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Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe Stand: Januar 2020
Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Elektronische Einreichung
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf demn Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126b BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischem Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischem Siegel
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm wird hingewiesen.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung, • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung, • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
Besonderer Hinweis: Sofern Sie beabsichtigen ein elektronisches Angebot abzugeben, starten Sie bitte zuerst das Bietertool und bearbeiten darin die zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen!
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Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe Stand: Januar 2020
- Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen
Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüber hinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber- /Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
- Hinweis zu DA 83-Dateien Wenn den Vergabeunterlagen eine DA 83-Datei beigefügt ist, laden Sie bitte zu Ihrem Angebot nach Möglichkeit die DA-84-Datei hoch. Dies beschleunigt die interne Nachrechnung und Sie erhalten so früher den Zuschlag / Vertrag. Darüber hinaus kann die DA-84-Datei, wenn sie mit dem Angebot vorliegt, hilfreich sein, um Sachverhalte zu klären.
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