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Ahlenberg Ingenieure GmbH Am Ossenbrink 40 58313 Herdecke Sachbearbeiter: Frau Reininghaus Durchwahl: 02300/8009-18 Fax-Nr.: 02330/8009-80 Stadt Hamm E-Mail: reininghaus@ahlenberg.de Stadtplanungsamt, Projektentwicklung Datum: 04.August.2025 Technisches Rathaus Kürzel: Ren/Fuh/Fr/wut.g01 Bearb.-Nr.: C5_20870 Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm Im Schriftwechsel bitte Bearb.-Nr. angeben!
Erweiterung Maximilianpark in östliche Richtung, Hamm
- Orientierende Gefährdungsabschätzung - (Teil A)
… Ahlenberg Ingenieure GmbH Am Ossenbrink 40 58313 Herdecke Telefon: + 49 2330 8009-0 Amtsgericht Hagen National-Bank AG, Essen Geschäftsführer: Telefax: + 49 2330 8009-80 HRB 7854 IBAN-Kto-Nr.: DE63 3602 0030 0003 5765 58 Dipl.-Ing. Ludger Körner, Thomas Mohr Internet: www.ahlenberg.de USt.-Id-Nr.: DE 258 540 352 Swift/BIC-Code: NBAG DE 3E Dipl.-Ing. Martin Schnorrenberger, Dipl.-Ing. Dominik Schröer
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Bearb.-Nr. C5_20870 2
Inhaltsverzeichnis Seite
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Vorgang und Aufgabenstellung ................................................................ 5
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Verwendete Unterlagen ........................................................................... 5
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Lage und Geologie/Hydrogeologie des Untersuchungsgebietes ............... 7
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Ehemalige und aktuelle Nutzung ............................................................. 7
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Vorangegangene Untersuchungen [1, 2] ................................................ 14 5.1 Baugrunduntersuchung zur Errichtung einer Stahlhalle [1] ..................... 14 5.2 Gefährdungsabschätzung auf Altlastverdachtsflächen G 892/G 893 [2] ..................................................................................... 15
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Untersuchungsprogramm 2025 .............................................................. 16
-
Untersuchungsergebnisse ..................................................................... 18 7.1 Schichtenfolge ...................................................................................... 18 7.2 Bodenkundliche Ansprache ................................................................... 19 7.3 Chemische Analysen ............................................................................. 24 7.3.1 Allgemeines .......................................................................................... 24 7.3.2 Boden ................................................................................................... 25 7.3.3 Gleisschotter ......................................................................................... 26 7.3.4 Schwarzdecke/Asphalt .......................................................................... 26
-
Gefährdungsabschätzung ...................................................................... 27 8.1 Wirkungspfad „Boden - Mensch“ ............................................................ 28 8.2 Wirkungspfad „Boden - Bodenluft“ ......................................................... 29 8.3 Wirkungspfad „Boden - Nutzpflanze“ ..................................................... 29 8.4 Wirkungspfad „Boden - Grundwasser“ ................................................... 29 8.5 Abfallwirtschaftliche Klassifizierung ....................................................... 30
-
Integriertes Bodenmanagement ............................................................. 31 9.1 Bodenschutz ......................................................................................... 31 9.2 Bodenmanagement ............................................................................... 32
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Bearb.-Nr. C5_20870 3
Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Eigenschaften des anstehenden Bodentyps (Gley) im Untersuchungsgebiet, auf Basis der Bodenkarte NRW, Maßstab 1 : 50.000 (BK50) [5] ................ 20
Tabelle 2: Bodentypen und Subtypen der durchgeführten Kleinrammbohrungen ....... 21
Tabelle 3: Eigenschaften der kartierten Bodentypen, auf Basis der eigenen Felduntersuchungen (Kleinrammbohrungen) ............................................. 22
Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Topografische Karte 1936 - 1945 und Lage der östl. Erweiterungsfläche 8
Abbildung 2: Gleisanlage und Gleisbett ..................................................................... 9
Abbildung 3: Gleisbett und Gleisschotter ................................................................. 10
Abbildung 4: Bahnhaltestelle ................................................................................... 10
Abbildung 5: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ ................................ 10
Abbildung 6: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ ................................ 11
Abbildung 7: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ ................................ 11
Abbildung 8: Bachlauf östlich der Straße „Am Maximilianpark“ ................................. 12
Abbildung 9: Zugewachsener Bereich westlich der Straße „Am Maximilianpark“ ....... 13
Abbildung 10: Starker Bewuchs im Bereich „Anbindung Maxipark“ ........................... 13
Abbildung 11: Lageplan 2022 .................................................................................. 15
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 10.000
Anlage 1.2 Lage der Aufschlüsse, Planung, Lageplan, Maßstab 1 : 500
Anlage 1.3 Lage der Aufschlüsse, Luftbild, Lageplan, Maßstab 1 : 500
Anlage 2 Kleinrammbohrungen (KRB) und Festigkeitsaufschlüsse (DPL/DPM*) Schichtprofile und Schlagzahldiagramme, Maßstab 1 : 50
Anlage 3.1 Mischplan für die chemischen Analysen, Tabelle
Anlage 3.2.1 Bodenanalysen (Prüfwerte Boden - Mensch, BBodSchV), Tabelle
Anlage 3.2.2 Bodenanalysen (Prüfwerte Boden - Grundwasser, BBodSchV), Tabelle
Anlage 3.3.1 Bodenanalysen (Materialwerte, EBV BM/BG), Tabelle
Anlage 3.3.2 Gleisschotter (Materialwerte, EBV Gleisschotter), Tabelle
Anlage 4 mittlere Grundwassergleichen 2006 - 2015 LANUV NRW
Anlage 5 Ergebnisse der chemischen Analysen, Prüfberichte der AGROLAB Umwelt GmbH, Kiel (nur als pdf)
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- Vorgang und Aufgabenstellung
Die Stadt Hamm plant den auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Maximilian zur Landesgartenschau 1984 errichteten Maximilianpark sowie eine östlich angrenzende Erweiterungsfläche im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 zu einem Gartenkompetenzzentrum weiterzuentwickeln. Zur Konkretisierung der Planun- gen sind weitere Untersuchungen erforderlich. Die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung östlich des Maximilianparks bildet der Bebauungsplan Nr. 02.1291.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Ahlenberg Ingenieure GmbH, Herdecke, eine orientierende Gefährdungsabschätzung (Teil A) und eine Baugrunduntersuchung (Teil B) auf der Erweiterungsfläche durchgeführt. Die erforderlichen Feldarbeiten für die Entnahme von Bodenproben und die Durchführung von Festigkeitsaufschlüssen erfolg- ten im April/Mai 2025. Für die Durchführung der chemischen Analysen wurde die AGROLAB Umwelt GmbH, Kiel, eingeschaltet.
Den schriftlichen Auftrag zur Durchführung der orientierende Gefährdungsabschätzung und Baugrunduntersuchung erteilte das Planungsamt der Stadt Hamm, am 25. März 2025 (Bestellnummer 47131091) auf Grundlage des Angebotes der Ahlenberg Inge- nieure GmbH, Herdecke, vom 12. Februar 2025 (Angebotsnummer A 17683).
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung werden in einem separaten Bericht (Teil B) dargestellt.
