[Seite 1]
RAHMENVERTRAG
über eine externe Dienstleistung für
Transportdienste innerhalb Hamburgs in Verbindung mit
dem Auf- und Abbau von Messeständen
zwischen
Jobcenter team.arbeit.hamburg, Raboisen 28, 20095 Hamburg
- nachfolgend Auftraggeber -
und
[…..]
- nachfolgend Auftragnehmer -
[Seite 2]
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Vertragsgegenstand......................................................................................... 3
§ 2 Vertragsbestandteile ........................................................................................ 3
§ 3 Vertragslaufzeit und Probezeit ......................................................................... 3
§ 4 Durchführung des Vertrages ............................................................................ 4
§ 5 Vergütung, Steuerpflichtigkeit .......................................................................... 4
§ 6 Rechnungslegung ............................................................................................ 6
§ 7 Personal ........................................................................................................... 6
§ 8 Haftung, Versicherung ..................................................................................... 6
§ 9 Nicht-/Schlechterfüllung ................................................................................... 7
§ 10 Vertragsstrafe .................................................................................................. 8
§ 11 Kündigungsrechte des Auftraggebers .............................................................. 8
§ 12 Aufrechnung .................................................................................................... 9
§ 13 Abtretungsverbot ............................................................................................. 9
§ 14 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel .......................................... 10
§ 15 Verschwiegenheit........................................................................................... 10
§ 16 Anzuwendendes Recht, Vertragssprache ...................................................... 10
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand ..................................................................... 11
2
[Seite 3]
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung eines Transport- dienstes innerhalb Hamburgs i. V. m. dem Auf- und Abbau von Messeständen.
(2) Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach den in § 2 bezeichneten Vertragsbestandteilen.
(3) Ergänzende Arbeiten oder Änderungen der Leistungsbeschreibung werden gesondert schriftlich vereinbart.
§ 2 Vertragsbestandteile
(1) Weitere nachrangige Bestandteile dieses Vertrages sind in absteigender Rangfolge:
-
die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung,
-
das Angebot des Auftragnehmers einschließlich Ausführungskonzept, Preis- blatt und aller mit dem Angebot abgegebenen Erklärungen,
-
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.2003,
-
die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB),
-
im Übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragneh- mers finden keine Anwendung.
§ 3 Vertragslaufzeit und Probezeit
(1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet frühestens mit Ablauf des 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Vertragsschluss in Textform kündigt. Der Vertrag endet spätes- tens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum
3
[Seite 4]
Monatsende ohne Angabe eines Kündigungsgrundes gekündigt werden. Für die frist- gerechte Kündigung während der Probezeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an.
(3) Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlos- sen, sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich etwas ande- res ergibt.
§ 4 Durchführung des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der gesamten Vertragslaufzeit, die Leis- tungen vertragsgerecht und ordnungsgemäß, unter Anwendung größtmöglicher Sorg- falt und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Die technischen, fachlichen und personellen Voraussetzungen sind jederzeit zu erfüllen. Gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer hat die vertraglich geschuldeten Leistungen frei von Rechten Dritter zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Schadenersatz- ansprüchen Dritter jeder Art frei, sofern die Ansprüche auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung die- ses Vertrages zurückzuführen sind.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Er wird weder dem Auftraggeber noch dessen mit der Durchführung des Auftrages befassten Mitarbeitern oder Dritten Leistungen materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellen und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder ge- währen.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungserbringung zu überprüfen. Der Auftrag- nehmer ist zur Kooperation und Einsichtnahme verpflichtet.
§ 5 Vergütung, Steuerpflichtigkeit
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers sind auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der Angaben im Preisblatt (Nettopreise zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer) zu vergüten.
4
[Seite 5]
(2) Mit den im Preisblatt vereinbarten Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Preiserhöhungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit (einschließlich der Verlängerungszeiträume) ausgeschlossen, sofern in diesem Vertrag nicht etwas Anderes geregelt ist.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, nach vorhergehender Absprache mit dem Auftrag- nehmer und unter Einräumung einer angemessenen Vorlaufzeit den Leistungsumfang zu ändern, wenn dies, wegen Umzugs, Schließung oder Öffnung von Dienststellen oder aus anderen vergleichbaren Gründen, erforderlich werden sollte. Entstehen dem Auftragnehmer hierdurch nachweislich Mehrkosten, wird die Vergütung auf Grundlage der vereinbarten Preise angepasst. Ist eine Anpassung hiernach nicht möglich, werden sich die Parteien unter Berücksichtigung der Urkalkulation des Auftragnehmers auf eine abweichende Vergütung verständigen.
(4) Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer unzutreffenden Einschätzung der Steuer- pflichtigkeit seiner Leistungen. Für diesen Fall ist eine Anpassung der Vergütung aus- geschlossen.
(5) Soweit der Auftragnehmer bereits umsatzsteuerpflichtig ist und nach der Angebotsab- gabe die Umsatzsteuer erhöht oder gesenkt wird, wird die vereinbarte Vergütung um diesen prozentualen Änderungssatz angepasst.
(6) Entfällt nach Angebotsabgabe die Umsatzsteuerpflicht des Auftragnehmers für Leis- tungen ganz oder teilweise, hat der Auftraggeber insoweit einen Anspruch auf Anpas- sung der Vergütung für die Zukunft. Über den ganzen oder teilweisen Wegfall der Um- satzsteuerpflicht für Leistungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Bereits an den Auftragnehmer entrichtete Umsatzsteuer kann der Auftraggeber zurückverlangen, wenn und soweit die vergüteten Leistungen der Umsatzsteuerbefreiung unterlagen.
(7) Treten nach Vertragsschluss allgemeinverbindliche Gesetzesänderungen oder Tarif- verträge in Kraft, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswir- ken, werden die Preise auf Verlangen einer Partei in dem Umfang angepasst, in dem sich die Lohnerhöhung auf die vereinbarten Preise auswirkt. Bei jeder weiteren Ände- rung ist entsprechend zu verfahren. Etwaige Preisänderungen werden mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsletzten, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der neuen Rechtslage wirksam. Preisanpassungen nach diesem Absatz sind erst ab dem zweiten Vertragsjahr möglich.
5
[Seite 6]
(8) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur anteilig für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist vom Auftragnehmer zurückzuerstatten. § 818 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Der Rückerstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftrag- nehmer mit der Rückerstattung in Verzug, so ist der Erstattungsbetrag mit 9 Prozent- punkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzin- sen.
§ 6 Rechnungslegung
(1) Die Leistungen werden für jeden abgeschlossenen Monat nachträglich vergütet. Hier- für stellt der Auftragnehmer spätestens bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats eine Rechnung aus.
(2) Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang einer prüffähigen Rechnung. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Auftraggeber den Über- weisungsauftrag an seine Geldanstalt erteilt.
§ 7 Personal
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges und fachkundiges Personal in ausreichender Zahl einzusetzen. Hierfür hat er sein Personal durch fachkundige Schu- lungskräfte vor Arbeitsbeginn zu schulen, einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichti- gen.
(2) Er hat das Personal laufend auf dem aktuellen Stand der geltenden Gesetze zu halten. Hierzu zählen insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach BDSG und DSGVO sowie die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. Vor erstmaliger Auf- nahme der Tätigkeit muss der Auftragnehmer für jeden Mitarbeiter die entsprechende Kenntnisnahme und Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften dokumentieren.
§ 8 Haftung, Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die während des Transports oder der Mon- tage des Messeinventars entstehen. Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer
6
[Seite 7]
Tätigkeit erleiden, noch für Beschädigung oder Diebstahl der vom Auftragnehmer ein- gesetzten Arbeitsmittel. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftraggebers, seiner ge- setzlichen Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leicht fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers ist seine Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischer- weise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine aus- reichende Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit zu unterhal- ten. Die Deckungssummen müssen mindestens folgende Beträge umfassen:
- Personen- und Sachschäden: Euro 3.000.000
- Vermögensschäden: Euro 1.000.000
- Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: Euro 250.000
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen den Nachweis über das Be- stehen und den Umfang der Versicherung zu erbringen.
(3) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, der anderen Partei Schäden, die im Zusammen- hang mit der Vertragsausführung entstehen, unverzüglich schriftlich zu melden. Die Parteien sind verpflichtet, bei der Klärung und Regulierung von Schäden eng zusam- menzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen auszutauschen. Sollte eine Be- stimmung dieser Haftungsklausel unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirk- same und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Meldet der Auftraggeber beim Auftragnehmer einen Schaden an oder wird dieser vom Auftragnehmer selbst festgestellt, so hat der Auftragnehmer unverzüglich seine Haft- pflichtversicherung hiervon zu unterrichten und dies dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen.
§ 9 Nicht-/Schlechterfüllung
Es gelten, soweit nicht anders bestimmt, die gesetzlichen Bestimmungen.
7
[Seite 8]
§ 10 Vertragsstrafe bei Lieferverzug
(1) Hält der Auftragnehmer einen in den Vergabeunterlagen oder im Vertrag verbindlich festgelegten Liefertermin schuldhaft nicht ein, hat er für jeden vollendeten Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Abrechnungssumme zu zah- len.
