VOB Erklärungen des Bieters EU.pdf

Licht- und Elektroarbeiten im Außenraum für die Erweiterung des Maxiparks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 12:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

ERKLÄRUNGEN DES BIETERS

  1. Für das Vergabeverfahren gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (BB/VOB) der Stadt Hamm. Diese sind mir bekannt und werden anerkannt. (bitte Erläuterungen auf Seite 2 beachten).

  2. Bestandteile des Angebotes sind in der jeweils geltenden Fassung:

2.1 Bei der Vergabe von Bauleistungen im Sinne der VOB die VOB Teil B und die "Zusätzlichen Vertragsbedin- gungen der Stadt Hamm für die Ausführung von Bauleistungen (ZVB/VOB)" (bitte Erläuterungen auf Seite 2 beachten).

2.2 Die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (ATV-VOB/C)

2.3 Bei Tiefbaumaßnahmen die Zusätzlichen Technischen Vorschriften (Fachbereich Tiefbau).

Alle Bestimmungen sind mir bekannt.

  1. Außerdem sind die Erklärungen der nachfolgenden Ziffern 3.1 - 3.4 Bestandteile des Angebotes:

3.1 Ich habe mich vor Abgabe des Angebotes über Umfang, Art und Ausführung der Leistungen sowie über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle hinreichend unterrichtet.

Ich kenne die für meinen Fachbereich gültigen und zu beachtenden gesetzlichen und behördlichen Vor- schriften und werde sie bei der Erfüllung dieses Vertrages beachten.

3.2 Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und ggf. nach Auftragserteilung auf unser Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name unseres Unternehmens und die Merkmale und Vorteile unseres Angebotes mitgeteilt werden.

3.3 Mir ist bekannt, dass

a) die Stadt den Verdacht der illegalen Beschäftigung sofort den zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit oder den Sicherheitsbehörden melden wird. Die Stadt ist nicht verpflichtet, einen Anfangsverdacht zunächst mir mitzuteilen.

b) Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger frühe- rer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Ein- tragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Aus- schluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergabe- register führen könnten. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen. (bitte Erläuterungen auf Seite 2 beachten).

c) die Stadt nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe verpflichtet ist, bei Verträgen über Bauleistungen 15 % von jedem von mir in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für mein Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung keine Freistel- lungsbescheinigung meines Finanzamtes vorliegt. Liegt eine Freistellungsbescheinigung vor, bin ich 9 verpflichtet, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte 1 0 2 Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. /1

:d 0 Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen folgende Sanktionen nach sich ziehen n a kann: tS

U -; - Ausschluss vom Vergabeverfahren und weiteren Auftragserteilungen E - fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages aus wichtigem Grund und zwar wegen Verletzung s re einer vertraglichen Nebenpflicht te iB - Schadenersatz wegen Nichterfüllung s e d - Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an das Vergaberegister NRW. n e g n u rä Zusatz für europaweite Ausschreibungen: lk Er Den genannten Verpflichtungen komme ich auch im Falle des § 6d VOB/A - EU (Kapazitäten anderer Unter- 3 - nehmen) nach. .1 0 6 0/ 6

Seite 1 von 2

[Seite 2]

3.4 Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen (bitte Erläuterungen auf Seite 2 beachten).

  1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern; bei Bauaufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 € besteht eine Ver- pflichtung hierzu. Desgleichen besteht nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ein Ermessen bzw. nach § 19 Abs. 4 Mindest- lohngesetz bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € die Verpflichtung zur Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung. Der Bieter verpflichtet sich, die für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges benötigten Daten dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Erläuterungen zu Ziff. 1 und 2.1: Die BB/VOB und die ZVB/VOB der Stadt Hamm stehen auf dem Vergabemarktplatz (www.evergabe.nrw.de) im Projekt- raum für dieses Vergabeverfahren zum Download zur Verfügung bzw. sie sind abrufbar unter www.hamm.de/ausschreibungen/vob.html (Menu Downloads).

Erläuterungen zu Ziff. 3.2: Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und ge- speichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB. Informationen zu der von der Stadt Hamm (oder ggfs. durch beauftragte Dritte) durchgeführten Verarbeitung personenbe- zogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte dem beigefügten In- formationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Erläuterungen zu Ziff. 3.3 b: Eine Verfehlung im Sinne des § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW liegt vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung

  • Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbe- trug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abge- ordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
  • nach §§ 19, 20, 20a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
  • Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
  • Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  • Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Be- schäftigung oder nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben,

von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder im- materiellen Schadens, begangen worden sind.

Erläuterungen zu Ziff. 3.4: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nach § 21, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind, sollen bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit zu einem Ausschluss der Bewerberinnen oder Be- werber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber führen.

Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung