09 Ergebnis OFD an Bedarfsträger.pdf

Licht- und Elektroarbeiten im Außenraum für die Erweiterung des Maxiparks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 12:53 (Europe/Berlin)

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Feuerwehr • Hamm • Hafenstraße 45 • 59067 Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz S tadt Hamm Stadtplanungsamt Abteilung 37.5 Zivilschutz und Kampfmittel Michaela Mann Mein Zeichen 5/37307, 5/37141, 5/37252 (bitte bei Gustav-Heinemann-Straße 10 Antwort angeben) 59065 Hamm Ansprechpartner: Herr Neuber Telefon 02381-903251 Raum 240 Mail: feuerwehr-zs@stadt.hamm.de

Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: 03.09.2025

16.10.2025

Kampfmittelangelegenheiten hier: Baufläche Bauvorhaben: Maximilianparkerweiterung, Am Maximilianpark

Gemarkung: Braam-Ostwennemar Flur: 13 Flurstück(e): 1115,598, 259, 264, 261, 2666, 272, 275

Sehr geehrte Frau Mann,

die Bezirksregierung Arnsberg -Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) - hat mir den Bericht zur Untersuchung vom 14.10.2025 mit folgenden Erkenntnissen übersandt.

Abbruch wegen mangelhafter Vorbereitung Aufgrund mangelhafter bzw. fehlender Vorbereitung des Geländes konnte keine ergebnisorientierte Detektion durchgeführt werden. Eine Aussage über Kampfmittel ist daher nicht möglich. Ich bitte daher, die Fläche entsprechend der Ihnen mitgeteilten Erfordernisse vorzubereiten und einen erneuten Antrag bei mir zu stellen. Auf die Hinweise des KBD-WL zur Vorbereitung solcher Flächen wird hingewiesen. Anschließend werde ich den KBD-WL nochmals mit der Sondierung beauftragen.

Mit den Bauarbeiten (ausgenommen die Abschiebung des Oberbodens) darf erst begonnen werden, wenn das Ergebnis der Untersuchung durch den KBD-WL hier vorliegt und von mir die Freigabe erteilt wurde.

festgestellte Verdachtsmomente

Es wurden mehrere sogenannte Verdachtsmomente (Hinweis auf Bombenblindgänger oder andere Kampfmittel) festgestellt, die auf eine mögliche Kampfmittelbelastung im Untergrund hinweisen. Bodeneingriffe im 10m Radius um die Verdachtsmomente sind bis zur Überprüfung untersagt. Eine Überprüfung von Verdachtsmomenten darf ausschließlich vom Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt werden.

Ich bitte um schnellstmögliche Übersendung eines schriftlichen Auftrages zur Überprüfung. Das diesem Schreiben beigefügte Formular zur Leitungsfreigabe (BVL) fügen Sie bitte ausgefüllt dem Antrag bei.

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Stadt Hamm SG 37.5 Telefon 02381 903-250 Mo – Do 8:30 – 15:30 Uhr Feuerwehr StA 37 Zivilschutz und Kampfmittel Telefax 02381 903-252 Fr 8:30 – 12:30 Uhr Hafenstraße 45 Zimmer 241 feuerwehr-zs@stadt.hamm.de Buslinie: T34 59067 Hamm www.feuerwehr-hamm.de Haltestelle: Hafenamt Sparkasse Hamm IBAN: DE98410500950000034199 SWIFT-BIC: WELADED1HAM

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Hierbei ist nur eine Leitungslage direkt am zu öffnenden Verdachtsmoment zu bescheinigen. Sonstige Leitungslagen auf dem Grundstück in ausreichender Entfernung (mehr als ca. 3 Meter) vom zu öffnenden Bereich können vernachlässigt werden.

Gesamtfläche ohne Verdacht

Die Auswertung der aufgenommenen Messdaten erbrachte für die gesamte angemeldete Fläche (s. Anlage grün schraffierten Fläche) keine Hinweise auf Bombenblindgänger oder sonstige Kampfmittel.

Teilfläche nicht auswertbar Die Auswertung der aufgenommenen Messdaten erbrachte für die im Lageplan (siehe Anlage) grün schraffierten Flächen keine Hinweise auf Bombenblindgänger oder sonstige Kampfmittel. Die Daten, die auf den rot schraffierten Flächen aufgenommen wurden, konnten auf Grund starker ferromagnetischer Störungen nicht eindeutig ausgewertet werden, so dass eine Aussage über eventuell in diesem Bereich vorhandene Kampfmittel nicht möglich ist. Geplante Aushubarbeiten im nicht ausgewerteten Bereich (siehe beigefügten Plan) müssen mit der gebotenen Vorsicht erfolgen.

Gesamtfläche nicht auswertbar Die Messdaten konnten auf Grund starker ferromagnetischer Störungen im gesamten angemeldeten Bereich nicht eindeutig ausgewertet werden, so dass eine Aussage über eventuell in diesem Bereich vorhandene Kampfmittel nicht möglich ist.

Anordnung des begleiteten Aushubs Da es sich bei der Baufläche und dem näheren Umfeld um einen Bereich mit starker Kampfmittelbelastung handelt und eine Untersuchung nicht mit anerkannten Detektionsverfahren ergebnisorientiert durchgeführt werden konnte, wird für weitergehende Bodeneingriffe mit einer Tiefe von mehr als 80 cm eine baubegleitende Kampfmittelräumung (begleiteter Aushub) angeordnet.

Der begleitete Aushub hat durch eine zugelassene Firma bzw. Person mit einer Berechtigung nach den §§ 7, 9, 19 und 20 des Sprengstoffgesetzes in der z.Z. geltenden Fassung zu erfolgen. Bodeneingriffe bis zu einer Tiefe von 80 cm sind wie oben angeführt unter Anwendung der gebotenen Vorsicht vorzunehmen.

Beachten Sie bitte bei weiteren Erdarbeiten, dass Sie bei Fund verdächtiger Gegenstände oder bei außergewöhnlichen Verfärbungen des Erdreichs die Arbeit sofort einstellen und die Feuerwehr (903- 250, 903-0 oder Notruf 112) oder die Polizei (916-0 oder Notruf 110) zu verständigen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Neuber

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Stadt Hamm SG 37.5 Telefon 02381 903-250 Mo – Do 8:30 – 15:30 Uhr Feuerwehr StA 37 Zivilschutz und Kampfmittel Telefax 02381 903-252 Fr 8:30 – 12:30 Uhr Hafenstraße 45 Zimmer 241 feuerwehr-zs@stadt.hamm.de Buslinie: T34 59067 Hamm www.feuerwehr-hamm.de Haltestelle: Hafenamt Sparkasse Hamm IBAN: DE98410500950000034199 SWIFT-BIC: WELADED1HAM

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