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Feuerwehr • Hamm • Hafenstraße 45 • 59067 Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz S tadt Hamm Stadtplanungsamt Abteilung 37.5 Zivilschutz und Kampfmittel Michaela Mann Mein Zeichen 5/37307, 5/37141, 5/37252 Gustav-Heinemann-Straße 10 (bitte bei Antwort angeben) 59065 Hamm Ansprechpartner: Herr Neuber Telefon 02381-903251 Raum 240 Mail: feuerwehr-zs@stadt.hamm.de
Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: 12.08.2025
12.08.2025 Kampfmittelangelegenheiten Aktenzeichen: 5/37307, 5/37141, 5/37252 hier: Stellungnahme zur Belastung eines Grundstücks durch Kampfmittel (Kampfmittelbescheinigung)
Bauvorhaben/Maßnahme: Maximilianparkerweiterung Lage: Am Maximilianpark Gemarkung: Braam-Ostwennemar Flur: 13 Flurstück: 1115,598, 259, 264, 261, 2666, 272, 275
Sehr geehrte Frau Mann,
Sie haben für das o.a. Objekt eine Stellungnahme zu einer möglichen Kampfmittelbelastung Ihres Grundstücks beantragt. Die Bezirksregierung Arnsberg – Kampmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) – hat am 17.09.2021 für den Bereich eine Auswertung vorgenommen und zur Belastung Stellung genommen.
Danach liegt für den von Ihnen angegebenen Bereich folgende Belastung vor: keine Belastung Blindgängerverdachtspunkt(e) Bombardierung Beschuss Stellungsbereiche
Die o.a. Belastungen betreffen jeweils nur Teile des von Ihnen angemeldeten Bereiches (s. Lageplan Anlage)
Wegen der Belastung sind folgende vom KBD-WL geforderte Sicherheitsüberprüfungen erforderlich. Soweit eine Belastung nur in Teilbereichen vorliegt, beziehen sich die Überprüfungen jeweils nur auf den belasteten Bereich. Eine entsprechende Bearbeitungszeit ist einzuplanen.
Keine Belastung
Für Bereiche ohne Belastung sind nach heutigem Stand keine Überprüfungsmaßnahmen notwendig.
Sondierung von Blindgängerverdachtspunkt(en) (VP)
Im Rahmen der Luftbildauswertung wurde VP (VP ) festgestellt (siehe beigefügten Übersichtsplan).
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Stadt Hamm SG 37.5 Telefon 02381 903-250 Mo – Do 8:30 – 15:30 Uhr Feuerwehr StA 37 Zivilschutz und Kampfmittel Telefax 02381 903-252 Fr 8:30 – 12:30 Uhr Hafenstraße 45 Zimmer 241 feuerwehr-zs@stadt.hamm.de Buslinie: T34 59067 Hamm www.feuerwehr-hamm.de Haltestelle: Hafenamt Sparkasse Hamm IBAN: DE98410500950000034199 SWIFT-BIC: WELADED1HAM
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Bodeneingriffe jeder Art sind im Gefahrenbereich des Verdachtspunktes (Radius 10 m) untersagt und dürfen erst nach Überprüfung durch den KBD-WL und meiner anschließenden Freigabe durchgeführt werden. Der Gefahrenbereich ist in einem beigefügten Lageplan rot eingezeichnet. Der zu untersuchende Bereich, in dem i.d.R. Bodeneingriffe vorgenommen werden müssen, ist in der Anlage grün eingezeichnet. In Zusammenarbeit mit dem KBD-WL wird dieser Verdachtspunkt nur nach schriftlichem Antrag überprüft. Der Antrag ist an die Feuerwehr Hamm zu richten.
Weitere Infos zu dieser Belastungsart sind als Anlage zum Schreiben beigefügt.
Oberflächendetektion der Baufläche (Flächenüberprüfung)
Für Bereiche, in denen eine Belastung durch Bombardierung, Beschuss oder Stellungsbereiche vorliegt, muss vor einer Bebauung die Baufläche vom KBD-WL mittels einer Flächendetektion überprüft werden. Es bietet sich an, nicht nur die Baufläche eines zu erstellenden Gebäudes untersuchen zu lassen, sondern auch angrenzende Bereiche, an denen Erdeingriffe oder sonstige Versiegelung/Überbauung erfolgen sollen (z.B. Zuwegungen, Carports, Terrassen, etc.). Die Überprüfung erfolgt nur nach schriftlichem Antrag – gerichtet an die Feuerwehr Hamm.