(2) Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf 5 % der Netto-Abrechnungssumme begrenzt. Maßgeblich ist die Vergütung für die tatsächlich beauftragten und vertragsgemäß ab- zurechnenden Lieferleistungen, jeweils ohne Umsatzsteuer.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verzugs an- gerechnet.
(4) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe bei Annahme einer verspäteten Lieferung geltend zu machen.
(5) Die Vertragsstrafe entfällt, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertre- ten hat.
§ 11 Kündigungsrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer nach erfolglo- ser Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Art der Pflichtverletzung untunlich oder dem Auftraggeber unzumutbar ist. Die Kündigung wird mit Zugang beim Auftragnehmer wirksam.
(2) Als wichtiger Grund für den Auftraggeber gelten insbesondere
-
schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile durch den Auftragnehmer, soweit dem Auftraggeber ein Festhal- ten am Vertrag nicht zugemutet werden kann
-
die dreimalige Verletzung der Abhol-, Beförderungs- und Rücklieferungszeiten innerhalb von drei Monaten, soweit diese jeweils in Textform beanstandet wurde
-
der nachträgliche Wegfall einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 6
8
[Seite 9]
-
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
-
der Einsatz ungeeigneten Personals trotz der Ablehnung des Einsatzes durch den Auftraggeber wegen Sicherheitsbedenken
-
der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte, die nicht im Besitz einer gültigen Ar- beitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sind
-
der Einsatz nicht angekündigter oder vom Auftraggeber abgelehnter Nachun- ternehmer
-
die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO (oder eine vergleich- bare Erklärung) durch den Auftragnehmer oder die Einleitung eines außerge- richtlichen, der Schuldenregulierung dienendes Verfahren gegen diesen
-
ein Insolvenzstatus des Auftragnehmers
(3) Im Falle einer Kündigung nach dieser Bestimmung bleiben weitergehende Ansprüche des Auftraggebers unberührt.
(4) Kündigt der Auftraggeber nach der vorgenannten Bestimmung, muss ihm der Auftrag- nehmer den durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehenden Schaden ersetzen. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf den Mehraufwand des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststelle für die Beauftragung eines Dritten mit der Durchführung der ver- tragsgegenständlichen Leistungen.
(5) Erhöht der Auftragnehmer das Entgelt nach § 5 Abs. 7 bis 10, so ist der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zum Zeitpunkt der vorgesehenen Preisänderung zu kündigen. Eine Abmahnung ist in den Fällen der Entgelterhöhung entbehrlich.
§ 12 Aufrechnung
Der Auftraggeber ist berechtigt, aus diesem Vertrag resultierende Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach §§ 387 ff. BGB aufzurechnen.
§ 13 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9
[Seite 10]
§ 14 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von den Parteien unterzeichneten Nachtrages.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes, sondern nur die betreffende Bestimmung. Im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien unter Berücksichtigung ihrer wohl- verstandenen Interessen vereinbart hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertrags- bestimmung bekannt gewesen wäre. Ebenso ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke besteht.
§ 15 Verschwiegenheit
(1) Über sämtliche ihm im Zuge der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informati- onen haben der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten befassten Mitarbeiter – auch über die Geltung des Vertragsverhält- nisses hinaus – Stillschweigen zu bewahren.
(2) Der Auftragnehmer muss etwaige im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung er- langte Unterlagen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sichern. Der Auftrag- nehmer muss überlassene Unterlagen, einschließlich eventueller Kopien bei Beendi- gung des Vertragungsverhältnisses auf Verlangen herausgeben. Der Auftragnehmer muss die Unterlagen angemessen gegen eine nichtvertragsgemäße Nutzung, Verviel- fältigung und Weitergabe sichern.
(3) Setzt der Auftragnehmer Nachunternehmer ein, hat er sie ebenfalls auf die Einhaltung der Verpflichtungen aus Abs. 1 zu verpflichten.
§ 16 Anzuwendendes Recht, Vertragssprache
(1) Die Vertragspartner sind sich einig, dass auf diesen Vertrag ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung findet.
10
[Seite 11]
(2) Maßgeblich für den Inhalt dieses Vertrags ist ausschließlich die deutsche Fassung die- ser Vertragsurkunde nebst Anlagen. Sämtliche Korrespondenz in mündlicher und schriftlicher Form ist in deutscher Sprache zu führen.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweiligen Leistungen zu erbringen sind.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift Unterschrift
11