- Verwendete Unterlagen
Für die Bearbeitung wurde die nachfolgend aufgeführten Unterlagen verwendet:
Projektbezogen:
[1] Auslagerung der Abstellräume in eine neu zu errichtende Stahlhalle inkl. Außen- anlagen, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm - Gründungstechnisches Gutachten, Noweck + Pahmeyer GmbH, Hamm, 29.07.2010
1 vom Rat der Stadt Hamm beschlossen am 08.07.2025
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[2] Altlastenverdachtsfläche der ehemaligen Zeche Maximilian in Hamm - Gefähr- dungsabschätzung, Institut für Umwelt-Analyse Projekt GmbH, Bielefeld, 12.2022
[3] Geologischer Dienst NRW, Geowissenschaftliche Gemeindebeschreibungen NRW, Hamm, 2005, https://www.gd.nrw.de/ggb3/gb915000.htm, 20.05.2025
[4] Geologischer Dienst NRW, Bohrungen in NRW, https://www.bohrungen.nrw.de, 24.07.2025
[5] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Bodenkarte von Nordrhein-West- falen. Blatt L4312 Hamm, Maßstab 1 : 50.000
[6] Stadt Hamm, Stadtplanungsamt, 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036, - Sportzentrum Werries -, Begründung zum Bebauungsplan, Stand: Satzungsbe- schluss, 18.02.2014,
[7] HammWiki - Verein zur Förderung des freien Wissens in Hamm e.V., https:// hammwiki.info/wiki/Zeche_Maximilian, 23.07.2025
Bewertungsgrundlagen/Arbeitshilfen:
[8] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV nF) vom 09.07.2021 (BGBl. I S. 2598, 2716); ersetzt V 2129-32-1 v. 12.7.1999 I 1554 (BBodSchV)
[9] Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponie- verordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09.07.2021, Bundesgesetz- blatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 43, veröffentlicht Bonn, am 16. Juli 2021
[10] Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbau- stoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV) vom 09.07. 2021 (BGBl. I S. 2598), zuletzt geändert am 13.07.2023.
[11] Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, 2. Version, Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), September 2023
[12] Arbeitshilfe zur Sickerwasserprognose, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO), Mai 2024
[13] Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.03.2014 [Nr. 8/9], zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 269-272 vom 31.3.2022 [Nr.12]
[14] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV), 01.12.2010 (BGBl. I, S. 1643)
[15] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis; Abfallverzeichnis-Verord- nung - AVV vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 22 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist
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- Lage und Geologie/Hydrogeologie des Untersuchungsgebietes
Der Maximilianpark und die zu untersuchende angrenzende Erweiterungsfläche liegen rd. 4,5 km östlich der Hammer Innenstadt und rd. 1,5 km südlich des Datteln-Hamm- Kanals in Braam-Ostwennemar an der Grenze zu Werries im Stadtbezirk Hamm- Uentrop (Anlage 1.1).
Aufgrund der ehemaligen industriellen Nutzung sind zumindest im Nordwestteil des Untersuchungsgebietes künstliche Auffüllungen anzunehmen. Die obersten geologi- schen Schichten werden von Lockergesteinen des Quartärs/Niederterrasse aufgebaut. Es handelt sich vor allem um sandig-schluffig-tonige, z. T. kiesige Bach- und Fluss- ablagerungen der Lippe und ihrer Nebenbäche. Der Oberkreidemergel ist in etwa 3 bis 4 m Tiefe zu erwarten [3, 4].
Grundwasser kommt in den quartären Lockergesteinsschichten in geringen, im Lippetal in mäßigen Mengen vor. Der oberflächennahe Auflockerungsbereich in den Festgestei- nen der höheren und mittleren Oberkreide führt geringe Grundwassermengen. Er bildet zusammen mit den quartären Deckschichten das oberste Grundwasserstockwerk [3].
Die Ablagerungen der Niederterrasse weisen in Werries eine Durchlässigkeit von ca. 10-4 m/s (gut durchlässig) auf. Der mittlere Flurabstand beträgt 1,50 bis 3,00 m. Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei etwa 62 bis 63 m über Normal-Höhe-Null [6].
- Ehemalige und aktuelle Nutzung
Am Standort des Landschaftsparks „Maximilianpark“ begann 1902 die Eisenwerkgesell- schaft Maximilianhütte AG aus Sulzbach-Rosenberg mit der Abteufung von zwei Schächten. Teils folgenschwere Gas- und Wassereinbrüche erschwerten den Schacht- bau, so dass erst ab 1912 systematisch Kohle gefördert wurde. 1912 wurde mit dem Bau der Kohlenwäsche und der Nebengewinnungsanlagen begonnen, die 1913 fertig- gestellt wurden.1914 wurde zum ersten Mal Koks auf dem Zechengelände produziert. Aufgrund eines Wassereinbruchs wurde die Zeche nach nur zwei Jahren Betriebszeit wieder aufgegeben. Weitere Versuche die Zeche wieder in Betrieb zu nehmen
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scheiterten. Die Zeche wurde schließlich 1943 geschlossen, die Schächte zwischen 1978 und 1980 endgültig verfüllt [7].
Zur Landesgartenschau 1984 wurde auf dem Zechenareal der Maximilianpark errichtet. Am 1. Oktober 1981 erfolgte der erste Spatenstich für die erste Landesgartenschau Nordrhein-Westfalens, die hier vom 14. April bis 30. September 1984 im neuen Maximi- lianpark stattfand. Seit 1986 stehen Teile der noch vorhandenen Übertageanlagen unter Denkmalschutz und wurden in den Landschaftspark integriert [7].
Auf der topografischen Karte 1936 - 1945 (Abbildung 1) sind Bahngleise zu erkennen, die dem ehemaligen Bergwerk zuzuordnen sind. Reste der Gleisanlage (Schienen, Bahnschwellen) und des Gleisbettes (Gleisschotter) sowie eine Bahnhaltestelle, waren zum Zeitpunkt der aktuellen Untersuchungen im Bereich der Erweiterungsfläche (Anlage 1.2, „Maxi-Plaza“, Bausteine 1.1/1.2) noch vorhanden (Abbildungen 2, 3, 4).
Abbildung 1: Topografische Karte 1936 - 1945 und Lage der östl. Erweiterungsfläche
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Abbildung 2: Gleisanlage und Gleisbett „Maxi-Plaza“, Baustein 1.1 - Ost Betriebshof (oben) Baustein 1.2 (rechts unten)
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Abbildung 4: Bahnhaltestelle „Maxi-Plaza“, Baustein 1.1 - West, Blickrichtung Ost
Abbildung 3: Gleisbett und Gleisschotter „Maxi-Plaza“, Baustein 1.2, Blickrichtung West
Der östliche Teil der geplanten Erweiterungsfläche, östlich der Straße „Am Maximilian- park“ (Baustein 2 „Gartenanlagen + Gebäudebereiche“ und Baustein 4 „Straßenraum + Überflutungsbereich“) ist Grünland (Abbildungen 5, 6, 7). Im Norden dieses Teilbe- reichs sind wenige Relikte einer Kleingartenanlage zu erkennen.
Abbildung 5: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ Bausteine 2 und 4, Blickrichtung Südost
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Abbildung 6: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ Bausteine 2 und 4, Blickrichtung Nordost
Abbildung 7: Grünland östlich der Straße „Am Maximilianpark“ Bausteine 2 und 4, Blickrichtung Südost
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Am Südrand des Bausteins 4 und Nordrand des Baustein 3 („Betriebshof + Anbindung „Maxipark“) verläuft in nordwest-südöstliche Richtung ein Bach2 (Abbildung 8).
Abbildung 8: Bachlauf östlich der Straße „Am Maximilianpark“ Bausteine 2 und 4, Blickrichtung Nordost
Der Baustein 3 „Betriebshof + Anbindung Maxipark“ ist im nördlichen Teil stark zuge- wachsen und schwer zugänglich (Abbildungen 9, 10).
2 Gemäß ELWAS-WEB (24.07.2025): Fließgewässer ohne Namen, ohne Gewässerkennzahl GEWKZ, gemittelte Breite 1,5 m
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Abbildung 9: Zugewachsener Bereich westlich der Straße „Am Maximilianpark“ Baustein 3.1, Blickrichtung Nordwest
Abbildung 10: Starker Bewuchs im Bereich „Anbindung Maxipark“ Baustein 3.2, Blickrichtung Ost
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- Vorangegangene Untersuchungen [1, 2] 5.1 Baugrunduntersuchung zur Errichtung einer Stahlhalle [1]
Die Firchow & Melchers Geologen GbR, Lünen, führte 2010 im Bereich des Betriebs- hofes des Maximilianparks eine Baugrunduntersuchung zur Errichtung einer Stahlhalle durch. Dazu wurden je zwei Sondierbohrungen (SO 1, SO 2) und Rammsondierungen (DPL 1, DPL 2) bis in rd. 5 m Tiefe sowie eine Rammkernsondierung (RKS 1) bis in 3 m Tiefe niedergebracht (Anlagen 1.2, 1.3).
Die angetroffenen Auffüllungen weisen eine Mächtigkeit von rd. 2 m auf und bestehen aus Sand mit Beimengungen an Bauschutt, Bergematerial, Kohle und Schlacke. Unter- halb der Auffüllungen folgt der gewachsene Boden in Form eines mittelsandigen, schwach feinkiesigen Feinsandes. Die Oberkante des verwitterten Kreidehorizonts wird durch schwach tonige Schluffe gebildet und befindet sich in einer Tiefe von etwa 2,6 bis 3 m [1].
Die Auffüllungen waren organoleptisch unauffällig. Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Feldarbeiten (April 2010) in rd. 1,4 m bis 1,6 m Tiefe erbohrt. Dieses entspricht einer absoluten Höhe von rd. 63,7 m ü. NHN [1].
Infolge der rd. 2 m mächtigen Auffüllungen ist eine Versickerung von Niederschlags- wasser nicht zulässig. Daher und aufgrund der hohen Wasserstände erfolgte keine Bestimmung von k-Werten [1]. f
Mit den durchgeführten leichten Rammsondierungen (DPL 10) wurden für die oberflä- chennah anstehenden anthropogenen Auffüllungen locker bis mitteldichte Lagerungen ermittelt (Boden-/Felsklasse3 3-5). Die unterlagernden Feinsande weisen mitteldichte bis dichte Lagerungen auf (Boden-/Felsklasse2 2/3) und die zur Tiefe folgenden schwach tonigen Schluffe (verwitterte Kreide) zeichnen sich durch steife bis feste Kon- sistenzen aus (Boden-/Felsklasse2 2/4 und 4/5) [1].
Chemische Analysen wurden nicht durchgeführt.
3 Boden- und Felsklassifizierung nach DIN 18300 „Erdarbeiten“, Ausgabe 12/2002
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5.2 Gefährdungsabschätzung auf Altlastverdachtsflächen G 892/G 893 [2]
Im Bereich der zu untersuchenden Erweiterungsfläche befinden sich zwei Altlastver- dachtsflächen, die auf die frühere Nutzung als Zeche zurückzuführen sind. Dabei han- delt es sich um den Standort von Benzol-Lagerbehältern (G 892) und um den Standort von Ölbehältern, Naphthalin-Pfannen und Teer-Destillation (G 893; Abbildung 11).
Abbildung 11: Lageplan 2022 (Orientierenden Gefährdungsabschätzung IFUA-Projekt-GmbH, Bielefeld [2])
Im Rahmen einer von der IFUA-Projekt-GmbH, Bielefeld [2] 2022 durchgeführten orien- tierenden Gefährdungsabschätzung wurde in insgesamt 42 Kleinrammbohrungen und sieben Entnahmebereichen zur Gewinnung von Oberbodenmischproben der natürlich anstehende Untergrund in 0,30 - 0,60 m Tiefe angetroffen (Abbildung 11, Anlagen 1.1,
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1.2). In keinem Fall wurden relevante Mengen an technogenen Bestandteilen angetrof- fen, die als Schadstoffträger in Betracht kommen würden. Dies trifft explizit auch auf die Bereiche der Altlastenverdachtsflächen G 982 und G 983 zu. Die Ergebnisse der durchgeführten Bodenanalysen auf Arsen, Blei, Cadmium Chrom, Nickel, Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waren unauffällig. Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurde gemäß der IFUA-Projekt- GmbH der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen im Hinblick auf die Wirkungs- pfade Boden - Mensch sowie Boden - Nutzpflanze (- Tier) ausgeräumt [2].
- Untersuchungsprogramm 2025
Im Rahmen der orientierenden Untersuchung sollte die geplante Erweiterungsfläche des Maximilianparks durch Bodenaufschlüsse und Beprobungen sowie laboranalyti- sche Untersuchungen an Boden- und Materialproben (Gleisschotter, Schwarzdecken) erkundet werden und eine erste Risikobewertung erfolgen, ob von potenziell vorhande- nen Schadstoffen im Boden schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, den Menschen oder andere Schutzgüter (z. B. Pflanzen, Tiere, Grundwasser) ausgehen.
Die Bohransatzpunkte waren vorgegeben und wurden durch die Ahlenberg Ingenieure GmbH, nach Vorlage der Planung zur Entwicklung und Gestaltung des Standortes, an- gepasst und mit der Stadt Hamm und der DTP Landschaftsarchitekten GmbH, Essen, abgestimmt. Das Untersuchungsprogramm berücksichtigt weitgehend die aktuellen Planungen der DTP GmbH mit Stand vom 31.03.2025 einschließlich Anpassung vom 08.04.2025 (Anlagen 1.2, 1.3). Die Planung beinhaltet insgesamt vier zukünftige Nut- zungsbereiche:
• Baustein 1.1 „Maxi-Plaza“ und Baustein 1.2 „Wegeverbindung Pergola/Durchgangs- bereich“, Gestaltung in einen äußeren, befahrbaren Bereich, der auch für Märkte etc. genutzt werden soll und einen inneren Bereich mit wassergebundener Wegedecke und großen bepflanzten Bereichen (KRB R1.1 bis KRB R1.11)
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• Baustein 2.1 und 2.3 „Gartenanlagen“ und Baustein 2.2 Gebäudebereich“, aufge- ständertes Gebäude im Norden, Steganlage auf Schraubenfundamenten, Pflege- und Wartungswege, Modellierung eines Erdwalls, Erdhügel, Gehölzbereiche, stehendes Wasser/Vernässungszonen (KRB R2.1 bis KRB R2.5, KRB G2.1 bis KRB G2.4)
• Baustein 3.1 „Betriebshof“ und Baustein 3.2 „Anbindung Maxipark“, wird derzeit nicht weiterentwickelt, ausgenommen befestigter Pflege- und Wartungsweg entlang des Grabens im Bereich der Straße ‚Am Maximilianpark‘ und Ost-West-Verbindung Maxi- park-Erweiterungsfläche (KRB R3.1 bis KRB R3.6)
• Baustein 4.1 „Straßenraum“ und Baustein 4.2 „Überflutungsbereich“, Umgestaltung des Straßenraums nach der "blue-green street"-Methode (wassersensible Umgestal- tung von Straßenräumen durch die multifunktionale Nutzung von Verkehrsflächen + Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von blau-grünen Infrastrukturen im Stra- ßenraum; KRB R4.1, KRB S4.1 bis KRB S4.5)
Zur Erkundung des Untergrundes und Gewinnung von Probenmaterial wurden insge- samt 32 Kleinrammbohrungen (KRB)4 und 23 Festigkeitsaufschlüsse (DPL/DPM*)5 bis in rd. 2 bis 5 m Tiefe durch die Ahlenberg Ingenieure GmbH, Herdecke, niederge- bracht. Alle Aufschlüsse wurden mittels geographischer Positionierungsantenne (Leica Zeno FLX100 plus) mit einer Lage- und Höhengenauigkeit von ± 3 cm geodätisch ein- gemessen.
Die durch die AGROLAB Umwelt GmbH, Kiel, durchgeführten Analysen umfassen:
• 12 Bodenanalysen auf die Materialwerte nach EBV [10], Anlage 1, Tabelle 3 und aus- gewählte Parameter gemäß Tabelle 4 (Cyanid im Feststoff, MKW und Phenole im 2:1 Schütteleluat) sowie Eluatuntersuchungen auf BTEX und LHKW
• 1 Analyse von Gleisschottern auf die Materialwerte nach EBV [10], Anlage 1, Tabelle 2 (2:1 Schütteleluat), Untersuchung der Gesamtfraktion
4 KRB R1.1 bis KRB R1.11, KRB R2.1 bis KRB R2.5, KRB G2.1 bis KRB G2.4, KRB R3.1 bis KRB R3.6, KRB R4.1, KRB S4.1 bis KRB S4.5 5 DPM* R1.1, DPL/DPM* R1.4, DPM* R1.7, DPL R1.9, DPL/DPM* R11, DPL/DPM* R2.2 bis DPL/DPM* R2.4, DPL/DPM* G2.1 bis DPL/DPM* G2.4, DPL R3.1 bis DPL R3.6, DPL S4.1, DPL/DPM* S4.2 bis DPL/DPM* S4.5 Die durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse zum Baugrund werden in einem separaten Bericht (Teil B) dargestellt.
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• 1 Bodenanalyse auf die Prüfwerte nach BBodSchV [8] für den Wirkungspfad Boden - Mensch, Anlage 2, Tabelle 4 (ohne Pflanzenschutzmittel, ohne Sprengstoffe)
• 1 Analyse von Schwarzdecken auf PAK-EPA und KW im Feststoff und Asbest gemäß IFA Arbeitsmappe 7487 (ehem. BIA) sowie VDI 3866, Blatt 5, Anhang B
Der Analysenumfang ermöglicht, neben einer ersten Einstufung der Verwertungsmög- lichkeiten, eine Bewertung der Wirkungspfade Boden - Mensch und eingeschränkt Boden - Sickerwasser/Grundwasser (i. W. ohne Pflanzenschutzmittel, ohne Spreng- stoffe) sowie eine verbal-argumentative Abschätzung des Wirkungspfades Boden - Bodenluft nach BBodSchV [8].
- Untersuchungsergebnisse 7.1 Schichtenfolge
Unterhalb der Oberflächenbefestigung (Baustein 1, KRB R1/1, KRB R1.2: Mineral- gemisch; KRB R1.4, KRB R1.5, KRB R1.8: Schwarzdecke; KRB R1.6, KRB R1.7: Pflaster; KRB R1.9: Beton; KRB R1.10, KRB R1.11: Gleisschotter) bzw. ab Gelände- oberfläche (Bausteine 2, 3, 4) treten in den Aufschlüssen - ausgenommen einzelne Aufschlüsse im Bereich Baustein 2 sowie KRB S4.2 - mineralische Böden mit Beimen- gungen an anthropogenen Rückständen auf. Der gewachsene Boden wurde im Westen (Bausteine 1 und 3) in Tiefen von 0,3 m bis 2,6 m und im Osten i. d. R. zwischen 0 bis 0,6 m erbohrt (Bausteine 2 und 4; ausgenommen KRB S4.1: 1,3 m; Anlage 2).
Die Auffüllungen im Westen bestehen überwiegend aus Aushubböden (Sand, Schluff). Im Bereich Baustein 1 enthalten diese in wechselnden Mengenverhältnissen Mineral- gemisch, Bauschutt, Schlacke, Asche und Bergematerial, während im Bereich Bau- stein 3 Bergematerial und Bauschutt dominieren. Die Auffüllungen im Osten bestehen aus umgelagerten Böden (Sande, Schluffe). Reste von Bauschutt, Bergematerial und Asche wurden nur in einer Kleinrammbohrung angetroffen (KRB S4.1).
Unterhalb der Auffüllungen steht i. d. R. der gewachsene Boden in Form von schluffi- gen Fein- bis Mittelsanden, sandigen Schluffen und z. T. kiesigen und/oder schluffigen Sanden an. Der verwitterte Kreidehorizont wurde im Westen zumeist in einer Tiefe von
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2,3 m bis 2,6 m, in KRB R3.5 und KRB R3.6 bereits in 0,6 bis 0,8 m Tiefe sowie im Osten in 1,3 m bis 2,0 m erbohrt.
Grundwasserzutritte wurden während der Feldarbeiten im April/Mai 2025 innerhalb des gewachsenen Bodens, untergeordnet auch im Grenzbereich Auffüllung/gewachsener Boden (KRB R1.1, KRB R1.5, KRB R1.10, KRB R3.2, KRB S4.1), im Westen6 in Tiefen zwischen 1,5 und 2,6 m und im Osten7 zwischen 0,7 bis 1,5 m beobachtet.
Das Bohrgut stellte sich organoleptisch unauffällig dar.
7.2 Bodenkundliche Ansprache
Allgemein wurde bei allen Kleinrammbohrungen im Untersuchungsgebiet festgestellt, dass die Böden anthropogen beeinflusst bzw. überprägt sind. Dieses ist vor allem der Historie der Fläche als Zeche, mit Kohlewäsche und Kokerei, sowie der folgenden Um- gestaltung und intensiven Nutzung der Flächen zuzuschreiben.
Auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, in Form der Bodenkarte NRW, Maß- stab 1 : 50.000 (BK50) [5], findet sich nur der Bodentyp Gley im Untersuchungsgebiet vor. Die wichtigsten bodenkundlichen Eigenschaften dieses Gleys, auf Basis der BK50, sind in Tabelle 1 aufgelistet. Es handelt sich um einen sandigen Boden, mit einer gerin- gen Bodenfruchtbarkeit, mitteltiefem Grundwasser und daraus resultierender extrem hoher Verdichtungsempfindlichkeit. Außerdem merkt die Bodenkarte an, dass der Gley für eine Versickerung nicht geeignet ist, da kein unterirdischer Stauraum zu Verfügung steht. Der Gley umfasst im Untersuchungsgebiet die Böden direkt um den „Grenzweg“ im Norden sowie die östlichen landwirtschaftlich genutzten Gebiete. Der Maximilian- park, sowie das benachbarte Firmengelände, sind als Weißfläche ohne Bodentyp kar- tiert. In der näheren Region grenzen außerdem Pseudogleye und Podsole an.
6 Baustein 1: 7 von 11 Aufschlüssen; Baustein 3: nur KRB R3.2 7 Bausteine 2: in allen 9 Aufschlüssen; Baustein 4 in 3 von 6 Aufschlüssen
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Tabelle 1: Eigenschaften des anstehenden Bodentyps (Gley) im Untersuchungsgebiet, auf Basis der Bodenkarte NRW, Maßstab 1 : 50.000 (BK50) [5]
| Bodentyp Merkmal | Gley | ||
|---|---|---|---|
| Bodenart KA6 | Sand Ss | ||
| Grundwasser (dm u GOK) | mitteltief (4 - 8 dm) | ||
| Nutzbare Feldkapazität _We1),2) [mm/dm] | mittel (100) | ||
| Verdichtungsempfindlichkeit | extrem hoch | ||
| Bodenwertzahl2) | gering (20 - 30) | ||
| Schutzwürdigkeit der Böden3) | Schutzwürdigkeit der Böden3) | nicht bewertet; bf0_00 keine erhöhte Funktionserfüllung und Schutzwürdigkeit |
In der Tabelle bedeutet:
- pflanzenverfügbares Bodenwasser
- Bewertung der Ertragsfähigkeit
- Kurzzeichen nach Einteilung des Geologischen Dienstes NRW, dritte Auflage 2018
Die von der Ahlenberg Ingenieure GmbH durchgeführten Felduntersuchungen in Form von Kleinrammbohrungen, ermöglichen eine genauere Ansprache der Bodentypen und führen zu einem ähnlichen Bild, wie in der BK50 [5] dargestellt, mit dem vorwiegenden Unterschied, dass die anthropogene Überprägung angesprochen werden konnte. Es wurden zwei Bodenhaupttypen kartiert, Deposole und Gleye. Deposole, der Abteilung „Aerobe Mineralische Böden“, sind aus künstlich aufgetragenen Solummaterial (natür- lich oder technogen) entstandene Böden. Diese können sehr naturnah sein und natür- lich gewachsenen Böden gleichen oder keine natürliche Böden repräsentieren. Der Gley aus der Abteilung „Grund- und Überflutungswasserdominierte Böden“ ist ein Bo- den der unter Grundwassereinfluss entsteht und dabei seine charakteristische Boden- horizontfolge von oxidierten (Go) und reduktiven (Gr) Bereichen erhält. Alle kartierten Bodentypen sind in Tabelle 2 aufgelistet.
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Tabelle 2: Bodentypen und Subtypen der durchgeführten Kleinrammbohrungen
| Baustein | Aufschluss | Bodentyp | Bodensubtyp | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | KRB R1.1 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| KRB R1.2 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.3 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.4 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.5 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.6 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.7 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.8 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R1.9 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| 1.2 | KRB R1.10 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| KRB R1.11 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| 2.1 | KRB R2.1 | Gley | Pseudogley-Gley | ||||||||
| KRB R2.2 | Gley | Pseudogley-Gley | |||||||||
| KRB R2.3 | Gley | Eisengley | |||||||||
| KRB R2.4 | Gley | Eisengley | |||||||||
| 2.3 | KRB R2.5 | Gley | Normgley | ||||||||
| 2.2 | KRB G2.1 | Gley | Pseudogley-Gley | ||||||||
| KRB G2.2 | Gley | Pseudogley-Gley | |||||||||
| KRB G2.3 | Gley | Eisengley | |||||||||
| KRB G2.4 | Gley | Normgley | |||||||||
| 3.1 | KRB R3.1 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| KRB R3.2 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| KRB R3.3 | Deposol | Normdeposol | |||||||||
| 3.2 | KRB R3.4 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| 3.1 | KRB R3.5 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| KRB R3.6 | Deposol | Gley-Deposol | |||||||||
| 4.1 | KRB S4.1 | Deposol | Normdeposol | ||||||||
| KRB S4.2 | Gley | Depsol-Gley | |||||||||
| KRB S4.3 | Gley | Depsol-Gley | |||||||||
| KRB S4.4 | Gley | Depsol-Gley | |||||||||
| KRB S4.5 | Gley | Depsol-Gley | |||||||||
| 4.2 | KRB R4.1 | Gley | Depsol-Gley |
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18 der 32 kartierten Bodentypen umfassen Deposole, 14 Böden stellen Gleye dar. Ins- gesamt wurden innerhalb der zwei Bodenhaupttypen sechs weitere Bodensubtypen kartiert, welche häufig Übergangstypen darstellen: Normgleye (2x), Pseudogley-Gleye (4x), Eisengleye (3x), Deposol-Gleye (5x), Normdeposol (17x) und Gley-Deposol (1x). Die wichtigsten kartierten Eigenschaften der Böden, zusammengefasst für jeden Bau- stein, sind in Tabelle 3 aufgelistet.
Tabelle 3: Eigenschaften der kartierten Bodentypen, auf Basis der eigenen Feldunter- suchungen (Kleinrammbohrungen)
| Bodentyp Merkmal | Bausteine 1.1 und 1.2 KRB R1.1 bis KRB R1.11 | Bausteine 2.1 und 2.3 KRB R2.1 bis KRB R2.5 | Baustein 2.2 KRB G2.1 bis KRB G2.4 | Baustein 3 KRB R3.1 bis KRB R3.6 | Baustein 4 KRB R4.1 + KRB S4.1 - S4.5 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bodenhaupt- typ | anthropogen überprägt bzw. Deposol | Gley | Gley | Deposol | Gley, Deposol | ||
| Bodensub- typen | Normdeposol | Pseudogley- Gley, Eisen- gley, Normgley | Pseudogley- Gley, Eisen- gley, Normgley | Normdeposol, Gley-Deposol | Deposol-Gley, Normdeposol | ||
| Bodenart (nat. Boden) KA6 | Ss (Reinsande) | Ss (Reinsande) | Ss (Reinsande) | Ss, Sl4, Lts (Reinsande, Sandlehme, Tonlehme) | Ss, St3 (Reinsande, Sandlehme) | ||
| Mittlerer | 2,2 | 0,9 | 0,8 | 2,2 (KRB R3.2) | 1,1 (KRB S4.1–S4.3) | ||
| Grundwasser | |||||||
| Flurabstand | |||||||
| [m u. GOK] | |||||||
| Mittlerer | 63,1 | 62,8 | 63,0 | 62,5 | 62,9 | ||
| Grundwas- | |||||||
| serstand | |||||||
| [m ü. NHN] | |||||||
| Verdich- | sehr gering empfindlich | extrem emp- findlich | extrem emp- findlich | sehr gering bis gering emp- findlich | hoch bis extrem empfindlich | ||
| tungsemp- | |||||||
| findlichkeit | |||||||
| Schutzwür- digkeit der Böden3) | Schutzwür- | bf0_00 keine erhöhte Funk- tionserfüllung und Schutz- würdigkeit | bf0_00 keine erhöhte Funk- tionserfüllung und Schutz- würdigkeit4) | bf0_00 keine erhöhte Funk- tionserfüllung und Schutz- würdigkeit4) | bf0_00 keine erhöhte Funk- tionserfüllung und Schutz- würdigkeit | bf0_00 keine er- höhte Funktions- erfüllung und Schutzwürdigkeit | |
| digkeit der | |||||||
| Böden3) |
In der Tabelle bedeutet: 3) Kurzzeichen nach Einteilung des Geologischen Dienstes NRW, dritte Auflage 2018# 4) Bei extrem hohen Grundwasserständen könnten diese Böden als schützenswerte Grundwasserböden bf5_bg eingestuft werden. Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall.
Teilweise kann diskutiert werden, ob es sich bei einigen der Gleye eher um Pseudo- gleye handelt, da das Grundwasser im Untersuchungsgebiet nah an der Geländeober-
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fläche aufgestaut wird. Dadurch sind charakteristische Eigenschaften der Gleye, wie ein abgrenzbarer grauer Gr-Horizont, teilweise nicht gegeben, da das Grundwasser geringmächtig und oberflächennah ansteht. Dafür sind mehr Charakteristiken des Pseudogley, wie Nassbleichung erkennbar. Durch die Geringmächtigkeit lag zum Zeit- punkt der Untersuchungen außerdem teilweise kein Grundwasser vor bzw. schwankte so stark, dass der Grundwasserleiter erschöpft ist, wodurch oft nur Oxidationsmerk- male vorlagen. Deshalb weisen die Böden neben Gleycharakteristiken gleichzeitig oft auch Pseudogleyeigenschaften auf, bei denen der verwitterte Tonstein (Basis des Grundwasserkörpers) gleichzeitig die Stauschicht für Pseudogleye darstellt.
Bis auf Baustein 1 wurde in allen Bereichen Oberboden aufgetragen. Dieser Oberbo- den weist teilweise technogene Bestandteile oder Grobboden aus natürlichen Substra- ten auf, die Anteile schwanken hier jedoch je nach Baustein und aktueller Nutzung. Der Oberboden ist 0,33 m (Mittelwert) mächtig und schwankt zwischen 0,1 - 0,6 m Mächtig- keit. Der Oberboden ist sandig mit geringem Schluffanteil und hohem Humusgehalt. Teilweise wurde dieser Oberboden direkt auf den natürlichen Oberboden aufgebracht. In manchen Fällen geschah dies nach vorherigem Auftrag von Aufschüttungen zur Her- stellung einer „natürlich wirkenden“ Bodenoberfläche. Am mächtigsten waren die Oberbodenaufträge in Baustein 4 (MW: 0,42 m), gefolgt von Baustein 2.1 und 2.3 (MW: 0,39 m) und Baustein 3.1 (MW: 0,28 m) und 2.2 (MW: 0,24 m). Dies ist schlüssig, da Baustein 4 an die Ackerfläche im Osten grenzt und Baustein 2.1 auch als Acker-/ Grünland bzw. Kleingartenanlage genutzt wurde.
Im Baustein 2 liegen fast ausschließlich natürlich gewachsene Böden (Gleye) und so- mit die natürlichsten Böden im Untersuchungsgebiet vor. Hier wurde nur Oberboden mit geringen technogenen Anteilen aufgebracht und Landwirtschaft betrieben. Auf die humosen Oberböden folgen direkt die Sande der Niederterrassen. Baustein 4 weist vorwiegend umgelagerte Böden auf. Diese Böden ähneln in Substrat und Aufbau stark den natürlich gewachsenen Gleyen und können wie natürliche Böden angesprochen werden, was vorwiegend im Bodensubtyp Deposol-Gley resultiert. Nur einer der Auf- schlüsse (S 4.1) weist zu starke technogene Anteile auf. Baustein 3 weist anthropogen veränderte Böden aus Depositionsmaterial auf (Deposole), bei welchen der ehemalige natürliche Boden meist erst bei > 1,6 m beginnt, bzw. vorher bereits der Tonstein er- reicht wird. Hier liegen keine natürlich gewachsenen oder ähnelnden Böden vor. Auch hier wurde Oberboden aufgetragen, wodurch ein nach KA6 kartierbarer Deposol vor-
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liegt. Dies ist nicht der Fall in Baustein 1, in welchem ausschließlich anthropogen über- prägte Böden aus teilweise bis zu 90 % technogenem Substrat vorliegen. „Natürliche“ Böden beginnen hier frühestens ab 1,3 m, wobei es sich hier wahrscheinlich um umge- lagerte, ortstypische, natürliche Böden handelt. Es kann nur einmal ein Deposol nach KA6 kartiert werden, da zehn der elf Aufschlüsse keine humosen Oberböden, sondern Asphaltdecken oder Schotter aufweisen. Näherungsweise kann hier aber von stark technogenen Deposolen gesprochen werden und die Böden wurden daher auch zu den Normdeposolen gezählt.
Der Grundwasserflurabstand liegt zum Zeitpunkt der Feldarbeiten (April/Mai 2025) in den nicht überprägten Böden (Bausteine 2 und 4) bei rd. 1 m, während die stark über- prägten Böden (Bausteine 3 und 1) einen größeren Grundwasserflurabstand von rd. 2,2 m aufweisen oder grundwasserfrei sind. Das entspricht einem „unausgespiegelten“, mittleren Grundwasserstand von 62,5 bis 63,1 m ü. NHN (Tabelle 3).
In der Bodenkunde kann die Obergrenze der Gr-Horizonte für die Auswertung der Grundwassersituation genutzt werden. Die Gr-Horizonte sind die reduzierten Grund- wasserhorizonte, welche dauerhaft grundwassergesättigt sind. Ihre Obergrenze stellt vereinfacht den mittleren Grundwassertiefstand dar. Diese weichen ca. ± 0,25 m von den während der Feldarbeiten bestimmten mittleren GW-Ständen ab. Das bedeutet, dass die unausgespiegelten Grundwasserstände sehr nah an den realen Grundwasser- ständen liegen. Nicht alle Aufschlüsse weisen Gr-Horizonte auf, was dem stark schwankenden und scheinbar an manchen Aufschlüssen schnell erschöpften Grund- wasser zuzuschreiben ist.
7.3 Chemische Analysen 7.3.1 Allgemeines
Im Rahmen der Datenaufbereitung erfolgte eine tabellarische Zusammenstellung der Boden-/Eluatanalysen und eine Gegenüberstellung mit aktuellen Bewertungskriterien. Für die schutzbezogene Bewertung wurden die Vorsorgewerte sowie die Prüfwerte der BBodSchV [8] herangezogen (Anlagen 3.2.1 und 3.2.2). Zusätzlich erfolgte ein Ver- gleich mit den Materialwerten (BM/BG - 0/F0*/F1/F2/F3) der Ersatzbaustoffverordnung (EBV, [10]; Anlage 3.3.1). Die Ergebnisse der Gleischotteruntersuchung wurden den
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entsprechenden Materialwerten nach EBV, Anlage 1, Tabelle 2 gegenübergestellt (An- lage 3.3.2).
7.3.2 Boden
Die laboranalytischen Feststoffuntersuchungen von 13 Mischproben auf Schwerme- talle/Metalloide und PAK ergaben im Vergleich zu unbelasteten Böden (Vorsorge- werte nach BBodSchV [8], Materialwerte nach EBV [10] BM/BG-0) zumeist unauffällige Stoffgehalte (Anlagen 3.2.1, 3.3.1). Demgegenüber liefert die Mischprobe MP 8.1 von 0 bis 0,6 m Tiefe aus dem Bereich Baustein 3 - neben leicht erhöhten Gehalten an Cadmium (3,07 mg/kg) und Quecksilber (7,3 mg/kg) - mäßig erhöhte Gehalte an PAK (66 mg/kg, davon 3,1 mg/kg Benzo(a)pyren). In der darunter liegenden Bodenmisch- probe MP 8.2 von 0,6 bis 2,6 m Tiefe sind die PAK-Gehalte (11 m/kg, davon 0,39 mg/kg Benzo(a)pyren) deutlich geringer, die Gehalte an Cadmium (0,39 mg/kg) und Quecksilber (0,25 mg/kg) unauffällig. Der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden - Mensch für Park- und Freizeitanlagen von 1 mg/kg Benzo(a)pyren wird aus- schließlich in MP 8/1 überschritten, in MP 8/2 wird er eingehalten. Weitere Prüfwert- überschreitungen liegen nicht vor (Anlage 3.2.1).
Die in allen untersuchten Proben festgestellten Cyanidgehalte stellen sich mit maximal 0,7 mg/kg unauffällig dar. Kohlenwasserstoffe waren nur in einer Probe (MP 8.1) mit 93 mg/kg (Nachweisgrenze: 50 mg/kg), PCB und EOX in keiner Probe nachweisbar (Anlagen 3.2.1, 3.3.1).
Die 2:1 Schütteleluate sind mit pH-Werten zwischen zumeist 7,6 und 10,1 als neutral bis schwach alkalisch einzustufen (Anlage 3.3.1).
Die Sulfat-Gehalte bewegen sich zumeist in unauffälligen Größenordnungen (< 5 bis 140 mg/l) und liefern allenfalls geringfügig erhöhte Werte für die elektrische Leitfähig- keit (105 bis 490 µS/cm). Etwas höhere Elektrolytgehalte liefern die Proben MP 2.1, MP 3.2 und MP 3.3 (300 bis 370 mg/l Sulfat, 620 bis 863 µS/cm elektrische Leitfähig- keit) aus dem Bereich Baustein 1 (Anlage 3.3.1).
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Die Schwermetall-/Metalloid-Gehalte können im Eluat als insgesamt unauffällig be- zeichnet werden. Drei Proben liefern geringe Anreicherungen von Arsen (Baustein 1, MP 1.2: 13,4 µg/l) und Blei (Baustein 2, MP 5: 63,1 µg/l, MP 6: 60,9 µg/l) sowie eine Probe erhöhte Quecksilbergehalte (Baustein 3, MP 8.2: 0,36 µg/l). Die Prüfwerte für anorganische Stoffe der BBodSchV [8] für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser werden eingehalten (Anlage 3.2.2).
Die PAK-Gehalte können in 8 von 12 Proben als unauffällig eingestuft werden (< 0,05 bis 0,17 µg/l). In vier Proben überschreiten die PAK-Gehalte geringfügig (MP 1, MP 5, MP 10: 0,22 bis 0,32 µg/l; 1-2fache Überschreitung) bzw. deutlich (MP 8.2: 1,6 µg/l; 8fache Überschreitung) den Prüfwert von 0,2 µg/l [8] (Anlage 3.2.2).