Weitere Infos zum Ablauf sind der Anlage zu diesem Schreiben zu entnehmen. Beachten Sie bitte auch die auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg vorhandenen Hinweise zur Vorbereitung der Baustelle (Anlage zu diesem Schreiben – externe Links)
Detektion von Keller- oder Baugruben (sofern vorhanden)
Für Teilbereiche, in denen eine Belastung durch Bombardierung vorliegt und eine Baugrube oder ein Keller erstellt werden soll, ist analog der Regelungen zur Oberflächendetektion zusätzlich eine Baugrubendetektion durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt nur nach schriftlichem Antrag – gerichtet an die Feuerwehr Hamm. Es gelten die gleichen Hinweise wie bei einer Oberflächendetektion.
Oberflächendetektion der Baufläche – Verzicht
Eine Flächenüberprüfung für belastete Bereiche wird vom KBD-WL empfohlen. Bei der von Ihnen angemeldeten Baumaßnahme ist jedoch bei einer ergebnisorientierten Oberflächendetektion keine Aussage über die mögliche Kampfmittelbelastung der Baufläche zu erwarten. Von einer vom KBD-WL empfohlenen Detektion der Bauflächen wird abgesehen, da aufgrund nur geringfügiger Bodeneingriffe bzw. zahlreicher Störeinflüsse (bauliche Anlagen, Asphalt- bzw. Pflasterflächen, Leitungsverläufe u.v.m.) keine verwertbaren Messdaten zu erwarten sind.
Anordnung des begleitenden Aushubs Empfehlung des begleitenden Aushubs
Aufgrund der vorliegenden Kampfmittelbelastung und der festgestellten Boden- und Geländeverhältnisse sind die regulären vom KBD-WL empfohlenen Überprüfungsmaßnahmen nicht bzw. nur begrenzt umsetzbar. Für geplante Bodeneingriffe mit einer Tiefe von mehr als 80 cm wird daher die Bauaushubüber- wachung angeordnet empfohlen. Diese darf ausschließlich durch eine ausführende Firma bzw. Person erfolgen, welche über den notwendigen Befähigungsnachweis gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) verfügt.
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Arbeiten des Spezialtiefbaus (Rammungen, Bohrungen) bzw. Untergrunderkundungen
sind in Bombardierungsbereichen unter Anwendung und Beachtung des „Merkblattes für Baugrundeingriffe auf Flächen mit Kampfmittelgefahr ohne konkrete Gefahr (Anlage 1 der Technischen Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung Nordrhein-Westfalen (TVV KpfMiBesNRW)), insbesondere der Ziffern 4-6, auszuführen.
Bohrlochdetektionen und baubegleitende Kampfmittelräumung gemäß der § 3 Abs. 2 der Kampfmittel- verordnung vom 12.November 2003 (GV, NRW.S. 685) in der jeweils geltenden Fassung und daraus resultierende Maßnahmen sind von Dritten auf eigene Rechnung durchzuführen. Die Ausführung darf nur durch zugelassene Firmen mit Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518) in der jeweils geltenden Fassung erfolgen. Die vollständige TVV KpfMiBesNRW finden Sie unter https://www.im.nrw/sites/default/files/documents/2017-11/kampfmittelbes_verwaltungsvorgaben.pdf
Abbrüche
Abbrüche von Gebäuden und unterirdischen Anlagen dürfen ohne vorherige Beteiligung des KBD-WL durchgeführt werden, solange sich nicht ein Blindgängerverdachtspunkt (VP) in unmittelbarer Nähe (bis 10 Meter Abstand) befindet. Ferner darf es bei dem Abbruch nicht zu einer Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommen (gemeinsamer Runderlass d. Innenministeriums – 75-54-06-06 – und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – VA 3-16.21 – vom 08.05.2006).
Sonstiges
Generell ist bei allen Baugrundeingriffen erhöhte Aufmerksamkeit geboten, da die Existenz von Kampfmitteln nie ganz ausgeschlossen werden kann. Falls bei Erdarbeiten verdächtige Gegenstände gefunden werden oder eine außergewöhnliche Verfärbung des Erdreichs zu bemerken ist, wenden Sie sich bitte sofort telefonisch an die Feuerwehr (☏ 02381-903-250, ☏ 02381-903-0 oder ☏ Notruf 112) oder Polizei (☏ 02381-916-0 oder ☏ Notruf 110).
