt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen. [5]. Der Bieter hat den Vordruck “Erklärung BMWK“ (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten und die Erklärung hierzu abzugeben und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. [6.] Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung von zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Stadt Neuwied

Preis 40%
Qualität: 60% (Qualität, Zweckmäßigkeit 46%, Service, Raktionszeit 7 %, Lieferzeit 7%)

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

[1]. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform https://subreport.de elektronisch in Textform eingereicht werden. [2]. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerendsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Entsprechende Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei, sollten diese nicht ausreichend oder unzutreffend sein, gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. [3]. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. [4]. Erklärung über Ausschlussgründe und Selbstreinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß erstellt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen. [5]. Der Bieter hat den Vordruck “Erklärung BMWK“ (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten und die Erklärung hierzu abzugeben und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. [6.] Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 15.01.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 25682-2025
  2. 20.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 783374-2024

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