Die Gehalte an PCB /PCB-118 liegen unterhalb bzw. im Bereich der analytischen 6 Bestimmungsgrenze. Die Gehalte an BTEX, LHKW, Phenole und Kohlenwasser- stoffe liegen ausnahmslos unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze (An- lage 3.2.2).
7.3.3 Gleisschotter
Die Gleisschottermischprobe GS (MP 4 - Baustein 1.2) wurde in der Gesamtfraktion auf Pflanzenschutzmittel, Mineralölkohlenwasserstoffe, PAK und die stoffspezifischen 15 Orientierungswerte elektrische Leitfähigkeit und pH-Wert untersucht. Die Analysener- gebnisse sind mit Ausnahme einer geringen PAK -Anreicherung von 0,61 µg/l unauf- 15 fällig. Pflanzenschutzmittel und Mineralölkohlenwasserstoffe waren nicht nachweisbar. Die elektrische Leitfähigkeit ist mit 208 µS/cm gering, das Eluat mit einem pH-Wert von 7,4 als neutral zu bewerten. Die Gegenüberstellung mit den Materialwerten für Gleis- schotter nach EBV [10] erlaubt eine Einstufung in GS-1 (Anlage 3.3.2).
7.3.4 Schwarzdecke/Asphalt
Bei der zur Überprüfung der Bindungsmatrix (Bitumen-/Teerbindung) untersuchten Schwarzdecke aus der Oberflächenbefestigung (MP SD aus R 1.4 von 0 bis 0,11 m,
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R 1.5 von 0 bis 0,12 m und R 1.8 von 0 bis 0,07 m) handelt es sich um einen bitumen- stämmigen Baustoff (MP SD: 1,03/0,14 mg/kg PAK/Benzo(a)pyren; 2.200 mg/kg KW).
Die zusätzlich gemäß VDI 3866, Blatt 5, Anhang B, auf Asbest untersuchte Schwarz- decke zeigt einen positiven Nachweis auf Asbest. Die zur Bestimmung des Massen- gehalts von Asbestfasern zusätzlich erfolgten Untersuchung gemäß IFA Arbeits- mappe 7487 (ehem. BIA) ergab einen Massengehalt von 0,018 % (Anlage 5).
Im Vorfeld des Rückbaus sind die asbesthaltigen Schwarzdecken separat aufzuneh- men (zerstörungsfreier Ausbau unter Berücksichtigung der TRGS 519 [13]) und unter AVV-Nr. 170605* [15] zu beseitigen. Gemäß GefStoffV (Anhang I, Nr. 2, Abs. 2.3/2.4; [14]) darf der Ausbau nur durch einen Fachbetrieb erfolgen, der über die geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeit verfügt und min- destens eine weisungsbefugte sachkundige Person (Sachkundenachweis für Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 zur TRGS 519 [13]) vor Ort beschäftigt.
- Gefährdungsabschätzung
Die aktuellen Untersuchungen hatten das Ziel, die Schadstoffsituation im Hinblick auf die Wirkungspfade Boden - Mensch, Bodenluft - Mensch und Boden - Grundwasser zu erfassen und unter Annahme einer Nachnutzung als Park-/Freizeitanlage zu bewerten. Im Hinblick auf die Planungen zur Flächenentwicklung sollte zusätzlich eine erste Ein- stufung für die Verwertung des zukünftigen Aushubmaterials erarbeitet werden.
Ausschlaggebend für die Abschätzung des Gefährdungspotentials ist die Auswirkung der ermittelten Untergrundverhältnisse auf die verschiedenen „Schutzgüter“. Es wird eine Beurteilung der nachfolgenden Wirkungspfade vorgenommen.
Wirkungspfad Boden - Mensch: Dermale, orale oder inhalative Aufnahme von Schadstoffen über belasteten Boden bzw. Staub
Emission leichtflüchtiger Stoffe: Inhalative Aufnahme leichtflüchtiger/gasförmiger, aus dem Boden freigesetzter Schadstoffe; insbe- sondere bei Anreicherungen in geschlossenen Gebäuden
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Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze: Schadstoffanreicherungen in Pflanzen, insbesondere im Erntegut
Wirkungspfad Boden - Grundwasser: Schadstoffeintrag ins Grundwasser, insbesondere bei Nutzung des Grundwassers
Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bereich des Plangebietes punktuell Verunreinigungen auftreten, die durch die vorliegenden Untersuchungsergeb- nisse nicht erfasst sind. Eine grundlegende Veränderung der Beurteilung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten.
8.1 Wirkungspfad „Boden - Mensch“
Die für die Bewertung des Wirkungspfades Boden - Mensch untersuchten Böden zeigen gemäß BBodSchV [8] mit Ausnahme einer Bodenmischprobe aus dem Bereich Baustein 3 (MP 8.1 von 0 bis 0,7 m: 3,1 mg/kg Benzo(a)pyren) keine Prüfwertüber- schreitungen für die Nutzungsform Park- und Freizeitanlagen.
Für die Bausteine 1, 2 und 4 sind gemäß den Vorgaben der BBodSchV vor diesem Hin- tergrund weder bei der derzeitigen noch bei der zukünftigen Nutzung Maßnahmen zur Unterbindung des Wirkungspfades Boden - Mensch erforderlich.
Der Baustein 3 wird - mit Ausnahme eines befestigten Pflege- und Wartungsweges entlang des Grabens im Bereich der Straße „Am Maximilianpark“ und der Ost-West- Verbindung „Maxipark-Erweiterungsfläche“ - derzeit nicht weiterentwickelt. Aktuell ist das Areal ungenutzt und durch eine Umzäunung und Buschwerk nicht oder nur schlecht zugänglich. Das Risiko einer aktuellen Gefährdung ist u. E. gering und somit zu vernachlässigen. Derzeit sind daher keine Maßnahmen zur Unterbindung des Wirkungspfades Boden - Mensch erforderlich.
Bei einer zukünftigen Weiterentwicklung des Areals ist bei Eingriffen in den Untergrund der direkte Kontakt mit dem schadstoffhaltigen Material (PAK/Benzo(a)pyren) jedoch durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Dies kann z. B. durch die Neugestaltung der Geländeoberfläche erfolgen (Unterbindung des „Direktkontakts“ z. B. durch
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Bodenaustausch oder eine spätere Überdeckung/Überbauung durch das Anlegen von Verkehrs-/Grünflächen).
8.2 Wirkungspfad „Boden - Bodenluft“
Bodenluftuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Das Bohrgut war organoleptisch unauffällig. Die zumeist unauffälligen Bodenanalysen (Feststoff/Eluat) geben u. E. keine Hinweise auf Beeinträchtigung der Bodenluft.
8.3 Wirkungspfad „Boden - Nutzpflanze“
Die Untersuchung des Wirkungspfaden Boden - Nutzpflanze war nicht Bestandteil der Untersuchung. Aus den zumeist unauffälligen Bodenanalysen (Feststoff/Eluat) lassen sich u. E. jedoch keine Beeinträchtigungen (Wachstum, Anreicherung) für einen Nutz- pflanzenanbau ableiten. Sofern eine detaillierte Beurteilung der vorhandenen Böden für diesen Wirkungspfad erfolgen soll, sind weitere Detailuntersuchungen nötig.
8.4 Wirkungspfad „Boden - Grundwasser“
Insgesamt liefern die Ergebnisse der Feststoff- und Eluat-Untersuchungen zumeist unauffällige Stoffgehalte. Die Prüfwerte für anorganische Stoffe der BBodSchV [8] für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser werden eingehalten. Bezüglich der organi- schen Stoffe wird der PAK -Prüfwert [8] von 0,2 µg/l in einer Probe (MP 8.2, 0,6 bis 15 2,6 m Tiefe, Baustein 3) deutlich, in drei weiteren Proben (MP 1.1 - Baustein 1, MP 5 - Baustein 2, MP 10 - Baustein 4) nur geringfügig überschritten.
Vor dem Hintergrund der insgesamt unauffälligen Ergebnisse der Feststoff- und Eluat- untersuchungen sowie aufgrund des relativ großen Flurabstandes und geringen Grund- wasserdargebotes (Grundwasserzutritte nur in einem Teilbereich des Bausteins 3) ist eine nennenswerte Beeinträchtigung des Grundwassers im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten.
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8.5 Abfallwirtschaftliche Klassifizierung
Die EBV [10] verwendet für die Materialart Bodenmaterial die Abkürzung „BM“, Boden- material mit hohem mineralischen Fremdanteil führt den Zusatz „F“. Bei der Material- klassenzuordnung von „BM“ ist zu beachten, dass der Anteil mineralischer Fremdbe- standteile bei den Klassen 0 und 0* maximal 10 Volumenprozent betragen darf. Für die Bodenmaterialklassen -F0* bis -F3 darf der Anteil mineralischer Fremdbestandteile hin- gegen bis zu 50 Volumenprozent betragen. Bei einer Überschreitung der in Anlage 1, Tabelle 3 genannten Materialwerte für die Bodenmaterialklassen 0 und 0* ist zu prüfen, ob das betreffende Bodenmaterial die Materialwerte für die Klassen F0* bis F3 einhält. Ist das der Fall, kann auch Bodenmaterial mit maximal 10 Volumenprozent minerali- schen Fremdbestandteilen einer der F-Klassen zugeordnet werden. Bei Verdacht auf in Anlage 1, Tabelle 4 genannte Schadstoffe gilt das o. g. analog [11].
Ein Vergleich der Ergebnisse der Feststoff- und Eluatuntersuchungen (13 Proben) mit den Materialwerten der EBV [10] liefert - bei außer Betracht lassen der als Orientie- rungswerte angegebenen Parameter pH-Wert und elektrische Leitfähigkeit - eine Ein- stufung in BM 0 bzw. BM-F0* (9 Proben: MP 1.1, MP 2.2.,MP 3.1, MP 3.3, MP 5, MP 6, MP 7, MP 8/1, MP 10), BM-F1 (3 Proben: MP 1.2, MP 2.1, MP 3.2) und BM-F2 (1 Probe: MP 8.2, Anlage 3.1.1).
Für den Fall, dass die in der EBV [10] aufgeführten Einbauweisen hier nicht in Frage kommen, ist mit der Genehmigungsbehörde zu prüfen, inwiefern andere Einbauweisen möglich sind.
Der gemäß EBV [10] in GS-1 eingestufte Gleisschotter (MP 4 - Baustein 1.2) kann einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Die asbesthaltige Schwarzdecke aus der Oberflächenbefestigung (MP SD aus R 1.4 von 0 bis 0,11 m, R 1.5 von 0 bis 0,12 m und R 1.8von 0 bis 0,07 m) ist separat auf- zunehmen (zerstörungsfreier Ausbau unter Berücksichtigung der TRGS 519 [13]) und unter AVV-Nr. 170605* [15] extern zu beseitigen. Gemäß GefStoffV (Anhang I, Nr. 2, Abs. 2.3/2.4; [14]) darf der Ausbau nur durch einen Fachbetrieb erfolgen, der über die geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeit verfügt und mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person (Sachkundenachweis für
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Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten an Asbestzementprodukten gemäß Anlage 4 zur TRGS 519 [13]) vor Ort beschäftigt.
- Integriertes Bodenmanagement
Ein integriertes Bodenmanagement verbindet den Schutz des Bodens mit einer effi- zienten Steuerung des Bodenmanagements. Dabei dient der Bodenschutz der Erhal- tung der Bodenqualität und der natürlichen Bodenfunktionen, das Bodenmanagement konzentriert sich auf die gezielte Steuerung des Bodenaushubs, die Planung der Wie- derverwertung sowie die Minimierung der Entsorgung.
9.1 Bodenschutz
Die Böden sind nach der Klassifizierung des Geologischen Dienstes NRW, welche in der BK50 enthalten ist, nicht besonders schützenswert. Trotzdem müssen im Rahmen der Bauarbeiten Vorkehrungen getroffen werden, um die aktuelle Bodenqualität zu er- halten beziehungsweise nicht zu verschlechtern. Die nicht überprägten Böden aus San- den, welche vorwiegend im Ostteil angetroffen werden, sind wegen den mitteltiefen Grundwasserständen hoch bis extrem verdichtungsanfällig. Dies wird durch feuchte Witterung weiter verstärkt. Um eine Verdichtung und somit Schädigung der Böden, Ver- nässung und Beeinträchtigung des Grundwasserleiters zu verhindern, muss dies bei den Bauarbeiten und der Einrichtung der Baustelle beachtet werden. Die Böden soll- ten, falls sie nicht überbaut werden, nicht ungeschützt befahren und belastet werden, vor allem bei feuchten Bodenbedingungen durch Niederschlag. Als Baustraßen sollten daher vorwiegend bestehende Infrastruktur genutzt werden. Falls Flächen, wie das Grünland im Ostbereich des Projektgebiets, befahren werden sollten, wird empfohlen temporäre Straßensysteme aus Geogitter-Schotter-Kombinationen, Holzhackschnitzeln oder Stahlplatten zu verwenden. Diese Baustraßensysteme können direkt auf dem Oberboden aufgebracht werden. Wird der Bereich überbaut oder umgestaltet, sollte der Oberboden vorher im Vorkopfverfahren abgetragen werden und auf dem Unterboden weiterverfahren werden.
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Da das Grundwasser sehr nah an der Geländeoberkante steht und der sandige Boden keine ausreichende Puffereigenschaft hat, muss eine Belastung des Grundwassers mit z. B. Schadstoffen verhindert werden. Potentiell wassergefährdende Stoffe, Öle und Treibstoffe müssen während der Bauarbeiten entsprechend sicher gelagert werden.
9.2 Bodenmanagement
Die größte Herausforderung hinsichtlich des Bodenmanagements wird die Trennung und Lagerung des ausgehobenen Bodenmaterials bzw. der technogenen Substrate sein. Es liegen teilweise stark diverse Gemische aus technogenen Substraten vor, wel- che teilweise schwierig vor Ort separiert werden können. Allgemein sind in den ein- schlägigen Normen (DIN 18915, DIN 19639, DIN 19731) folgende Regeln im Hinblick auf die Trennung von Bodenmaterialien definiert:
• Natürliche Böden bzw. umgelagerte natürliche Böden müssen von technogenen/tech- nogenreichem Material getrennt werden.
• Natürliche oder umgelagerte natürliche Böden müssen mindestens in Oberboden und Unterboden getrennt werden. Dieses ist im Bereich des Projektgebiets aus Sicht der Ahlenberg Ingenieure GmbH möglich, da der Unterboden durch einen homogenen hellen Sand gekennzeichnet ist und sich optisch deutlich vom dunkleren Oberboden abhebt.
• Bei Deposolen wurden alte Böden teilweise überdeckt, daher ist es im Bereich des Unterbodens ggf. erforderlich einen weiteren (reliktischen) Oberbodenhorizont zu separieren.
• Allgemein sollten Bodenhorizonte getrennt ausgehoben und gelagert werden, wenn diese deutliche Unterschiede in Substratart, Grobbodenanteil und Anteil an technoge- nen Substraten aufweisen.
Die Lagerung der Böden geschieht in Mieten nach den Vorgaben der DIN 19639 und DIN 18915. Oberböden dürfen maximal bis 2 m Höhe aufgemietet werden, Unterböden bis maximal 3 m. Die Mieten sind trapezförmig (Querschnitt), mit geglätteten Seiten und mit Abstand untereinander zu errichten. Durch die qualifizierte Herstellung der
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