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Lieferung und Montage der Ausstattung für zwei Werkräume und ein Lager

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Geesthacht
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Diverse Möbel und Einrichtungen (39150000)
  • Werkbänke (39151200)
  • Modulmöbel (39151300)
  • Schulmöbel (39160000)
  • Lehrmittel und -geräte (39162200)
  • Werkzeug (44510000)
  • Bau von weiterführenden Schulen (45214220)
  • Bautischlerei-Einbauarbeiten (45420000)
Bekanntmachungsnummer
674542-2026
Verfahrensnummer
a815b9ca-6aa3-44bc-b814-00419bab6e99

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Geesthacht beschafft die vollständige Ausstattung für zwei Werkräume und ein Lager in einer Interimscontaineranlage. Zum Auftrag gehören Schülerarbeitsplätze, Werkbänke, Maschinen, Waschbecken, Schrankwände und Werkzeuge sowie deren Lieferung und Montage. Die Angebotsfrist endet am 12. November 2026; der Auftrag betrifft Geesthacht.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung und Montage von Inventar für zwei Werkräume und ein Lager für eine Interimscontaineranlage. Das Inventar umfasst Schülerarbeitsplätze, Reihenwerkbänke, Maschinen für die Bearbeitung unterschiedlichen Werkstoffen, Schrankwände zur Aufbewahrung und diverses Werkzeug für den Werkunterricht.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS Schule Containeranlage, LOS 8: Lieferung und Montage Inventar Werkräume

    Lieferung und Montage von Inventar für zwei Werkräume und ein Lager für eine Interimscontaineranlage. Der Lieferumfang umfasst die vollständige Einrichtung der Werkräume einschließlich Schülerarbeitsplätzen, Reihenwerkbänken, Maschinen, Werkraumwaschbecken sowie Schrankwänden zur Lagerung von Materialien und Arbeitsmitteln. Darüber hinaus ist diverses Werkzeug für den Werkunterricht Bestandteil der Lieferung. Der Leistungsumfang umfasst neben der Lieferung der o.g. Gegenstände auch die funktionsgerechte Montage vor Ort. Die Ausstattung ist funktionsgerecht, schulgeeignet und auf die Anforderungen des praktischen Werkunterrichts auszulegen. CE- und GS-Kennzeichnung / Konformitätsnachweise Soweit für die jeweilige Produktart aufgrund geltender europäischer Rechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, muss diese ordnungsgemäß angebracht sein. Für die nachfolgend aufgeführten Produkte ist ein gültiger Nachweis über das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) erforderlich: - Universalwerkbank, 2 Arbeitsplätze - Höhenverstellung - Hocker mit Holzrundsitz - Schraubstockwagen - Material- und Aufsatzschränke - Fachböden, genutet - Konstruktionsfachböden, genutet - Draht- und Streifenbiegevorrichtung - Steckregal Stahl, Grundregal - Steckregal Stahl, Anbauregal Für sämtliche vorgenannten Produkte ist mit dem Angebot ein gültiger und dem jeweils angebotenen Produkt eindeutig zuordenbarer Nachweis über das GS-Zeichen vorzulegen. Der mit dem Angebot vorzulegende Nachweis muss sich eindeutig auf das angebotene Produkt bzw. die angebotene Produktvariante beziehen. Die Übereinstimmung des angebotenen Produkts mit dem im Zertifikat bzw. Nachweis beschriebenen und geprüften Produkt muss anhand der vorgelegten Unterlagen eindeutig nachvollziehbar sein. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie geeignet sind, die Erfüllung der geforderten Sicherheitsanforderungen in gleichwertiger Weise nachzuweisen. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des vorgelegten Nachweises mit geeigneten Unterlagen darzulegen. Die geforderten Kennzeichnungen und Nachweise müssen zum maßgeblichen Zeitpunkt gültig sein und während der gesamten vertragsgemäßen Leistungserbringung aufrechterhalten werden.

    Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Entrichtung von Steuern Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Sollte im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen oder Nachweisen erforderlich und nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV zulässig sein, wird diese aufgrund der Dringlichkeit des Vergabeverfahrens voraussichtlich mit einer kurz bemessenen Frist erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Bieter auf eine kurzfristige Anforderung einzustellen haben. Die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise sind daher vollständig und fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen und sämtliche geforderten Unterlagen bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS Schule Containeranlage, LOS 8: Lieferung und Montage Inventar Werkräume

s.e dazu Vergabeunterlagen_ Zuschlagskriterien und Wertung
20 %
s.e dazu Vergabeunterlagen_ Zuschlagskriterien und Wertung
15 %
s.e dazu Vergabeunterlagen_ Zuschlagskriterien und Wertung
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Preis
50 %

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Anforderungen

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Entrichtung von Steuern Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB/ Angabe mittels Eigenerklärung/ Selbstreinigung gem. § 125 GWB Sollte im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen oder Nachweisen erforderlich und nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV zulässig sein, wird diese aufgrund der Dringlichkeit des Vergabeverfahrens voraussichtlich mit einer kurz bemessenen Frist erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Bieter auf eine kurzfristige Anforderung einzustellen haben. Die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise sind daher vollständig und fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote sorgfältig auf Vollständigkeit zu prüfen und sämtliche geforderten Unterlagen bereits mit dem Angebot vorzulegen.

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