Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Duisburger Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Einkauf der Stadt Duisburg (10-31)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.04.2024
- CPV-Codes
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- Möbel (39100000)
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 256585-2024
- Verfahrensnummer
- 9c02d4ce-1d58-4328-8878-d7c8ead44144
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Duisburg beschafft für ihr Amt für Schulische Bildung Schulmöbel einschließlich Lieferung und Montage im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag betrifft derzeit 160 Schulstandorte aller Schulformen mit rund 60.000 Schülerinnen und Schülern in Duisburg. Die Laufzeit ist vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2025 vorgesehen, mit drei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage´von Schulmöbeln für Duisburger Schulen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2024-0259 Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Duisburger Schulen
Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für Schulische Bildung eine Rahmenvereinbarung über die Liefe-rung und Montage von Schulmöbeln für die Duisburger Schulen für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025 inkl. drei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB und der VgV ab. Die Stadt Duisburg verfügt zurzeit über 160 Schulstandorte aller Schulformen und betreut ca. 60.000 Schüler. Der Dienstleistungsumfang erstreckt sich auf Beratung, Erstellung von Grundrissen und 3D-Ansichten, Angebotserstellung, Lieferung und Transport frei Verwendungsstelle bzw. Verwendungsort und gebrauchsfertige Aufstellung und Montage.
Frist: 04.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2024-0259 Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schulmöbeln für Duisburger Schulen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 468812-2024
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