Diese Stellungnahme beruht auf Luftbildern, die dem KBD-WL bis heute zur Verfügung stehen und ist nicht abschließend. Die Auswertung erfolgte nach dem aktuellen Stand der Technik. Sie gilt nur für die angemeldete Baumaßnahme. Für weitere Baumaßnahmen ist jeweils eine erneute Anfrage erforderlich.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
Neuber Anlage: Erläuterungen s. Folgeblätter
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Anlage zur Kampfmittelbescheinigung
Externe Links:
Hinweise der Bezirksregierung zur Vorbereitung von Räumstellen: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/hinweise-zur-raumstellenvorbereitung-2024-03-21.pdf Hinweise der Bezirksregierung für Eigentümer/Bedarfsträger: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/hinweise-fur-eigentumer-bedarfstrager-2022-11-17.pdf
Erläuterungen zu:
Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten (VP) es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen von Antragstellung bis Durchführung zu rechnen
• Blindgängerverdachtspunkte werden in der Regel nur nach schriftlichem Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers überprüft, soweit nicht ein sonstiges Bauvorhaben mit öffentlichem Interesse die Überprüfung notwendig macht. • Der Untersuchungsbereich betrifft einen Radius von 6 Metern um den Punkt zzgl. eines Arbeitsraumes von ca. 1 bis 1,5 Meter • Erstreckt sich das Untersuchungsfeld auch auf angrenzende Flurstücke, müssen alle betroffenen Flurstückseigentümer den Arbeiten zustimmen. Die Einverständniserklärung der anderen Parteien ist vom Betroffenen einzuholen. • Es muss eine mindestens 3 Meter breite Zuwegung von der Straße zur Untersuchungsfläche vorhanden sein. • Bohrungen durch Gebäude können ggf. notwendig sein – hierzu muss das Gebäude baulich geeignet sein • Leitungslagen sind durch den Grundstückseigentümer zu ermitteln und verbindlich vor Ort zu kennzeichnen • Vorbereitende und nachgehende Arbeiten sind vom Grundstückseigentümer vorzunehmen. Die reinen Bohrkosten und Grabungskosten werden in Standardfällen von der Bezirksregierung Arnsberg übernommen. • Aufgrund der Vielzahl von auftretenden Problematiken ist die Durchführung eines Ortstermins sinnvoll
Oberflächendetektion der Baufläche (Flächenüberprüfung) und Keller- oder Baugrubendetektionen es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 20 Arbeitstagen von Antragstellung bis Durchführung zu rechnen
• Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, der folgende Angaben/Anlagen enthält:
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Kontaktdaten der Person, die am Untersuchungstag erreichbar ist
- Erklärung, ob bzw. welche Leitungen im Untersuchungsbereich vorhanden sind
- Angabe des Datums, ab wann das Grundstück vorbereitet ist und zur Detektion bereitsteht
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- Angabe zur Größe der zu überprüfenden Fläche (Angabe der m²)
- ein Lageplan ist beizufügen, in dem die zu detektierende Fläche farblich eingezeichnet und eindeutig zu erkennen ist. Soweit im Untersuchungsbereich Leitungen verlegt sind, muss deren Lage ebenfalls eingezeichnet sein.
- optional können dem Antrag Fotos der vorbereiteten Fläche beigefügt werden.
• Eine Flächendetektion/Baugrubendetektion ist derzeit kostenfrei – sollte jedoch wegen mangelnder Vorbereitung oder sonstiger vom Eigentümer/Bedarfsträger zu vertretender Gründe eine erneute Anfahrt anfallen, sind die Kosten hierfür von Eigentümer/Bedarfsträger zu tragen.
• Vorbereitung der Fläche:
- die Baufläche muss gut erkennbar abgesteckt sein (Grobabsteckung der Ecken reicht aus)
- versiegelte Flächen müssen geöffnet sein
- es muss eine ganztägige Zugänglichkeit der Detektionsfläche gewährleistet sein.
- es muss eine sichere und stolperfreie Begehbarkeit mit Messgeräten gewährleistet sein (ohne Löcher, tiefe Fahrspuren, morastige bzw. rutschige Stellen)
- es muss Bewuchs auf der Baufläche entfernt worden sein (Rodung/Beschnitt auf max. 10 cm Bewuchshöhe)
- es darf kein RC-Schotter, sondern nur Naturschotter verwendet werden
- es müssen offensichtliche eisenhaltige Gegenstände von der Untersuchungsfläche entfernt worden sein.
- sind auf und in unmittelbarer Nähe der Baufläche gelagerte bzw. aufgestellte metallene Gegenstände (Maschinen, Geräte, Baustahl und dergl.) vor der Absuchung unbedingt zu entfernen (mindestens 10 m Abstand).
- Bei Untersuchung von Baugruben muss zusätzlich am Untersuchungstag eine Leiter vor Ort sein oder eine Böschungsrampe erstellt sein, um die Baugrube sicher betreten zu können
- Beachten Sie bitte die Hinweise der Bezirksregierung zur Vorbereitung von Räumstellen (s. oben Externe Links)
Begleiteter Aushub und Arbeiten des Spezialtiefbaus (z.B. Rammungen / Bohrungen)
• Der Eigentümer hat die notwendigen Untersuchungen eigenständig bei zugelassenen Firmen zu beauftragen. • Die zugelassene Firma bohrt und wertet die Punkte eigenständig aus. Bei Bedarf werden Grabungen eigenständig unternommen • Nur bei Fund von Kampfmitteln werden die örtliche Ordnungsbehörde und der Kampfmittelbeseitigungsdienst eingeschaltet. • Termine zur Öffnung sind von der zugelassenen Firma mit einem Zeitvorlauf bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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