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Anl. B5 Reinigungs-, Pflegevorgaben
Unterhaltsreinigung
ZVS-215/2026
Auf Grund der technischen Gegebenheiten in vier Besprechungsräumen sind die
nachfolgenden Reinigungs- und Pflegevorgaben zwingend zu beachten (vgl. Ziffer 3.13 der
Anlage B1 Los 1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung:
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Besprechungsraum 1: B0.067
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Besprechungsraum 2: B0.069
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Besprechungsraum 3: B0.071
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Besprechungsraum 4: B0.074
Allgemeine Hinweise
Die Reinigung der Tischoberflächen (Besprechungsräume 2, 3 und 4) sowie der
Rednerpultoberfläche (in Besprechungsraum 1) darf nur leicht feucht erfolgen, um die
darin verbauten Tischanschlussfelder (mit Strom und Netzwerkversorgung) nicht zu
beschädigen.
Die Reinigung der Stelenoberflächen (Stelenfüße) darf ebenfalls nur leicht feucht
erfolgen (jedoch nur dort, wo zugänglich / nur vorne und an den Seiten).
Alle in den genannten Besprechungsräumen befindlichen Bildschirme dürfen nur mit
einem Staubwedel trocken „gewischt" werden.
Besonderheiten
Staubsaugen in Besprechungsraum 1: Hier ist darauf zu achten, dass die (Kino-)
Bestuhlung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.
Staubsaugen in Besprechungsraum 4: Hier ist das Staubsaugen im Tischinnenraum
(Hohlraum mit sechs Displays auf Rollwagen auf dem Boden / s. auch Anlage B3 Los
1 Objektspezifische Anmerkungen Unterhaltsreinigung) voraussichtlich nicht möglich,
da sich der Tisch nicht öffnen lässt, um in den Innenraum zu gelangen.
Tischreinigung in Besprechungsraum 4: Die auf dem Tisch befindlichen Sprechstellen
(mit Schwanenhalsmikrofonen) dürfen möglichst nicht bewegt werden. Ein Wischen
um die Sprechstellen herum ist erbeten.
Rollwagen mit Displays in Besprechungsraum 4: Die Rollwagen, auf denen die
Displays in Konferenzraum 4 befestigt sind, sollen entstaubt werden. Es soll ein
Staubwedel genutzt werden, auf welchem bei Bedarf ein Teleskoparm angebracht
wird. Andernfalls lassen sich die Rollwagen nicht oder nur schwer erreichen.
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Unterhaltsreinigung
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Hinweis:
Die Bedienelemente auf dem Tisch (Cisco Room Navigator) sollen nicht gereinigt werden. Dies
erfolgt durch den AG.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verschieben der Stelen und der Tische aufgrund
der integrierten Verkabelungen unterbleiben muss, um Beschädigungen zu vermeiden.
Staubwischen auf den Fensterbänken in den Besprechungsräumen 1, 2, und 3 darf
nur an Stellen erfolgen, an denen der Zugang uneingeschränkt möglich ist.
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